Anzahl möglicher Reisepässe ?

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Fare_IT

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06.12.2012
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Farewell City
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sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
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Pa

Lesen bildet.

Es besteht also kein Rechtsanspruch - aber kein Verbot mehrere Reisepässe zu besitzen.

P.S. Brummi meinte sicher "den 4. RP" in Folge....
Vermutlich, deswegen fragte ich ja nach.
Aber RP nach RP bekommt ja jeder, wenn man den Aktuellen lochen läßt, wenn er voll ist, macht die ausstellende Gemeinde ja sowieso, und mit Bescheinigung zum Beispiel vom AG kriegt man auch immer je 2 RPs gleichzeitig.

Ab drei RPs gleichzeitig allerdings wird es in D grenzwertig, meines Erachtens sogar illegal.
Gut, soviel dann OT, denn diejenigen, die viele Visakleber in den Pass kriegen, haben ihn ja auch vor Ablauf der 10 Jahre Gültigkeit schnell voll.
Geht sogar viel schneller als mit Stempeln.
 

Janus

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06.04.2010
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Vermutlich, deswegen fragte ich ja nach.
Aber RP nach RP bekommt ja jeder, wenn man den Aktuellen lochen läßt, wenn er voll ist, macht die ausstellende Gemeinde ja sowieso, und mit Bescheinigung zum Beispiel vom AG kriegt man auch immer je 2 RPs gleichzeitig.

Ab drei RPs gleichzeitig allerdings wird es in D grenzwertig, meines Erachtens sogar illegal.
Gut, soviel dann OT, denn diejenigen, die viele Visakleber in den Pass kriegen, haben ihn ja auch vor Ablauf der 10 Jahre Gültigkeit schnell voll.
Geht sogar viel schneller als mit Stempeln.


Quatsch.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
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KUL (bye bye HAM)
Theroretisch ist die Ausstellung von 10 gleichzeitigen Reisepässen (laufende Nummern 0-9) möglich. In der Praxis entscheiden Bürgerämter bis zur Erteilung des dritten Passes, danach übergeordnete Stellen.
 
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SimonSchmitz

Erfahrenes Mitglied
08.03.2012
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Moscow
Vermutlich, deswegen fragte ich ja nach.
Aber RP nach RP bekommt ja jeder, wenn man den Aktuellen lochen läßt, wenn er voll ist, macht die ausstellende Gemeinde ja sowieso, und mit Bescheinigung zum Beispiel vom AG kriegt man auch immer je 2 RPs gleichzeitig.

Ab drei RPs gleichzeitig allerdings wird es in D grenzwertig, meines Erachtens sogar illegal.
Gut, soviel dann OT, denn diejenigen, die viele Visakleber in den Pass kriegen, haben ihn ja auch vor Ablauf der 10 Jahre Gültigkeit schnell voll.
Geht sogar viel schneller als mit Stempeln.

Wie kommst du auf so ein Unsinn? Ich habe auch drei Reisepässe der Haupt Pass 10 Jahre gültig die beiden anderen jeweils 6 Jahre gültig, ich brauchte lediglich ein Schrieben meines Arbeitgebers.
 
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sportsgeist

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07.03.2014
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Deine Meinung, dass sogar schon der 3. RP illegal ist.
Streng de Jure ist schon der Besitz eines zweiten RPs illegal, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung
§1 PassGes Abs. 3

Ich habe zum Beispiel aktuell 3 RPs, aber nur deswegen, weil ich beim Ungültiglochen eines der RPs auf der Gemeinde etwas rumgetrickst habe.
Für den dritten RP habe ich aktuell keine Ausnahmegenehmigung, nur für deren Zweien.
 

sportsgeist

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07.03.2014
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Nein, der ist noch 11 Monate voll gültig. Mit dem bin ich schon zigfach ein- und ausgereist.

Wie gesagt, für den diesen dritten RP liegt beim Passamt der Gemeinde keine Ausnahmegenehmigung vor, nur für den Zweiten.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
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Was heißt denn getrickst? Haste den Locher manipuliert?
Eher die Person hinter dem Locher.
Zu der Zeit, als mir aufm Passamt meine beiden neuen Pässe ausgegeben wurden, war nur der Azubi oder frisch ausgelernte Büroneuling da (keine Ahnung, ein ganz junger Spund halt). Der wollte zwar zuerst meinen alten Pass lochen, bevor er mir die beiden neuen Pässe übergab, ich sagte aber, den hätte ich jetzt dummerweise vergessen (hatte ihn aber einstecken, ich wollte halt nur mal sehen was passiert).

Nach ein bissi hin und her und gut zureden, dass ich doch dringend verreisen muss und die beiden neuen Pässe brauche, hat er mich mit den beiden frischen Pässen von dannen ziehen lassen und gesagt, ich solle halt bei Gelegenheit unbedingt mit dem alten Pass mal zum Lochen vorbeikommen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Welchen Status hat denn so ein "ungültiger" oder "ungenehmigt überzähliger" Pass im Behördencomputer? Ich würde ungerne am US-Einreiseschalter mit sowas erwischt werden. Das wird schnell richtig bitter. Abschiebung, Einreisesperre, Verfahren, Strafe etc.
 

