Ich finde es gut, dass viele Menschen nicht auf ihre Rechte beharren, das trägt zum allgemeinen Frieden bei und sorgt für Entspannung auf beiden Seiten. Es gibt aber durchaus einige Verbraucher, die sich daran erfreuen, verkrustete Strukturen aufzubrechen und dabei noch die Chance (!) zu haben, Geld zu verdienen.
1. Unter 600 EUR gibt es i.d.R. keine Berufung und damit keinen Prozessmaraton. AB hat in meinem Fall ein Anerkenntnis erklärt, LH nicht einmal die Zulassung der Berufung beantragt.
2. Ich weiß nicht, was Ihr so pro Stunde verdient, aber so eine Sache ist mit einigem Aufwand verbunden. Außergerichtlich bekommt ein RA bei angenommenen 600 EUR Gegenstandswert 124,00 EUR zzgl. USt. Für die gerichtliche Vertretung gibt es 168 EUR zzgl. USt (Nettobeträge, da nur das beim RA wirklich ankommt). Ein Rechtsanwalt, der so etwas betreibt, kann das wohl nur als Hobby machen. Was die 261/2004-Kanzleien angeht: Da ist das sicherlich ein Geschäft, wenn die Verfahren weitgehend standardisiert abgewickelt werden.
Mir hat mal ein VFT'ler beim Fixen eines Themes in Wordpress geholfen. Wir hatten fix 50 EUR vereinbart als "Freundschaftsdienst". Letztlich saß er sicher 2-3 Stunden an der Sache. Fand ich auch nett von ihm und wir helfen uns bis heute gegenseitig. Sowas gibt es eben manchmal
Ich hatte meine Aussage auch nicht auf dich speziell bezogen oder so.
Dass diese Angelegenheit aus Rechtsanwaltssicht unlukrativ sein mag, möchte ich auch nicht im Geringsten anzweifeln - mit Sicherheit ist das keine Tätigkeit, um großen Gewinn zu erwirtschaften, aber ggf. ist es ja auch für den ein oder anderen ein Lückenfüller?
(Leicht OT) Worauf ich eigentlich hinauswollte ist, dass, im Normalfall alle Beteiligten besser fahren, wenn sie sich erstmal versuchen außergerichtlich und ohne Rechtsbeistand zu einigen. Das mag, gerade bei den Airlines, oft ein Ding der Unmöglichkeit sein, allerdings gibt es außer Airlines noch viele andere Vertragspartner im Leben. Ich habe schon oft erlebt, dass wir selbst erstmalig von Rechtsanwälten kontaktiert wurden - hätte man uns ohne Rechtsvertreter kontaktiert, hätte die Sache genauso schnell aus der Welt geschafft werden können wie mit. Letzten Endes blieb der andere dann schon sehr, sehr oft auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen - eine Vorgehensweise, die ich persönlich nicht verstehen kann. Der Anwalt bekommt sein Geld nämlich immer, egal welche Partei ihn bezahlen muss.
Meine Vorgehensweise (nicht speziell Airline-bezogen):
1.) "Freundliche", sachliche Anfrage (ohne Rechtsanwalt); denn mit Freundlichkeit kommt man im Leben oft weiter. Wenn die Sachbearbeiter eine gewisse Entscheidungsfreiheit haben (ja, haben sie oft nicht, manchmal allerdings schon), dann hilft Freundlichkeit definitiv weiter.
2.) Wenn Methode "Freundlichkeit" nichts bringt, nochmal mit einem sachlichen, aber im Ton etwas bestimmteren Schreiben nachfassen.
3.) Wenn die vorherigen Versuche unfruchtbar waren, sich überlegen, ob der Aufwand einen Rechtsanwalt einzuschalten überhaupt lohnenswert ist. Wenn es nur um ein paar Hundert Euro geht, lass ich das auch gut sein, denn letzten Endes muss ich meinen Stundensatz und Zeitaufwand das noch weiterzuverfolgen ja auch miteinbeziehen. Falls lohnenswert, einen Rechtsanwalt einschalten. Dann ist es mir aber a) den Aufwand wert und b) bin ich der festen Überzeugung im Recht zu sein. Wenn die außergerichtl. Klärungsversuche des Anwaltes nichts bringen, gehen solche Angelegenheiten dann natürlich auch an ein Gericht.
Mein Punkt ist nun, dass im Forum 1.) und 2.) anscheinend (und auch bei vielen Menschen) vergessen werden. Bevor ich also mit 3.) starte, fange ich erstmal bei 1.) an.
In diesem speziellen Fall hier, würde ich das aber vermutlich einfach abhaken, denn es scheint aus den bisherigen Schilderungen des Threadstarters ja eindeutig so zu sein, dass die Vertragsbedingungen (nicht erstattbar) bekannt waren. Da würde ich nicht noch wertvolle Lebenszeit und weiteres Geld hinterherwerfen.