Anspruchsschreiben/Muster

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sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
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Hallo,

Air France hat mir eine Übernachtung in Sao Paulo eingebrockt, daher wollte ich jetzt gerne per Anspruchsschreiben eine Entschädigung geltend machen.

Ich würde gerne wissen was unbedingt in das Schreiben rein muß, freie Muster habe ich bei Google leider nicht gefunden.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Hinflug (der verbockte) war der 16.12., Rückflug 17.1.2010.

Ich habe gelesen man hat 4 Wochen nach Rückreise Zeit den Anspruch einzureichen.

Flug war:
AF 3109 FMO-CDG 6:40-8:00
AF 0456 CDG-GRU 10:30-19:30
JJ 8011 GRU-CNF 22:00-23:10

2,5 Stunden Umsteigezeit in Gru. Wir sind mit 2 Stunden Verspätung aus CDG raus. Boarding-Gate war eines ausschließlich für Außen/Busboarding. Dieses wurde auch nicht wie angeschlagen um 9:30 begonnen, sondern später und auch viel zu langsam für einen vollbesetzten A330. Boarding hat fast bis 11:30 gedauert. Im Anschluss noch Gepäckprobleme, allerdings nicht durch fehlende Passagiere sondern wohl abgerissene Gepäclanhänger oder so (2 Passagiere wurden ausgerufen und mussten ihre Gepäcktags zeigen), nochmal 30min. Und im Anschluss noch das wetterbedingte Enteisen, 30min.

Selbst mit einer Verspätung von nur 1 oder 1,5 Stunden hätte ich den Flieger in Gru noch bekommen. Also selbst trotz Enteisung einfach nur verbocktes Handling am Boden.

In Gru war der Flug schon geschlossen und ich durfte nochmal ne halbe Stunde im AF Ticketbüro in der Schlange stehen weil nur eine Person die Hotel-Voucher ausgestellt hat.

Anstelle Ankunft 23:10 CNF am nächsten Morgen um 10:30.

Jetzt wollte ich die 600€ Entschädigung für Langstreckenflüge verlangen.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Also noch mal gaaaaanz langsam.

Was wurde in CDG als Grund für die Verspätung angegeben?

Wie war das Wetter in CDG an dem Tag?

Die Buchung war ja offenbar auf einem Ticket, sonst hättet Ihr ja von AF in GRU keine Übernachtung bekommen. Korrekt?

Ihr habt dann eine Übernachtung bekommen und wurdet auf den nächsten JJ Flug umgebucht, korrekt?

Hätte es noch einen anderen Flug außer mit JJ gegeben?
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
EU-Verordnung sagt:
Für die Berechnung der Entfernung wird der letzte Zielort angenommen, der durch die Nichtbeförderung oder Annullierung verspätet erreicht wird. Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein- und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden. Sind mehrere verschiedene voneinander unabhängig gebuchte Fluggesellschaften in einem Gesamtflug involviert, wird jede Flugstrecke einer Gesellschaft für sich betrachtet.

Damit ist imho die Ankunft am Zielort unerheblich sondern nur die Ankunft in GRU, da die weitere Befürderung auf einer anderen Fluggesellschaft war.

Schauen wir uns also CDG-GRU an.

Nach dem, was Du geschrieben hast, wart Ihr etwa 2h zu spät in GRU. Damit habt Ihr den Anschluß verpaßt.

Wenn es NUR CDG-GRU gewesen wäre, hättet Ihr gar nichts bekommen da diese nur anfällt bei
4 Stunden und mehr bei Flugstrecken außerhalb der EG größer 3500 km.

AF hat Euch, da Ihr den auf einem Ticket gebuchten Anschluß berpaßt habt, ein Hotel besorgt, was sie müssen.

Aber sonst habt Ihr imho keinerlei Ansprüche in diesem Fall.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Kapitän hat sich in den 2 Stunden 3mal gemeldet:
-nach ca 45min "Verzögerung aufgrund des Außenboardings"
- dann nach einer Stunde wegen der Gepäcksache ("vorraussichtlich weitere 30min")
- und dann nochmal als man zum Enteisen angerollt ist

Also keine technischen Probleme etc.

