Heute Gerichtsverhandlung wegen Schaden am Europcar Mietwagen

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hicom300

Aktives Mitglied
18.02.2010
236
7
FRA
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Heute geht es in die erste (hoffentlich auch letzte Runde) um 2250.-Euro wegen einer angeblich defekten Kupplung bei unserem Europcar Mietwagen in Livorno / Italien aus 2009.
Kurze Geschichte:
1 Tag Mietwagen (incl. Vollkasko ohne SB)
Lancia Van mit 20tsd. km
400km Fahrtstrecke
Auto mit 6 Pers. besetzt
Auto wurde in ornungsgemäßen Zustand abgestellt.(Europcar MA hatten sich 5 Min. vor der Abgabe verpisst.)
8 Tagespäter wurde einfach mal die Visa der Mercedes Benz Bank mit 2250€ belastet.
2 Tage später Einspruch gegen die Belastung eingereicht.
In Italien hat mal keiner auf irgendwelche Anfragen per Email geantwortet.Europcar Deutschland hat sich mal schön rausgehalten,
obwohl die Reservierung über die Deutsche Webseite erfolgte.
Nach 6 Monaten haben wir erstmalig Erfahren, das der Betrag für eine angeblich defekte Kupplung sein soll.
Mercedes Benz Bank ist der Meinung, das ich das Geld erstmal Zahlen muss.Soll dann selber in Italien vor Gericht klagen. (n)
Da habe ich gesagt , das sie mir den Buckel runterrutschen sollen.
Mercedes Benz Bank Forderung an Inkasso verkauft.
Inkasso hat dann im Mai mal Klage bei unserem AG eingereicht.
Von einem Mietwagen , war in der Klage nichts zu lesen.
Nur von Mahnterminen und einer angeblich nicht bezahlten KK Rechnung der Mercedes Bank.
Um 10.45Uhr ist Verhandlung.
Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt und werde berichten.

Hicom300
 

FTL2SEN2HON

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
1.093
8
NYC
Viel Glück! Hoffe, dass es gut ausgeht für dich.

Mietwagenfirmen gehören für mich ohnehin in die Kategorie "Professionelle Trickbetrüger"!
 
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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Entscheidend ist doch das Innenverhältnis hicom300 und MB Bank. In welchen Fällen ist die MB Bank zur Zahlung autorisiert, unter Berücksichtigung des Treu&Glauben-Grundsatzes.

Was ich nicht verstehe: Warum muss man zahlen bei Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Speziell, wenn man die das Geld zurückbuchen sollte, was hat die MB Bank noch damit zu tun?!? Damit ist der doch kein Schaden entstanden...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Was ich nicht verstehe ist, warum muß man eine defekte Kupplung bezahlen (das ist doch Verschleiß). Muss ich etwa auch einen Motorschaden selber bezahlen? Ich glaube kaum.

Allerdings hat das nichts mehr mit der Klage zu tun, hier geht es ja nicht um den Defekt sondern um die Forderung der MB Bank.
 

campostelle

Reguläres Mitglied
12.08.2010
65
0
Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt und werde berichten.

Hicom300

Ich befürchte, dass Du zahlen musst. Freue mich aber auf den Bericht und wünsche Dir, dass ich unrecht habe.

Die Frage des Autoschadens bzw. Deiner Verantwortung dafür wird imho in dem Rechtsstreit keine Rolle spielen. Da nicht ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt sondern Du und der Autovermieter auf Basis einer vertraglichen Beziehung streiten, ist die Bank raus.
 

Christian

Erfahrenes Mitglied
24.03.2010
542
0
ZRH/FRA
Die Mercedes Bank hat insoweit etwas damit zu tun dass sie eine Zahlung autorisiert haben die nicht rechtens war.

Der Mieter hat eine VK ohne SB abgeschlossen, wo liegt dann die rechtliche Grundlage dem Mieter einen Schaden zu belasten? Hier muss meiner Meinung nach die Mercedes Bank die Zahlung zurückbuchen, weil es für diese Abbuchung keinen vertragliche Grundlage gibt.

Da muss ich die DKB loben, mir wurde schon öfters falsche Positionen abgebucht. Ein kurzer Anruf und die Posten wurden, bis zur Klärung, erstmal zurück erstattet.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Der Mieter hat eine VK ohne SB abgeschlossen, wo liegt dann die rechtliche Grundlage dem Mieter einen Schaden zu belasten?

