MalaysiaAirlines Teil-Flug annulliert und umgebucht (14h Verspätung am Ziel) Möglichkeit?

ANZEIGE

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
ANZEIGE
Hallo,

folgenden Flug habe ich über Expedia gebucht. Gestern ein Spruch auf dem AB, bitte dringend zurückrufen... Habe ich jetzt getan mit dem Ergebnis, dass ich 14 h später in Sydney ankomme.... :(:(:(

Anbei mal alle Fakten für die Profis aus checkmytrip:

Folgende Warnhinweise wurden ausgegeben
Hinweis: Die Fluggesellschaft hat einen oder mehrere der von Ihnen ausgewählten Flüge storniert. Für diese Reservierung kann kein Ticket ausgestellt werden. Bitte ändern Sie Ihre Reservierung oder wenden Sie sich an Ihren Reisevermittler. (9115)

Von Frankfurt nach Sydney

Flug 1
Bestätigt Abflug: 12:30 Frankfurt, Deutschland - Frankfurt International , Terminal 2
Ankunft: 06:25 +1 Tag(e) Kuala Lumpur, Malaysia - Kuala Lumpur International Flughafen , Terminal M

Fluggesellschaft: Malaysia Airlines MH005 Dauer: 11:55

neuer Flug:

Flug 2
bestätigt, zeitänderung Abflug: 22:10 Kuala Lumpur, Malaysia - Kuala Lumpur International Flughafen , Terminal M
Ankunft: 08:00 +1 Tag(e) Sydney, Australien - Kingsford Smith , Terminal 1


Fluggesellschaft: Malaysia Airlines MH123 Dauer: 7:50

alter Flug:

Von Kuala Lumpur nach Sydney

Flug 1
nicht möglich, da kein betrieb Abflug: 09:00 Kuala Lumpur, Malaysia - Kuala Lumpur International Flughafen , Terminal M
Ankunft: 18:50 Sydney, Australien - Kingsford Smith , Terminal 1


Fluggesellschaft: Malaysia Airlines MH141 Dauer: 7:50

Super, meine Freude ist riesig. Welche Möglichkeiten entsprechend Fluggastverordnung etc. habe ich tatsächlich? Oder muss ich in den saueren Apfel beißen.

Ich habe gelesen, dass bei Annullierung, die weniger als 14 Tage angekündigt sind die Entschädigung geleistet werden muss. Bin mir aber nicht sicher, da ich ja dann schon in KUL und damit nicht mehr im EU-Gebiet bin...

Danke für Euer Feedback...

Das geht ja schon gut los mit den Flitterwochen.... :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich habe gelesen, dass bei Annullierung, die weniger als 14 Tage angekündigt sind die Entschädigung geleistet werden muss. Bin mir aber nicht sicher, da ich ja dann schon in KUL und damit nicht mehr im EU-Gebiet bin...

Da du mit einer "Nicht EU Airline" fliegst greift die EU Verordnung nicht, auch wenn dein Abflughafen in der EU liegt. Ich würde somit sagen: Pech gehabt, Aufenthalt in KUL genießen.
 

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
Da du mit einer "Nicht EU Airline" fliegst greift die EU Verordnung nicht, auch wenn dein Abflughafen in der EU liegt. Ich würde somit sagen: Pech gehabt, Aufenthalt in KUL genießen.

Das habe ich mir schon fast gedacht. Leider kenne ich KUL schon ausführlichst vom letzten Urlaub in Malaysia. So prall fand ich es aber nicht, dass ich noch mal hinmüsste... Was mich nur wundert ist die bereitwillige Stellung eines Hotelzimmers...
Wenn ich völlig im Unrecht wäre, müssten sie mir ja nicht mal das gewähren. Aber jetzt werd ich erst mal verreisen und dann weiterschauen...

Danke mal für das Feedback.
 

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
Selbstverständlich greift im Fall eines Abflugs ex-EU die VO 261/2004 auch bei außerhalb der EU zugelassenen Airlines.

Folglich habe ich einen Anspruch auf Entschädigung?!

Wenn ja was ist massgeblich, handelt es sich um eine Annullierung oder um eine Verspätung?

Kann die Airline den Transport verweigern wenn ich jetzt rambazamba mache oder sollte ich dies lieber nach Rückkehr in Angriff nehmen?
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Es handelt sich eindeutig um eine Annulierung, da der neue Flug eine andere Flugnummer hat - damit ist es keine Verspaetung.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Selbstverständlich greift im Fall eines Abflugs ex-EU die VO 261/2004 auch bei außerhalb der EU zugelassenen Airlines.

