Fehler bei Umbuchung - LH will ausgestelltes Ticket nochmals ändern

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#raven

Reguläres Mitglied
15.03.2013
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, zu der ich mit der Suchfunktion keine passende Antwort finden konnte.

Ich hatte für heute abend einen Eco-Flug ab DUS gebucht, der streikbedingt storniert wurde. Mit Hilfe der Hotline konnte ich das Ticket aber rasch umbuchen - zur Auswahl stand ein "belieber" Flug im Zeitraum +/- 3 Tage oder ein Flug innerhalb eines Jahres, der in eine vergleichbare Buchungsklasse fällt.

Da ich (nur) einen Ersatztermine parat hatte, habe ich diesen vorgeschlagen, und LH hat mir auch ein Ticket ausgestellt - für Ende Mai. Ein paar Stunden später kam jedoch eine Email mit der Bitte um Rückruf. An der Hotline erklärte man mir, es sei ein Fehler gewesen, mir das neue Ticket auszustellen - das ginge so gar nicht, da die Buchungsklasse nicht identisch sei. Ich müsse also noch einmal umbuchen.

Für mich wäre das äußerst ärgerlich, da das Hotel so kulant war, mich umzubuchen - obwohl die Frist für Umbuchung/Stornierung bereits abgelaufen war, worauf ich kein zweites Mal zählen kann und will. Zudem gibt es keine guten Ersatztermine, so dass ich den Flug - so wie er jetzt ist - wahrnehmen möchte. Daher die Preisfrage: Ich habe ein gültiges Ticket von der LH, muss es mich kümmern, dass man (angeblich?) bei dessen Ausstellung einen Fehler gemacht hat? Oder darf ich damit fliegen und gut is'?

Falls jemand einen guten Rat weiß, wäre ich dankbar!
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Du hast sogar das RECHT auf ein kostenlose Wunschdatum + Rerouting.
Gemäß Passagierrechte.

Wenn man mal zufällig bei LH zu seinemn Recht kommt dann aus versehen. :D:banghead::screwy:
Bei zB Alitalia wurde mir dieser Wunsch anstandslos erfüllt.

Ich glaube die können dir mal den Buckl runterrutschen
 
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#raven

Reguläres Mitglied
15.03.2013
85
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Wie hast Du denn dann am Telefon reagiert?

Verdattert, würde ich sagen. Man war zwar freundlich, aber es ist sehr merkwürdig, wenn man an einer Hotline anrufen muss, um dann nach zehn Minuten Warteschleife gesagt zu bekommen, dass man einen gebuchten Flug nicht wahrnehmen kann. Zwar verstehe ich als halber Vielflieger die betriebswirtschaftliche Erklärung, aber als Normalsterblicher kann man nicht einmal diese nachvollziehen (wann ist LH LH und nicht Austrian oder Tyrolean und wann ist welche Buchungsklasse bei welcher Airline welche). Daher habe ich mich erst einmal nicht festnageln lassen, sondern nur angekündigt, Rat einzuholen.

Und der ist ja bisher ziemlich eindeutig... Der Flug ist nach wie vor bestätigt und ich habe eine ganz normale Ticket-Mail von LH bekommen.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Ich hatte einen ähnlichen Fall vor einiger Zeit. Da hat mich der Mitarbeiter auf ein Datum einige Monate in der Zukunft umbuchen lassen und ein paar Tage später kam die Mail das ich dringend anrufen soll. Ginge nicht, da hat sich der Mitarbeiter vertan, nur bis zu 7 Tage später wäre erlaubt. Ich hatte dann die Wahl zwischen Storno oder Umbuchung auf irgendeinen zeitnahen Flug der nächsten Tage bzw. sogar Stunden, hauptsache im Fenster der einen Woche.
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Aus juristischer Sicht würde ich sagen, dass ab Ausstellen des Tickets die LH nicht mehr viel machen kann.
Da der (möglicherweise bestehende) Irrtum der LH in beiden zitierten Fällen dem Vertragspartner (Kunde) wohl kaum bekannt war, sein musste oder gar von ihm herbeigeführt wurde.
(Exkurs: Bei einer klassischen EF wäre es meist wohl so, dass dem Kunden der Irrtum bekannt war/sein musste.)

