Kinder unter 16 in der SEN oder FTL Lounge

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Yoshi

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
1.011
1.828
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Ernstgemeintes Problem: +1/2 (12 Jahre) mit *G und FTL-Status fliegt häufig alleine. Früher als UM, jetzt ab 12 eben alleine. Bisher war der Lounge-Zugang nie ein Problem. Karte auf den Scanner und durch. Nun gab es erstmals in DUS Probleme, da der LD meinte, Kinder unter 16 ohne Begleitung dürften wegen des frei zugänglichen Alkohols nicht in die Lounge. Mmhh, damit hätte er dann ein Problem (nicht wegen des Alkohols). Gibt es Eurer Erfahrung/Meinung nach irgend etwas offizielles hierzu?? Bitte jetzt nicht den üblichen Spott (a la Kinder gehören eh nicht in die Lounge oder in die F...). Hier wende ich direkt ein, dass +1/2 seine Status (Nominativ Plural) selber hart erflogen hat und seit dem 12. Lebensjahr Vollzahler ist und sich in der Regel beser als die Business-Kasper und Maxi-Maximierer benimmt. PS: vermutlich wird der Alkohol eh weg-enhanced.

Danke und Glück auf!
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Ernstgemeintes Problem: +1/2 (12 Jahre) mit *G und FTL-Status fliegt häufig alleine. Früher als UM, jetzt ab 12 eben alleine. Bisher war der Lounge-Zugang nie ein Problem. Karte auf den Scanner und durch. Nun gab es erstmals in DUS Probleme, da der LD meinte, Kinder unter 16 ohne Begleitung dürften wegen des frei zugänglichen Alkohols nicht in die Lounge. Mmhh, damit hätte er dann ein Problem (nicht wegen des Alkohols). Gibt es Eurer Erfahrung/Meinung nach irgend etwas offizielles hierzu?? Bitte jetzt nicht den üblichen Spott (a la Kinder gehören eh nicht in die Lounge oder in die F...). Hier wende ich direkt ein, dass +1/2 seine Status (Nominativ Plural) selber hart erflogen hat und seit dem 12. Lebensjahr Vollzahler ist und sich in der Regel beser als die Business-Kasper und Maxi-Maximierer benimmt. PS: vermutlich wird der Alkohol eh weg-enhanced.

Danke und Glück auf!

Kinder gehoeren nicht in die Lounge, Vollzahler allerdings schon.

Ein klassisches Dilemma, welches in meinen Augen nur von Juristen oder alternativ Compliance Experten geloest werden kann.

Frag' mal kurz nach, wer den 1/2 nicht in die Lounge gelassen hat, es gibt ja in DUS eine ganz spezielle Oberdrachine... :-(
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Jugendschutz aktiv - Informationen f

Nun ist die Lounge keine Gaststätte aber im übertragenen Sinne würde ich das hier schon anwenden da

Jugendschutz aktiv - Informationen f

Nun ist die Lounge keine Gaststätte aber im übertragenen Sinne würde ich das hier schon anwenden da

Ganz ehrlich, genau deshalb braucht man ja Experten, nicht die aus dem FVT, sondern Menschen mit einem oder zwei Staatsexamen in Jura...

Yoshi wuerde ich als Poster, ohne juristische Staatsexamen, folgendes empfehlen:

Beim naechsten Flug des 1/2 kurz ein full flex Ticket kaufen und mit dem 1/2 die Lounge aufsuchen, um mit den Damen die Situation zu besprechen.

Allerdings macht mir der Alkohol auch weniger Sorgen, eher die zwielichtigen Gestalten, die sich in den Lounges der Hansa zu tummeln.

Was macht das fuer einen Eindruck auf heranwachsende Kinder, wenn man permanent Zeuge wird, wie erwachsene Menschen ihre Ruecksaecke mit Waren aus der Lounge befuellen und danach die Drachen beleidigen, da ihr doppeltes Upgrade aus der S Klasse in die First nicht durch ging...
 

Yoshi

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
1.011
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Kinder gehoeren nicht in die Lounge, Vollzahler allerdings schon.

Ein klassisches Dilemma, welches in meinen Augen nur von Juristen oder alternativ Compliance Experten geloest werden kann.

Frag' mal kurz nach, wer den 1/2 nicht in die Lounge gelassen hat, es gibt ja in DUS eine ganz spezielle Oberdrachine... :-(

Das war wohl in der FTL-Lounge. Er war wohl erst problemlos in der SEN-Lounge und stellte dort fest, dass es wohl keine Mohnbrötchen mehr gab. Dann ist er auf die Idee gekommen, einfach mal in der FTL-Lounge nach Mohnbrötchen zu suchen. In die FTL sie ihn dann nicht reingelassen. Verständlich: Nutella ohne Mohnbrötchen ist doch nur der halbe Spass!:rolleyes:
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Das war wohl in der FTL-Lounge. Er war wohl erst problemlos in der SEN-Lounge und stellte dort fest, dass es wohl keine Mohnbrötchen mehr gab. Dann ist er auf die Idee gekommen, einfach mal in der FTL-Lounge nach Mohnbrötchen zu suchen. In die FTL sie ihn dann nicht reingelassen. Verständlich: Nutella ohne Mohnbrötchen ist doch nur der halbe Spass!:rolleyes:p

Vorsicht mit dem Mohn, ebenfalls eine Droge..., ebenso die Nutella fuer einige Menschen, eigentlich auch der Besuch von Lounges und die Abhaengigheit von Status- und kleinen Goldkaertchen...

