Umbuchen bei Verspätung trotz erreichbarem Anschluss

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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.499
4.012
Paralleluniversum
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Mir fiel heute folgende Frage ein:
Angenommen, ich fliege z.B. NRT-FRA-MUC mit 2 Std Aufenthalt in FRA. In der netto verbleibenden guten Stunde habe ich vor, jemanden am Flughafen zu treffen, ein Telefonat zu erledigen oder dergleichen. Sprich, ich brauche die Stunde.
Jetzt hat der Flieger nach FRA sagen wir 1 Std Verspaetung und ich schaffe "nur" noch meinen Anschlussflug, jedoch nicht mehr die anderen Aktivitaeten.
Natuerlich koennte ich mich freuen, dass ich puenktlich am Ziel ankomme. Allerdings koennte ich mich auch aergern, weil der Termin geplatz ist, wegen dem ich vielleicht statt NRT-MUC eben NRT-FRA-MUC fliege.
Zur Vereinfachung kein Gepaeck aufgegeben, auf das Ruecksicht genommen werden muesste.

Welche (offiziellen) Moeglichkeiten habe ich in diesem Szenario bei einem nicht voll flexiblen Tarif? Mir fallen natuerlich sofort Argumente fuer saemtliche Moeglichkeiten ein.

Danke!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Im Zweifelsfall keine. Erstens ist nur die Beförderung ans Endziel MUC gechuldet und die war pünktlich. Und selbst wenn du nur NRT-FRA geflogen wärst, um danach Termine in FRA wahrzunehmen ist bei einer Stunde Verspätung nach EU Recht nicht viel drin.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.499
4.012
Paralleluniversum
Danke euch beiden schonmal.
Ist kein aktuelles Fall, interessiert mich aber dennoch.

EU Rechte würde ich erstmal außer acht lassen.
Vielleicht macht es noch einen Unterschied, ob man NRT-FRA-MUC oder NRT-FRA/FRA-MUC bucht?
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
EU Rechte würde ich erstmal außer acht lassen.
Kannst Du aber nicht!

Denn leider kann man sich nicht die Rechtsvorschriften aussuchen, auf die man sich beziehen möchte, sondern muss das "ganze Paket" nehmen.

Vielleicht macht es noch einen Unterschied, ob man NRT-FRA-MUC oder NRT-FRA/FRA-MUC bucht?
Wenn FRA-MUC dabei ein voll-flexibles Ticket ist, kannst Du natürlich umbuchen.
 
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Reaktionen: hippo72

wonderknabe

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
263
1
Wohnen: CGN, Fliegen: DUS
Hallo zusammen,

habe mal eine etwas andere Frage, auf die der Titel aber auch zutrifft. Mir ist es in letzter Zeit des Öfteren passiert, dass mein Zubringerflug (meistens nach FRA) Verspätung hat und mir im Flugzeug dann von der Flugbegleiterin mitgeteilt wird, dass ich auf einen späteren Flug zu meinem Zielort umgebucht werde. Manchmal ist das tatsächlich sinnvoll und einfach nur guter Service, manchmal ist es aber auch der komplette Unsinn. Ich fliege fast immer ohne Gepäck und nur weil die MCT unterschritten ist, müsste man mich noch lange nicht umbuchen. Einmal hatten wir nur sehr geringfügige Verspätung und ich hätte ganz in Ruhe zu meinem Gate für den Weiterflug spazieren (obwohl mir die FBs schon mitgeteilt hatten, dass ich umgebucht wäre und sie auch nichts daran ändern könnte), bin dann aber doch recht zügig dorthin geeilt. Dort hatte das Boarding noch nicht einmal begonnen (auch die offizielle Boarding Time war noch nicht erreicht) und trotzdem teilte man mir am Gate mit, dass ich bereits umgebucht wäre und mangels flexiblem Ticket nicht wieder zurück-umbuchen könnte. Ich konnte es damals nicht glauben, hatte dann aber keine Muße mich darum zu kümmern. Bin insgesamt 5h später in DUS eingetroffen. Hat hier jemand schon einmal was ähnliches erlebt und gibt es rein theoretisch (für zukünftige Ereignisse) rechtliche Möglichkeiten eine dagegen vorzugehen bzw. eine Entschädigung einzufordern. Greifen an dieser Stelle die EU-Passagierrechte? (im Normalfall bei Umsteigeverbindungen ja nicht)

