Versicherung bei Car2Go, DriveNow etc (bei Zahlung mit Kreditkarte)

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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
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Ich habe mich diese Woche kurzfristig fuer DriveNow angemeldet und auf dem Formular war angegeben, dass die SB bei Schaeden bei 550 EUR liegt (oder sogar 750 EUR, kann mich nicht mehr genau erinnern). Bei Car2Go sind es ebenfalls 500 EUR.

Sofern man dort als Zahlungsmittel eine Kreditkarte mit Mietfahrzeug Versicherung verwendet (z.B. AMEX Platinum/Gold oder M&M Mastercard mit Businesspaket) wuerde diese Versicherung im Schadenfall greifen oder ist dies nicht vorgesehen?

Finde die SB recht hoch und fuer die gelegentlichen Fahrten die ich dort mache lohnt sich der Abschluss der Haftungsreduzierung nicht.
 

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Ist eine Mietwagenversicherung, greift bei keiner mir bekannten Karte für CarSharing.
Bei DriveNow kannst du für 1.- € (?) Vollkasko, leider immer noch mit 350.- €, bei Fahrtantritt dazu buchen, selbiges gilt für CiteeCar, aber ohne SB.
 
Zuletzt bearbeitet:

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ist eine Mietwagenversicherung, greift bei keiner mir bekannten Karte für CarSharing.
Bei DriveNow kannst du für 1.- € (?) Vollkasko bei Fahrtantritt dazu buchen, selbiges gilt für CiteeCar.
Bei DriveNow kannst Du für 1 EUR pro Fahrt lediglich die SB von 750/500 EUR auf 350EUR senken.
 
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wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.168
208
STR
Die CC Versicherungen versichern nur echte Mietwagen und da zählt Carsharing leider nicht dazu :(
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
608
CGN
Die Frage muss nicht lauten: zahlt die Versicherung auch bei Carsharing? Sondern: handelt es sich bei DriveNow um Mietwagen (die dann versichert wären)?

Natürlich ist richtiges CarSharing (Auto gehoert einem Verein oder einer Privatperson und wird von einer in sich geschlossenen Personengruppe zum Selbstkostenpreis genutzt, die sich teilweise auch um das Fahrzeug kümmern) nicht versichert. Genauso wenig wie "ich Leih mir Mamas Auto aus" versichert wäre.

Aber bei DriveNow werde ich Kunde und kann Autos mieten. Zu einem Zeitpreis, je nach Wegstrecke mit Einwegaufschlag und Standortzuschlag, bekomme eine einzelne Rechnung vom CheckIn bis zum CheckOut, fahre mit einem Auto, für dessen Pflege-Zustand ich nicht verantwortlich bin, und das als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen ist.

Wo da genau (außer dass zur Werbung der "coolere" Begriff CarSharing verwendet wird) der Unterschied zum Mirtwagen liegt, ist mir nicht klar...
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Wo da genau (außer dass zur Werbung der "coolere" Begriff CarSharing verwendet wird) der Unterschied zum Mirtwagen liegt, ist mir nicht klar...

Vermutlich nur darin, dass statt individuellen Mietvertraegen ein Generalmietvertrag aka Nutzungsvereinbarung ausgestellt wird. Hier streiten sich die Geister. Wuerde ich permanent in Deutschland wohnen dann waere 9,90 EUR pro Monat fuer Car2Go ein No-Brainer aber so...

Bei DriveNow war bei Anmeldung uebrigens auch nie die Rede davon, dass jedesmal die KK fuer 20-30 EUR autorisiert wird und diese dann fuer viele Tage auf der Karte kleben bleiben. :mad:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
608
CGN
Vermutlich nur darin, dass statt individuellen Mietvertraegen ein Generalmietvertrag aka Nutzungsvereinbarung ausgestellt wird.

dass die Nutzungsvereinbarung kein Generalmietvertrag ist, sondern Einzelmietverträge anfallen, sieht man daran, dass bei jeder Anmietung einzelne Angaben (private oder dienstliche Nutzung? Versicherung ja oder nein? Stundenpaket oder Minutenabrechnung?) gemacht werden müssen, eine einzelne Abrechnung erstellt wird und einzelne Anmietungen auch abgelehnt werden können, ohne dass der Generalvertrag dazu gekündigt wird (z.B. wenn - ich muss wohl nicht erwähnen welche KK das war - man am Heimat-Flughafen ist und feststellt, dass die Kreditkarte wegen Auslandseinsatz sicherheitshalber gesperrt wurde).


