Flugerstattung wegen Streik des Sicherheitspersonals

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grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
394
0
DTM
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Ich war am 10.1. von dem Streik des Sicherheitspersonals in DUS betroffen. Mein Flieger ging wie so einige zwar raus, allerdins ohne mich und vermutlich auch viele andere Paxe die nicht durch die Security kamen.

Es war ein LH onwway ticket, dass ich über ein (online) Reisebüro gebucht habe. Letzteres sagt nun, sie könnten mir höchstens die Steuern erstattet, da LH ja geflogen ist und eine weitere Erstattung ablehnt. Da ich das nicht glaubte, habe ich bei LH angerufen und die Aussage bekommen 1. Sind wir nicht zuständig (das stimmt) und 2. hätte ich tatsächlich Pech gehabt, dennwir sind ja geflogen und der Rest ist iohr Problem.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir nen Tipp geben?
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Grundsätzlich ist gem. der Regeln keine Erstattung des Tickets möglich, wenn der Flug planmäßig geflogen ist.

Vor Ort müsste Dir aber eigentlich eine kostenfreie Umbuchung des Tickets angeboten worden sein - hast Du diese abgelehnt? Oder bist Du einfach wieder nach Hause gefahren, ohne vor Ort überhaupt mal mit der Lufthansa zu sprechen?
 

eddm_muc

Aktives Mitglied
15.08.2012
165
0
MUC
Uns hat LH in DUS zum LH Automat geschickt und wir haben dort kostenlos einen Bahnvoucher gezogen und sind so nach Hause gekommen.
Allerdings war das sehr nette Kulanz, weil wir normale non flex eco Tickets hatten (also streng genommen ein no-show und Ticketverfall bzw. eigentlich fällige Umbuchungsgebühren) Insofern ein großes Dankeschön an LH. Das muss auch mal gesagt werden.
 

grizu

Erfahrenes Mitglied
25.05.2009
394
0
DTM
Vor Ort müsste Dir aber eigentlich eine kostenfreie Umbuchung des Tickets angeboten worden sein - hast Du diese abgelehnt? Oder bist Du einfach wieder nach Hause gefahren, ohne vor Ort überhaupt mal mit der Lufthansa zu sprechen?

Vor Ort jemanden zu sprechen war ein bisschen schwierig angesichts einer Schlagen durchs ganze Terminal. Ich habe mir dann ein Ticket bei der Konkurenz besorgt und bin dann nachmittags mit denen geflogen. Mit LH wäre ich an dem
Tag auch nicht mehr weggekommen.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.660
608
Bayern & Tirol
Naja, wenn der Flug zwar geht, aber niemand mitfliegt weil die SiKo streikt ist ja wohl nicht Sache des Kunden. Kostenfreies Storno oder Ersatzbeförderung sollten da schon normal und nicht gnädige Kulanzregelung sein!!! Gut, dass sich LH zumindest an die Spielregeln hält.
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
hmm, richtig. so könnte man sich viele kompensationen ersparen. einfach alle sicherheitskontrollen zumachen und dann sagen, "es war keiner da" und nicht fliegen. (-:
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Mich wundert, das niemand mit "höherer Gewalt" argumentiert.
Wenn bei Airlines "höhere Gewalt" beim Streik von fremden Unternehmen rechtlich anerkannt ist, warum nicht als Kunde das gleiche Argument benutzen?

Höhere Gewalt hindert an der Wahrnehmung des Fluges -> Geld zurück.
Oder habe ich einen Denkfehler? :confused:
 
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Ducki

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
318
0
Bayern
Kann mir kaum vorstellen das sich LH da kulant zeigt ohne das man sich in irgendeiner weise gemeldet hat.

Könnte ja quasi jeder behaupten ohne vll. Überhaupt dort gewesen zu sein...
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Es hätte sicher auch gereicht sich bei der Hotline zu melden. Nur wer sich nicht mal da meldet ist selber schuld wenn er nichts zurück bekommt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Fluggastrechtlich ist das tatsächlich ein Problem, denn die hier relevante Nichtbeförderung liegt nur vor, wenn sich der Fluggast "am Flugsteig eingefunden" hat. So will es Art. 2j der EU-VO. Und da ist ja nun einmal die SiKo davor....

Vertragsrechtlich wird es auch schwer, weil Flughafen und SiKo wohl nicht Erfüllungsgehilfen der Airline sind. Kurz: Es ist nicht die Fluggesellschaft, die die Erbringung der Leistung vereitelt hat.

Meine aber, dass es trotzdem kein gerechtes Ergebnis ist, wenn man dem Fluggast in einem solchen Fall nicht wenigstens die Flugscheinkosten des nicht zu nutzenden Tickets erstattet. Notfalls muss man das unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage lösen. Denn bei Vertragsschluss sind beide Parteien davon ausgegangen, dass der Fluggast, zumindest die MÖGLICHKEIT hat, zum Flugsteig zu gelangen. Da der BGH klargestellt hat, dass ein Luftbeförderungsvertrag kein absolutes Fixgeschäft ist, meine ich, dass auch eine Lösung denkbar ist, bei dem der Fluggast seinen Anspruch auf eine (spätere) Beförderung behält, in jedem Fall aber kann er sein Geld zurück verlangen.
 
