LH/Air Dolomiti nach VRN: vermehrt Flugannullierungen

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emax

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Hallo miteinandner,

wer nach Italien fliegt muss zuweilen ordentlich Geduld und Nerven haben, aber zur Zeit ist es sogar den Italienern zu viel: Am Flugplatz Verona (VRN) finden zur Zeit Baumaßnahmen statt, so dass die Airportkategorie herabgesetzt wurde. Die Folge: auch beim kleinsten bisschen Dunst fallen bereits Flüge aus.

Letzten Donnerstag (am 4. November):
  • Flugausfall LH265, VRN->FRA
  • Hotel
  • 5 Uhr morgens wieder am Flugplatz
  • wieder Flugausfall
  • Mit dem Bus nach Brescia
  • Ankunft Frankfurt am Nachmittag

Vorgestern (auch Donnerstag):

  • LH265 erneut annuliert
  • Hotel
  • 5 Uhr morgens wieder am Flugplatz
  • wieder Flugausfall
  • Mit dem Bus nach Bologna, zweieinhalb Stunden Fahrt(!)
  • Ankunft Frankfurt am Nachmittag

Begründung beide Male: Schlechtes Wetter (logisch :mad:) .

METAR sagt: Sicht in Verona zu keinem Zeitpunkt unter 600m, ansonsten: Kein Wind, kein Regen.

Es liegt an der Baustelle, denn bei solchem Wetter kann ein EMBRAER 195 problemlos landen, haben wir dort schon bei ganz anderem Wetter gemacht.

Meine Frage nun: Steht mir Entschädigung zu oder nicht?
 

emax

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13.11.2010
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Ich hake noch mal nach.

Es geht um die Frage, ob Baumaßnahmen am Flugplatz, und zwar insbesondere an der Landebahn, als "außergewöhnliche Umstände" gelten oder nicht. Dazu die Anmerkung, dass die Bausmaßnahmen dort kein eintägiges Phänomen sind, sondern noch mehrere Wochen anhalten sollen.
 

rcs

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Fragen wir mal so: was kann die Airline für die Baumaßnahmen seitens des Airports?
Nichts.
 

emax

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13.11.2010
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Fragen wir mal so: was kann die Airline für die Baumaßnahmen seitens des Airports?
Nichts.

Stimmt. Das war aber nicht die Frage. Die Frage ist: Sind das außergewöhnliche Umstände in dem Sinne, dass die Airline nicht zahlen muss?

Was kann eine Airline zum Beispiel dafür, wenn ein Bauteil kaputtgeht und das Flugzeug ausfällt?

Sie muss trotzdem zahlen.

Diese Baumaßnahmen sind vorhersehbar, sie werden in den nächsten Wochen noch andauern. Wenn die LH dann Verträge abschließt, die absehbar nicht einhaltbar sind, ist dann schlicht der Passagier der Depp?
 

rcs

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Wenn der Airport generell nicht anzufliegen wäre (wie es dieses Jahr z.B. in LJU der Fall war) würden die Airlines ihre Flüge ja auch im Vorfeld anders gestalten...
 

emax

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13.11.2010
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Wenn das so einfach wäre: Sie können nicht einfach so zu anderen Zeitpunkten fliegen, weil sie so leicht keine passenden Slots bekommen. Und das dann ist es ja genau das Problem, dass das, was die Airlines tun, eben gerade nicht im Sinne der Passagiere ist.

Wozu sonst bräuchte es dann wohl die EU-Verordnung xyz/2004 ... ?
 
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