Lufthansa - „Hin- und Rückflugklausel“ rechtswidrig

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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
865
310
VIE
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Nachdem es eine österreichische Entscheidung ist, ist es nicht 100%ig auf deutsches Recht übertragbar, aber auch für die Nicht-Österreicher jedenfalls interessant.

Das Handelsgericht Wien (1. Instanz) hat entschieden, dass
die sogenannte „Hin- und Rückflugklausel“ der Lufthansa, nach der immer dann ein „Aufpreis“ zu zahlen ist, wenn man einen (Teil)Flug nicht angetreten hat
wegen Intransparenz der Kosten unzulässig ist.

Auch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,00 für Tickets bis € 250,00 für die Rückforderung von im Vorhinein eingehobenen Steuern und Gebühren ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil sich die Fluglinie dadurch einen Verwaltungsaufwand erspart.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI hat wegen einem anderen Punkt gegen die Aua berufen, Lufthansa überlegt noch.

Quelle:
Code:
http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=2724&tx_ttnews[backPid]=198
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
348
3
Ging jetzt in Österreich nicht darum, ob Lufthansa nach nem No-Show beim Return neuberechnen darf?
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
865
310
VIE
Ging jetzt in Österreich nicht darum, ob Lufthansa nach nem No-Show beim Return neuberechnen darf?

Du könntest ja dem Quellennachweis folgen und lesen. Aber ich bin da mal nicht so, folgende Klauseln warens:

1.) 3.3.1.Wird die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht oder nicht in der im Flugschein vorhergesehenen Reihenfolge angetreten, so wird derjenige Flugpreis berechnet, der zum Zeitpunkt der Buchung für ihre abweichende, tatsächliche Streckenführung maßgeblich gewesen wäre. Sofern dieser Flugpreis höher ist, als für die im Flugschein angegebene Strecke, können wir die weitere Beförderung davon abhängig machen, dass Sie den anfallenden Aufpreis nachentrichten.

2.) 3.3.3.1 Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
3.) Bearbeitungsentgelte für Erstattungen: Österreich 35 EUR Für Steuern und Gebührenerstattungen von Tickets mit einem nicht erstattbaren Tarifwert bis zu 250 EUR.


 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Bei 3.3.3.1. Stelle ich mir die Frage, wie praxisnah das denn ist. Angenommen ich Buche auf LH.de und bezahle mit CC für den Flug ATH-FRA-CPT-FRA-ATH und nehme das letzte Leg nich in Anspruch. Belastet LH dann einfach mal meine CC?
Was bei Buchung übers Reisebüro? Bekommen die ne ADM und müssen ihre Kunden dann zukünftig persönlich ins Flugzeug tragen, wenn die zwar Buchen aber nicht fliegen?

:confused:
 

rcs

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06.03.2009
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München
Was bei Buchung übers Reisebüro? Bekommen die ne ADM und müssen ihre Kunden dann zukünftig persönlich ins Flugzeug tragen, wenn die zwar Buchen aber nicht fliegen?
Solche Versuche einer Nachbelastung an Reisebüros gibt es seitens Lufthansa in der Tat.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Bei 3.3.3.1. Stelle ich mir die Frage, wie praxisnah das denn ist. Angenommen ich Buche auf LH.de und bezahle mit CC für den Flug ATH-FRA-CPT-FRA-ATH und nehme das letzte Leg nich in Anspruch. Belastet LH dann einfach mal meine CC?
Was bei Buchung übers Reisebüro? Bekommen die ne ADM und müssen ihre Kunden dann zukünftig persönlich ins Flugzeug tragen, wenn die zwar Buchen aber nicht fliegen?

:confused:

Es ist hier immer von "OneWay zugrundeliegende Preis" die Rede.
Das letzte Leg verfallen zu lassen ergibt aber nicht zwangsläufig ein OneWay. In deinem Fall hast du dich ja schon wieder in heimwärtsstrebender Richtung fortbewegt.
So sehe ich das mal
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
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Wien
Zweite Frage:
Zum Zeitpunkt der Buchung kostet FRA ATH CPT ATH FRA 1000€
Aber zum Zeitpunkt der Buchung kostete ATH CPT ATH FRA weniger.
Nun habe ich einen Termin in ATH und bin mir unsicher ob ichs rechtzeitig zurück nach FRA schaffe um das Ticket anzufliegen.
Bin ich jetzt 1. Flexibler und 2. Günstiger?
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
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300x250
Solche Versuche einer Nachbelastung an Reisebüros gibt es seitens Lufthansa in der Tat.

Was ein Blödsinn. Als hätte das Reisebüro Einfluss darauf, ob der Kunde in den Flieger steigt oder nicht. Da können die ja auch den Tankwart dafür haftbar machen, daß er einem Raser vorher Benzin verkauft hat.
 
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