DB: Gültigkeit NV-Tickets

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KBM

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
260
7
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Hallo zusammen,

wie lange ist ein Nahverkehrsticket gültig, wenn es noch nicht entwertet wurde? Sind diese unbegrenzt gültig?

Vielen Dank! :)
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
Kann Dir keine konkrete Auskunft geben, aber oftmals endet die Gültigkeit bei einer Preisänderung.
 

lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
582
28
Ein Ticket nach DB-Tarif, Produktklasse C ist nur an den aufgedruckten Geltungstagen gültig.

Wahrscheinlich meinst du einen Verbundtarif (Ist wenn von der DB verkauft auch ein DB-Keks drauf), hier kommt es ganz auf die Regelung des entsprechenden Verbundes an
 
A

Anonym46971

Guest
Nahverkehrsticktes zum entwerten gibt es in Deutschland nur innerhalb von Verkehrsverbünden. Dort gibt es unterschiedliche Regelungen von unbegrenzt bis nur innerhalb der jeweiligen Tarifperiode. Am besten auf der Homepage des Verbundes in den Tarifbestimmungen nachlesen.
 
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SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
56
Nordpfalz
Im VBB gelten die bis einen Monat nach der nächsten Tariferhöhung, im RNN bspw. noch sechs Monate danach.

Bei uns (RNN - Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) sind oft die Entwerter defekt...
 
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SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
56
Nordpfalz
Im VBB gelten die bis einen Monat nach der nächsten Tariferhöhung, im RNN bspw. noch sechs Monate danach.

Bei uns (RNN - Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) sind oft die Entwerter defekt...
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Auch die Umtauschregelungen nicht entwerteter Fahrkarten sind unterschiedlich. So kann z.B. eine VRR-Fahrkarte noch 3 Jahre ab Tarifwechsel gegen Zahlung des Differenzbetrages in eine neue Fahrkarte zum aktuellen Tarif umgetauscht werden (und mit etwas gut Zureden klappt das auch beim anderen Verkehrsunternehmen, ich habe z.B. ein Rheinbahn-Düsseldorf-4er-Ticket bei der DB umtauschen können), aber Erstattung klappt nicht.
Eine VBB-Fahrkarte ist 6 Monate nach dem Tarifwechsel nicht mehr umtauschbar, konnte aber zuvor auch erstattet werden.

(Ich habe sehr starke Zweifel, ob letztere Praxis rechtlich so in Ordnung ist, zumal es schon gerichtlich als rechtswidrig angesehen wurde, wenn ein zum Vollpreis gekaufter Amazon-Gutschein nach einem Jahr abläuft. Aber bei allem, wo der Staat so halb drinsteckt, schaut man nicht so genau hin. Leider!)