Ich würde also erstmal gar nichts machen und abwarten. Sollte die LH am Abflugtag die Beförderung verweigern würde ich einen klaren Fall der EU-VO sehen mit allem pipapo. Hier weiß aber umsteiger sicher mehr dazu...

Fraglich ist halt sicherlich, ob man das riskieren will - grade wenn Hotelbuchungen dran hängen..

Wenn die LH das Ticket allerdings vorab (mehr als zwei Wochen vor Abflug) storniert oder umbucht hätte man wohl nur Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag. Wäre dann sicherlich mühsam durchzusetzen..

Wichtig ist jedenfalls, nicht nur zu kontrollieren ob die Reservierung "confirmed" ist, sondern auch ob ein Ticket ausgestellt ist (220-.. bei LH) und ob dieses Ticket auch vom Datum und der Route der Reservierung entspricht. (Auf checkmytrip oben auf den zweiten Reiter "e-Ticket" klicken, dann sieht man das..)
Druck dir auch sämtliche Belege (inkl. eticket) usw. gleich für deine Unterlagen aus.
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Du bist Jurist oder hast zumindest juristische VL gehört oder? ;)

Ja, aber mittlerweile in einem ganz anderen Bereich tätig und daher schon wieder viel vergessen..
Aber die allgemeinen Grundsätze rund um Vertragsabschluss, Vertragsanfechtung etc. hab ich noch einigermaßen im Hirn. Braucht man ja doch immer wieder mal..
Aufpassen muss man natürlich, weil man wenn man nicht täglich damit zu tun hat sich doch schnell mal irren kann und da dann dieses Halbwissen sicher gefährlicher ist als wenn man sich gar nicht auskennen würde.

Hier bin ich aber ganz zuversichtlich, dass ich nicht ganz daneben liege...
 
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insuindi

Erfahrenes Mitglied
06.02.2013
295
57
Bei mir gab's mal einen aehnlichen Fall, wo das Callcentre mich zunaechst auf eine Umsteigeverbindung zu einem nahen aber anderen Zielort umgebucht hat (auf meinen Wunsch hin) - allerdings nie das e-ticket ausgestellt wurde, sondern innerhalb kurzer Zeit eine EMail mit der Bitte um Rueckruf kam. Habe denen dann erklaert, dass eine Hotelbuchung dran haengt, und mir wurde gesagt, ich moege die Hotelrechnung einschicken. Habe dann aber den Flug storniert (full refund) und einen 50EUR Gutschein fuer die entstandenen Unannehmlichkeiten bekommen. War im Sommer 2012.
 

#raven

Reguläres Mitglied
15.03.2013
85
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Inzwischen sind die drei Tage vergangen.

Obwohl eigentlich der Rückflug das problematische Element zu sein schien, hat LH nun kommentarlos das erste Segment "gestrichen"; unter meinen Buchungen fand sich nur der Hinweis, ich solle prüfen, ob das neue Routing - das nun dummerweise nicht mehr am Abflugort begann - zu prüfen.

Die Hotline war zunächst wenig kooperativ und weigerte sich, den Flug wieder "herzustellen" oder sinnvolle Alternativen anzubieten. Sogar mein Hinweis, ich hätte die ganze Angelegenheit gerne schriftlich, um sie z.B. mit einem Anwalt durchzusprechen, wurde kommentiert mit dem Hinweis, es sei NICHT möglich, E-Mails zu versenden. Erst als mir der Kragen geplatzt ist und ich deutliche Töne gewählt habe, war es urplötzlich möglich, Alternativen zu finden - von wegen Rücksprache mit dem Vorgesetzten und so. Nun habe ich LH-Flüge statt Austrian-Nummern, wenn auch zu ungünstigeren Zeiten.

Mal sehen, was für Textbausteine der Kundenmonolog für so einen Fall parat hat.