Wetter in CDG war sonnig, unbewölkt und Minusgrade. Kein Sturm etc, also nur eine normale Verzögerung durch Enteisen.

Buchung war ein Ticket, daher auch Hotelvoucher und Umbuchung im AF Ticketcenter in Gru.

War der letzte Flieger nach GRU an dem Abend. Es gab um 22:30 noch einen mit einer Regionalgesellschaft, aber der war auch schon weg als ich im Ticketcenter dran war.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Wieso habe ich keine Ansprüche? Ich bin fast 12 Stunden verspätet am Zielort angekommen und habe einen halben Tag komplett verloren und das aufgrund schlechten Handlings am Boden....
 

MiPf76

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10.03.2009
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U.U. ist auch die ANAC ein Ansprechpartner für diesen Fall? Es gibt in Brasilien vergleichbare Regelungen wie in Europa, wurde m.W. letztes Jahr überarbeitet. Der verpasste Flug war ja immerhin in Brasilien.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Wieso habe ich keine Ansprüche? Ich bin fast 12 Stunden verspätet am Zielort angekommen und habe einen halben Tag komplett verloren und das aufgrund schlechten Handlings am Boden....

Ich habe es Dir oben geschrieben - JJ zählt nicht. Es zählt nur AF und damit die Verspätung in GRU. LESEN bitte, auch wenn das gelesene nicht das ist, was man lesen will.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Ich habe es Dir oben geschrieben - JJ zählt nicht. Es zählt nur AF und damit die Verspätung in GRU. LESEN bitte, auch wenn das gelesene nicht das ist, was man lesen will.

Ich hab es ja verstanden, finde nur die Logik seltsam :(

Wäre es zb auf dem Rückflug gewesen, Gru-CDG wäre verspätet und ich hätte in CDG abends meinen AF Flieger nach FMO nicht mehr bekommen hätte mir AF in dem Fall Hotel UND Ausgleichszahlung geben müssen?

Hier können sie es nur mit Hotel auf sich beruhen lassen, da der letzte Teilabschnitt nicht mehr mit AF ist, obwohl es die Schuld von AF war daß ich eben den JJ nicht mehr bekommen habe...
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Wäre es zb auf dem Rückflug gewesen, Gru-CDG wäre verspätet und ich hätte in CDG abends meinen AF Flieger nach FMO nicht mehr bekommen hätte mir AF in dem Fall Hotel UND Ausgleichszahlung geben müssen?

Ja.

Ist so. Lies es bei der EU oder auch auf wiki (in dem Fall, stimmt der Artikel ziemlich gut) nach.

Wäre CDG-FMO auf LH gewesen, hättest Du auch nix bekommen...
 

MiPf76

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10.03.2009
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Ich habe es Dir oben geschrieben - JJ zählt nicht. Es zählt nur AF und damit die Verspätung in GRU. LESEN bitte, auch wenn das gelesene nicht das ist, was man lesen will.

Ich halte die EU Verordnung für nicht ganz so eindeutig:

Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein- und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden.

Soweit verständlich.

Sind mehrere verschiedene voneinander unabhängig gebuchte Fluggesellschaften in einem Gesamtflug involviert, wird jede Flugstrecke einer Gesellschaft für sich betrachtet.

Aber sind denn die Fluggesellschaften wirklich unabängig voneinander gebucht? M.E. eher nicht. Es sind unabhängige Fluggesellschaften, die auf einem zusammenhängendem Ticket gebucht sind. Der Fall ist aber gar nicht erwähnt.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Ich halte die EU Verordnung für nicht ganz so eindeutig:
...
Aber sind denn die Fluggesellschaften wirklich unabängig voneinander gebucht? M.E. eher nicht. Es sind unabhängige Fluggesellschaften, die auf einem zusammenhängendem Ticket gebucht sind. Der Fall ist aber gar nicht erwähnt.


Ich halte folgenden Satz eindeutig für entscheidend:
Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein- und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden.

Wenn der JJ-Flug auf AF-Nummer gebucht gewesen wäre, dann wäre es eindeutig aber er war es ja nach den vorliegenden Informationen nicht.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Ich fände es so auch ein absolutes Loch in der Verordnung und ein Unding wenn sich eine Gesellschaft so einfach aus einer Entschädigung winden könnte...