Bei DriveNow war bei Anmeldung uebrigens auch nie die Rede davon, dass jedesmal die KK fuer 20-30 EUR autorisiert wird und diese dann fuer viele Tage auf der Karte kleben bleiben. :mad:

Paging XT5,99 ... unseriös!
 

cim

Erfahrenes Mitglied
04.04.2011
578
2
Bisschen teuer oder? Das sind 30-40% des kompletten Mietpreises fuer die Fahrt.

Billiger und vorallem Nervenschonender als das Vorhalten eines eigenen PKWs. Ich wohne in einer Stadt und Parkplatzsuche dürfen gerne andere machen, aber sicher alles sehr subjektiv, meine "Durchschnittsfahrt" kostet 8,70.- €. Leider reduziert man tatsächlich nur die SB auf 350.- € (es rechnet sich also bei "Unfallfreiheit" von maximal 400 Fahrten...) , allerdings bin ich beim Nachgucken hierauf gestossen > https://www.leihwagenversicherung.de/carshare-club-versicherung.html

P.S. In meinen CC-Policen stand immer sowas von 50km vom Heimatort, Reise, Urlaub, etc.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
608
CGN
Und danach kommt zumindest bei der LH KK das Subsidiaritätsprinzip ins Spiel, da man die SB von car2go/Drivenow nicht abwählen kann.

was aber nur ärgerlich ist, weil der Totalschaden dann nicht (meilenbelohnt) über die Kreditkarte abgewickelt wird, oder? Ohne jetzt die Versicherungsbedingungen genau zu studieren, aber Subsidiaritätsprinzip heißt ja dann nicht, dass die LH KK nicht aufkommen muss, sondern nur, dass LH eben nur bis 1000 Euro haftet (also im Endeffekt 770 Euro zahlt)
 

Georg78

Neues Mitglied
30.12.2015
2
0
Augsburg
Ich hatte mal bei den [Link Entfernt]Mietwagen- und Carsharing-Experten eine Erklärung zu den Vertragsbedingungen bei der Anmietung eines Mietwagen und eines Carsharing-Fahrzeugs gelesen. Die ganzen Kreditkarten-Uternehmen stützen sich nämlich den Vertragsbedingungen, die bei der Anmietung eines Fahrzeugs geschlossen werden

Im Gegensatz zur herkömmlichen Autovermietung, gibt es beim CS nämlich zwei denkbare Ausschlussgründe, weshalb das Vollkasko einer Kreditkarte nicht greifen kann:

1. Carsharing wird nicht als Autovermietung anerkannt.
In den Vertragsbedingungen der Kreditkartenfirma steht meistens eine Bedingung drin, die so oder so ähnlich lauten kann "Es muss sich dabei um einen bei einer zugelassenen Mietwagenfirma angemietete Pkw handeln.." Im Handelsregister wird nämlich zwischen einer Autovermietung und einem Carsharing-Vermieter unterschieden. Zwar hat das vermutlich keine Auswirkung auf das Risiko bei der Verleihug, aber die Versicherer halten strikt an den Formulierungen.

2. Autovermietung auf Tages- oder Wochenbasis
Ein weiterer Punkt der immer in den AGBs der Kartenunternehmen steht ist die Auovermietung auf Tages- oder Wochenbasis. Beim CS handelt es sich um Autovermietung auf Stundenbasis. Auch das ist natürlich nur eine Formulierung. Doch die KK-Unternehmen halten fest an den bisherigen Formulierungen, die aus der Historie stammen.

Und letzter Punkt, der mir noch einfällt: Bei allen CS-Anmietungen gibt es eine andere, eigene Versicherung, die automatisch greifen soll. Hier wollen sich die KK-Unternehmen auch rausziehen und sagen dass die eigentliche CS Versicherung zuerst greifen soll.

Also am Ende ist es jedem Bewusst dass CS und die herkömmliche Autovermietung auf ähnlichen Prinzipien beruhen, doch die Vertragsbedingungen aus alten Tagen, haben die neuartigen Mobilitätsmöglichkeiten noch nicht berücksichtigt.
 
