Anspruch auf Entschädigung - wie am besten vorgehen?

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clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
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Hallo,

meine Freundin und ich waren am 13.12.2012 auf der LH510 (FRA-EZE) gebucht.

Boarding lief so gut wie planmässig und wir waren kurz nach 22:00 Uhr startbereit (boarding completed). Planmäßiger Abflug 22:15. Aufgrund der Witterung musste ein De-icing durchgeführt werden und man kündigte uns an, dass das noch 30 Minuten dauern könnte. Während wir auf's De-icing warteten, gab es ein Problem mit der Boden-Stromversorgung, Strom fiel aus und konnte erst später wieder hergestellt werden. Bis wir mit De-icing dran waren, dauerte es allerdings noch deutlich länger und wir waren wohl erst gegen 23:45 damit fertig. Als der Flieger dann trotzdem erst sehr lahm zum rollen kam, bangte mir schon wegen Nachtflugverbot.
Kurz vor 24:00 Uhr rollten wir dann los, um kurz danach auf dem Rollfeld stehen zu bleiben. Fazit: um 00:15 Ansage vom Pilot, dass keine Starterlaubnis aufgrund des Nachtflugverbots erteilt wurde und man zum Gate zurückrolle. Nach einer kurzen Nacht im Hotel, flogen wir am 14.12. um 09:15 los und kamen am 14.12. mit fast 11 Stunden Verspätung in EZE an.

Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und angeblich haben wir durch die Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Frage ist, wie am besten Vorgehen, da LH wahrscheinlich auf Witterungsverhältnisse ansprechen wird. Der Grund für Nichtabflug war ja die Überschreitung der Deadline (Pilot hat auch durchgesagt, dass Ausnahmegenehmigung beantragt aber nicht gestattet wurde), wobei der Ursprungsgrund in meinen Augen am zu langsamen De-icing Prozess und möglicherweise an der Technik (Stromversorgung) gelegen hat.

Ich hatte vor, direkt an LH zu schreiben, habe aber jetzt auch ein Online-Portal gefunden (flightright.de), wo man Ansprüche geltend machen kann. Hat jemand hier Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank im Voraus
Claus
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.525
4.501
München
Da sind wohl viele ungünstige Faktoren zusammengekommen - allerdings wie es sich anhört allesamt Faktoren, auf die die Airline keinen direkten Einfluss hat. Eventuell müsste sich die Airline die Probleme mit der Stromversorgung am Boden anrechnen lassen - aber freiwillig wird sie das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht tun.

Mangels eines direkten Problems seitens der Airline (wie z.B. Defekt am Flieger selbst) würde ich die Chancen auf eine Kompensation in dieser Situation nicht sonderlich groß einschätzen. Wenn Du hier über eine Goodwill-Kompensation seitens Lufthansa, die Du evtl. vom Kundendialog bekommen kannst, Ansprüche geltend machen willst dann wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen dass die Airline es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.

In wieweit einer der Prozessfinanzierer im Fluggastrechte-Bereich hier bereit ist das Risiko zu übernehmen musst Du halt prüfen lassen.

Ich persönlich würde die Erfahrung unter "Pech gehabt" abschreiben, aber wenn Du das weiter verfolgen willst sind die Prozessfinanzierer der für Dich wohl risikoloseste Weg. Darfst halt nur nicht enttäuscht sein, wenn am Ende nix bei rumkommt.
 
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miontheway

Aktives Mitglied
22.01.2012
162
0
DUS
Ich habe mal einen Fall über Euclaim (vergleichbar mit flightright) durchgezogen.
Hat über ein Jahr gedauert. Danach gab es die errechnete Entschädigung abzgl. der Euclaim-Gebühren.
Meine Empfehlung:
1. Brief an die Airline mit dem Hinweis auf die Rechtslage und der Zahlungsaufforderung über die Entschädigungssumme. In diesem Schreiben sollte bereits darauf hingewiesen werden, dass bei Ablehnung der Forderung ein Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt wir.
2. Wenn Airline zahlt, ist gut, wenn nicht, den Fall von Euclaim (geht online) oder Flightright auf die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen und danach ggf. Auftrag erteilen.
Viel Erfolg !
 
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clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Vielen Dank Euch beiden! So werde ich es machen.

War in der Tat Pech, da aber kurz vor 24 Uhr noch etliche Flieger den Abflug geschafft haben (die sah ich neben uns vorbeigehen) fand ich das schon ziemlich blöd, dass die mit uns so getrödelt haben (da kann Fraport wegen dem langsamen Enteisen sicherlich auch etwas schuld dran gehabt haben).

Verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum es nicht eine Sondergenehmigung zur Überschreitung der Sperrstunde gab, insb. bei so einer Witterung.

Na ja, so war's halt. Werde mein Glück versuchen.

Vielen Dank nochmal.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Ich habe mal einen Fall über Euclaim (vergleichbar mit flightright) durchgezogen
Ich habe einen ähnlichen Fall über Euclaim eingereicht. Flug war Anfang Januar, Mitte August kam von der LH die Zusage, dass sie die 600€ bezahlen werden (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht blabla). Euclaim nimmt davon 187€ als Provision.

Ob es bei Dir klappt hängt natürlich von den genauen Gründen für die Verspätung ab, aber das würde ich den Anwälten und der Lufthansa zur Klärung überlassen.
Falls es klappt, bekommst du ein bischen Geld, falls nicht, hast du keine Kosten und nicht viel Aufwand.
 
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clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Also, kurze Zwischeninfo - 8 Wochen nachdem ich meine Anfrage an LH geschickt habe kam nun wie erwartet Antwortschreiben aus Textbausteinen zurück - Die Flugsicherung hätte aufgrund von Witterungsverhältnissen die Abflugrate reduziert und wir wären deshalb nicht mehr weggekommen. Dadurch hätte ich laut EU-Verordnung keinen Anspruch auf Entschädigung.

Klingt mir immer noch etwas suspekt, da nur 3 Flieger an dem Abend nicht weggingen (2 davon von LH). Ich werde mein Glück nun bei euclaim versuchen...
 

speedy96

Reguläres Mitglied
01.11.2010
46
0
Jetzt ist es mir auch mal passiert, LH778 FRA-SIN, um etwa 22:30 wurden alle Passagiere wieder rausgechickt. Esgab einen Kabelbruch irgendwo in der Bordelektrik, wodurch eine Fahrwerksanzeige nicht funktionierte. Das konnte nicht vor 23:00 Uhr repariert werden, deshalb Verschiebung auf morgen Mittag. Die Organisation des ganzen von Seiten LH war vorbildlich, wir wurden zum Check-In geschickt, wo an ca. 15 Schaltern gut informiert wurde, ich wurde weiter zum Sheraton geschickt, wie wohl alle Eco Pax. Evtl. kam das Chaos aber noch, ich saß weit vorne im A380...
Die Ankunft in SIN wird sich dadurch aber um mindestens 12 Stunden verspäten. Nach dem, was ich bisher gelesen habe eine klarer Fall für eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten, oder? Ich werde wohl so vorgehem, wie oben von miontheway empfohlen, also erstmal per Brief mit Androhung der Einschaltung von Anwälten und im Notfall dann EUclaim. Eigentlich hätte ich mein Geld gerne selber und es nicht EUclaim in den Rachen stecken. Wieviel Geduld muss ich mitbringen? Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Vielen Dank schonmal!
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Moin Moin

kann mir jemand sagen ob dies ein Standard Schreiben ist?
Laut dem Schalter stand das Flugzeug seit dem Vortag defekt in Italien rum.
Soll ich das jetzt dabei belassen, oder es mit euclaim versuchen oder mir die Mühe machen und mit meiner Rechtsschutz zum Anwalt gehen?
Danke wenn jemand einen Guten Tipp hat!

Gruß
Christian

Sehr geehrter Herr Lappenspender,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Mai 2013.

Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3004 am 25. Mai 2013 von Düsseldorf nach Kiew von einer Streichung betroffen war.

Grund für die Annullierung war ein Vogelschlag im Umlauf der für Ihren Flug eingeplanten Maschine, sodass eine technische Überprüfung notwendig wurde. Eine Durchsicht und Reparatur vor Ort war kurztfristig nicht möglich.

Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Umstand der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Diesbezüglich bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Auch wenn wir Ihrem Wunsch in diesem Fall nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht angenehmen und reibungslosen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

i.V.
________________________________

Deutsche Lufthansa AG
Customer Feedback
Postfach 710234
60492 Frankfurt
E-Mail: customer.feedback.de@lufthansa.com
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Moin Moin

kann mir jemand sagen ob dies ein Standard Schreiben ist?
Laut dem Schalter stand das Flugzeug seit dem Vortag defekt in Italien rum.
Soll ich das jetzt dabei belassen, oder es mit euclaim versuchen oder mir die Mühe machen und mit meiner Rechtsschutz zum Anwalt gehen?
Danke wenn jemand einen Guten Tipp hat!