Vielen Dank im Voraus,
wonderknabe
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Hallo zusammen,

habe mal eine etwas andere Frage, auf die der Titel aber auch zutrifft. Mir ist es in letzter Zeit des Öfteren passiert, dass mein Zubringerflug (meistens nach FRA) Verspätung hat und mir im Flugzeug dann von der Flugbegleiterin mitgeteilt wird, dass ich auf einen späteren Flug zu meinem Zielort umgebucht werde. Manchmal ist das tatsächlich sinnvoll und einfach nur guter Service, manchmal ist es aber auch der komplette Unsinn. Ich fliege fast immer ohne Gepäck und nur weil die MCT unterschritten ist, müsste man mich noch lange nicht umbuchen. Einmal hatten wir nur sehr geringfügige Verspätung und ich hätte ganz in Ruhe zu meinem Gate für den Weiterflug spazieren (obwohl mir die FBs schon mitgeteilt hatten, dass ich umgebucht wäre und sie auch nichts daran ändern könnte), bin dann aber doch recht zügig dorthin geeilt. Dort hatte das Boarding noch nicht einmal begonnen (auch die offizielle Boarding Time war noch nicht erreicht) und trotzdem teilte man mir am Gate mit, dass ich bereits umgebucht wäre und mangels flexiblem Ticket nicht wieder zurück-umbuchen könnte. Ich konnte es damals nicht glauben, hatte dann aber keine Muße mich darum zu kümmern. Bin insgesamt 5h später in DUS eingetroffen. Hat hier jemand schon einmal was ähnliches erlebt und gibt es rein theoretisch (für zukünftige Ereignisse) rechtliche Möglichkeiten eine dagegen vorzugehen bzw. eine Entschädigung einzufordern. Greifen an dieser Stelle die EU-Passagierrechte? (im Normalfall bei Umsteigeverbindungen ja nicht)

Vielen Dank im Voraus,
wonderknabe

Ich denke schon, dass die EU Rechte greifen. Denn deine Flugroute war ja XXX-FRA-DUS. Also solltest du zu einer bestimmten Zeit in XXX abfliegen, und zu einer bestimmten Zeit in DUS ankommen. Wenn die Airline das jetzt net fertig kriegt, kannst du natürlich Kompensation fordern. Ob bei einer Verspätung von 5h schon eine Annulierung angenommen werden kann (was ich eher nicht denke) ist natürlich eine andere Frage.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.115
4.084
Einmal hatten wir nur sehr geringfügige Verspätung und ich hätte ganz in Ruhe zu meinem Gate für den Weiterflug spazieren (obwohl mir die FBs schon mitgeteilt hatten, dass ich umgebucht wäre und sie auch nichts daran ändern könnte), bin dann aber doch recht zügig dorthin geeilt. Dort hatte das Boarding noch nicht einmal begonnen (auch die offizielle Boarding Time war noch nicht erreicht) und trotzdem teilte man mir am Gate mit, dass ich bereits umgebucht wäre und mangels flexiblem Ticket nicht wieder zurück-umbuchen könnte.

Hatte mal was ähnliches - mit anderem Ausgang:
War mit LX (J, also Business Saver) Richtung ZRH unterwegs, als die MdC mir im Flieger mitteilte, dass mein Anschlussflug nach LUX gecancelt sei. Ich wäre auf ZRH-BRU umgebucht, ich solle mich bei Ankunft in ZRH sofort zum Gate XX begeben. Für BRU-LUX gäbe es dann "ground transportation", sprich einen Bus.
In ZRH angekommen, sah ich auf dem Bildschirm, dass noch genügend Zeit blieb bis der Flug nach BRU aufgerufen wird. Bin dann gemütlich zum Transfer-Schalter gegangen; die nette Dame bestätigte mir obiges.
Ich schlug ihr dann vor, mich auf den nächsten Flug nach LUX umzubuchen, somit wäre ich ja fast zur gleichen Zeit in LUX (naja nicht ganz, ca. eine Stunde später - ich hatte nämlich keine Lust auf Busfahrt), als wenn ich zuerst nach BRU fliege und dann mit einem Bus nach LUX gefahren werden muss. Sie hatte keinerlei Problem damit, tippte ein wenig in ihrem Rechner rum und ich wurde so auf die nächste Maschine nach LUX umgebucht. Sie hat mich (damals noch als FTL) sogar wieder in die C gebucht, so brauchte ich das "original routing credit" bei M&M nicht einfordern.
LX scheint da flexibler als LH zu sein......
 
Zuletzt bearbeitet:

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
... dass ich auf einen späteren Flug zu meinem Zielort umgebucht werde. Manchmal ist das tatsächlich sinnvoll und einfach nur guter Service, manchmal ist es aber auch der komplette Unsinn.

Hast Du bei der Gelegenheit mal geschaut, wie die Buchungssituation auf Deinem Ursprungs-Anschlußflug war? Mir ist gleiches ein paar Mal am Sonntag Abend in ZRH passiert, was mir eine Nacht im Hilton bescherte. Zum Glück waren es in allen Fällen mehr oder weniger sinnfreie Schulungen/Beratungen, so daß mich daß zu spät kommen am Montag morgen nicht so sehr störte.

Ich habe aber das Bauchgefühl, daß die LX ganz froh darüber war, daß ich den Anschluß verpaßte, da sie so noch ein paar Leute mitnehmen und IDB vermeiden konnte. In einem Fall hatte ich mit dem Swissport-Mitarbeiter am Ursprungsgate gesprochen und er hat mir dies durch die Blume bestätigt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
 

mbx

Erfahrenes Mitglied
03.03.2010
405
0
BRU
Jetzt hat der Flieger nach FRA sagen wir 1 Std Verspaetung und ich schaffe "nur" noch meinen Anschlussflug, jedoch nicht mehr die anderen Aktivitaeten.

