Erfahrungen zu EUclaim

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SeaTac

Reguläres Mitglied
18.04.2011
29
0
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Hallo,

wie sehen hier denn die Erfahrungen aus mit EUClaim?

Ich habe einen Fall aus dem Dezember 2009 im April 2010 an EUclaim übertragen. Nach anfänglicher, schon schleppender Kommunikation zwischen EUclaim und KLM/AirFrance bzw. daran anschliessend holländischen Behörden die sich nicht zuständig fühlten und an die französische Stelle verwiesen, lautet mein Status seit Januar diesen Jahres daß sich die Rechtsabteilung auf eine Klage vorbereitet. Nun ist August und irgendwie immer noch nichts geschehen. EUclaim antwortet auf meine Nachfragen immer nur mir einer ausweichenden Antwort, daß die französichen Stellen nicht reagiert hätten und man eine Klage vorbereite... Aber das seit nem halben Jahr??? :confused:

Mittlerweile bereue ich es echt, unsere Ansprüche durch EUclaim vertreten lassen zu haben. Die ganze Verschlepperei ist sicherlich nicht in unserem Interesse sondern eher im Sinne von Air France.

Gibts Erfahrungswerte, wielange solche Fälle bei EUclaim in der Bearbeitung dauern?

Unser Fall selbst sollte relativ eindeutig sein. Unser Flug JFK - CDG wurde gecancelt, nachdem wir schon im Flieger saßen. Wir mussten wieder aussteigen und konnten erst 24 Stunden später nach Hause fliegen.
 
B

boerzel

Guest
Hallole,

bei mir lief es ordentlich wie erwartet. Hat zwar auch gedauert, das liegt aber daran, dass die Fristsetzungen seitens EUClaim recht großzügig sind. Zur Klage ist es bei mir nicht bekommen. War ein technical von C9 in Kooperation mit LH.

==> Also ich habe gute Erfahrungen gemacht. Außerdem nutze ich das Schreiben von EUClaim nun immer bei ähnlichen Fällen und komme damit bislang sehr gut zurecht :)

Viele Grüße
boerzel
 

SeaTac

Reguläres Mitglied
18.04.2011
29
0
Die Vollmachten haben wir schon April 2010 unterschrieben...

Komischer Laden ist das. Mir scheint, daß EUClaim mit zunehmender Bekanntheit offenbar die Fälle nicht mehr vom Tisch bekommt... vielleicht auch zuviele Asche-Fälle?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Sehr interessant, erst vor einiger Zeit las ich hier schon einmal etwas von langen Bearbeitungszeiten.

Ich habe hier manchmal den Eindruck, einige scheinen EUClaim für etwas Supertolles zu halten (Abteilung der EU-Verbraucherschutzbehörde o.ä.). Als erstes sollte man sich daher vergegenwärtigen, daß es sich hierbei um nichts anderes als ein Inkassobüro handelt. Daher dürfte eine Mitteilung an die Aufsichtsbehörde (Präsidentin des Kammergerichts) die Dinge sicherlich auch etwas beschleunigen.

Vermutlich sitzen die auf Aschewolke-Akten bis unter die Decke und machen gerade für teures Geld die Erkenntnis, daß sie daran keinen Cent verdienen werden (und die Relation hinüber ist, daß sie x gewonnene Sachen zur Quersubventionierung eines verlorenen Verfahrens benötigen; wenn ich irgendwann nichts besseres zu tun habe, nehme ich das mal auseinander). Im worst case dürfen sich übrigens auch die Kläger freuen, deren Klagen abgewiesen wurden oder noch werden, denn wenn nichts mehr sein sollte mit Haftungsfreistellung, ist Selbstzahlen angesagt.

Mir ist ohnehin unverständlich, wieso hier seitenlang über die Frage abgewedelt wird, wie man bei einer Ticketbuchung € 7,96 sparen kann, aber dafür werden völlig kritiklos ab € 100,00 aufwärts Erfolgshonorar bezahlt.
 
B

boerzel

Guest
Mir ist ohnehin unverständlich, wieso hier seitenlang über die Frage abgewedelt wird, wie man bei einer Ticketbuchung € 7,96 sparen kann, aber dafür werden völlig kritiklos ab € 100,00 aufwärts Erfolgshonorar bezahlt.