Lass den Kleinen lieber die Bahn nehmen..., in deren Lounges gibt es nur Vollkornschnitten und Soft Drinks.
 

Yoshi

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
1.011
1.828
Vorsicht mit dem Mohn, ebenfalls eine Droge..., ebenso die Nutella fuer einige Menschen, eigentlich auch der Besuch von Lounges und die Abhaengigheit von Status- und kleinen Goldkaertchen...

Lass den Kleinen lieber die Bahn nehmen..., in deren Lounges gibt es nur Vollkornschnitten und Soft Drinks.

TATL mit Bahn ist echt schwer.:D
 
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Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
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HAM
Ich finde die Frage sehr interessant. Das kann aber wohl wirklich nur ein Jurist beantworten.

Ist die Lounge eine Gaststätte?
Ist die Lounge ein jugendgefährdender Betrieb?
Ist eine Bierzapfanlage ein Automat?
usw.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Ich wuerde hier ggf. auch mal einen Anwalt konsultieren und dann ggf. ein entsprechendes Schreiben aufsetzen (was der Kleine dann bei sich hat). Man darf von den LD's ja nicht rechtssicherheit erwarten.

In dem von kingair geposteten Artikel steht auch was davon, dass die Beschraenkungen nicht fuer Kinder und Jugendliche auf Reisen gelten. Ob dies Anwendung findet kann ich nicht sagen.
 
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edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
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VIE
Ich werde das mal mit meinem 7 jährigen Sohn (FTL) testen und ihn als Vorhut in die (Biz) Lounge schicken ;-)
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Da nicht nur Bier (ab 16) sondern auch Alkoholika wie Wein und Whiskey (ab 18) ausgeschenkt werden per Selbstbedienung, kann die Antwort doch wohl nur lauten: LH Lounge ist Ü18. In USA mit den Barkeepern ist ja was anderes. Ich würde mich bedanken, wenn mein Sohn (16) zum Flatrate-Saufen alleine in die SEN-Lounge reingelassen würde.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Da nicht nur Bier (ab 16) sondern auch Alkoholika wie Wein und Whiskey (ab 18) ausgeschenkt werden per Selbstbedienung, kann die Antwort doch wohl nur lauten: LH Lounge ist Ü18. In USA mit den Barkeepern ist ja was anderes. Ich würde mich bedanken, wenn mein Sohn (16) zum Flatrate-Saufen alleine in die SEN-Lounge reingelassen würde.

Nur ist die Flatrate bei der Hansa etwas teurer als die 9.99 in Bulgarien am Goldstrand... :eek:
 

Wombert

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
3.770
7
MUC
"(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden."

Fertig.
 
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TAZO

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09.04.2009
4.570
0
Bring hier niemanden auf dumme Gedanken full-flex Tickets zu buchen um in der Lounge eine flatrate Party zu feiern.

Da komme ich 10 Jahre zu spaet. :idea:

Als Leichtmatrose mit Registrierung in 2011 findet die Gnade der spaeten Geburt heute mal wieder Anwendung...

Es soll Voristi geben, die sogar an Bord von Zuegen der Deutschen Bahn Dreieeckssandwich Flatrate Parties gefeiert haben, bevor sie Lounges der Bahn missbrauchten.
 

tiswas01

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
1.153
32
Casa Grande/Arizona
Ich wuerde hier ggf. auch mal einen Anwalt konsultieren und dann ggf. ein entsprechendes Schreiben aufsetzen (was der Kleine dann bei sich hat). Man darf von den LD's ja nicht rechtssicherheit erwarten.

In dem von kingair geposteten Artikel steht auch was davon, dass die Beschraenkungen nicht fuer Kinder und Jugendliche auf Reisen gelten. Ob dies Anwendung findet kann ich nicht sagen.

Vielleicht bringt eine Anfrage in der LH Chefetage eine schnellere Antwort als der Besuch eines Anwalts.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Vielleicht bringt eine Anfrage in der LH Chefetage eine schnellere Antwort als der Besuch eines Anwalts.

Hoerer in die Hand nehmen, Situation schildern, auflegen. Rueckruf abwarten, Antwort haben, fertig!
Ich bezweifle, dass ich da bei der LH Chefetage schneller zu einer Antwort komme...
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Da komme ich 10 Jahre zu spaet. :idea:

Als Leichtmatrose mit Registrierung in 2011 findet die Gnade der spaeten Geburt heute mal wieder Anwendung...

Es soll Voristi geben, die sogar an Bord von Zuegen der Deutschen Bahn Dreieeckssandwich Flatrate Parties gefeiert haben, bevor sie Lounges der Bahn missbrauchten.

Vielen Dank fuer die Gnaedigkeit, Herr Maschinist!
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
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300x250
Und wen rufen wir hier an?

Einen Call Center Agenten in IST?

Wie schon vorher gesagt rufe ich meinen Anwalt an. Zu Geschaeftszeiten rufe ich im Buero an und werde von seiner reizenden Assistentin verbunden oder sobald wie moeglich zurueckgerufen. Wenn es wichtig und ausserhalb der Geschaeftszeiten ist, rufe ich ihn auf seinem Mobiltelefon an.