Sicher?

1) Diese Verordnung gilt ... sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Hallo,

folgenden Flug habe ich über Expedia gebucht. Gestern ein Spruch auf dem AB, bitte dringend zurückrufen...

Das könnte theoretisch noch mit dem timing knapp werden, falls der Anruf schon 14 Tage vor dem Flug auf deinem AB war (also Montag) und du erst gestern abgehört hast? Dann greift die 14-Tage Regel über die Info über Annulierung.

Ansonsten hättest du den ANSPRUCH, was aber noch nicht bedeutet, dass die ohne den juristischen Instanzenweg auszuschöpfen auch zahlen.
 

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
Der Anruf war definitiv erst gestern um 11 Uhr. Parallel dazu war auch eine Mail versendet worden, allerdings nicht mit den Details der Änderung.

Ich werde es wie angekündigt machen:

1. Flugänderung hinnehmen :mad:
2. Hotel bezahlt bekommen (ist der Transfer auch durch die Airline zu zahlen?) (y)
3. Urlaub in Sydney genießen :cool:
4. Ansprüche nach Rückkehr geltend machen :confused:

Wenn das nämlich klappen würde, wäre ich nach Australien und zurück für knappe 50 Euro geflogen... Ich vermute mal, dass das deshalb nen harter Kampf wird...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ja. Haben wir auch schon reichlich oft hier durchgekaut.

"(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;..."

"... sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist".
 

red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
720
0
LEJ
"... sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist".

Jetzt wirds aber langsam albern. Hier also der vollständige Artikel 3(1):

"Artikel 3
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats,
das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen
Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten."


Die Buchstaben a) und b) gelten also offensichtlich nicht nur kumulativ, sondern auch einzeln. Und damit das auch hoffentlich jeder versteht, hat der Gesetzgeber dankenswerter Weise noch den Erwägungsgrund (6) vorangestellt:

"(6) Der Schutz für Fluggäste, die einen Flug von einem Flughafen
in einem Mitgliedstaat antreten, sollte bei Flügen,
die von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft
durchgeführt werden, auf Fluggäste ausgedehnt werden,
die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug
zu einem Flughafen in einem Mitgliedstaat antreten."
 

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
Bloss nicht. Alter, abgewohnter Kasten der hauptsaechlich von spielsuechtigen Chinesen bewohnt wird. Abartig und eine der schlechtesten Optionen hier in KL. Mal abgesehen davon, dass der Transfer vom Airport dorthin auch noch deutlich laenger dauert.
S

Hast Du eine Alternative für mich?
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Bloss nicht. Alter, abgewohnter Kasten der hauptsaechlich von spielsuechtigen Chinesen bewohnt wird. Abartig und eine der schlechtesten Optionen hier in KL. Mal abgesehen davon, dass der Transfer vom Airport dorthin auch noch deutlich laenger dauert.
S
Ist das so schrecklick geworden? Weia - Ok, meine Erfahrung rührt von 2004 her.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Hast Du eine Alternative für mich?
Wir fühlten uns letztes Jahr im Mandarin Oriental in KUL sehr wohl. Maßgeblich war der Pool mit Blick auf ganz viel grün, netten Drinks und Mahlzeiten zu bezahlbaren Preisen und (für mein Ehegespons) die direkte Nähe der Suria KLCC-Mall (Petronas Towers).
An dem Pool habe ich es mehrere Tage hintereinander mehrere Stunden gut ausgehalten! IMHO sehr sehr viel deutlich schöner als die Pools vom Shangri-La, Westin, Marriott oder Traders in KUL.
 

ronnyli

Neues Mitglied
30.03.2010
11
0
Wir fühlten uns letztes Jahr im Mandarin Oriental in KUL sehr wohl. Maßgeblich war der Pool mit Blick auf ganz viel grün, netten Drinks und Mahlzeiten zu bezahlbaren Preisen und (für mein Ehegespons) die direkte Nähe der Suria KLCC-Mall (Petronas Towers).
An dem Pool habe ich es mehrere Tage hintereinander mehrere Stunden gut ausgehalten! IMHO sehr sehr viel deutlich schöner als die Pools vom Shangri-La, Westin, Marriott oder Traders in KUL.

Danke. Ich denke das Thema ist dann durch.
Sollte mir das vorgeschlagene Hotel nicht zusagen, schaue ich auf eigene Faust nach Alternativen.

Danke an alle für die Beiträge.