Fare_IT

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06.12.2012
4.492
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Farewell City
Streng de Jure ist schon der Besitz eines zweiten RPs illegal, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung §1 PassGes Abs. 3

Q U A T S C H.

Ich habe zum Beispiel aktuell 3 RPs, aber nur deswegen, weil ich beim Ungültiglochen eines der RPs auf der Gemeinde etwas rumgetrickst habe.
Für den dritten RP habe ich aktuell keine Ausnahmegenehmigung, nur für deren Zweien.

Du hast also bei einem behördlichen Vorgang "rumgetrickst".

Was möchtest Du eigentlich ausdrücken?

Ich erkenne den Wert dieser Information aktuell nicht.

Meinst Du "rumtricksen" auf dem Einwohnermelde/Passamt wäre eine besondere Leistung?

Vielleicht beschreibst Du als nächstes noch, dass Du die Verwaltungsgebühren reduzieren konntest, weil du eine Verlustanzeige wegen Diebstahls bei der Polizei gemacht hattest (natürlich "getrickst") - und diese dann dem Azubi im Passamt untergejubelt hast?
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.525
11.454
irdisch
Ich kenne auch jemanden mit vier legalen deutschen RPs parallel. Die Zweitpässe sind irgendwie kürzer gültig und man muss es eben begründen. Lange Visabeantragung, Besuche kollidierender Staaten etc.

Dann kenne ich noch Leute, die legal Pässe diverser Staaten haben, aber nicht allen anderen Behörden jeweils davon sagen. Z.B. einer mit einem französisch-kanadischen Vater und deutscher Mutter, der in der Schweiz geboren ist.
 
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sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
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Welchen Status hat denn so ein "ungültiger" oder "ungenehmigt überzähliger" Pass im Behördencomputer? Ich würde ungerne am US-Einreiseschalter mit sowas erwischt werden. Das wird schnell richtig bitter. Abschiebung, Einreisesperre, Verfahren, Strafe etc.
Der "überzählige" Pass dürfte kaum am US Immigration Computer auftauchen.
Gut, bei heutiger NSA Lage weiss man das nie so 100%ig.

Aber ich benutze für die US Immigration einen der beiden neuen Pässe, so schlau bin ich dann schon selber.
Will es zumindest nicht darauf ankommen lassen, es in Erfahrung zu bringen, was dann passiert.

Außerdem hat sich das Problem in 5 Monaten eh erledigt, danach wird der Überzählige bei den meisten Immigrations eh nicht mehr akzeptiert.
Restgültigkeit ist nur noch 11 Monate.
 

sportsgeist

Erfahrenes Mitglied
07.03.2014
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Ich kenne auch jemanden mit vier legalen deutschen RPs parallel. Die Zweitpässe sind irgendwie kürzer gültig und man muss es eben begründen. Lange Visabeantragung, Besuche kollidierender Staaten etc.

Dann kenne ich noch Leute, die legal Pässe diverser Staaten haben, aber nicht allen anderen Behörden jeweils davon sagen. Z.B. einer mit einem französisch-kanadischen Vater und deutscher Mutter, der in der Schweiz geboren ist.
Wenn sie behördlich genehmigt sind, sind sie ja auch legal, steht ja auch so in §1 PassGes Abs. 3

Was anderes ist es eben, wenn man mehrere Pässe hat ohne behördliche Ausnahmegenehmigung. Das ist klar illegal.
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
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Meine Güte was für ne Diskussion. Die Diskussion gabs bzw. gibts immer wieder hier. Alte Beiträge mal aufrufen.
Ich habe noch 3. Demnächst sind es 2 weil kurz vor dem auslaufen.. Ohne tricksen..tztztz.... Wenn man schlüssig erläutern kann und Schreiben des AG beilegt geht das.

Neuerdings werden die Pässe nicht mehr gelocht (so in NRW). Meinen letzten haben die den maschinenlesbaren Teil abgeschnippelt und einbehalten. Den Rest durfte ich wieder mitnehmen (wenn man will, muss man nicht)
 

Frank W.

Erfahrenes Mitglied
16.03.2010
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Ja, es macht Sinn einen Personalausweis oder einen zweiten Reisepass mit zu nehmen. Ist sicherer wenn der eine Reisepass abhanden kommt. Damit kann man sich zumindest erst einmal besser ausweisen als mit einer Kopie oder dem guten Namen. Auch die Deutsche Botschaft will ja wissen, wer man ist um einen Ersatzpass auszustellen. Auch kann man den zweiten oder auch einen abgelaufenen Pass sehr gut nutzen um ihn als Pfand für ein Moped oder Auto oder Campingplatz zu hinterlegen, wenn dass nicht anders geht.

Wie viele Reisepässe darf man haben? Antwort: So viele wie man von dem Einwohnermeldeamt erhält! Und wenn man in Nordafrika und den ganzen arabischen Staaten und Israel hin und her reist, wäre das ein Grund für mehrere Pässe. Einer für Israel, einer für Libyen, einer für die Emirate, einer für die Urlaubsreise in die USA. Muss man begründen. Dann geht sicher einiges.

Frank.