Ein Vollkaskoversicherung haftet für entstandene Schäden aus Unfällen, nicht jedoch wegen Beschädigung, Verschleiß etc. !
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.821
2.076
FRA
Die Frage des Autoschadens bzw. Deiner Verantwortung dafür wird imho in dem Rechtsstreit keine Rolle spielen. Da nicht ein offensichtlicher Missbrauch vorliegt sondern Du und der Autovermieter auf Basis einer vertraglichen Beziehung streiten, ist die Bank raus.
Ja, aber die Frage ist, ob es überhaupt einen Zahlungsauftrag an die Bank gab. Wenn ich einer Mietwagenfirma die Kreditkartendaten gebe, bedeutet das einen Blankoscheck, und darf die Mietwagenfirma die Karte dann beliebig belasten?

Oder musste hicom300 bei der Anmietung einen leeren Kreditkartenbeleg unterschreiben, wie es manche unseriöse Mietwagenfirmen verlangen? Dann dürfte es schwierig sein.

Interessanterweise finde ich im Kleingedruckten etwa zu DKB-Kreditkarten überhaupt nichts über die Verwendung der Karte als Sicherheit bei Mietwagen. Es wird stets nur von "Zahlungsaufträgen" gesprochen, und einen solchen gibt's seitens des Kunden für nachträglich berechnete Schäden natürlich nicht - denke ich?
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Du glaubst aber nicht wirklich, dass Avis, Sixt & Co. im Fall der Fälle besser oder kundenfreundlicher handeln, oder?!
Oft betreiben die Vermieter Ihr Geschäft im 'Ausland' über Frachise Partner. Wahrscheinlich ist das in diesem Fall auch gegeben.
Ein Kupplungsschaden an einem Fahrzeug mit 20.000 km ist schon eher selten, der dafür abgerufene Preis erscheint auch nicht gerade glaubwürdig.
Die Geschichte lässt den Schluss zu, dass hier etwas nicht stimmt. Dann in Zukunft die Finger von Europcar Italien zu lassen wäre eine durchaus logische Konsequenz.
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.129
216
kurz vor BER, ♂
muss man zahlen bei Vollkasko ohne Selbstbeteiligung?



muss man bei Verschleiss überhaupt zahlen ?

Beispiel Sixt :

Der Mieter haftet insofern jedoch nicht, als diese Schäden durch SIXT oder durch Personen, deren Verhalten SIXT nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist, verschuldet wurden oder auf Fabrikationsfehler bzw natürliche Abnutzung zurückzuführen sind. http://www.sixt.at/informationen/agb/


vergl. dazu : http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

hicom300

Aktives Mitglied
18.02.2010
236
7
FRA
So, die erste Runde ist rum, aber wie immer...kein Ergebnis.:mad:
Genaues kann ich erstmal nicht sagen, da ich als potentieller Zeuge nicht an der Verhandlung teilnehmen durfte.Die Beklagte ist ja als Kontoinhaberin meine Frau.
Vertagt erstmal auf den 28.10.2011.
Die Parteien müssen erst nochmal eine Stellungnahme abgeben zu irgendeinem Paragraphen.
Der Richter war aber schonmal grundsätzlich nicht abgeneigt für uns zu entscheiden.
Aber wir werden sehen und ich werde das Forum sicherlich weiter auf dem Laufenden halten.

@Rambuster
Die Mercedes Benz Bank hätte die Zahlung erst gar nicht ausführen dürfen.Wir haben die Zahlung am 6.12 sofort nach unserer Ankunft aus den USA angemahnt.
Die Belastung war vom 3.12.

@Anne
das sehe ich auch so.Aber wenn jetzt jeder bei seiner KK Abrechnung einen Satz Bremsbeläge brechnet bekommt,möchte ich gerne sein Gesicht sehen.

Fakt ist aber, das wenn wir verurteilt werden,ich schwerpunktmäßig überlege,Autos zu verleihen.Speziell an Japaner und Chinesen die Weit weg wohnen.
Von Beruf bin ich Kfz-Meister und meine Frau arbeitet auch bei einem Autohaus.
Das passt schon.
Pro Vermietung 2250.-Euro zusätzlich.Damit können wir uns bald zur Ruhe setzen.


Bis denne
Hicom300
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
@hicom300

Warum hätte die MB Bank die Zahlung erst gar nicht ausführen dürfen?

Ich hatte mal ähnliches (allerdings ging es nur um <20€), VISA hat sich auf den Standpunkt gestellt das es lt. Mietbedingungen so vorgesehen ist (Nachbelastung) und das im Streitfall der Vermieter mein Ansprechpartner ist - konnte ich nachvollziehen.

