LH-Flug gestrichen, Umbuchung auf 4U

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Gestern (14.11.) in Köln wurde der frühe LH Flug nach Hamburg gestrichen und alle Passagiere zum Germanwingsflug verwiesen (der auf die Minute zur gleichen Zeit starten sollte). Ich selber war auf der 4U-Maschine gebucht und habe dann erlebt, wie die Passagiere mit LH-Bordkarten einstiegen. Als dann schon die meisten LH-Passagiere an Bord waren, kam ein 3er Grüppchen Mädels, die sahen, dass ihr Platz belegt war. Eine komplette 3er-Reihe war natürlich nicht mehr frei, weswegen sie auf ihren reservierten Platz bestanden. Einer der dort sitzenden LH-Passagiere hat sich stark gewehrt und erst nachdem der Purser ihn aufforderte, sich umzusetzen, machte er dies auch, nicht ohne sich noch mal zu beschweren.
Auch beschwerten sich die LH Passagiere natürlich, dass sie jetzt keinen Kaffee bekamen. Der Purser bot nur an, eine Quittung auszustellen, damit die Passagiere ihr Geld von LH zurückverlangen können. Ein Passagier, der Business-Class gebucht war, wollte Seatblocking auf seinem Nebensitz, was natürlich auch nicht mehr möglich war und musste sich mit einem Mittelplatz zufrieden geben.

Nun eine Frage an euch: wie verhält sich LH bei diesen Passagieren im Nachhinien? Bekommen die eine Entschädigung geboten? Einen Gutschein oder Ähnliches? Oder sollen sie einfach froh sein, dass sie am Zielort angekommen sind?
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
LH wird versuchen diese Passagiere mit Standardantworten abzuspeisen und erklären dass sie ihren Beförderungsvertrag erfüllt haben.
 

pavouch

Aktives Mitglied
04.08.2009
145
1
55
ZHI
Aber für den Business Herrn wars doch ein downgrade oder? Der bekommt doch sicher was. Ich wär halt hier gleich in Ham zum LH Schalter.
 
R

rosafokker

Guest
Der C-Class Mensch kriegt den Differenzbetrag zu dem Eco-Tarif zurück. Er hätte jedoch auch auf eine Alternativ-Maschine in seiner Buchungsklasse bestehen können und in diesem Fall hätte LH wohl oder übel auch das Hotel übernehmen müssen.

Ob die Leute einen "care-voucher" wg dem entgangen Kaffeegenuss bekommen bezweifle ich. Schließlich hat LH sie innerhalb des Zeitfensters zu ihrer Enddestination befördert.
 
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asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Hier die genauen Bedingungen:

Wurde Ihnen die Beförderung verweigert oder Ihr Flug
annulliert, muss Ihnen die befördernde Fluggesellschaft
finanzielle Entschädigung und Hilfe anbieten. Voraus-
gesetzt Sie haben rechtzeitig eingecheckt,bestehen diese
Rechte bei allen Flügen,Charterflügen inbegriffen,die
• von einem Flughafen in der EU starten oder
• von einem Flughafen außerhalb der EU starten
mit Ziel innerhalb der EU und von einer EU-Flug-
gesellschaft durchgeführt werden.
Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die befördernde
Fluggesellschaft anbieten:
• die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises (und
notfalls einem kostenlosen Rückflug zum Abflugort) oder
anderweitiger Beförderung zum Zielort und

• Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft (inklusive
Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation.
Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem die gleiche Höhe
an Entschädigung wie für Nichtbeförderung gewähren,es sei
denn, Sie wurden vorab rechtzeitig und ausreichend
informiert und es wurde Ihnen eine anderweitige Beförde-
rung kurz nach der ursprünglichen Abflugzeit angeboten.

Entschädigungen oder Erstattungen müssen bar, per
Überweisung, per Scheck oder - mit Ihrem schriftlichen
Einverständnis - in Form von Reisegutscheinen innerhalb
von 7 Tagen geleistet werden.
Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten,wenden Sie sich
unverzüglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft,
die den Flug durchführt.
muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunter-
kunft (inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekom-
munikation anbieten.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr,muss Ihnen die
Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und
gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anbieten.
Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten,wenden Sie sich
unverzüglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft,
die den Flug durchführt.
Ihnen muss die Fluggesellschaft nach EU Recht folgende Entschädigung leisten:
• 250 €bei Flügen unter 1 500 km,
• 400 €bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen
Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km,
• 600 €bei Flügen über 3 500 km außerhalb der EU.