...

Welche (offiziellen) Moeglichkeiten habe ich in diesem Szenario bei einem nicht voll flexiblen Tarif? Mir fallen natuerlich sofort Argumente fuer saemtliche Moeglichkeiten ein.

Habe da nur einen Erfahrungsbericht aus etwas ähnlicher Situation:

War gebucht auf TIA-LJU-VIE mit JP, aber TIA-LJU wurde gecancelt. Alle Passagiere umgebucht auf den OS-Flug TIA-VIE und dann entsprechend weiter. So, wäre nun ja eh ganz prima gewesen, wenn ich nicht einen 23h-Stop in LJU eingeplant hätte. War für den zuständigen JP Kollegen in TIA kein Problem und ich durfte dann TIA-VIE-LJU-VIE fliegen.

Was es nicht ganz vergleichbar macht ist, dass ich das Segment LJU-VIE ursprünglich extra umgebucht hatte. Wenn ich mich richtig erinerre musste ich aber andererseits auch nicht erst sagen: "Ich hab aber extra für 50€ auf den langen Zwischenstop in LJU umgebucht", damit es geklappt hat.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Danke euch beiden schonmal.
Ist kein aktuelles Fall, interessiert mich aber dennoch.

EU Rechte würde ich erstmal außer acht lassen.
Vielleicht macht es noch einen Unterschied, ob man NRT-FRA-MUC oder NRT-FRA/FRA-MUC bucht?

Ich vermute folgendes:

Wenn du den Stop als Transfer buchst, dann hast du kein "Recht" auf einen bestimmten Mindestaufenthalt. Es ist aber auch möglich, Aufenthalte unter 24 Stunden als Stopover zu buchen. Das ist zwar meist nachteilig bei den "Taxes", aber in diesem Fall hast du ja "auch" den Aufenthalt gebucht.

Aber wie gesagt: Es ist meine Vermutung. RCS wird es wahrscheinlich wissen.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.028
27
Ich habe aber das Bauchgefühl, daß die LX ganz froh darüber war, daß ich den Anschluß verpaßte, da sie so noch ein paar Leute mitnehmen und IDB vermeiden konnte. In einem Fall hatte ich mit dem Swissport-Mitarbeiter am Ursprungsgate gesprochen und er hat mir dies durch die Blume bestätigt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

So wird es gewesen sein, denn wenn sie dich wegen eines verpaßten Anschlussfluges umbuchen, dann können sie dich auch wieder zurück auf die ursprüngliche Maschine buchen. Das ist mir selbst schon einmal passiert. Ich wurde umgebucht, weil ich den Anschluss nicht mehr bekommen könnte. Ich habe ihn aber doch bekommen und konnte dann auch mitfliegen.

Auf diese Art und Weise dürfte die Airline aber kaum die Kompensation für IDB vermeiden können. Du hast rechtzeitig eingecheckt UND warst rechtzeitig vor Abflug am Gate. Wenn sie dich dann trotzdem nicht mitnehmen, dürfte die Kompensation zu zahlen sein.

Es könnte zwar sein, dass die Fluggesellschaft versucht, in der frühzeitigen Umbuchung einen "sonstigen vertretbaren Grund" für die Nichtbeförderung zu sehen, ich halte das aber für eher abwegig, da nicht die Umbuchung (wegen der prognostizierten Verspätung) der Grund für die Nichtbeförderung war, sondern die Tatsache, dass trotz rechtzeitigen Erreichens des Abfluggates kein Platz mehr in der Maschine war.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Ich denke schon, dass die EU Rechte greifen. Denn deine Flugroute war ja XXX-FRA-DUS. Also solltest du zu einer bestimmten Zeit in XXX abfliegen, und zu einer bestimmten Zeit in DUS ankommen. Wenn die Airline das jetzt net fertig kriegt, kannst du natürlich Kompensation fordern. Ob bei einer Verspätung von 5h schon eine Annulierung angenommen werden kann (was ich eher nicht denke) ist natürlich eine andere Frage.

Nach dem aktuellen Sturgeon-Urteil des EuGh (C-432/07 & C-402/07) liegt ab 3 Std. die Verspätung in einem derartigen Bereich, dass der gelittene Zeitverlust so zu kompensieren ist, als handele es sich um eine Annullierung (sofern keine höhere Gewalt vorliegt). In dem Sinne stehen einem in einem solchen Fall wohl die Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 der EU Verordnung 261/2004 zu. Oder man kann sich auf IDB (involuntarely denied boarding) berufen, aus dem ebenfalls die Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 zustehen. Klingt für mich so, als würde zumindest eines der beiden Argumente greifen weil es an der Sturheit der Airline lag, dass man nicht pünktlich am Zielort war und nicht an der Verspätung an sich.