Ausgleichszahlung von Lufthansa nach 7 Wochen nicht da

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Karaina

Neues Mitglied
06.04.2013
5
0
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Hallo, ich habe leider wieder ein problem mit lufthansa.
Undzwar ist folgendes passiert, mein Lufthansa Flug von Los Angeles nach Frankfurt hatte 24 Std verspätung, aufgrund eines Technischen Defektes. Danach hatte ich hier schonmal nachgefragt wie es mit einer Erstattung aussieht und mithilfe des Forums eine Email geschickt und auf die 600€ Ausgleichszahlung bestanden.
1 Monat später etwa, am 10ten Mai bekam ich einen Anruf von LH, sie überweisen mir das, ich sollte nur meine Kontodaten abschicken, was ich dann am 11ten tat. Danach wartete ich erstmal eine weile, es gab ja auch feiertage dazwischen, am 01.06 nochmal nachgefragt, ob es ein problem gab, weil kein Geld ankam, am 03.06 die Antwort, sie bestätigten eine überweisung, nochmal gewartet, am 10.06 nochmal eine Email, ob alles richtig überwiesen wurde und wann, am 11.06 nur eine mail alles korrekt überwiesen, kein Datum genannt.
wieder gewartet, am 22.06 schrieb ich nochmals wo das Geld bliebe und vorallem wann es Überwiesen wurde, habe bis heute keine Antwort erhalten, auch nicht das Geld.
ist das normal das LH solange auf sich warten lässt? Und wie geh ich am besten vor? Die Hotline hilft mir gar nicht weiter, sie verweisen nur drauf neue Emails zu schreiben und das ist mir langsam zu dumm, wie blöde zu tippen und keine Antworten zu bekommen.

wäre über ein paar ratschläge sehr dankbar
 

ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
415
0
MMX
1. Einschreiben mit Rückschein mit 14 Tage Frist (mit Verweis auf bisherigen Schriftverkehr, dass schon genug Zeit war).
2. Rechtsanwalt (leider lief das bei mir immer erst mit Rechtsanwalt ...)
 
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Karaina

Neues Mitglied
06.04.2013
5
0
Danke an alle


@Jan, ich werde es gleich mal versuchen mit dem Thread.
Ansonsten werde ich wohl dann auch den weg des Anwalts gehen, hatte eigentlich gehofft mir den Stress zu sparen.
 
F

feb

Guest
noch besser > ankündigen (brief, nicht mail), dass Du das ganze am 15. 7 an deine Rechtsschutzversicherung übergeben wirst, wenn bis dahin kein zahlungseingang da ist

Bitte nicht. Ein Rechtsschutzversicherer kann keine Forderungen beitreiben, sondern allenfalls einen RA empfehlen (und dessen Kosten decken). Die von dir vorgeschlagene Formulierung zeigt dem Empfänger nur, dass du aktuell hilf- und ratlos bist.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Bitte nicht. Ein Rechtsschutzversicherer kann keine Forderungen beitreiben, sondern allenfalls einen RA empfehlen (und dessen Kosten decken). Die von dir vorgeschlagene Formulierung zeigt dem Empfänger nur, dass du aktuell hilf- und ratlos bist.

Die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise hat bis jetzt eine Erfolgsquote von 100% bei mir!

Deswegen: Genau lesen:
Ich habe ja geschrieben, dass man das "ankündigen" soll. Aus meiner Erfahrung reicht das.
Denn dann weiß der Gegenüber, dass man selbst kein Prozessrisiko hat!

Was man dann wirklich macht ist etwas anderes!

Übrigens, ich schreibe schon in mein zweites Mail eine Frist und eben den Satz "Übrigens darf ich Ihnen mitteilen, dass ich rechtsschutzversichert bin" oder so.
Das ist ja bei ca. 90% der Konsumenten nicht der Fall. Und diese scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie einmal gehört haben, von jemanden, der gehört hat, dass das 20 kEUR kostet.
Und damit spielen die Unternehmen.

Gebraucht habe ich meine erst einmal wirklich!

G.
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
0
Danke an alle


@Jan, ich werde es gleich mal versuchen mit dem Thread.
Ansonsten werde ich wohl dann auch den weg des Anwalts gehen, hatte eigentlich gehofft mir den Stress zu sparen.

Hi, ich hatte den Vorfall per Fax und Internet Formular gemeldet und eine Bestätigung des Eingangs erhalten, die hast du sicher auch.

Dann hatte es ganze 3 Monate, also 12 Wochen gedauert und plötzlich war die Kohle da.

Ich hatte zwischendurch auch schon bösere Briefe getextet, aber das war unnötig. Ich rate dir daher einfach zu warten und dann erst vielleicht 16 Wochen nach dem Vorfall ein böses Fax zu schreiben.

