NON-EU: Flug gestrichen, Ersatzflug >12h Verspätung.

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chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
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Hallo allerseits,

folgende Situation:
Urlaubsflug ins schöne Indonesien/Bali, mit Etihad, also AirBerlin nach Abu Dhabi, Etihad nach Kuala Lumpur, Malaysian nach Denpasar.
Zwei Tage vor Abflug informiert mich das Reisebüro, dass die letzte Teilstrecke des Hinfluges (KUL -> DPS) gestrichen wurde.
Fluggesellschaft hat kurioserweise Ersatzflug eingestellt, der erheblich vor Ankunft in KUL abginge.

Nach vielerlei Telefonaten wurde ein Ersatzflug gefunden, der statt Ankunft 2:30 morgens erst um 15:30 in DPS landete, >12h später.

Ein Grund für die Streichung wurde nicht angegeben (es schien nicht jedoch nicht nur diesen Tag zu betreffen, sondern eventuell generell diesen Nachtflug, Vermutung).

Nach erheblichem Hin und Her hat Etihad die Übernachtung im Flughafenhotel KUL bezahlt, auch nach Hinweis, dass wir ein Kind dabei hatten.


Wie sehr ihr die Lage, natürlich insbesondere zu Schadensersatz hinsichtlich Verspätung, emotionaler Belastung, aufwändiger Telefoniererei zu Ersatzoptionen, etc etc...

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Besten Dank im Voraus
Chris
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
9
LEB/ERF
Wie sehr ihr die Lage, natürlich insbesondere zu Schadensersatz hinsichtlich Verspätung, emotionaler Belastung, aufwändiger Telefoniererei zu Ersatzoptionen, etc etc...

Um es kurz zu machen: sei froh, dass sie Dir das Hotel bezahlt haben. Zumal MH im Moment schon genug gestraft ist - ein Grund für die Annullierung könnte zB sein, dass da eigentlich eine gewisse 772 geplant war. :sick:
 

kumpel64

Erfahrenes Mitglied
29.12.2010
1.159
63
Oberpfalz (NUE)
Fluggesellschaft hat kurioserweise Ersatzflug eingestellt, der erheblich vor Ankunft in KUL abginge.


Chris

Meine Anmerkung hilft Dir zwar jetzt nicht weiter, aber ich hatte den Fall mit einer Flugstreichung mal auf der Strecke MCT - BAH - DOH. Der ursprünglich gebuchte Flug wurde gestrichen und statt dessen eine "Phantasie-Verbindung" bei der man am Umsteigeort früher losfliegen müsste als man landete, eingestellt. Bin damals dann zum Flughafenbüro der Airline in MCT (war glaube ich Gulfair) und meinte nur, ob das ihr Ernst wäre, mich so zu buchen. Die lapidare Antwort war nur: Nein, das haben wir nur gemacht, damit sich der Reisende auch bei ihnen rührt. Die Umbuchung war dann sehr problemlos. Wurde sogar auf den teuereren Direktflug auf Qatar umgebucht.
 

Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
Hallo allerseits,

folgende Situation:
Urlaubsflug ins schöne Indonesien/Bali, mit Etihad, also AirBerlin nach Abu Dhabi, Etihad nach Kuala Lumpur, Malaysian nach Denpasar.
Zwei Tage vor Abflug informiert mich das Reisebüro, dass die letzte Teilstrecke des Hinfluges (KUL -> DPS) gestrichen wurde.
Fluggesellschaft hat kurioserweise Ersatzflug eingestellt, der erheblich vor Ankunft in KUL abginge.

Nach vielerlei Telefonaten wurde ein Ersatzflug gefunden, der statt Ankunft 2:30 morgens erst um 15:30 in DPS landete, >12h später.

Ein Grund für die Streichung wurde nicht angegeben (es schien nicht jedoch nicht nur diesen Tag zu betreffen, sondern eventuell generell diesen Nachtflug, Vermutung).

Nach erheblichem Hin und Her hat Etihad die Übernachtung im Flughafenhotel KUL bezahlt, auch nach Hinweis, dass wir ein Kind dabei hatten.


Wie sehr ihr die Lage, natürlich insbesondere zu Schadensersatz hinsichtlich Verspätung, emotionaler Belastung, aufwändiger Telefoniererei zu Ersatzoptionen, etc etc...

