Suche RA für Klage in Köln/Bonn

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
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Hallo Forum,

nach eigentlich unglaublichen Antworten der Airline, welche mir vor einigen Monaten nicht nur den Transport sondern auch jegliche Hilfe verweigert hatte, scheint mir jetzt nur noch der Klageweg zu bleiben. An meinem Wohnort habe ich eine gute Rechtsvertretung.
Da ich aber wohl am Abflugsort in Deutschland (was nun mal CGN war) Klage einreichen muss - wenn ich es denn nicht im Ausland machen will -, meint mein RA, es würde unnötig teuer, wenn meine Vertretung evtl. des öfteren nach Köln anreisen muss.
Gibt es Erfahrungen hierzu im Forum oder evtl. sogar Empfehlungen ?
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106

Aber claro darf man !

Entweder
weil das Wetter vorausgehende Flüge behindert hatte (Version der Airline)

oder
weil die Airline keine Maschine mehr zum Transport in ihrem "Fuhrpark" (darf man das so sagen ?) hatte (Info von Flugforenmitgliedern wie unsereins)


Falls meine Formulierung Missverständnis erzeugt haben sollte:
Nicht nur VBird wurde der Transport verweigert; sondern ALLE angereisten Fluggäste durften ihre Köfferchen wieder in Empfang nehmen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Normalerweise ist für die örtliche Zuständigkeit der Gerichte der Wohnort bzw. Firmensitz des/der Beklagten relevant, IMHO weniger der Abflugsort...

Aber könnte ja im Falle von CGN "zufällig" übereinstimmen :D
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
- wenn ich es denn nicht im Ausland machen will -,

Es handelt sich um eine Airline mit Firmensitz im Ausland.
Und da ist mir "selbst" Köln lieber !
Oder habe ich das falsch in Erinnerung, dass beim Gericht in Köln nicht immer die für berechtigte Ansprüche besten Urteile gesprochen wurden ?

Und ist bei dem Konstrukt Köln/Bonn eigentlich wirklich Köln zuständig, oder doch etwa Bonn ?
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Wenn ein Anspruch berechtigt ist, dürfte den jedes Gericht zusprechen und nicht nur die Kölner Gerichte. Oder meinst du, überall anders wird das Recht gebeugt?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Wenn ein Anspruch berechtigt ist, dürfte den jedes Gericht zusprechen und nicht nur die Kölner Gerichte. Oder meinst du, überall anders wird das Recht gebeugt?

Oh, da hast Du aber eine realitätsfremde Auffassung von "Recht". Es gibt im Leben nicht nur schwarz und weiß, sondern es gibt Konstellationen, die nicht eindeutig sind. Völlig eindeutige Fälle landen ja eher selten vor dem (Zivil-)Gericht (nur dann, wenn die Gegenseite unter völliger Realitätsverweigerung leidet - oder man selbst). Die Mehrzahl der Fälle sind die, die vielleicht eine gewisse Tendenz in die eine oder andere Richtung zeigen, die aber dem Richter einen gewissen Ermessensspielraum geben (müssen).
Im Übrigen: Wenn das Gericht örtlich nicht zuständig ist, wird es die Klage sowieso ablehnen und an das Zuständige verweisen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Vielleicht hätte ich einen smiley setzen sollen. Mir ging es darum, dass nach dem TE nur in Köln "berechtigte" Ansprüche zugesprochen werden sollen. Berechtigte Ansprüche werden überall zugesprochen, wann ein Anspruch berechtigt ist, mag vor allem bei fragen der Schätzung differieren.

@ Goldeneye: oft vor Gericht warst du aber noch nicht, oder? Sonst wüsstest du, was v.a. beim Amtsgericht alles an eindeutigen Sachen landet.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
@ Goldeneye: oft vor Gericht warst du aber noch nicht, oder? Sonst wüsstest du, was v.a. beim Amtsgericht alles an eindeutigen Sachen landet.

Daher ja auch der gerade von Juristen immer gerne verwendete Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand". Weil ja alles so eindeutig ist.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Der Spruch resultiert daraus, dass jede Partei meint, im recht zu sein. Leider ist das aber nicht der fall. Glaub mir: wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen streitet sich auch kaum ein Anwalt. Das einzige, was meist wirklich problematisch ist, sind die tatsachenfeststellungen. Nur im Studium geht es vordergründig um Rechtsfragen und 5 verschiedene Ansichten.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
YMMV.
Nach meiner nicht-repräsentativen Beobachtung gehen mehr als 50% der Berufungsverfahren anders aus als das erstinstanzliche Urteil. -> unterschiedliche Rechtsauffassungen der Richter

Ich könnte Dir zahlreiche Fälle nennen, in denen - leicht überspitzt - gilt: 2 Anwälte, 3 Meinungen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Das erscheint mir doch sehr hoch. Meine nicht repräsentative Erfahrung: Ca. 30% gehen überhaupt in die Berufung. Der Rest wird rechtskräftig. Wenn vor Gericht nach meiner Erfahrung überhaupt um Rechtsfragen gestritten wird, hat eine Partei meist was übersehen oder kannte entsprechende obergerichtliche rspr. nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Gähn. Wieviele Revisionen werden in zivilsachen dann doch überhaupt zugelassen? Und wieviele Nichtzulassungsbeschwerden sind erfolgreich?

