Flug wegen Verspätung Zubringer verpasst

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laurian755

Reguläres Mitglied
04.09.2010
78
0
NUE
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Hallo zusammen,

eine ganz blöde Frage, aber ich habe im Juni einen Flug nach USA wegen Verspätung meines Zubringers gehabt! War beides Lufthansa und die Maschine war wegen Problemen mit dem Triebwerk verspätet. Die LH hat mich auf den nächsten Tag umgebucht und ich hab ein Hotel + Essengutschein bekommen. Ist das dann alles? Problem war nämlich das ich einen ganzen Arbeitstag verloren habe, den ich Schlussendlich auch nicht in Rechnung stellen konnte. Habe ich da Möglichkeiten noch was im Nachhinein zu fordern?

Gruß Laurian
 
K

kraven

Guest
Du kannst versuchen, da was rauszuholen, aber so wie ich den Laden aus persönlicher Erfahrung kenne, werden die sich querstellen mit der Behauptung, ein Technical sei höhere Gewalt (was es aber laut diverser Urteile nicht ist).
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wenn beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind und der erste Flug nicht wg. höherer Gewalt verspätet war (technische Probleme sind i.d.R. keine höhere Gewalt) und du dein Endziel mehr als 3 Std. verspätet erreicht hast, auch wenn die Verspätung des Zubringers der Grund ist, stehen dir grds. 600€ Ausgleichszahlung nach EU261/2004 zu. Das mit den 3 Stunden wurde im Urteil C-432/07 des EuGh geurteilt. Diese Ansicht wurde vom BGH auch noch mal bestätigt, wie folgende Mitteilung zeigt: BGH stärkt Rechte verspäteter Fluggäste - Recht - Rahmenbedingungen - airliners.de

Also einfach eine Forderung aufsetzen und falls LH diesen abwimmelt Klage einreichen oder dich an EU-Claim oder ähnlich (kostet allerdings Provision im Erfolgsfalle) wenden.
 

laurian755

Reguläres Mitglied
04.09.2010
78
0
NUE
Danke. Ich habe über LCC gebucht und es war nur ein Ticket. Habe ich trotz Zahlung des Hotels und Essengutscheins den Anspruch auf Ausgleichszahlung?

An wenn schickt man das?
 
K

kraven

Guest
Danke. Ich habe über LCC gebucht und es war nur ein Ticket. Habe ich trotz Zahlung des Hotels und Essengutscheins den Anspruch auf Ausgleichszahlung?

An wenn schickt man das?

Natürlich.
Ich habe das immer bisher direkt an LH geschickt, nach Absage bin ich dann ans LBA gegangen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ja, die Zahlung des Ausgleichs kommt zusätzlich zu den Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Die Forderung ist in erster Instanz an die Vertragspartei zu schicken, also Lufthansa in deinem Fall. Hier würde ich darauf hinweisen, dass du die Rechtsprechung kennst. Falls hierauf eine Ablehnung kommt, bleibt dir der Klageweg (oder halt EU-Claim oder so). Mit dem Klageweg kenne ich mich nicht so aus, aber im Vielfliegerforum gibt es einen User mit dem Namen "Sir" der einige Vorlageben bereitgestellt hat für Betroffene die ohne Inanspruchnahme anwältlicher Hilfe Klage einreichen wollen (unter Billigflieger das Topic "Flugausfall Easyjet: Entschädigung?" mal durchlesen!)
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.529
21
zwischen HAJ & PAD
Frage eines Kollegen die ich nicht beantworten kann: pack ich mal hier mit rein - auch wenn es um Anschlußflüge geht (alles ein Ticket und PNR)

HAJ-FRA 17:55 Uhr mit LH 57 (I) 1:45 Umsteigezeit
FRA-BKK 20:35 mit TG 923 (O)

Wenn der Flieger in Hannover nicht pünktlich weg kommt wegen der Witterung und der TG 923 deswegen verpasst wird, bucht LH dann um oder TG oder wen spricht er in HAJ/FRA an? und vor allem was ist wenn nix in F mehr frei ist?

Vormittags gleich nach FRA fahren mit Anruf bei LH vorher um das zu klären ?
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
64
0
FMO / CNF
Wenn beide Flüge auf einem Ticket ausgestellt sind und der erste Flug nicht wg. höherer Gewalt verspätet war (technische Probleme sind i.d.R. keine höhere Gewalt) und du dein Endziel mehr als 3 Std. verspätet erreicht hast, auch wenn die Verspätung des Zubringers der Grund ist, stehen dir grds. 600€ Ausgleichszahlung nach EU261/2004 zu. Das mit den 3 Stunden wurde im Urteil C-432/07 des EuGh geurteilt. Diese Ansicht wurde vom BGH auch noch mal bestätigt, wie folgende Mitteilung zeigt: BGH stärkt Rechte verspäteter Fluggäste - Recht - Rahmenbedingungen - airliners.de

Also einfach eine Forderung aufsetzen und falls LH diesen abwimmelt Klage einreichen oder dich an EU-Claim oder ähnlich (kostet allerdings Provision im Erfolgsfalle) wenden.

Genau einen solchen Fall hatte ich mit AF. Flug ging aus CDG mit 2 Stunden Verspätung raus, dadurch abends um 22 Uhr in GRU den letzten Flug nach CNF verpaßt, Hotel und am nächsten morgen um 8 Uhr nach CNF. Der Fall war vom letzten Januar

Flug war komplett bei AF gebucht und über EU Claim eingereicht gab es keine Entschädigung.