Gruß
Christian

Sehr geehrter Herr Lappenspender,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Mai 2013.

Wir bedauern es sehr, dass Ihr Flug LH 3004 am 25. Mai 2013 von Düsseldorf nach Kiew von einer Streichung betroffen war.

Grund für die Annullierung war ein Vogelschlag im Umlauf der für Ihren Flug eingeplanten Maschine, sodass eine technische Überprüfung notwendig wurde. Eine Durchsicht und Reparatur vor Ort war kurztfristig nicht möglich.

Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Der Umstand der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Da der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht haben vermeiden lassen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden sind, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können. Wir beziehen uns in diesem Punkt auf Artikel 5 Absatz 3 der EU Verordnung 261/2004. Diesbezüglich bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Auch wenn wir Ihrem Wunsch in diesem Fall nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht angenehmen und reibungslosen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

i.V.
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Es ist das Standardschreiben, dass ein Vogelschlag vom Vortag als Ausrede reicht, bezweifle ich.
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Übergebe diesen Fall einem Anwalt! Mit Fairplane ha ich gute Erfahrungen gemacht. Freiwillig geben die Airlines nichts raus.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Soll ich das jetzt dabei belassen, oder es mit euclaim versuchen oder mir die Mühe machen und mit meiner Rechtsschutz zum Anwalt gehen?

Wende dich doch mal entweder mittels dieses Threads

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung-39.html

hier im Forum oder direkt per PN mit genaueren Angaben zu den Rahmenbedingungen der Streichung an den User "umsteiger", der als Anwalt solche Fälle vertritt, da solltest du eine brauchbare Ersteinschätzung von fachlicher Seite aus bekommen.

Meiner subjektiven Meinung nach sollte dir eine Kompensation zustehen, daher würde ich an deiner Stelle diesen Weg gehen, denn LH wird ja offenkundig freiwillig nichts rausrücken.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Es geschehen noch Wunder!! :D


Sehr geehrter Herr Lappenspender,

wir nehmen nochmals Bezug auf Ihr Anliegen vom xx. Mai 2013.

Wir haben noch einmal geprüft, ob nach den Gesichtspunkten der EU-Verordnung 261/2004 für den Flugausfall von LH xxxx am xx. Mai 2013 eine Ausgleichzahlung zu leisten ist. Aufgrund der besonderen Konstellation, die dieser technischen Annullierung vorausging, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro zu.

Um eine Überweisung veranlassen zu können, bitten wir Sie um die Mitteilung der IBAN (International Bank Account Number) Ihrer Bankverbindung. Diese können Sie bei Ihrer Bank erfragen, Ihrem Kontoauszug oder eventuell Ihrer Bankkarte entnehmen. Sobald uns die IBAN vorliegt, werden wir den Betrag Ihrem Konto gutschreiben. Bis zu einem Geldeingang können einige Tage vergehen.

Wir versichern Ihnen, alles dafür zu tun, damit Ihre künftigen Reisen wieder reibungslos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen/ Yours sincerely,

i. V. xxx

Deutsche Lufthansa AG
Customer Feedback
Postfach 710234
60492 Frankfurt
E-Mail: customer.feedback.de@lufthansa.com
 
Zuletzt bearbeitet:

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Hab jetzt noch einen weiteren Fall wo es auch um 400 Euro geht.
Ich versuche es auf die gleiche Weise, habe aber noch keine Antwort.
Es geht um ein Ticket das ich über meine M&M Nummer für meine Freundin gekauft habe bei LH.
Sie kam 18h verspätet an.
Kann ich die Ausgleichszahlung fordern im Namen meiner Freundin, weil ich es auch bezahlt habe und es über meinen Account lief, oder muss das immer der Passagier selber machen?
 

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Warum setzt du nicht einfach das schreiben im Namen deiner Freundin auf und gibst ihre Bankverbindung an? Ggfs kann sie ja unterschreiben...
Ich mach das jetzt auch für meine Mutter, die ist aufgrund eines Technicals auch 9 oder 10 Stunden verspätet aus Buenos Aires eingetroffen. Sie ist über 70 und wusste gar nicht dass ihr eine Kompensation zusteht.

