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Wie an anderer Stelle hier angesprochen, wurden mein Personalausweis und ich voneinander getrennt, und gehen seither unterschiedliche Wege.
Nun stehen einige schon vor langem gebuchte Fahrten mit der Deutschen Bahn an.
Weil die Kommunikation mit der dortigen Hotline bisher ausgesprochen frustrierend abgelaufen ist, wollte ich jetzt mal hier nachfragen. Zwar wird relativ schnell geantwortet, dann aber spartanisch kurz, und inhaltlich für den Fahrgast höchst unbefriedigend.
Es ist doch sicher auch schon mal anderen passiert, dass zwische Buchung und Fahrtantritt der bei der Buchung eingetragene Ausweis abhanden kam.
Mir wird geraten, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben und dieses Schriftstück dann bei der Fahrt mitzuführen.
DANN würde vom Schaffner eine "Fahrgeldnacherhebung" durchgeführt.
Auf mein Nachhaken erielt ich die Antwort, dass eine Fahrkarte ohne begleitendes Ausweisdokument ungültig sei.
Wenn ich nun doch im Zug zur Kasse gebeten werde, warum soll ich dann noch ein Polizeipapier mitführen, wenn die Bahn mir schon im Vorfeld mitteilt, dass mir das nicht helfen wird ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn im Falle eines nachgewiesenen Diebstahls des Ausweises dem Kunden die gebuchte und bezahlte Leistung verweigern darf und damit geltendem Recht entspricht.
Irgendeine praktikable Alternative müsste sie doch wohl anbieten, wenn man sie im Vorfeld kontaktiert !?
Wie sind Eure Erfahrungen ?
Nun stehen einige schon vor langem gebuchte Fahrten mit der Deutschen Bahn an.
Weil die Kommunikation mit der dortigen Hotline bisher ausgesprochen frustrierend abgelaufen ist, wollte ich jetzt mal hier nachfragen. Zwar wird relativ schnell geantwortet, dann aber spartanisch kurz, und inhaltlich für den Fahrgast höchst unbefriedigend.
Es ist doch sicher auch schon mal anderen passiert, dass zwische Buchung und Fahrtantritt der bei der Buchung eingetragene Ausweis abhanden kam.
Mir wird geraten, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben und dieses Schriftstück dann bei der Fahrt mitzuführen.
DANN würde vom Schaffner eine "Fahrgeldnacherhebung" durchgeführt.
Auf mein Nachhaken erielt ich die Antwort, dass eine Fahrkarte ohne begleitendes Ausweisdokument ungültig sei.
Wenn ich nun doch im Zug zur Kasse gebeten werde, warum soll ich dann noch ein Polizeipapier mitführen, wenn die Bahn mir schon im Vorfeld mitteilt, dass mir das nicht helfen wird ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn im Falle eines nachgewiesenen Diebstahls des Ausweises dem Kunden die gebuchte und bezahlte Leistung verweigern darf und damit geltendem Recht entspricht.
Irgendeine praktikable Alternative müsste sie doch wohl anbieten, wenn man sie im Vorfeld kontaktiert !?
Wie sind Eure Erfahrungen ?