Gulf Air Entschädigungszahlung für Umbuchung

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Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
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Hallo zusammen.

Folgende Situation: Am 1.5. war die Maschine GF von BAH-FRA ausgebucht, sodass ich (und viele andere auch) auf BAH-MXP-FRA umgebucht wurde. Dadurch kam ich statt 6:40 erst um 10:33 (3:53 Verspätung) an. Mir wurde nun eine Zahlung von 150 USD angeboten, was ja momentan 100-105 Euro entsprechen.

Soll ich diese Zahlung akzeptieren und auf weitere Proteste verzichten? Da der Flug von BAH-MXP von PrivatAir durchgeführt wurde sind mir auch knapp 5000 Meilen durch die Lappen gefallen. Andererseits hätte ich nach EU-Recht ja gar keinen Anspruch, da die Verspätung unter 4 Stunden lag.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
1.638
66
Gulf ist Saftladen, trotz monatelangem hin- und her habe ich den defekten Koffer nicht ersetzt bekommen. Schade trat ausserhalb Europas auf, Gulf FRA mailte unendlich aber tat nichts, trotz C. Viel Kooperation ist nicht zu erwarten.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Hallo zusammen.

Folgende Situation: Am 1.5. war die Maschine GF von BAH-FRA ausgebucht, sodass ich (und viele andere auch) auf BAH-MXP-FRA umgebucht wurde. Dadurch kam ich statt 6:40 erst um 10:33 (3:53 Verspätung) an. Mir wurde nun eine Zahlung von 150 USD angeboten, was ja momentan 100-105 Euro entsprechen.

Soll ich diese Zahlung akzeptieren und auf weitere Proteste verzichten? Da der Flug von BAH-MXP von PrivatAir durchgeführt wurde sind mir auch knapp 5000 Meilen durch die Lappen gefallen. Andererseits hätte ich nach EU-Recht ja gar keinen Anspruch, da die Verspätung unter 4 Stunden lag.

Just my humble opinion:

- Ich würde die Entschädigung akzeptieren. Vielleicht kann man mit Ärger und Aufwand mehr rausholen. Aber ob dieses "mehr" den Aufwand rechtfertigt kann man dahingestellt sein lassen.
- Airlines versuchen doch immer einen Grund zu finden, warum sie eigentlich nicht zahlen müssen. Das zu klären kann auch wieder Zeit und Geld kosten...
- Bei der gern gescholtenen LH (auch von mir) ist es so, dass Du die Meilen gutgeschrieben bekommst für den Flug, den Du ursprünglich geflogen wärst. Ob das bei anderen Fluglinien auch so ist, kann ich nicht beurteilen. Aber da gibt's hier bestimmt Profis, die das wissen...

Ergo: Aus rein wirtschaftlichen Erwägungen bietet sich, das Angebot anzunehmen.
Mal schauen, was noch für (eventuell andere) Meinungen kommen...
 

Hammett

Erfahrenes Mitglied
06.02.2010
991
389
CGN
Andererseits hätte ich nach EU-Recht ja gar keinen Anspruch, da die Verspätung unter 4 Stunden lag.

Gilt hier überhaupt EU-Recht? Bei Abflug aus Nicht-EU und Nicht EU-Fluglinie besteht meiner Meinung nach kein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
Ja, exakt. Eine NON EU Airline braucht auf einem Flug von NON EU in die EU nicht zu zahlen.
150 USD ist daher als "Kulanz" seitens der Airline zu sehen.
 

Muck

Erfahrenes Mitglied
18.02.2011
1.092
0
FRA
Wie sähe es denn bei EU-Non Eu aus? Prinzipiell haben ja dann Non-EU Airlines einen dicken Wettbewerbsvorteil...

Bisher tendiere ich auch auf die 150 USD, was immerhin 1/5 vom Gesamtflugpreis war.
 

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.902
90
60
am Bodensee
Hallo zusammen.