Naja, wegen 7,96 will ich mir sicher keinen abwedeln. Aber wie Du erkannt hast ist es ein Erfolgshonorar. Das bedeutet, dass es nur im Erfolgsfall fällig wird.
Ich habe für < 100,- einen wunderbaren Schriftsatz, den ich seither erfolgreich in 2 Fällen eingesetzt (recycled) habe. Und darüberhinaus noch den Rest meines Ausgleichsanspruchs.
Wo also ist das Problem?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Naja, wegen 7,96 will ich mir sicher keinen abwedeln. Aber wie Du erkannt hast ist es ein Erfolgshonorar. Das bedeutet, dass es nur im Erfolgsfall fällig wird.
Ich habe für < 100,- einen wunderbaren Schriftsatz, den ich seither erfolgreich in 2 Fällen eingesetzt (recycled) habe. Und darüberhinaus noch den Rest meines Ausgleichsanspruchs.
Wo also ist das Problem?

Das ist ja schön und gut, aber es drängt sich hier nunmal der Verdacht auf, dass das Geschäftsmodell von EUclaim sich eher in die Richtung zu entwickeln scheint, nur bei den ohne Rechtsstreit lösbaren Fällen das Ganze zur Zufriedenheit des Endkunden nachzuverfolgen.

Der Endkunde zahlt zwar auch hier nur ein Erfolgshonorar, aber der Weg zur Zahlung der Kompensation ohne den Rechtsweg zu bestreiten kann man vielfach auch selbst mit überschaubarem Aufwand bestreiten.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Das ist ja schön und gut, aber es drängt sich hier nunmal der Verdacht auf, dass das Geschäftsmodell von EUclaim sich eher in die Richtung zu entwickeln scheint, nur bei den ohne Rechtsstreit lösbaren Fällen das Ganze zur Zufriedenheit des Endkunden nachzuverfolgen.

Der Endkunde zahlt zwar auch hier nur ein Erfolgshonorar, aber der Weg zur Zahlung der Kompensation ohne den Rechtsweg zu bestreiten kann man vielfach auch selbst mit überschaubarem Aufwand bestreiten.

Wer gibt denn bitte an EUClaim eine Sache ab, ohne vorher schon mal versucht zu haben eine Kompensation zu erhalten?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Also ich habe einen Fall vom Februar 2010 im August 2010 bei EU-Claim eingereicht. Anfangs haben die einen Brief an Easyjet geschickt (mit Fristsetzung), worauf Easyjet nicht reagiert hat. Ein paar Monate später wurde die Sache den Anwälten übergeben. Dann passierte lange nichts und im Juni dieses Jahres (also gut 3/4 Jahr später) habe ich mal nachgehakt bei EU-Claim. Zwei Wochen später bekomme ich darauf die Mitteilung, dass die Anwälte ebenfalls einen Brief an Easyjet geschrieben haben. Seitdem habe ich aber auch nichts mehr vernommen. Aber wenn in den nächsten 4 Wochen nichts passiert, werde ich mich mal direkt bei den Anwälten nachhaken.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.924
159
MUC
Du kennst die Anwälte, die EUClaim beauftragt hat oder musst du wieder bei EUClaim nachfragen?

Mir scheint es so, als ob die Spuren immer wieder beim Schritt zum Anwalt bzw. der Klageerhebung versanden... :eek:
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Bei mir hat es insgesamt gut 1-2 Jahre gedauert, bis mein Claim letztendlich zur Klage wurde. Erst dann hat LH bezahlt. Mitsamt Zinsen kam mein Auszahlungsbetrag (trotz Abzügen von EUClaim) auf fast 250 EUR.

Die Involvierung von LBA hat absolut keinen Effekt und ist auch nicht erforderlich. Auf Anfrage hat mir das LBA mitgeteilt, dass man so viel zu tun habe, dass man absolut nicht vorhersagen könne ob und wann mein Claim dort bearbeitet werden wird. Go figure.
 

SeaTac

Reguläres Mitglied
18.04.2011
29
0
Ich in meinem Falle habe EUClaim gewählt, weil ich nicht ins finanzielle Risiko musste. Das ist schon alles. Hätte ich geahnt, daß es EUclaim weitgehend bei schönen Briefen beläßt und ansonsten die Sache eher verschleppt, hätte ich einen "ordentlichen" Anwalt gewählt.