Ja, etwas Munterkeit würde nicht schaden. Die Nichtzulassung bedeutet nämlich nicht, dass keine Rechtsfrage zu entscheiden war. Und wenn der BGH die Beschwerde zurückweist, dann oft genug, weil er die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts teilt, ohne der Sache grundsätzliche Bedeutung beizumessen.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Ja, etwas Munterkeit würde nicht schaden. Die Nichtzulassung bedeutet nämlich nicht, dass keine Rechtsfrage zu entscheiden war. Und wenn der BGH die Beschwerde zurückweist, dann oft genug, weil er die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts teilt, ohne der Sache grundsätzliche Bedeutung beizumessen.


Und wenn der BGH die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts teilt, idR zur Rechtslage keinen Satz mehr schreibt, dann war das natürlich eine total problematische und umstrittene Rechtsfrage ;-)

Nochmal: in dieses Stadium kommen die meisten Verfahren aber ohnehin nicht, weil regelmäßig nur Tatsachenfragen im Streit stehen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Und wenn der BGH die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts teilt, idR zur Rechtslage keinen Satz mehr schreibt, dann war das natürlich eine total problematische und umstrittene Rechtsfrage ;-)

Nochmal: in dieses Stadium kommen die meisten Verfahren aber ohnehin nicht, weil regelmäßig nur Tatsachenfragen im Streit stehen.

Dein Zwinkern scheint mir leider fehlplatziert, denn die von Dir unterstellte Abhängigkeit zwischen Nichtzulassung und Schwierigkeit der Rechtsfrage gibt es so nicht - eben wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die von der Rechtssache ausgehen muss. Lies mal OLG Karlsruhe WM 2013, 2125 - ein sehr prominentes Verfahren, in dem erbittert um Rechtsfragen gekämpft wurde und das mit einem NZB des BGH endete.

Ich sage ja nicht, dass am AG vielfach nur die Tatsachen streitig sind. Ich halte aber Deine Aussage für falsch, dass kaum ein Anwalt sich um Rechtsfragen streiten würde. Das würde ich nicht einmal für Prozesse unterschreiben, die nie über das AG hinausgehen werden.

Übrigens dreht sich auch das Anliegen des OP um eine Rechtsfrage (nämlich zur Auslegung des Art. 5 III VO 261/04), wenn wir die Tatsachenangaben der Airline als richtig unterstellen. Also ein Fall, den "kaum ein Anwalt" übernehmen würde? ;-)
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Gute Erfahrung gemacht mit

Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
Reiserecht in der Kanzlei Rechtsanwälte Ott & Uhler
Humboldtstraße 7
65189 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 993520
Fax: +49 (611) 9935229
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Vielleicht zur Klarstellung: Mit "würde kaum ein Anwalt machen" meinte ich nur, dass eben in der Praxis - auch vorgerichtlich - eben meist nicht um Rechtsfragen gestritten wird, sondern um Tatsachenfragen.

Bsp aus der Praxis. Kläger: Mein Auto ist kaputt verkauft worden. Bekl: nö, war in Ordnung, ist bei dir kaputtgegangen. -> Tatsachenfrage
Oder: Kläger: Beklagter ist mir hinten rauf gefahren. Bekl: nein, Kläger ist plötzlich ausgeschert, ich konnte nicht mehr bremsen.

Etc.

Sicher gibt es auch Rechtsfragen, aber das ist eben ein geringer Teil. Das meiste läuft über die Beweisaufnahme, wenn es denn überhaupt streitig entschieden wird.

Beim TO mag es um Auslegungsfragen gehen. Mir erschließt sich nur nicht, warum das ein Kölner Richter eher zu seinen Gunsten entscheiden soll als ein anderer. Warum so ein Misstrauen in die Rechtsanwendung?
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Ach so: ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, im Prozess des TO wird es nicht vorrangig um die Auslegung der besonders komplizierten, umstrittenen und eine BGH-Entscheidung erfordernden Regelung, sondern schlicht um den Beweis der Tatsache gehen, weshalb der Transport verweigert wurde ;-)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Um noch etwas für den OP beizusteuern:

Wenn Dein heimatlicher Anwalt Dein Vertrauen genießt, Du aber auswärts klagen musst oder willst, dann lass ihn doch die Sache in die Hand nehmen. Erstens ist nicht gesagt, dass es überhaupt zu einem auswärtigen Gerichtstermin kommt, weil oftmals die Fluggesellschaften beigeben, wenn sich ein Anwalt einschaltet oder die Klage ins Haus flattert. Zweitens sind die Reisekosten Deines Anwalts erstattungsfähig, sofern Du gewinnst. Und drittens schickt man als Anwalt bei solch - pardon - kleinen Sachen einen örtlichen Untervertreter hin (alias "Terminhure").
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Um noch etwas für den OP beizusteuern:

Wenn Dein heimatlicher Anwalt Dein Vertrauen genießt, Du aber auswärts klagen musst oder willst, dann lass ihn doch die Sache in die Hand nehmen. Erstens ist nicht gesagt, dass es überhaupt zu einem auswärtigen Gerichtstermin kommt, weil oftmals die Fluggesellschaften beigeben, wenn sich ein Anwalt einschaltet oder die Klage ins Haus flattert. Zweitens sind die Reisekosten Deines Anwalts erstattungsfähig, sofern Du gewinnst. Und drittens schickt man als Anwalt bei solch - pardon - kleinen Sachen einen örtlichen Untervertreter hin (alias "Terminhure").

Das stimmt ja mal ;-) wobei ich an Stelle des OP mir Gedanken machen würde, ob der genannte RA noch mein Vertrauen genießt. Denn die Erklärung (mehrere Fahrten? In der Regel gibt's
1-2 Termine einschl. BA) scheint mir doch angesichts der Ausführungen von pimpcoltd sehr fadenscheinig...