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Hallo,
meine Freundin und ich waren am 13.12.2012 auf der LH510 (FRA-EZE) gebucht.
Boarding lief so gut wie planmässig und wir waren kurz nach 22:00 Uhr startbereit (boarding completed). Planmäßiger Abflug 22:15. Aufgrund der Witterung musste ein De-icing durchgeführt werden und man kündigte uns an, dass das noch 30 Minuten dauern könnte. Während wir auf's De-icing warteten, gab es ein Problem mit der Boden-Stromversorgung, Strom fiel aus und konnte erst später wieder hergestellt werden. Bis wir mit De-icing dran waren, dauerte es allerdings noch deutlich länger und wir waren wohl erst gegen 23:45 damit fertig. Als der Flieger dann trotzdem erst sehr lahm zum rollen kam, bangte mir schon wegen Nachtflugverbot.
Kurz vor 24:00 Uhr rollten wir dann los, um kurz danach auf dem Rollfeld stehen zu bleiben. Fazit: um 00:15 Ansage vom Pilot, dass keine Starterlaubnis aufgrund des Nachtflugverbots erteilt wurde und man zum Gate zurückrolle. Nach einer kurzen Nacht im Hotel, flogen wir am 14.12. um 09:15 los und kamen am 14.12. mit fast 11 Stunden Verspätung in EZE an.
Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und angeblich haben wir durch die Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Frage ist, wie am besten Vorgehen, da LH wahrscheinlich auf Witterungsverhältnisse ansprechen wird. Der Grund für Nichtabflug war ja die Überschreitung der Deadline (Pilot hat auch durchgesagt, dass Ausnahmegenehmigung beantragt aber nicht gestattet wurde), wobei der Ursprungsgrund in meinen Augen am zu langsamen De-icing Prozess und möglicherweise an der Technik (Stromversorgung) gelegen hat.
Ich hatte vor, direkt an LH zu schreiben, habe aber jetzt auch ein Online-Portal gefunden (flightright.de), wo man Ansprüche geltend machen kann. Hat jemand hier Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus
Claus
meine Freundin und ich waren am 13.12.2012 auf der LH510 (FRA-EZE) gebucht.
Boarding lief so gut wie planmässig und wir waren kurz nach 22:00 Uhr startbereit (boarding completed). Planmäßiger Abflug 22:15. Aufgrund der Witterung musste ein De-icing durchgeführt werden und man kündigte uns an, dass das noch 30 Minuten dauern könnte. Während wir auf's De-icing warteten, gab es ein Problem mit der Boden-Stromversorgung, Strom fiel aus und konnte erst später wieder hergestellt werden. Bis wir mit De-icing dran waren, dauerte es allerdings noch deutlich länger und wir waren wohl erst gegen 23:45 damit fertig. Als der Flieger dann trotzdem erst sehr lahm zum rollen kam, bangte mir schon wegen Nachtflugverbot.
Kurz vor 24:00 Uhr rollten wir dann los, um kurz danach auf dem Rollfeld stehen zu bleiben. Fazit: um 00:15 Ansage vom Pilot, dass keine Starterlaubnis aufgrund des Nachtflugverbots erteilt wurde und man zum Gate zurückrolle. Nach einer kurzen Nacht im Hotel, flogen wir am 14.12. um 09:15 los und kamen am 14.12. mit fast 11 Stunden Verspätung in EZE an.
Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und angeblich haben wir durch die Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung. Frage ist, wie am besten Vorgehen, da LH wahrscheinlich auf Witterungsverhältnisse ansprechen wird. Der Grund für Nichtabflug war ja die Überschreitung der Deadline (Pilot hat auch durchgesagt, dass Ausnahmegenehmigung beantragt aber nicht gestattet wurde), wobei der Ursprungsgrund in meinen Augen am zu langsamen De-icing Prozess und möglicherweise an der Technik (Stromversorgung) gelegen hat.
Ich hatte vor, direkt an LH zu schreiben, habe aber jetzt auch ein Online-Portal gefunden (flightright.de), wo man Ansprüche geltend machen kann. Hat jemand hier Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus
Claus