Mir fehlt schlicht und ergreifend die Zeit, um mich als Teilzeitjurist zu betätigen. Und das Werbeversprechen, eben nur im Erfolgsfall aber dann eine etwas erhöhte Prämie einzubehalten, erschien mir die Sache wert. Dazu kommt, daß EUClaim im Vorfeld die Claims schon aussiebt, die sie annehmen. Ich hatte daher die Hoffnung, daß es gewisse Standardverfahren gibt, die EUClaim anwendet und das alles halbwegs automatisiert ist. Diesen Eindruck würde ich inzwischen vollständig beerdigen. Eine rationalisierte oder gar effiziente Arbeitsweise würde ich dort mittlerweile vollständig ausschliessen.

Nun bin ich schlauer und hätte im Nachhinein besser einen Anwalt mit Fachgebiet Reiserecht gewählt. Ich habe EUClaim nochmals eine Email geschrieben und darum gebeten mir konkret die nächsten Schritte und den zeitlichen Rahmen dazu zu erläutern. Sollte ich darauf jemals eine Antwort bekommen, kann ich sie gerne hier posten. Glauben tue ich daran allerdings nicht.
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.529
20
zwischen HAJ & PAD
Mir wurde mitgeteilt, das EUClaim nun das Ganze an ihre Vertragsanwäte in HH abgegeben möchte und nun die dafür zuständig sind (mit neuer Vollmacht usw).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
wenn ich irgendwann nichts besseres zu tun habe, nehme ich das mal auseinander


Wie schon gesagt, ist allgemein erst einmal festzuhalten, daß EUclaim m.E. den Eindruck dessen verwischt, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Ich denke, wenn man eine Umfrage macht, ob es sich dabei um

a) eine Einrichtung der Verbraucherzentrale
b) eine Dienststelle einer EU-Behörde
c) ein Inkassobüro

handelt, würden erstaunlich viele Antworten auf a) und b) entfallen. Das Wort "Inkasso" taucht im Internetauftritt auch nur dort auf, wo es sein muß, im Impressum.

Wenn man es genau nimmt, macht EUclaim dies:

HRA 44015 B Amtsgericht Berlin-Charlottenburg meinte:
Erbringung von lnkassodienstleistungen, Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen und Rechten sowie die Übernahme und Vermittlung von Prozessfinanzierungen.

Nicht ganz nachvollziehbar finde ich als nächstes, wie bei der Abfrage nach der Ausgleichsleistung für einen Flug die Aussage entsteht, daß eine solche wahrscheinlich besteht. Nach einer Annullierung eines Fluges, die mir nachmittags zwei Stunden vor planmäßiger Abflugzeit mitgeteilt wurde, habe ich am Abend desselben Tages (ca. acht Stunden nach der Mitteilung der Annullierung) eine solche Abfrage getätigt mit dem Ergebnis, daß ich wahrscheinlich Anspruch auf eine Ausgleichsleistung hätte. Der Zeitpunkt der Annullierung läßt zwei Annahmen zu:

a) die Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen wurde möglichst lange herausgezögert
b) das Flugzeug war AOG

Da frage ich mich, wie man acht Stunden nach der Annullierung die Aussage treffen kann, daß wahrscheinlich ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen besteht, denn wenn die Annullierung auf der Ursache b) beruht hätte, wäre das nicht zwingend wahrscheinlich.

Weiterhin ist festzuhalten, daß das Geschäftsmodell im Grunde genommen auf folgenden Annahmen basiert:

a) der verbreiteten Vorstellung, daß es unheimlich schwierig ist, selbst mit einer Fluggesellschaft zu korrespondieren
b) einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung
c) keine länderübergreifenden massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs aufgrund höherer Gewalt

Bei Punkt a) widerspricht sich EUclaim m.E. selbst: Wenn sie so einfach die Aussage treffen können (s.o.), daß man wahrscheinlich einen Ausgleichsanspruch hat, frage ich mich, wieso man die Geltendmachung dann EUclaim überlassen soll.