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Besten Dank im Voraus
Chris

In wie vielen Foren hast du dich denn noch dafür angemeldet?:rolleyes::doh:
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.532
322
Singapore
Hast du ein Status bei Etihad? Wenn ja, würde ich einen netten Brief schreiben und die wirst eine paar Meilen bekommen.... Hast du kein Status: Dann lass es sein! Ist verschwendete Zeit!

(Ich bin davon ausgegangen, dass du die Flüge auf Etihadflugnummer gebucht hast!)
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Ja, Etihad-Flugnummern.
Nein, keinen Status.
Meilen brauche ich nicht.

Etihad ist sicherlich der Meinung, mit Übernahme der Hotelkosten bereits genug getan zu haben...(und das war schon ein Kampf)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Da vermutlich alles auf einem Ticket gebucht wurde sollte ihm doch eigentlich die EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person zustehen? Abflug war ja in der EU.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.427
695
Da vermutlich alles auf einem Ticket gebucht wurde sollte ihm doch eigentlich die EU Kompensation in Höhe von 600€ pro Person zustehen? Abflug war ja in der EU.

Kaum. Der Abflug aus der EU war ja pünktlich, KUL->DPS liegt nicht in der EU und wurde auch nicht von einem EU-Carrier durchgeführt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Kaum. Der Abflug aus der EU war ja pünktlich, KUL->DPS liegt nicht in der EU und wurde auch nicht von einem EU-Carrier durchgeführt.

Da der Abflug aber in der EU begann kann es da doch durchaus Chancen geben? Wird doch immer wieder anders entschieden ob das ganze Ticket betrachtet werden muss oder nur das erste Segment welches einen außerhalb der EU führt. Würde es zumindest mal bei den üblichen Verdächtigen flightright etc versuchen.
 
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chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
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Würde es zumindest mal bei den üblichen Verdächtigen flightright etc versuchen.

Das ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag. (Auch wenn ich natürlich schon selbst daran gedacht habe).
Hat jemand hier ähnliches bereits gemacht? Kann jemand hier einschätzen, ob es Aussicht auf Erfolg hätte?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Das ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag. (Auch wenn ich natürlich schon selbst daran gedacht habe).
Hat jemand hier ähnliches bereits gemacht? Kann jemand hier einschätzen, ob es Aussicht auf Erfolg hätte?

Keine Aussicht auf Erfolg - zumal MH derzeit echt andere Probleme hat als deine emotionale Belastung.
 

SimonSchmitz

Erfahrenes Mitglied
08.03.2012
507
0
Moscow
Das ist doch mal ein konstruktiver Vorschlag. (Auch wenn ich natürlich schon selbst daran gedacht habe).
Hat jemand hier ähnliches bereits gemacht? Kann jemand hier einschätzen, ob es Aussicht auf Erfolg hätte?

Ja, muss dich enttäuschen der erste Lage ex EU wird hier nicht berücksichtig, hatte einen ähnlichen fall mit 9h Verspätung, mit der Hotelübernachtung haben sie ihr Pflicht erfüllt.

Du kannst dich ja gerne auch mal bei den ganzen Flugverspätungs Inkasso Agenturen schlau machen wie z.b Flugverspätung - Entschädigung kostenlos prüfen | flightright - Wir vertreten Ihre Fluggastrechte. usw.
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.928
4.422
Was meinst Du damit? Inwieweit sollte das meinem Problem helfen?

Ganz einfach, Du bist nicht allein auf der Welt und manchmal steht es einem gut zu Gesicht sich angesichts anderer Probleme zurückzuhalten!

Malaysia Airlines : 1 Flugzeug abgeschossen und 1 Flugzeug vermisst mehr als 500 Tote bzw. Vermisste = hohe Belastung!

chrisx: 1 Nacht verloren = niedrige Belastung!

Vielleicht mal das eigene Anspruchsverhalten überdenken!

Und wenn Flug-Unregelmäßigkeiten dich emotional belasten, dann entweder eine Pauschalreise buchen oder besser ganz ausreichend verzichten!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Vielleicht mal das eigene Anspruchsverhalten überdenken!

Soll man seine persönlichen Ansprüche runterschrauben weil es einem Wirtschaftsunternehmen schlecht geht? Man kann sicher etwas Verständnis dafür aufbringen, dennoch kann eine solche Reise zu Recht auch eine emotionale Belastung für den Reisenden sein.
 
