Reiserecht bei Hochwasser

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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
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Nicht nur für Pauschalbucher vielleicht interessant zu wissen:
Reiserecht: Diese Rechte haben Urlauber bei Hochwasser - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt

Reiserecht: Diese Rechte haben Urlauber bei Hochwasser - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt
Handelsblatt meinte:
Hochwasser zu Hause: Bitte um Kulanz

Urlaubern, die keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Veranstalter oder Hotelier um Kulanz und eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt, einen Erlass oder eine Reduzierung der Stornokosten zu bitten.
Kulanz zeigen auch Hoteliers z.B. in Dresden gegenüber Individualbuchern..
PS: Und dabei sollte man aus Anstand nicht komplett stornieren, sondern umbuchen auf etwas später, wenn die Aufräumarbeiten (bei denen man selbstverständlich nicht Sensations-Tourist spielt) erwartungsgemäß beendet sind und die Hoteliers etc. sich sprichwörtlich wieder über - zahlende - Gäste freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Bei dem Donau-Hochwasser (2002?) konnte ich auf Kulanz trotz nicht umbuchbaren Tickets ohne Umbuchungsgebühr einen früheren Flug mit LH von VIE nach HAM nehmen.