Der Business Gast hat, wie schon erwähnt zusätzlich noch einen Anspruch auf die Tarifdifferenz.
 
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R

rosafokker

Guest
Was war eigentlich der Grund? "höhere Gewalt"?
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Ich wurde auf CGN-TXL mal von LH auf X3 umgebucht. Erst wollte LH überhaupt keine Entschädung leisten. Nach einem Beschwerdebrief von meinem Anwalt haben sie den vollen Ticketpreis erstattet.

Der Flug war schliesslich eine Zumutung für mich als LH Gast :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich wurde auf CGN-TXL mal von LH auf X3 umgebucht. Erst wollte LH überhaupt keine Entschädung leisten. Nach einem Beschwerdebrief von meinem Anwalt haben sie den vollen Ticketpreis erstattet.

Der Flug war schliesslich eine Zumutung für mich als LH Gast :)

Aber auf den Anwaltskosten bist Du dann sitzen geblieben? Bei einem günstigen Flug dürften die Anwaltskosten ja schnell höher liegen als der Flugpreis.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Alles Dinge, die mit einer Meilengutschrift >50.000 Meilen locker kompensiert werden können.....:D
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
besteht in einem solchen Fall, die Möglichkeit auf LH zu bestehen und ggf. mit einem späteren Flug zu fliegen, also ggf. am nächsten Morgen? Hotel bezahlt von LH?

Wieso soll ich von einer Premiumairline in eine Billigklitsche steigen?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.362
3.463
49
MUC
www.oliver2002.com
Einmal bestimmt & freundlich bei LH nachfragen, wenn die Antwort Quark ist einfach den Fall bei LBA.de einreichen. Entschädigung nach EU261/04 erfolgt wenn LH einen Technical hatte. Da hilft das Umbuchen auf 4U auch nix.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hier die genauen Bedingungen:
...
Der Business Gast hat, wie schon erwähnt zusätzlich noch einen Anspruch auf die Tarifdifferenz.

So ganz zutreffen kann das glaube ich nicht, zumindest nach dem offiziellen EU-Amtsblatt: (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf)

in Artikel 5, §1, Buchstabe c) steht dort
c)
vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
...
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
Da die Passagiere mit dem Ersatzflug Planmäßig 5 Min. später ankommen würden als mit dem ursprünglichen LH-Flug (und auch tatsächlich on-time dort wahren), gibt's wohl keinen Anspruch auf diese 250€...

Ich denke mal, dass man höchstens Anspruch auf zwei Telefonate / Faxe / e-Mails nach Artikel 9, §2 hat.
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
besteht in einem solchen Fall, die Möglichkeit auf LH zu bestehen und ggf. mit einem späteren Flug zu fliegen, also ggf. am nächsten Morgen? Hotel bezahlt von LH?

Wieso soll ich von einer Premiumairline in eine Billigklitsche steigen?

Nein dieser Anspruch besteht nicht. Gegebenenfalls kann LH von dem Beförderungsvertrag sogar gegen eine Entschädigung zurücktreten (siehe oben).

LH wird die Beförderung mit (in diesem Fall U4) als erfüllung des Vertrages einstufen. An Passagiere die sich beschweren wird nach Ermessen seitens LH, oder nach EU Recht der Mindestbetrag, als Entschädigung ausgezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Ich denke auch, dass nur die Downgradcompensation fällig wird.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
also wenn das alles so rechtmäßig ist, könnte LH ja schön Tickets zu Premiumpreisen verkaufen und dann immer öfter auf die Billigtochter umbuchen, wenn der Flieger nicht voll wird?

Kann man im Wiederholungsfall ggf. von Vorsatz ausgehen?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
also wenn das alles so rechtmäßig ist, könnte LH ja schön Tickets zu Premiumpreisen verkaufen und dann immer öfter auf die Billigtochter umbuchen, wenn der Flieger nicht voll wird?

Kann man im Wiederholungsfall ggf. von Vorsatz ausgehen?

Würde aber wenig Sinn machen die eigenen Maschinen stehen zu lassen. Das rechnet sich sicherlich nicht da Kosten für Personal etc. weiter anfallen.