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OLG Frankfurt zu verpasstem Flug: Entschädigung wegen zu langer Sicherheitskontrollen. [url]http://www.lto.de/persistent/a_id/9401/[/URL]
Weilder Verdacht bestand, er könne gefährliche Gegenstände in seinem Rucksack bei sich führen, wurde ein Mann am Frankfurter Flughafen insgesamt drei Stunden aufgehalten. Sein Flugzeug hob schließlich ohne ihn ab. Die Kosten für ein zweites Ticket muss nun die Bundesrepublik als Dienstherrin der Bundespolizei zahlen.![]()