Folgende Situation: Am 1.5. war die Maschine GF von BAH-FRA ausgebucht, sodass ich (und viele andere auch) auf BAH-MXP-FRA umgebucht wurde. Dadurch kam ich statt 6:40 erst um 10:33 (3:53 Verspätung) an. Mir wurde nun eine Zahlung von 150 USD angeboten, was ja momentan 100-105 Euro entsprechen.

Soll ich diese Zahlung akzeptieren und auf weitere Proteste verzichten? Da der Flug von BAH-MXP von PrivatAir durchgeführt wurde sind mir auch knapp 5000 Meilen durch die Lappen gefallen. Andererseits hätte ich nach EU-Recht ja gar keinen Anspruch, da die Verspätung unter 4 Stunden lag.

ich habe vor einigen Jahren einen Prozes gegen Gulf Air geführt .
Nach dem ich gewonnen habe musste der Gerichtsvollzieher ein Flugzeug pfänden um meine Forderung duchzusetzen.
Das ganze dauerte etwa 2,5 Jahre .

Nimm das Geld und erspare dir einen Rechtsstreit.

Bei uns ging es um knapp 6000 € da sah das anderst aus.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
@Kalttaucher

Stimmt das mit dem GV wirklich?

Ich kann mich nur an den gewonnen Rechtstreit erinnnern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.902
90
60
am Bodensee
@Kalttaucher

Stimmt das mit dem GV wirklich?

Ich kann mich nur an den gewonnen Rechtstreit erinnnern.



Nachdem ich gewonnen hatte zeigten sie mir eine lange Nase da sie in Deutschland angeblich kein Büro hatten .

Wir haben dann als die Maschine in frankfurt andockte gepfändet innerhalb kürzester Zeit war das Geld auf dem Konto meines Anwaltes.

Aber ohne Gv ging leider nichts.
 

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.902
90
60
am Bodensee
Und? Hat er es Dir zur Verwertung dann auf den Hof stellen lassen oder durftest Du die Standgebühren in FRA/MUC/sonstwo auch noch zahlen? ;)

Es ging dann mit dem zahlen recht schnell :)


So nun im Ernst :
Du hast ja nur auf den Betrag Anspruch das bedeutet der GV pfändet, muss das Flugzeug versteigern danach bekommt er seine Gebühren + sonstige Kosten .

Vom Rest währe dann ich bedient worden.

Aber soweit kam es ja nicht :D
 
Zuletzt bearbeitet:

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Nachdem ich gewonnen hatte zeigten sie mir eine lange Nase da sie in Deutschland angeblich kein Büro hatten .

Wir haben dann als die Maschine in frankfurt andockte gepfändet innerhalb kürzester Zeit war das Geld auf dem Konto meines Anwaltes.

Aber ohne Gv ging leider nichts.

Wieviel Kostenvorschuss hat der GV denn für die Aktion verlangt (ohne reine Anwalts- / Prozesskosten)?
Dürfte ja nicht ganz unerheblich gewesen sein, weil er ja AFAIK auch vorerst für evtl. Standkosten etc. aufkommen muss.
Aber ein Flugzeug pfänden lassen ist schon ne echt coole Nummer. Sowas haben bisher sicherlich nicht viele gebracht...
 

fly0815

Erfahrenes Mitglied
12.11.2010
790
0
Ja, exakt. Eine NON EU Airline braucht auf einem Flug von NON EU in die EU nicht zu zahlen.
150 USD ist daher als "Kulanz" seitens der Airline zu sehen.

Aha, das war mir so nicht bekannt. D.h. man hätte bei verspätungen aus Non-EU nur ein anrecht auf kompensatiuon, wenn die Airline den Stammsitz in der EU hat?
Würde mich nicht wundern, wenn LH und Co. dann in den nächsten Jahren auch unter Liberianischer Flagge fleigen würden.