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ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Hätte er sich bei LH noch vor dem Start des Fluges gemeldet hätte es sicherlich eine gute Lösung gegeben. Nur sich nicht mit der Airline in Verbindung setzen und Tage später sein Geld fordern geht nicht!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
.....ich habe mir dann ein Ticket bei der Konkurenz besorgt und bin dann nachmittags mit denen geflogen

die Argumentation dürfte schwierig werden, wieso man von der LH das Geld wiederhaben will, weil man nicht durch die SiKo gekommen ist, obwohl man es geschafft hat in das Flugzeug einer anderen Airline zu kommen .....
 
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Neuling

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16.02.2010
292
6
TXL
die Argumentation dürfte schwierig werden, wieso man von der LH das Geld wiederhaben will, weil man nicht durch die SiKo gekommen ist, obwohl man es geschafft hat in das Flugzeug einer anderen Airline zu kommen .....

... das war aber zu einem späteren Zeitpunkt. Der Vergleich hinkt dann doch.
 

Ducki

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03.07.2011
318
0
Bayern
Ich kenn mich in Dus jetzt nicht wirklich aus aber ist vor der siko nicht der CI. Da hätte man es doch dann sehen/sagen können oder ? Oder ist der CI normal abgelaufen ?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ich habe mir dann ein Ticket bei der Konkurenz besorgt und bin dann nachmittags mit denen geflogen.

Irgendwie beschleicht mich ein -falls ich wirklich falsch liege, so möge man mir das verzeihen, es kommt halt a bisserl so rüber- dass dir das gar nicht so Unrecht war...?

Erst tagelang vollkommen ohne Versuch des Kontaktes mit dem eigentlichen Vertragspartner nachträglich vom Vertrag zurück treten wollen.

Dann -wieder ohne Versuch des Kontaktes- auf eigene Faust zu einem genehmen Zeitpunkt Ersatzbeforderung gebucht (die SIKO fur diesen Flug hat nicht gestreikt?)

Und dann sagen

Mit LH wäre ich an dem Tag auch nicht mehr weggekommen.

Woher willst Du denn das wissen, wenn Du mit LH gar keinen Kontakt hattest?
 
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13.08.2010
1.488
1
Flughafen und SiKo wohl nicht Erfüllungsgehilfen der Airline sind

Etwas OT, SiKo ist hoheitliche Tätigkeit, aber ist das Thema Flughafen <> Erfüllungsgehilfe im Instanzenzug schon durchgekaut? Ich meine mich an zwei gegensätzliche Entscheidungen vom AG KW zu erinnern, als mal im langdauernden Winter das Enteisungsmittel ausging (Urteil 1) bzw. nicht genügend bevorratet wurde (Urteil 2). Man beachte den jeweils streitentscheidenden Blickwinkel des Richtertischs...
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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3.126
Hätte er sich bei LH noch vor dem Start des Fluges gemeldet hätte es sicherlich eine gute Lösung gegeben. Nur sich nicht mit der Airline in Verbindung setzen und Tage später sein Geld fordern geht nicht!

Scherzbold. An dem morgen standen Tausende in Duesseldorf und alle wollten mit LH sprechen. Lh hat aber kein Personal dafür gehabt. Die rechtliche Lösung dürfte objektive Unmöglichkeit sein, dann werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht frei. Kein Flug, kein Geld.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
6.145
3.126
Aber auch nicht Sache der Airlines. Ich würde volles Verständnis haben, wenn die Airline hier nichts leistet und zwecks Forderungen an die Zuständigen der Bodenabfertigung respektive die Gewerkschaften verweist.

mit diesen hast du aber keinen Vertrag und sonstige Ansprüche gibt es nicht. Streik ist nun mal ein Grundrecht.... Vielleicht leider, aber es ist so.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Scherzbold. An dem morgen standen Tausende in Duesseldorf und alle wollten mit LH sprechen. Lh hat aber kein Personal dafür gehabt. Die rechtliche Lösung dürfte objektive Unmöglichkeit sein, dann werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht frei. Kein Flug, kein Geld.

Es war dem TE aber objektiv möglich, ein Ticket bei einer anderen airline zu kaufen und auch zu fliegen. Da wird die Beweislage aber dünn, warum das mit der LH nicht auch hätte klappen können, wenn er es denn versucht hätte. Notfalls telefonisch oder nach der SikO am boarding-gate.
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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300x250
Ja, BA hat z.b. seine Leute durchgebracht in B, aber halt nicht die LH. Es ist ein klassischer Fall von objektiver Unmoeglichkeit, weil er und niemand sonst in A zum Flieger kommen konnte. Ich war selbst an dem Morgen in diesem Zirkus und da war nichs. Bei mir war die Loesung Mietwagen....

Außerdem: Op hatte ein non rebookable Ticket, die darin verbriefte Leistung konnte er wegen des Streiks nicht abnehmen, also bleibt es bei objektiver Unmoeglichkeit. Das bedeutet keine Entschädigung, keine sonstigen Leistungen, aber schlichtweg Geld zurueck.
 
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