Wo man EUclaim einen Wissensvorsprung attestieren kann, ist der Umstand, daß sich eine Fluggesellschaft gegenüber EUclaim ab der zweiten Forderung für einen Flug nicht mehr herausreden kann, sofern die erste Forderung bezahlt wurde und auch bei den folgenden Forderungen die Anspruchsvoraussetzungen an sich gegeben sind. Weiteres (Wetter zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort etc.) kann sich jedenfalls der informierte Fluggast auch selbst über das Internet erschließen.

Auch und gerade vor dem Hintergrund dieses Wissensvorsprungs stellt sich aber die Frage, wieso die Bearbeitungszeiten - wie hier mehrfach geschrieben wurde - teilweise außergewöhnlich lange sind. Eine mögliche Erklärung ist m.E. darin zu finden, daß die Fluggesellschaften es gegen EUclaim verwenden (können), daß man dort bei der Prozeßfinanzierung - denn nichts anderes ist die Aussage "wir stellen Sie von den Kosten frei" - in Vorleistung treten muß (dazu siehe weiter unten).

Was die teilweise gelobten Schreiben von EUclaim angeht: Ich kenne die nicht, aber wenn Nichtjuristen Briefe rechtlichen Inhalts gut finden, wird damit meist eine Erwartungshaltung befriedigt, daß das Schreiben relativ lang ist, Verweise auf Paragraphen und Urteile enthält und ggf. einige Passagen inhaltlich nicht oder nur eingeschränkt zu verstehen sind. Sowas macht unter taktischen Gesichtspunkten Sinn, wenn man an einen Gegner ohne Rechtskenntnisse schreibt. Bei der Korrespondenz mit einem Unternehmen wird das dort niemand vom Hocker reißen.

Man muß da keine ausführlichen Abhandlungen schreiben. Ausreichend und einzig von Interesse sind nämlich die tatsächlichen Angaben, auf die es für die Frage ankommt, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Zu b) verweise ich auf diesen Thread (dort #12 + #16 - den meinte ich in meinem vorherigen Posting mit den langen Bearbeitungszeiten, hatte da wohl etwas verwechselt):

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/27784-chance-auf-entschaedigung.html

Ein von der Anzahl möglicher Mandate her wohl relativ großer Bereich dürfte demnach z.Zt. komplett außen vor sein und zwar mit einer Begründung, die ich - wie ich dort schon geschrieben habe - etwas erstaunlich finde.

Punkt c) ist selbsterklärend.

Zur finanziellen Seite:

EUclaim erhebt im Erfolgsfall eine Gebühr von 27 % zzgl. € 25,00 vom Entschädigungsbetrag. Das ergibt brutto € 92,50 / € 133,00 / € 187,00 bzw. netto € 77,73 / € 111,76 / € 157,14.

Bei einem verlorenen Rechtsstreit sind die Kosten für EUclaim unter der Annahme, daß auch die Fluggesellschaft einen Rechtsanwalt beauftragt hat und beide Rechtsanwälte erst im gerichtlichen Verfahren tätig wurden, in der Regel wie folgt zu veranschlagen: bei einem Gegenstandswert bis € 300,00 fallen € 239,25 an (€ 89,25 Rechtsanwaltsvergütung Kläger, € 75,00 Rechtsanwaltsvergütung Beklagte - niedriger wegen Vorsteuerabzugsberechtigung -, € 75,00 Gerichtskosten), und bei einem Gegenstandswert bis € 600,00 Kosten in Höhe von € 395,18 (€ 157,68 Rechtsanwaltsvergütung Kläger, € 132,50 Rechtsanwaltsvergütung Beklagte, € 105,00 Gerichtskosten).

Somit sind 3 - 4 außergerichtlich bezahlte Forderungen und/oder gewonnene Prozesse erforderlich, um die Kosten eines verlorenenen Prozesses zu kompensieren.

Außerdem müssen bei allen Prozessen auf jeden Fall die Gerichtskosten und in Abhängigkeit davon, was mit den Vertragsanwälten vereinbart ist, ggf. auch die Rechtsanwaltsvergütung für den Kläger vorgeschossen werden.

Bei Auslandszustellungen können noch erhebliche weitere Kosten für Übersetzungen und Zustellungen hinzukommen. Diese lassen sich nicht verallgemeinern, da Übersetzungen nach Textumfang vergütet werden. Man kann hier aber von einem Betrag im dreistelligen Bereich ausgehen.

