BC100 - Streikentschädigung

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Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Hi ihr,

heute ist bei mir ein Brief eingetrudelt mit 4x 1. Klasse Upgrades. Fand ich immerhin eine nette Geste.

Muss dazu sagen, dass ich nur BC 100 2. Klasse-Inhaber bin (mit Überlegungen auf First zu wechseln) und habe mich daher durchaus darüber gefreut. :)

Mich würde einfach mal interessieren, was es denn für BC100F-Inhaber gab. Nichts? Bonuspunkte? Eine Freifahrt für Dritte?

Viele Grüße,

Andreas
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ich finde immer wieder witzig wie die Bahn eigentlich immer ohne Probleme zahlt, auch bei höherer Gewalt.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Ich finde immer wieder witzig wie die Bahn eigentlich immer ohne Probleme zahlt, auch bei höherer Gewalt.
Bahn muss f
SZ vom 26.09.13 meinte:
..
Die Eisenbahnunternehmen Europas müssen ihren Kunden bei Verspätungen auch dann Fahrpreise teilweise erstatten, wenn höhere Gewalt wie etwa Unwetter oder Erdrutsche der Grund für die Verspätung sind. Auch Streiks oder das Verhalten Dritter, auf das die Bahn keinen Einfluss hat, fallen unter höhere Gewalt.
..
Die Bahn hatte sich im Vorfeld des Urteils noch skeptisch im Hinblick auf andere Verkehrsträger geäußert: "Beim Flugverkehr gibt es keinerlei Zweifel, dass höhere Gewalt beispielsweise in Form außergewöhnlicher Witterungsbedingungen als Ausschlussgrund für Entschädigungszahlungen anerkannt wird", sagte ein Sprecher im März dieses Jahres.
..
Ein Vergleich mit den Rechten von Passagieren im Flug-, Schiffs- oder Busverkehr sei nicht angebracht, erklärten die Luxemburger Richter. Diese Verkehrsformen seien nicht mit dem Bahnverkehr vergleichbar. Im Flugverkehr werden Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden entschädigt - noch. ...
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Achtung: Ich musste eben feststellen, dass die Kulanzgutscheine nicht im Nahverkehr gelten. Das ist anders als bei den normalen Upgrades als Praemie und potentiell sehr unangenehm. Also 60-Euro-unangenehm.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Achtung: Ich musste eben feststellen, dass die Kulanzgutscheine nicht im Nahverkehr gelten. Das ist anders als bei den normalen Upgrades als Praemie und potentiell sehr unangenehm. Also 60-Euro-unangenehm.
Wenn du eine BC100 hast, ist das ja absolut kein Problem, da nicht nachprüfbar und den ganzen Tag gültig. Ich schließe also daraus, dass du keine hast? Dann sind diese leider ohne Fernverkehrsticket nicht im Nahverkehr gültig, siehe Bedingungen. Übrigens, falls es jemanden interessiert: Die Gutscheine gelten auch bspw. im TGV oder Railjet innerdeutsch, da diese ebenfalls zur Produktklasse ICE zählen, auch wenn es keine sind. :)
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Wenn du eine BC100 hast, ist das ja absolut kein Problem, da nicht nachprüfbar und den ganzen Tag gültig.

Praemien-Upgrade: "Es muss zumindest eine Teilstrecke in Zuegen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC bzw. im reservierungspflichtigen IC-Bus zurueckgelegt werden."

Streik-Upgrade: "Es duerfen alle Zuege der Produktklassen ICE und IC/EC genutzt werden. Die Nutzung der ersten Klasse in Nahverkehrszuegen ist nicht moeglich."

Boese Falle. Ich warte auf die ersten Berichte, dass BC100-Inhaber im Nahverkehr 60 EUR abdruecken muessen. Wie bekloppt kann man eigentlich sein?

Oder, noch schoener: Anschlussverlust auf IC(E), stattdessen Fahrt im NV - Nachloesen des 1.-Klase-Aufschlages und Erstattung ueber die Fahrgastrechte.

Ich schließe also daraus, dass du keine hast?

Zumindest habe ich die vier unverlangt zugeschickten Gutscheine vor mir liegen. Schliesse also nochmal neu ;)
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ich würde das mal dem Social Media Team der Bahn schreiben. Vielleicht kann man dir ja entgegen kommen.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
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Praemien-Upgrade: "Es muss zumindest eine Teilstrecke in Zuegen der Produktklassen ICE und/oder IC/EC bzw. im reservierungspflichtigen IC-Bus zurueckgelegt werden."

Streik-Upgrade: "Es duerfen alle Zuege der Produktklassen ICE und IC/EC genutzt werden. Die Nutzung der ersten Klasse in Nahverkehrszuegen ist nicht moeglich."

Boese Falle. Ich warte auf die ersten Berichte, dass BC100-Inhaber im Nahverkehr 60 EUR abdruecken muessen. Wie bekloppt kann man eigentlich sein?

Oder, noch schoener: Anschlussverlust auf IC(E), stattdessen Fahrt im NV - Nachloesen des 1.-Klase-Aufschlages und Erstattung ueber die Fahrgastrechte.



Zumindest habe ich die vier unverlangt zugeschickten Gutscheine vor mir liegen. Schliesse also nochmal neu ;)
Tatsächlich, du hast recht. Was hat man sich denn bei der Bahn dabei bloß gedacht!? Absolut unverständlich. Ich tippe aber extrem stark darauf, dass sowieso keinem Schaffner der Unterschied auffallen wird. Die Streik-Upgrades sehen den Prämien-Upgrades ja extrem ähnlich...
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
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Ich würde das mal dem Social Media Team der Bahn schreiben. Vielleicht kann man dir ja entgegen kommen.

Ach, ob ich in meinen 34 Minuten RE einen Vierer in der zweiten oder der ersten Klasse fuer mich allein habe, ist letztlich auch egal. Ich wundere mich halt einfach nur darueber, wie die Bahn auch bei einer so scheinbar einfachen netten Geste komplett ins Klo greifen kann.

Was hat man sich denn bei der Bahn dabei bloß gedacht!? Absolut unverständlich.

Ist der Ruf erst ruiniert...
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.107
5
Ach, ob ich in meinen 34 Minuten RE einen Vierer in der zweiten oder der ersten Klasse fuer mich allein habe, ist letztlich auch egal. Ich wundere mich halt einfach nur darueber, wie die Bahn auch bei einer so scheinbar einfachen netten Geste komplett ins Klo greifen kann.

Verschenkst du immer 60€? :p
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Ach so, Missverstaendnis: Ich habe kein 60-EUR-Problem - ich habe durch Lektuere der Bedingungen vorab bereits die Entstehung eines solches verhindert.