Zu meinem Vorfall im Dezember habe ich jetzt übrigens Abschlussbericht. Kam ganz so wie von euch geschildert.
LH hat die Forderung zweimal abgewiesen mit Begründung schlechter Witterung; hatte dann alles an euclaim übergeben, dessen Anwalt, an den sie das weitergereicht hatten, schrieb mir dass sie den Vorfall nicht weiter verfolgen wollen weil es zu schwer sein würde, die tatsächlichen Gründe (Witterung oder Problem am Flieger) feststellen zu können. Wie jemand am Anfang schrieb: Pech gehabt.
Der Kontakt mit euclaim war gut und schnell, man wird schnell informiert wie gerade der Status ist. Würde die ggfs nochmal nutzen, wenn notwendig.
 

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
Dann würde ich einen Satz reinschreiben dass sie dich beauftragt hat. Du hast ja wie gesagt alle Docs (etix Nummer, etc). Sollte kein Problem sein, denke ich...
 

clausen77

Erfahrenes Mitglied
24.08.2012
313
0
MUC / BUE
So, durfte mal wieder mit der LH kommunizieren, diesmal aufgrund eines Fluges meiner Mutter. Technical beim ankommenden Flug aus Frankfurt bedeutete verspäteter Abflug mit über 7 Stunden Verspätung.

Nun kam gerade die Antwort, wie erwartet ohne Einsicht. Meint ihr auch, dass die angegeben Gründe unzureichend sind? Auch für selten auftretende Defekte sollte man vorbereitet sein, wenn's drauf ankommt durch den Einsatz einer Ersatzmaschine...

Würde dann nochmal freundlich drauf hinweisen... Oder? Was meint ihr? Details zum technical habe ich leider nicht.

Sehr geehrte Frau XYZ,


vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. August 2013.


Es tut uns leid, dass Ihr Flug LH 511 von Buenos Aires nach Frankfurt am 4. Juni 2013 nicht wie geplant stattfinden konnte. Grund war eine umlaufbedingte Verspätung. Auf dem Vorflug kam es zu einem unerwarteten technischen Defekt mit dem Anlasser. Durch die hieraus resultierende Überschreitung des Nachtflugverbots in Frankfurt kam es zu weiteren Verzögerungen, die sich auf den nachfolgenden Flugzeugumlauf auswirkten.


Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Der Defekt, der im vorliegenden Fall zu der Verspätung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch bei bester Wartung aller Flugzeuge, auf die wir größten Wert legen, kann es in Ausnahmefällen kurzfristig zu unerwarteten Problemen kommen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf Einzelfälle beschränken. Da es sich bei dem technischen Defekt um einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel handelte und wir keine Möglichkeit hatten, den Eintritt des Schadens zu verhindern, sind wir gemäß der EU-Verordnung 261/2004 von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung entbunden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.


Auch wenn wir Ihrem Wunsch in diesem Fall nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa dennoch weiterhin Ihr Vertrauen schenken. Wir versichern Ihnen, dass wir alles dafür tun, damit Ihre künftigen Reisen wieder reibungslos verlaufen.


Wir sind an Ihrer Meinung zu unserer Feedbackbearbeitung sehr interessiert und würden uns freuen, wenn Sie uns diese in einer kurzen Befragung unter dem folgenden Link mitteilen würden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Der Satzteil "...sind wir gemäß der EU-Verordnung 261/2004 von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung entbunden" ist ganz schön frech. Ich kann auch nicht der Politesse sagen: "Weil die Bäckerei in einer Minute schließt, bin ich von der Verpflichtung, eine Parkkarte zu zahlen, entbunden".

Als ich mit LH noch gut konnte, habe ich mal eine größere Verspätung HKG-MUC (Begründung: Ausgefallenes Crewmitglied) nicht eingereicht. Heute würde ich kurzen Prozess machen und euclaim.org beauftragen.

PS.: Fällt mir grad ein: Wie lange im Nachhinein kann man das noch?
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
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300x250
Würde dann nochmal freundlich drauf hinweisen... Oder? Was meint ihr?
Freundlich hinweisen halte ich für wenig erfolgversprechend. Ohne Anwalt wirst du von LH vermutlich keinen Cent bekommen.
Hast du eine Rechtschutzversicherung? Bekannter/befreundeter Anwalt vorhanden, welcher das günstig übernehmen kann?

Ansonsten ist ein Prozessvorfinanzierer wie euclaim auch eine Option. Deren Provision ist zwar nicht unerheblich, aber immerhin hast du kein Risiko und musst nicht in Vorkasse gehen.
 
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