EUClaim und AB spielen Mikado...

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.266
432
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...wer sich als erster bewegt verliert.

Ausgangspunkt: Der wilde TUI-Streik letzten Oktober. Wie allgemein bekannt sein sollte, hatte AB viele Paxe stehen lassen, so auch mich. Regularer Flug TXL-STR 8:55 ab wurde mangels Personal gestrichen, am Flughafen wollte man nicht auf Fremd-Carrier umbuchen, nächste buchbare AB-Maschine um 13:00. So lange konnte und wollte ich nicht warten, ergo habe ich das Zugticket gezogen und mich in den nächsten ICE gesetzt.

Die Ankunft in STR entsprechend verspätet, aber noch vor der Ankunft des angebotenen Fliegers - es war also die schnellstmögliche Verbindung. Trotzalledem eben eine deutliche Verzögerung, die durch die EU-Verordnung abgedeckt ist. Im Prinzip 250€ für den Ärger.

Ich hatte keine Lust, mich mit dem AB-"Kundenservice" auseinander zu setzen und habe das ganze bei EUClaim eingetütet. Bei einer 6h-Verspätung auf UA hatte man mir dort schon schnell geholfen und ich hatte gute Erfahrung. Hatte.

Der Fall entwickelte sich zunächst positiv. EUClaim schrieb AB an, dort bot man i "Fluggutschein oder Geld" an. Da EUClaim das Mandat hat und die Mail dort aufschlug, habe ich nichts weiter unternommen. EUClaim hatte ihre (eigene) Kontonummer bei der Forderung angefügt, und gebeten, die Kompensation dort hin zu überweisen. So weit, so klar.

Dann passierte nichts. Anfrage an EUClaim, was denn nun sei: Man schrieb darauf hin AB nochmals an und bat um Überweisung der angebotenen Entschädigung auf das Konto von EUClaim.

Dann passierte nichts. Anfrage an EUClaim, wie man denn nun weiter vorzugehen gedenke. Man schrieb mir, man würde von mir eine Bestätigung benötigen, dass ich keine Kompensationsleistungen von AB angenommen habe. Ich habe das nach sorgfältiger Prüfung meiner Kontoauszüge eindeutig verneinen können. Den in der AB-email an EUClaim enthaltenen Fluggutschein habe ich nicht angenommen oder angerührt. EUClaim hat das Mandat.

Dann passierte nichts. Weitere Anfrage an EUClaim, was man denn zu tun gedenke. "Man überlege, Anklage zu erheben".

Dann passierte nichts. Ich habe eine 14 tägige Frist gesetzt und gebeten, entweder das Mandat nieder zu legen oder endlich Anklage zu erheben.

Dann passierte nichts. Es ist Mai. Schön. Aber sonst?

Und was jetzt? Beweise sind gesichert. Bordkarte, Zugticket nebst Reservierung, aus der die Ankunfts- und Abfahrtszeit hervor geht, Screenshot der AB-Webseite, dass weben "Personalproblemen" Flüge ausfielen. Alles da.

Ratschläge, Vorschläge, Einsichten?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die Ankunft in STR entsprechend verspätet, aber noch vor der Ankunft des angebotenen Fliegers - es war also die schnellstmögliche Verbindung. Trotzalledem eben eine deutliche Verzögerung, die durch die EU-Verordnung abgedeckt ist. Im Prinzip 250€ für den Ärger.

Als Laie würde ich sagen, dass dir wenn nur 125€ zustehen, denn die Airline kann die Zahlung um die Hälfte kürzen wenn du mit max. 2 Stunden Verspätung am Ziel ankommst.
Und dann ist keineswegs klar, dass alle Richter diese Massenhaften Krankmeldungen als Streik anerkennen. An Stelle von AB würde ich das auch aussitzen.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.266
432
Als Laie würde ich sagen, dass dir wenn nur 125€ zustehen, denn die Airline kann die Zahlung um die Hälfte kürzen wenn du mit max. 2 Stunden Verspätung am Ziel ankommst.
Ankunft Bahn, belegbar durch Platzreservierung: 14:08 am Hauptbahnhof. Planmäßige Ankunft des Fluges 10:05 am Flughafen in Stuttgart. Ergo: Mehr als 4 Stunden Verspätung, 250€ sind damit berechtigt.

Und dann ist keineswegs klar, dass alle Richter diese Massenhaften Krankmeldungen als Streik anerkennen. An Stelle von AB würde ich das auch aussitzen.
Es ist ja kein Streik, das ist genau der Punkt. Personalplanung obliegt der Verantwortung der Airline. Streik wäre nicht zu verantworten gewesen.