Ansonsten könnte man den Spieß ja umdrehen, und berechtigte Abbuchungen stornieren lassen und darauf warten das der Vermieter einen verklagt, darauf würde sich doch kein Vermieter einlassen.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ich hatte mal ähnliches (allerdings ging es nur um <20€), VISA hat sich auf den Standpunkt gestellt das es lt. Mietbedingungen so vorgesehen ist (Nachbelastung) und das im Streitfall der Vermieter mein Ansprechpartner ist - konnte ich nachvollziehen.

Bei mir ging es um 130 EUR. Gebuchtes Hotelzimmer hatte nichts mit dem angebotenen zu tun (Stockwerk, Straße/Hof etc.). Hatte kein Zimmer wie gebucht frei, also ging ich. Hotelier bucht eine Nacht. Citibank Visa reagiert wie von dir beschrieben. Ich lasse durch meinen Anwalt erklären, dass bei mir gar nix gebucht wird, sofern es nicht eine Unterschrift gibt, die das autorisiert (ich hatte zwar die CC-Daten auf dem Buchungsfax angegeben, aber keinerlei Stornierungsregel - auch nicht konkludent - akzeptiert). Wurde umgehend "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz" :D erstattet.

Ansonsten könnte man den Spieß ja umdrehen, und berechtigte Abbuchungen stornieren lassen und darauf warten das der Vermieter einen verklagt, darauf würde sich doch kein Vermieter einlassen.

Super, wenn du das so siehst, gründe ich gleich eine Limited in Burkina Faso und buche munter deine Kreditkarte. Kannst mich gerne in Burkina Faso nach Lokalrecht verklagen.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Nach meiner Einschätzung geht es doch um Schadensersatzforderung.

Europcar gibt vor, Du hättest die Kupplung des angemieteten Fahrzeugs fahrlässig oder vorsätzlich zerstört und ihnen so einen Schaden in Höhe von 2250 € verursacht. Jene versuchten sie sozusagen auf dem "kleinen Dienstweg" bei Dir wiederzuholen.

Abgesehen davon, daß es nahezu unmöglich ist, eine Kupplungsdruckplatte/-scheibe zu zerstören, außer, man fährt immer mit 4000 U/min an oder das Getriebegehäuse hätte ein Loch durch äußere Beschädigung (Aufsetzen) erlitten, hätte Europcar allergrößte Probleme zu beweisen, daß dieser Schaden ausgerechnet während Eurer Anmietzeit entstanden ist.

Ich tippe mal auf kriminelle Energie in der Anmietstation.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Bei mir ging es um 130 EUR. Gebuchtes Hotelzimmer hatte nichts mit dem angebotenen zu tun (Stockwerk, Straße/Hof etc.). Hatte kein Zimmer wie gebucht frei, also ging ich. Hotelier bucht eine Nacht. Citibank Visa reagiert wie von dir beschrieben. Ich lasse durch meinen Anwalt erklären, dass bei mir gar nix gebucht wird, sofern es nicht eine Unterschrift gibt, die das autorisiert (ich hatte zwar die CC-Daten auf dem Buchungsfax angegeben, aber keinerlei Stornierungsregel - auch nicht konkludent - akzeptiert). Wurde umgehend "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz" :D erstatte

Naja bei Mietwagenverträgen unterschreibst du in der Regel das der Vermieter die Karte innerhalb einer gewissen Frist nachbelasten darf. Wenn du nix unterschrieben hast ist das eine ganz andere Sache.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Alles nicht so einfach. Erst mal ist wichtig, welches Recht einschlägig ist. Wenn wir in Deutschland sind, bist du halt sofort bei der AGB-Kontrolle, wo es viele solcher Dinge erstmal wegpustet. (Innerhalb von Europa gibt es vergleichbare Regelungen). Dann kommt es auch auf das Innenverhältnis zu deiner Bank (nicht zu VISA, denn damit hast du keinen Vertrag) an. Etc. p.p.

Ob eine pauschale Regelung "Autovermietung Schabernack darf alles buchen, was sie will, ohne Nachweis etc." so einfach als AGB-Regelung durchgeht, würde ich jetzt einfach mal bezweifeln.

Banken stellen sich stets (sind ja nicht doof) auf den Rechtsstandpunkt "klärt das unter euch". Manchmal muss man sie halt auch ein bisserl auf das geltende Recht hinweisen.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
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Paralleluniversum
Wenn du nix unterschrieben hast ist das eine ganz andere Sache.

Nicht zwingend.
Wenn ich bei AVIS anmiete, muss ich in 95% der Fälle nichts unterschreiben. Durch meine Kundenkarte, die bei der Reservierung hinterlegt wurde, habe ich glaube ich einmalig für alle Anmietungen unterschrieben/authorisiert wenn ich mich nicht täusche?