Auch die Umtauschregelungen nicht entwerteter Fahrkarten sind unterschiedlich. So kann z.B. eine VRR-Fahrkarte noch 3 Jahre ab Tarifwechsel gegen Zahlung des Differenzbetrages in eine neue Fahrkarte zum aktuellen Tarif umgetauscht werden (und mit etwas gut Zureden klappt das auch beim anderen Verkehrsunternehmen, ich habe z.B. ein Rheinbahn-Düsseldorf-4er-Ticket bei der DB umtauschen können), aber Erstattung klappt nicht.
Eine VBB-Fahrkarte ist 6 Monate nach dem Tarifwechsel nicht mehr umtauschbar, konnte aber zuvor auch erstattet werden.
(Ich habe sehr starke Zweifel, ob letztere Praxis rechtlich so in Ordnung ist, zumal es schon gerichtlich als rechtswidrig angesehen wurde, wenn ein zum Vollpreis gekaufter Amazon-Gutschein nach einem Jahr abläuft. Aber bei allem, wo der Staat so halb drinsteckt, schaut man nicht so genau hin. Leider!)