Voraussetzung für das Geschäftsmodell ist danach m.E. auch, daß der Anteil verlorener Prozesse eine Quote von x % nicht übersteigt und Annahmen zur Verfahrensdauer der Gesamtheit der Prozesse zutreffen, da Einnahmen ausschließlich über außergerichtlich bezahlte Forderungen und gewonnene Prozesse generiert werden können.

Mit monatelangen Bearbeitungszeiten und Übergaben an den Rechtsanwalt erst nach Aufforderung paßt das nicht unbedingt zusammen.

Es verbleibt noch der hier mehrfach angesprochene Aspekt des Kostenrisikos bei eigenem Betreiben der Angelegenheit (d.h. man schreibt selbst oder beauftragt selbst einen Rechtsanwalt). Wenn dafür eine Rechtsschutzversicherung aufkommt, stellt sich die Frage nicht. Sollte das nicht der Fall sein, sieht es natürlich anders aus. Ich meine aber, daß auch dann genügend Möglichkeit bestehen, sich dank des Internet ein Bild zu machen, ob und bis wann man dies durchziehen will. Wenn man zu der Erkenntnis gelangt, daß der Anspruch besteht, sollte man sich m.E. auch überlegen, ob die ersparte Zeit einem ein in Relation zum Gesamtbetrag nicht unerhebliches Erfolgshonorar wert ist. Wenn man die Zeit hat, nach ATH/CAI/IST zu fliegen, um von dort einen Flug anzutreten, könnte/müßte/sollte man auch die Zeit haben, seine Beschwerdebriefe selbst zu schreiben (z.B. während eines Fluges nach ATH/CAI/IST). ;)
 
B

boerzel

Guest
Was die teilweise gelobten Schreiben von EUclaim angeht: Ich kenne die nicht, aber wenn Nichtjuristen Briefe rechtlichen Inhalts gut finden, wird damit meist eine Erwartungshaltung befriedigt, daß das Schreiben relativ lang ist, Verweise auf Paragraphen und Urteile enthält und ggf. einige Passagen inhaltlich nicht oder nur eingeschränkt zu verstehen sind. Sowas macht unter taktischen Gesichtspunkten Sinn, wenn man an einen Gegner ohne Rechtskenntnisse schreibt. Bei der Korrespondenz mit einem Unternehmen wird das dort niemand vom Hocker reißen.

Nur 2 Anmerkungen dazu:
  1. Das Schreiben ist aber soweit nützlich, als dass es gegenüber der Fluggesellschaft den Eindruck erweckt, der Absender habe sich informiert. Das reicht oft schon, um sich wenigstens die hanebüchensten Ausreden zu sparen.
  2. Bei mir hat es ohne die EUclaims-Formulierung nicht funktioniert - mit aber schon.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Das Schreiben ist aber soweit nützlich, als dass es gegenüber der Fluggesellschaft den Eindruck erweckt, der Absender habe sich informiert. Das reicht oft schon, um sich wenigstens die hanebüchensten Ausreden zu sparen.

Verstehe. Es kommt dann wahrscheinlich auf die Fluggesellschaft an. Ich habe dort (nicht LH) auch mal hinter einem Schreibtisch gesessen und u.a. Forderungsangelegenheiten bearbeitet. Aus meiner Sicht war ein no-go, wenn dann schriftlich - gelegentlich auch telefonisch - gepöbelt und geschimpft wurde, was das für ein Sch***laden ist. Ob aber jemand geschrieben hat "ich möchte x Euro haben, weil ..." oder "ich möchte x Euro haben, weil ... und ich darauf nach § ... einen Anspruch habe", hat mich persönlich nicht interessiert. Was ich an dieser Stelle im vorherigen Posting sagen wollte: Irgendwelche Anspruchsgrundlagen muß man m.E. nicht großartig darlegen, weil der Bearbeiter diese kennt , so daß der Sachverhalt (= die tatsächlichen Angaben wie geplante und tatsächliche Flugzeiten etc.) ausreicht. Es ist natürlich nicht auszuschließen, daß das bei LH anders läuft und bei der Beantwortung auch darauf geachtet wird, ob man erkennen, daß der Fluggast sich kundig gemacht hat oder nicht.

