Fluggastrechte bei Codesharing - gilt EU-Verordnung oder nicht?

ANZEIGE

Jacques_Norris

Neues Mitglied
22.01.2015
3
0
ANZEIGE
Hallo zusammen!
Das leidige Thema Fluggastrechte beschäftigt mich mal wieder... Vor 1.5 Jahren hatte ich Erfolg bei AirBerlin, sogar ohne Anwalt. Allerdings war die Lage da relativ klar, da der verspätete Flug von AirBerlin durchgeführt wurde.
Jetzt sieht die ganze Geschichte leider etwas anders aus:
Gebucht habe ich bei AirBerlin direkt auf der Webseite (also alle mit AB-Flugnummer, operated by Etihad) - Alle Flüge zusammen. Beim Rückflug war die Situation dann folgende:
Flug mit Etihad von Bangkok nach Abu Dhabi (pünktlich)
Flug mit Etihad von Abu Dhabi nach München (über 3 Stunden verspätet)
Flug mit AirBerlin von München nach Abu Dhabi (Anschlussflug verpasst, daher 4 Stunden verspätet in Düsseldorf angekommen)

AirBerlin angeschrieben, diese haben mich jedoch an Etihad verwiesen, da der Codesharing-Partner ja verantwortlich für die Verspätung wäre.
Etihad ist ja nun aber keine EU-Flugline, weshalb die EU-Verordnung nicht gilt - darauf werden die verweisen, somit gilt nur das Montrealer Übereinkommen, was mEn. keine Entschädigung vorsieht, wenn nicht effektiv ein Schaden entstanden ist.
Letztendlich war mein letzter Flug - und der für mich somit zählende - ja aber ein AirBerlin-Flug und auch mein Vertragspartner war AirBerlin. Hinzu kommt: Die Boarding-Karte von allen Flügen sagt "Sold as AB1234" - also "Verkauf als Airberlin-Flug"...
Ich bin verwirrt und weiss nicht, ob AirBerlin jetzt wirklich aus der Haftung ist und ich (wahrscheinlich) nichts von Etihad bekomme oder ob hartnäckig bleiben und schlimmstenfalls einen Anwalt einschalten die richtige Variante ist. Weiss jemand Aktenurteile zu ähnlichen Fällen? Ich kann ja nicht der erste sein, der vor diesem Problem steht ;)

Danke und viele Grüße
Jacques
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Etihad ist Dein Ansprechpartner. Und natürlich gilt die EU 261 auch für Etihad, da Start oder Landepunkt in der EU.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.191
4.715
HAM
Korrekt. Gilt aber bei Abflug in der EU auch für Airlines aus Drittstaaten, nur nicht bei Landung.
 

Jacques_Norris

Neues Mitglied
22.01.2015
3
0
Hallo nochmal!
Dass die EU-Verordnung für ankommende Flüge innerhalb der EU nicht gilt ist leider so, das stimm wohl. Aber: Letztendlich war ich ja auch mit einem AirBerlin-Flug zu spät, auch wenn die "ursächliche" Flugverspätung von Etihad ausging. Die Frage wäre also, ob ich dafür dann nicht trotzdem AirBerlin in die Haftung nehmen kann.
 

Jacques_Norris

Neues Mitglied
22.01.2015
3
0
M.m.n. nein, denn du bist ja zu spät zu dem Airberlin Flug erschienen, dafür kann AB nichts, nur EY, aber da greift wie gesagt die EU-VO nicht.
Aber AB hat mir ja diese Flugverbindung verkauft - und somit habe ich einen vertrag mit AB, dass sie mich pünktlich zum Ziel bringen....
Wo ist denn hier ein Flug nach Düsseldorf?:confused:
Uppps...
Solle natürlich heissen
Flug mit Etihad von Bangkok nach Abu Dhabi (pünktlich)
Flug mit Etihad von Abu Dhabi nach München (über 3 Stunden verspätet)
Flug mit AirBerlin von München nach Düsseldorf (Anschlussflug verpasst, daher 4 Stunden verspätet in Düsseldorf angekommen)
Wäre ja echt doof von Abu Dhabi über München nach Abu Dhabi zu fliegen ;)
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
Aber AB hat mir ja diese Flugverbindung verkauft - und somit habe ich einen vertrag mit AB, dass sie mich pünktlich zum Ziel bringen....

Das bringt dir aber bezüglich der EU-VO gar nichts. Da geht es ausschließlich um die durchführende Fluglinie - und das war bei dir Etihad und damit keine EU-Airline.

Ich würde mal vermuten, dass Etihad als Entschädigung vielleicht ein paar Meilen springen lässt. Eine Ausgleichszahlung wird nicht zu holen sein.
 

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Codeshare vs. OperatedBy

Moin!

Ich hole den hier noch mal aus der Versenkung hoch, da ich mir gerade eine ähnliche Frage stelle, insbesondere ob es einen Unterschied zwischen Codeshare und OperatedBy gibt...

Wenn nein, hieße das doch, dass sobald ich als EU-Airline meine Flüge an eine Non-EU-Airline auslagere, bzw. eine Non-EU-Airline mit der Durchführung beauftrage, ich raus aus einem Teil der EU-VO261 bin?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Das hast Du richtig erkannt.

Und wenn es (wie in einem anderen Thread hier im Forum) ganz doof läuft, dann verlierst Du sogar Deine Rechte bei einem Flug, der hauptsächlich von einem "echten" EU-Carrier durchgeführt wird. In dem besagten Thread ist ein Codeshare in der Karibik (durchgeführt durch eine lokale Airline aber mit Flugnummer der europäischen Gesellschaft) der Zubringer zu einem Heimflug auf dem "echten" europäischen Metall - Codeshare-Zubringer zu spät, dadurch einen Tag Warten => keine EU261