Schreibe einfach eine Mahnung und drohe denen mit einem Strafanzeige wegen Zahlungsverzögerung oder Betrug oder so etwas, wenn sie nicht innerhalb von einer Frist bis zum nn.nn.nn zahlen. Spare dir den (teuren) Anwalt einfach. Der Betrag steht dir ja zu. Schreibt die LH ja selber. Da ist also nichts durchzusetzen sondern nur die Zahlung raus zu pressen.

Aber wie gesagt, bei mir waren es 12 Wochen, daher bist du noch in der Zeit. Ruhig bleiben.

Gruß Frank.
 
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ebbelwoi

Erfahrenes Mitglied
11.09.2011
415
0
MMX
Verjährungsfrist ist übrigens 3 Jahre, hab ich mich mal informiert ... also kein Problem :)
 
F

feb

Guest
Die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise hat bis jetzt eine Erfolgsquote von 100% bei mir! Deswegen: Genau lesen: Ich habe ja geschrieben, dass man das "ankündigen" soll. Aus meiner Erfahrung reicht das.
Denn dann weiß der Gegenüber, dass man selbst kein Prozessrisiko hat! Was man dann wirklich macht ist etwas anderes!
Übrigens, ich schreibe schon in mein zweites Mail eine Frist und eben den Satz "Übrigens darf ich Ihnen mitteilen, dass ich rechtsschutzversichert bin" oder so. Das ist ja bei ca. 90% der Konsumenten nicht der Fall. Und diese scheuen den Weg zum Anwalt, weil sie einmal gehört haben, von jemanden, der gehört hat, dass das 20 kEUR kostet.
Und damit spielen die Unternehmen. Gebraucht habe ich meine erst einmal wirklich! G.

Jetzt verstehe ich dich besser, du willst deutlich machen, über eine RSV zu verfügen. Aber wozu ist eine RSV nutze? ......Ja genau. Daher schlage ich dann doch folgenden Text vor:

Bei fruchlosem Verstreichen der Zahlungsfrist werde ich unter Nutzung meiner Rechtsschutzdeckung einem Rechtsanwalt /FA für Verkehrsrecht den Klageauftrag erteilen.

Will heißen: Man droht mit RA und Klage, aber eben nicht mit der RSV. Aber das ist jetzt eher ein Thema des sprachlichen Feinschliffs. Wie gesagt, verstanden habe ich deine Intention.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Um die Eingangsfrage zu beantworten: Nein, normal ist das bei LH nicht. Wenn sie eine Zahlung ankündigen, leisten sie auch relativ zügig. Insofern dürftest du einfach Pech gehabt haben.

An sich ist bei solchen Fällen mein Rat immer, das Mahnverfahren nicht zu betreiben. Aber in diesem speziellen Fall könnte ein Mahnbescheid zum Erfolg führen. Lässt sich auch für den Laien relativ einfach (online) bewerkstelligen. Als Anspruchsgrund nicht den Flug als solchen angeben, sondern die Vorgangsnummer und das Datum der Zusage.

Würde Sinn machen, wenn du irgendwann einfach nicht mehr warten willst. Angelegenheit dürfte dann zu neuem Sachbearbeiter kommen. Und dann flutscht das vermutlich.
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
251
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Bei mir war das Geld nach dem Anruf von LH 3 Wochen später auf dem KOnto.

Hey, toll, ging es auch um eine Ausgleichszahlung bei Verspätung? Hattest du auch einen normalen Eco Flug zu dem normalen Eco Preis, den man so buchen kann? Vielleicht bist du HON oder fliegst alle 3 Tage mit denen. Ich beneide dich da schon.

Bei mir waren die sicher weniger amused, da mein lange vorher gebuchter Eco Flug etwa 130 € gekostet hatte und mir 250 € zustanden. Also nicht wirklich ein Geschäft für die LH.

Und dann kam nach 3 Monaten plötzlich das Geld. Bisschen spät, aber es ist da.

So ist das halt, wenn man meint sich auf etwas verlassen zu können. Die Bahn wäre besser gewesen, nach einer Stunde fährt der nächst ICE wenn einer ausfällt. Sogar Kollegen die mit dem Auto gefahren sind waren einige Stunden schneller.

Frank.
 

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Bei mir waren die sicher weniger amused, da mein lange vorher gebuchter Eco Flug etwa 130 € gekostet hatte und mir 250 € zustanden. Also nicht wirklich ein Geschäft für die LH.

du glaubst doch nicht wirklich, dass sich da noch einer Gedanken drüber macht. bei nem großen Konzern geht es doch nicht um persönliche Schicksale. Geschäft hat man eh keines gemacht, wenn man Ausgleichszahlungen leisten muss - so oder so.