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Nicht nur für Pauschalbucher vielleicht interessant zu wissen:
Reiserecht: Diese Rechte haben Urlauber bei Hochwasser - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt
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PS: Und dabei sollte man aus Anstand nicht komplett stornieren, sondern umbuchen auf etwas später, wenn die Aufräumarbeiten (bei denen man selbstverständlich nicht Sensations-Tourist spielt) erwartungsgemäß beendet sind und die Hoteliers etc. sich sprichwörtlich wieder über - zahlende - Gäste freuen!
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Kulanz zeigen auch Hoteliers z.B. in Dresden gegenüber Individualbuchern..Handelsblatt meinte:Hochwasser zu Hause: Bitte um Kulanz
Urlaubern, die keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Veranstalter oder Hotelier um Kulanz und eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt, einen Erlass oder eine Reduzierung der Stornokosten zu bitten.
PS: Und dabei sollte man aus Anstand nicht komplett stornieren, sondern umbuchen auf etwas später, wenn die Aufräumarbeiten (bei denen man selbstverständlich nicht Sensations-Tourist spielt) erwartungsgemäß beendet sind und die Hoteliers etc. sich sprichwörtlich wieder über - zahlende - Gäste freuen!
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