Bei mir hat es ohne die EUclaims-Formulierung nicht funktioniert - mit aber schon.

Das ist jetzt nur eine Vermutung meinerseits: Wie lange ist es her, daß Du dort über EUclaim eine Forderung geltend gemacht hast? Es ist ja m.E. nicht auszuschließen, daß Schreiben von dort zunächst eine Vorzugsbehandlung bekommen haben, aber jetzt vielleicht nicht mehr (im Hinblick auf die hier mehrfach geposteten Aussagen zu langen Bearbeitungsdauern).
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
[...]

Bei Punkt a) widerspricht sich EUclaim m.E. selbst: Wenn sie so einfach die Aussage treffen können (s.o.), daß man wahrscheinlich einen Ausgleichsanspruch hat, frage ich mich, wieso man die Geltendmachung dann EUclaim überlassen soll.

Wo man EUclaim einen Wissensvorsprung attestieren kann, ist der Umstand, daß sich eine Fluggesellschaft gegenüber EUclaim ab der zweiten Forderung für einen Flug nicht mehr herausreden kann, sofern die erste Forderung bezahlt wurde und auch bei den folgenden Forderungen die Anspruchsvoraussetzungen an sich gegeben sind. Weiteres (Wetter zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort etc.) kann sich jedenfalls der informierte Fluggast auch selbst über das Internet erschließen.

[...] Ich meine aber, daß auch dann genügend Möglichkeit bestehen, sich dank des Internet ein Bild zu machen, ob und bis wann man dies durchziehen will. Wenn man zu der Erkenntnis gelangt, daß der Anspruch besteht, sollte man sich m.E. auch überlegen, ob die ersparte Zeit einem ein in Relation zum Gesamtbetrag nicht unerhebliches Erfolgshonorar wert ist. Wenn man die Zeit hat, nach ATH/CAI/IST zu fliegen, um von dort einen Flug anzutreten, könnte/müßte/sollte man auch die Zeit haben, seine Beschwerdebriefe selbst zu schreiben (z.B. während eines Fluges nach ATH/CAI/IST). ;)
Ich würde Grenznutzen und Grenzaufwand für mich gegenüberstellen. Und bei Claims von 250 Euro würde ich mich wahrscheinlich derzeit die Zeit nicht aufwenden, mich da einzuarbeiten, sondern anderes machen, was für mich mit höherer Wahrscheinlichkeit gleiches oder mehr einbringt - oder die Zeit einfach zur Erholung nutzen. Wenn ich es da ohne viel Zeit- und Geldaufwand an jemanden abgeben kann, der sich darum kümmert, kann ich nichts verlieren, aber etwas gewinnen.

Und die kleine Spitze mit ATH/CAI/IST geht auch ein wenig ins Leere - schließlich muss man die Ersparnis durch so einen Flug gegen den zeitlichen Mehraufwand dafür stellen und dabei noch berücksichtigen, dass während so eines Fluges durchaus auch Arbeit oder Erholung betrieben werden kann, also die Zeit nicht einfach so leer verpufft, zumindest nicht bei allen. ;)

Und so lange Flynet nicht auf diesen Maschinen in Betrieb ist, kann ich auch während dieser Flüge nicht die Recherchearbeit für die Claims machen! :p


Ansonsten Respekt für die dezidierte Betrachtung. (y)


/edit: nutzloses Satzfragment am Ende gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Ich würde Grenznutzen und Grenzaufwand für mich gegenüberstellen. Und bei Claims von 250 Euro würde ich mich wahrscheinlich derzeit die Zeit nicht aufwenden, mich da einzuarbeiten, sondern anderes machen, was für mich mit höherer Wahrscheinlichkeit gleiches oder mehr einbringt - oder die Zeit einfach zur Erholung nutzen. Wenn ich es da ohne viel Zeit- und Geldaufwand an jemanden abgeben kann, der sich darum kümmert, kann ich nichts verlieren, aber etwas gewinnen.

Es kommt darauf an. ;) Ich will letztlich auf folgendes hinaus: Die Frage ist doch, ob einem die eigene Zeitersparnis € 92,50 oder mehr (je nach im Raum stehender Entschädigungszahlung) wert ist. Das wäre ja nur dann der Fall, wenn man den materiellen Wert einer Stunde Freizeit höher ansiedelt. Dazu sage ich für mich ganz klar "Nein".

Und die kleine Spitze mit ATH/CAI/IST geht auch ein wenig ins Leere - schließlich muss man die Ersparnis durch so einen Flug gegen den zeitlichen Mehraufwand dafür stellen und dabei noch berücksichtigen, dass während so eines Fluges durchaus auch Arbeit oder Erholung betrieben werden kann, also die Zeit nicht einfach so leer verpufft, zumindest nicht bei allen. ;)

Eben. Man kann dann Angebote oder Präsentationen verfassen oder auch Beschwerdebriefe an LH. ;) Meine Sichtweise dazu ist halt, wenn man mehrere Stunden Flug auf sich nimmt, um am Ticketpreis zu sparen, ist es nicht ganz einleuchtend, wieso bei Forderungsangelegenheiten viele scheinbar gerade nicht sparen wollen. Ich versuche ja schon seit einiger Zeit, hier aufzuzeigen, daß das alles gar nicht so aufwendig/kompliziert etc. ist, wie es sich manche User anscheinend vorstellen. Das insbesondere vor dem Hintergrund, daß in den Fluggastrechte-Angelegenheiten die Fluggesellschaft den Entlastungsbeweis führen muß. Man kann also an sich erst einmal schreiben und dann warten, was passiert. Was mich bei den Statements zu diesem Thema einfach immer wieder erstaunt, ist folgendes (und das meine ich jetzt witzfrei): hier sind Firmeninhaber, Freiberufler, leitende Angestellte und nicht-leitende Angestellte mit dennoch herausgehobenen/verantwortungsvollen Positionen vertreten, aber bei der Geltendmachung von Forderungen gegen eine Fluggesellschaft wegen relativ geringer Beträge gibt es scheinbar sowas wie eine kollektive Blockade, daß das keiner wirklich selbst anfassen mag. Das erstaunt mich sehr (und ich versuche dabei schon, meine persönliche Sichtweise kraft Ausbildung/Beruf auszublenden, dergestalt ich mich natürlich leichter damit tue, "mal eben ein Briefchen" zu schreiben).

Und so lange Flynet nicht auf diesen Maschinen in Betrieb ist, kann ich auch während dieser Flüge nicht die Recherchearbeit für die Claims machen! :p

Aber vorher in der Lounge! :p

Ansonsten Respekt für die dezidierte Betrachtung. (y)

Danke! :cool:
 

SeaTac

Reguläres Mitglied
18.04.2011
29
0
Antwort von EUClaim

So, da hat sich EUClaim tatsächlich doch noch mal gemeldet, nachdem ich zum wiederholten Male den "Kontakt aufgenommen" habe. Mit folgendem Ergebnis:

Sehr geehrter Herr xxx,

Unsere Rechtsanwälte haben Ihren Fall anhand der uns vorliegenden Informationen geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen,
dass die gerichtliche Durchsetzung einer Ausgleichsforderung gegen die Fluggesellschaft gemäß EG-Verordnung 261/2004 innerhalb
Deutschlands/Niederlande aufgrund der Zuständigkeit des Gerichts leider nicht erfolgversprechend ist. Man müsste in Ihrem Fall eine
Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, welche ihre Zulassung in Frankreich hat. Dies wäre mit erheblichen Kosten verbunden.

Wir raten daher davon ab, den Anspruch klageweise durchzusetzen.

Bitte teilen Sie uns daher mit, wie Sie in Ihrem Fall weiter verfahren wollen.

Mit Freundlichem Gruß,

Zu Info: Die Tickets habe ich über die deutsche KLM-Website gekauft. Der Hinflug wurde von KLM durchgeführt, der Rückflug von Air France. Air France hatte dann auch den gecancelten und um 24h verschobenen Rückflug.

Fazit: EUClaim hätte ich mir locker sparen können. EUClaim: never ever!

Gruss,

SeaTac
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Ist aber doch letztlich so ziemlich das selbe Geschäftsmodell wie bei EUclaim wenn ich mich nicht täusche...
Und die zuvor geäußerten Probleme bei dieser Form von Geschäftsmodell dürften ja auch hier zum Tragen kommen.