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Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Soll man seine persönlichen Ansprüche runterschrauben weil es einem Wirtschaftsunternehmen schlecht geht? Man kann sicher etwas Verständnis dafür aufbringen, dennoch kann eine solche Reise zu Recht auch eine emotionale Belastung für den Reisenden sein.

Wer mit den emotionalen Belastungen des Reisens nicht leben kann, sollte entweder daheim bleiben oder halt eine Pauschalreise ohne x-mal Umsteigen buchen...
Dem OP geht es wie in 95% ähnlich gelagerter Fälle nur darum, aus einem de facto geringen erlittenen Schaden möglichst viel Profit zu schlagen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Und ich kopiere einfach mal von hier:


Der EuGH hat mit Urteil vom 26.02.2013 (Rechtssache C-11/11, Air France gegen Folkerts) auch folgenden Fall zugunsten der Fluggäste entschieden, der bislang sehr umstritten war: Bei einem Flug mit Anschlussflug erfolgt der Abflug am Startflughafen mit einer nur kleinen Verspätung, d.h. unterhalb der in Art. 6 Abs. 1 der Verordnung definierten Grenzen. Die Verspätung am Endziel beträgt jedoch (z.B. wegen verpasstem Anschlussflug) mindestens 3 Stunden.
Der EuGH hat klargestellt, dass die Ausgleichzahlung nicht von einer großen Verspätung beim Abflug abhängt, und den Fluggästen daher auch in diesen Fällen eine Entschädigung zusteht. Begründet wird dies überzeugend damit, dass die Passagiere auch hier einen irreversiblen Zeitverlust und somit Unannehmlichkeiten erleiden.
Der Bundesgerichtshof hatte einen ähnlichen Rechtsstreit gegen Iberia zunächst bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt, und nun mit Urteil vom 07.05.2013 (Az X ZR 127/11) ebenfalls zugunsten der Passagiere entschieden, dass eine große Abflugverspätung beim Zubringerflug nicht Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch der Fluggäste ist, sondern allein die Verspätung am Endziel maßgeblich ist.
Zu beachten ist allerdings, dass die Verspätung auf einem Flugabschnitt eingetreten sein muss, der unter die Verordnung 261/2004 fällt.

Kann also durchaus Erfolg haben (muss aber nicht).
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Ganz einfach, Du bist nicht allein auf der Welt und manchmal steht es einem gut zu Gesicht sich angesichts anderer Probleme zurückzuhalten!

Sehr eigenartige Sichtweise.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

MH erstattet mir auch nicht den Flugpreis, wenn einen Tag vorher meine Oma gestorben ist und ich nicht fliegen kann.

Deine Argumentation ist leider nicht zielführend und hat im beschriebenen Kontext keinen Belang.
Ich brauche konstruktive Vorschläge oder - besser noch - Erfahrungen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.876
10.734
HAM
Soll man seine persönlichen Ansprüche runterschrauben weil es einem Wirtschaftsunternehmen schlecht geht? Man kann sicher etwas Verständnis dafür aufbringen, dennoch kann eine solche Reise zu Recht auch eine emotionale Belastung für den Reisenden sein.

Eigentlich kann er doch froh sein. Eine Ankunft um 2:30 Uhr morgens in Denpasar ist wohl eine deutlich höhere Belastung, als ein Tagflug mit Ankunft am Nachmittag - insbesondere mit Kind.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Dem OP geht es wie in 95% ähnlich gelagerter Fälle nur darum, aus einem de facto geringen erlittenen Schaden möglichst viel Profit zu schlagen.

Nicht ganz richtig. Obgleich ich nichts gegen eine monetäre Entschädigung hätte ;)
Tatsächlich aber finde ich es schon eine Unverschämtheit, mir zwei Tage vor Abflug mitzuteilen, dass mein Flug gestrichen wurde.
Und es dann mehr oder weniger mir zu überlassen, mich um Ersatz zu kümmern.

Diese "Freiheit" sollten Luftfahrtunternehmen (im Interesse aller) nicht haben.
 

chrisx

Reguläres Mitglied
05.08.2014
49
0
Eigentlich kann er doch froh sein. Eine Ankunft um 2:30 Uhr morgens in Denpasar ist wohl eine deutlich höhere Belastung, als ein Tagflug mit Ankunft am Nachmittag - insbesondere mit Kind.

Ich hab es so gebucht. Und bezahlt.
Und dachte, ich hätte Anspruch auf entsprechende Leistung der gegenseite.