Außerdem war der Flug komplett bei AF gebucht und AF und Tam haben ein Codesharing-Abkommen, soweit kann man eigentlich auch von einem "AF"-Flug Gru-CNF sprechen.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Die Verordnung ist nunmal aufgrund der geografischen Rechtslage nur für Flüge von

a) Flügen aus der EU
b) Flügen in die EU
c) Flügen von EU-Gesellschaften außerhalb der EU

zuständig. Und da gehört JJ auf einem südamerikanischen Flug imho nicht dazu, sofern keine AF-Flugnummer auf dem Ticket steht.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
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Wenn es ein AF Ticket war, sollte folgende EU261/2004 Klausel greifen:
"(5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. Erfuellt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht."
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Ich halte folgenden Satz eindeutig für entscheidend:


Wenn der JJ-Flug auf AF-Nummer gebucht gewesen wäre, dann wäre es eindeutig aber er war es ja nach den vorliegenden Informationen nicht.

Der Satz ist in der Tat eindeutig formuliert. Wozu aber dann der zweite Satz? Der wäre ja nicht notwendig, wenn der erste alles erschlagen würde. Man müsste sich das wahrscheinlich mal auf Englisch anschauen.

Ist Dein Zitat aus der Verordnung, oder aus der Erläuterung zur Verordnung?
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Ich fände es wie gesagt zu "einfach"für die Fluglinien.

Ein Großteil von Langstreckenflüge enden doch noch mit einem Anschlußflug irgendeines regionalen Anbieters, da könnten sich die Airlines ja aus fast allen solchen Fällen herauswinden, egal wie sehr sie es verbockt haben.

Natürlich, wäre GRU-CNF von mir getrennt gebucht worden hätte ich keine Rechte, aber so:

- Ticket komplett bei AF gebucht
- Codeshare-Abkommen
- alleiniger Grund für die 11 Stunden Verspätung am Zielort war der AF-Flug

Und wie gesagt, da sollte der Abschnitt von Peter greifen.

Dabei werden aber nur Strecken und Umsteigepunkte berechnet, die mit ein- und derselben Fluggesellschaft in einem zusammenhängenden Flugticket gebucht wurden.

Da würde mich mal interessieren wie Codesharing-Flüge behandelt werden.
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
- Codeshare-Abkommen

Es interessiert nicht das Codeshare-Abkommen spndern Deine Flugnumme. War die AF auf Deinem Ticket für diesen Flug?

Nein? Vielen Dank für das Gespräch.

Da würde mich mal interessieren wie Codesharing-Flüge behandelt werden.

Wenn Codeshare auf dem Ticket (!), dann gilt der Codeshare-Flug wie ein Eigen-Metall-Flug. Allerdings ist dann die Haftungssumme niedriger (4150 Sonderziehungsrechte) als bei Eigen-Metall.
 

sefant77

Reguläres Mitglied
28.01.2010
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FMO / CNF
Schonmal Danke für deine Geduld.

Nein, es steht für den Teilabschnitt keine AF-Nummer im Ticket.

Noch eine Besonderheit:
Die JJ-Anschlussflüge GRU-CNF sind meistens nationale Flüge, d.h. man muß Zoll/Gepäck in GRU erledigen und neu einchecken. 1-2 Flüge am Tag sind allerdings internationale, da kann man normal umsteigen. Aber selbst diese standen nie mit der AF-Nummer im Ticket, sondern nur mit der JJ.

Aber beim Boarding etc sind sie auch mit AF-Nummer angeschlagen...

Ich werde aber auf jedenfall trotzdem einfach mal ein Anspruchsschreiben zur AF schicken, mal sehen wie die begründen wenn abgelehnt wird.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Schonmal Danke für deine Geduld.

Kein Thema, dafür sind wir ja da.

Aber beim Boarding etc sind sie auch mit AF-Nummer angeschlagen...

Das interessiert aber imho eben nicht, da DU die Nummer nicht auf Deinem Tix hattest - aber ich bin kein RA und kein Richter.

Ich werde aber auf jedenfall trotzdem einfach mal ein Anspruchsschreiben zur AF schicken, mal sehen wie die begründen wenn abgelehnt wird.

Das steht Dir natürlich frei.