Moderiert:

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
Kann mir jemand sagen ob die Mietwagenversicherung von der Sparkassen Visa Platinum greifen würde für DriveNow und oder auch Car2Go?
Die Karte hat 0 Euro Selbstbeteiligung und reduziert den Selbstkostenbehalt bis maximal 2000 Euro.

Mir ist klar, dass hier mir niemand eine 100 % Antwort geben kann.
Mich würde aber eure Einschätzung interssieren! ;)
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.908
608
CGN
Mich würde aber eure Einschätzung interssieren! ;)

meine allgemeine Einschätzung hatte ich in Beitrag #7 geschrieben. Car2Go und DriveNow sind m.E. Autovermietungen, sonst nix.

Link-Spammer Georg78 hat zwei mögliche Gründe genannt, warum die Versicherung sich rauswinden könnte,

- weil der Vermieter lt. Handelsregister-Eintrag gar keine Autovermierung ist. Zumindest bei Car2Go steht ausdrücklich Vermietung von Kraftfahrzeugen als Zweck der Gesellschaft, bei DriveNow ist es "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur kurzzeitigen Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeitabhängigen Entgelten"

- weil in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich Tages- oder Wochenmieten drin stehen könnten. Zumindest bei der M&M-Kreditkarte wird überhaupt keinen Bezug auf die Mietdauer/Rate genommen (lediglich Sonderregelungen für >30 Tage). Die Bedingungen Deiner eigenen Kreditkarte kannst Du ja selbst nachlesen...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
..... Zumindest bei der M&M-Kreditkarte wird überhaupt keinen Bezug auf die Mietdauer/Rate genommen (lediglich Sonderregelungen für >30 Tage). Die Bedingungen Deiner eigenen Kreditkarte kannst Du ja selbst nachlesen...


... allerdings dort immer noch SB=230€
 

LarsHH

Aktives Mitglied
16.04.2014
120
0
- weil der Vermieter lt. Handelsregister-Eintrag gar keine Autovermierung ist. Zumindest bei Car2Go steht ausdrücklich Vermietung von Kraftfahrzeugen als Zweck der Gesellschaft, bei DriveNow ist es "Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur kurzzeitigen Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeitabhängigen Entgelten"

DriveNow GmbH & Co. KG
Branche: Vermietung von Kraftwagen
Unternehmensgegenstand: Überlassung von Fahrzeugen an Dritte zur kurzzeitigen Nutzung gegen Zahlung von nutzungszeitabhängigen Entgelten mit filialunabhängiger Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge im öffentlichen oder privaten Straßenraum.

Sixt SE
Branche: Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Unternehmensgegenstand: Vermietung und Verwertung von Fahrzeugen, Flugzeugen und Mobilien, Führung, Übernahme sowie Verwaltung und Betreuung von Gesellschaften und Beteiligungen, insbesondere von solchen, deren Unternehmensgegenstand sich ganz oder teilweise auf die genannten Tätigkeitsbereiche erstrecken, sowie die Ausübung aller Nebentätigkeiten, die im weitesten Sinne dazugehören und aller sonstigen Geschäfte, die dem Unternehmensgegenstand dienlich sind.


Aus den Kreditkartenbedingungen Sparkassen Visa Platinum:
Auszug: Absicherung der Selbstbeteiligung bei Mietfahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko)
1. Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber ein versichertes Fahrzeug bei einem Mietwagenunternehmen mittels Mietvertrag anmietet und dessen Mietpreis mit der Platinum Kreditkarte bezahlt. Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes geht aus § 3 — Versicherungsumfang — der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Absicherung der Selbstbeteiligung
im Rahmen einer Kfz-Fahrzeugversicherung für Mietwagen (AVB Mietwagen Fahrzeug SB 2005, Stand 01.01.2009) hervor. Versicherungsschutz besteht abhängig vom Einsatz der Platinum Kreditkarte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DriveNow GmbH & Co. KG Stand Juni 2013
Auszug: Der Einzelmietvertrag kommt zustande, wenn der Kunde am DriveNow Bildschirm
im Fahrzeug die Buchung bestätigt. Damit beginnt auch der jeweilige, vom Nutzer
zu vergütende Nutzungszeitraum.
Die maximale Mietzeit eines Einzelmietvertrages beträgt 48 Stunden.

Und jetzt bleibt leider die Frage offen, ist DriveNow ein Mietwagen Unternehmen? :rolleyes: