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Airlines lehnen gerne bei Billig-Buchungsklassen eine Namensänderung mit Verweis auf Ihre sogenannten "Tarifbestimmungen" ab und verweisen dann auf die 100% Stornokosten, wenn einer mal nicht fliegen kann und die Reiserücktritt-VS nicht zahlen will.
ABER, da gibt es ja noch den § 651 b BGB (soll ich den hier zitieren, oder guckt Ihr selber nach was da dinnsteht?). Der schreibt nämlich die Möglichkeit einer ERSATZPERSON vor, die der Veranstalter akzeptieren muss (?)! Dieser Paragraf wird dann aber von den sogenannten "Tarifbestimmungen" ausgehebelt - ist das denn überhaupt zulässig?
Wer von Euch hat denn Erfahrungen mit Namensänderungen im Ticket bzw. Ersatzpersonen?
Grüß Euch aus BKK: Didi