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Nachdem es eine österreichische Entscheidung ist, ist es nicht 100%ig auf deutsches Recht übertragbar, aber auch für die Nicht-Österreicher jedenfalls interessant.
Das Handelsgericht Wien (1. Instanz) hat entschieden, dass
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI hat wegen einem anderen Punkt gegen die Aua berufen, Lufthansa überlegt noch.
Quelle:
Das Handelsgericht Wien (1. Instanz) hat entschieden, dass
wegen Intransparenz der Kosten unzulässig ist.die sogenannte „Hin- und Rückflugklausel“ der Lufthansa, nach der immer dann ein „Aufpreis“ zu zahlen ist, wenn man einen (Teil)Flug nicht angetreten hat
Auch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,00 für Tickets bis € 250,00 für die Rückforderung von im Vorhinein eingehobenen Steuern und Gebühren ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil sich die Fluglinie dadurch einen Verwaltungsaufwand erspart.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI hat wegen einem anderen Punkt gegen die Aua berufen, Lufthansa überlegt noch.
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