AG Düsseldorf 48 C 31/16 vom 18.03.2016 , Ersatz von Hotel-, Taxi- und Verpflegungsaufwen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.479
Neuss
www.drboese.de
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Ein Passagier, seit mehreren Jahren Senator, wurde am Flughafen LHR von schlechtem Wetter überrascht, woraufhin sein Flug nach DUS gestrichen wurde und er auf den Folgetag vertröstet wurde. Ihm wurde auch Nachfrage (als er endlich einen Ansprechpartner fand) gesagt, dass es nur für LH-Kunden ein Hotel gäbe, bei EW gäbe es nichts. Auch nicht für Senatoren.

Nur wenige Minuten später kontaktierte er seinen RA und dieser tütete alles ein: Taxis, Hotel, Verpflegung, Taxi am nächsten Tag zurück.

EW weigerte sich nach Aufforderung, die Kosten (immerhin rund 340 EUR) zu zahlen und so ging es vor Gericht. Hier hat sich EW einfach gar nicht verteidigt und das Gericht hat sich der Ansicht des Klägers angeschlossen, dass EW sämtliche Kosten zu ersetzen hat (http://www.directupload.net/file/d/4309/dow3u8q2_pdf.htm).

Es gibt zwar schon Entscheidungen zu diesem Schadensersatzanspruch, es sind aber nur ganz vereinzelte Urteile. Der Anspruch auf die Leistungen selbst ergibt sich aus der Verordnung, der Anspruch auf Schadens-/Aufwendungsersatz aber nur in Verbindung mit schuldrechtlichen Regelungen des BGB.

Merke: Will die Airline nicht, einfach auf eigene Faust etwas angemessenes buchen und nachher die Kosten zurückholen. Die Kosten des Anwalts hatte EW ebenfalls zu tragen.

(Dass der Kläger möglicherweise nicht mehr so lange Senator sein wird, nach diesem netten Erlebnis, muss ich nicht dazuschreiben, oder?)
 

Anhänge

  • ew.pdf
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.786
20
Welche Rolle spielt es denn bitte, welchen Status der Kunde hat? :confused:
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Uups, EW hat noch nicht mal eine Klageerwiderung an das Gericht geschickt. Scheint ja da drunter und drüber zu gehen, oder für EUR 346,72 hat man aktuell keine Zeit.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.479
Neuss
www.drboese.de
Rechtlich keine. Aber vielleicht bewegt es den Mitarbeiter vor Ort dazu, nochmal kurz zu überlegen, ob man sich nicht einfach doch mal an die rechtlichen Vorgaben hält.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Welche Rolle spielt es denn bitte, welchen Status der Kunde hat? :confused:

Bei entsprechendem Status braucht man keine Klage einreichen, sondern nur die Rechnung an LH Group schicken mit Bitte um Ausgleich.
Wenn ich wegen canx ein Hotel brauche, buche ich dies immer sofort selber in einem Hotel meiner Wahl und hole - nach Schlange stehen - kein Voucher für ein Hotel deren Wahl ab.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Welch entzückendes Schauspiel vom Realitätsverlust der LH-Gruppe. Dass DabbleWings ihrer Mutter zur 5*-Krone gereiche - geschenkt. Dass LH Schwierigkeiten mit dem Verständnis eindeutiger Rechtsnormen hat - nix Neues. Aber dass man sich nun auch noch über ein Gerichtsverfahren erhaben wähnt - Respekt! Wer war noch der Arzt, der den wahnsinnigen 4U-Piloten flugtauglich geschrieben hat? Der müsste sich dringend noch ein paar andere Leute im Konzern anschauen.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Bei entsprechendem Status braucht man keine Klage einreichen, sondern nur die Rechnung an LH Group schicken mit Bitte um Ausgleich...

Kurze Nachfrage, beziehen sich Deine Erfahrungen auf Erstattung von Auslagen bei gestrichenen Flügen mit Lufthansa oder Eurowings?

Ich glaube nämlich da gibt es einen Unterschied.

Meine persönlichen Erfahrungen bei Flugunregelmässigleiten, Streichungen, Umbuchung, Erstattung Auslagen, etc:

Lufthansa: sehr gut
Eurowings: sehr schlecht
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Kurze Nachfrage, beziehen sich Deine Erfahrungen auf Erstattung von Auslagen bei gestrichenen Flügen mit Lufthansa oder Eurowings?

Ich glaube nämlich da gibt es einen Unterschied.

Meine persönlichen Erfahrungen bei Flugunregelmässigleiten, Streichungen, Umbuchung, Erstattung Auslagen, etc:

Lufthansa: sehr gut
Eurowings: sehr schlecht

ich schicke den Kram dann immer an meinen Ansprechpartner bei LH. Die überweisen das dann und belasten es vermutlich intern weiter.
 
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Reaktionen: kexbox

crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Welch entzückendes Schauspiel vom Realitätsverlust der LH-Gruppe. Dass DabbleWings ihrer Mutter zur 5*-Krone gereiche - geschenkt. Dass LH Schwierigkeiten mit dem Verständnis eindeutiger Rechtsnormen hat - nix Neues. Aber dass man sich nun auch noch über ein Gerichtsverfahren erhaben wähnt - Respekt! Wer war noch der Arzt, der den wahnsinnigen 4U-Piloten flugtauglich geschrieben hat? Der müsste sich dringend noch ein paar andere Leute im Konzern anschauen.

OT:
Wer den Personaltrainer sehen will ( vom Ex- Piloten ) .. einfach zu Fitness First Derendorf gehen. Er ist da Flächentrainer :D