FR: RYANAIR: FR will Incident-Artikel auf Aviation Herald entfernt haben

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Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Mit 1. hat FR nun mal Recht. Eine MDA ist für Sichtanflüge nicht definiert (und wäre auch schwachsinnig).

Punkte 2 - 4 kann nur derjenige beurteilen, der Voice Rec vs. FDR gehalten hat.
 
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jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
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24
ZRH
Der Herald hat seinen Sitz in Salzburg, damit gilt österreichisches Recht. FR hat das Recht zur Gegendarstellung, so lange der Herald zu seinem Artikel steht aber nicht das Recht ihn zu entfernen. Für solche Streitigkeiten gibt es die ordentliche Gerichtsbarkeit. Davor wird FR aber zurückschrecken, da dann alle Details in die Presse kommen und der negative Effekt noch stärker ist.

Das Management von FR überschätzt sich, denn so eine Steilvorlage wird sich jeder vernünftige Publizist nicht entgehen lassen. Ich bin immer wieder erstaunt wie Unternehmen glauben, negative Artikel einfach ohne Grundlage entfernen lassen zu können. Eine fundierte und mit echten Details aus dem BFU Bericht angereicherte Dokumentation wäre deutlich glaubwürdiger gewesen... So bleibt ein fader Geschmack
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.091
8.197
Dahoam
Das dümmste was FR machen kann. Bisher ist der Vorfall doch nur in irgendwelchen speziellen Foren erwähnt worden. Je mehr sie Unruhe erzeugen desto mehr Leute bekommen mit dass was schiefgelaufen ist.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
Das dümmste was FR machen kann. Bisher ist der Vorfall doch nur in irgendwelchen speziellen Foren erwähnt worden. Je mehr sie Unruhe erzeugen desto mehr Leute bekommen mit dass was schiefgelaufen ist.

Ist ja vielleicht auch der Sinn der Sache. Any publicity is good publicity.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Der Herald hat seinen Sitz in Salzburg, damit gilt österreichisches Recht.

... und die Erde ist eine Scheibe. Sorry, da musste jetzt sein:

Was ist, wenn FR den auf englisch publizierenden avherald in Dublin oder London verklagt, könnte man da nicht auf die Idee kommen, dass hinsichtlich des anzuwendenden Rechts das Marktortprinzip greift?
 
F

feb

Guest
Mit 1. hat FR nun mal Recht. Eine MDA ist für VFR nicht definiert (und wäre auch schwachsinnig).

Auch wenn ich glaublich von Triple3 auf ignore gesetzt wurde, frage ich gleichwohl (als fliegerischer Laie):

War zum Zeitpunkt der Unterschreitung der "minimum safe height" das Flugzeug tatsächlich im VFR (Sichtflug, richtig?) Wenn ich es richtig lese, war dies doch auch eine Diskrepanz zwischen Fluglotsen und Cockpit?

Verstehe ich dich richtig: Ein Verkehrsflugzeugpilot kann unter VFR so tief fliegen, wie ihm beliebt?

Zeigt das Anspringen des GPWS nicht an, dass die Piloten das Flugzeug außerhalb eines sicheren Bereichs bewegen?
 
Moderiert:

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.678
396
STR
War zum Zeitpunkt der Unterschreitung der "minimum safe height" das Flugzeug tatsächlich im VFR (Sichtflug, richtig?) Wenn ich es richtig lese, war dies doch auch eine Diskrepanz zwischen Fluglotsen und Cockpit?

Verstehe ich dich richtig: Ein Verkehrsflugzeugpilot kann unter VFR so tief fliegen, wie ihm beliebt?

Das Flugzeug war sicher nicht nach Sichtflugregeln (VFR) unterwegs, machte aber einen Sichtanflug.
Theoretisch kann man dabei so tief wie man möchte, muss man ja um zu landen.
Deswegen gibt es Mindestflughöhen, die eben nur dazu unterschritten werden dürfen und nicht irgendwo.

Dazu §6 der LuftVO:

(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist. Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
 
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jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Kleines Update: Da FR mit seiner juristischen Drohung so viel Staub aufgewirbelt hat, hat das BFU sich offiziell geäussert:

On Dec 5th 2012 the BFU investigator in charge told German aviation news service aero.de in response to Ryanair's claims quoted here on The Aviation Herald (see below), that even though a manual approach was being flown the basic rules of instrument flight still apply, hence a minimum height of 1000 feet was applicable. The BFU does not rate all events of descending below that minimum height as safety relevant, however in this particular case the remaining height of only 450 feet prompted the BFU to investigate the occurrence and rate it a serious incident.
Incident: Ryanair B738 at Memmingen on Sep 23rd 2012, descended below minimum safe height

Wenn ich es richtig verstehe, dann ist FR im Unrecht? Ich bin mal gespannt wie die Sache weitergeht.
 
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jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
FR hat wohl gemerkt, dass es mit seinen Drohungen ein Eigentor geschossen hat und legt nach:
Dear Sirs,
We write in reference to the entry which appears on The Aviation Herald (The Aviation Herald), entitled "The Aviation Herald under legal threat". The contents of this publication are factually inaccurate, based on false claims from a selectively and purposely misquoted letter and was published by your client without any opportunity given to Ryanair to rebut these falsehoods. As a result, Ryanair's reputation has been damaged in the eyes of right-thinking members of society.
News: The Aviation Herald under legal threat by Ryanair

TXLover könnte Recht haben, dass FR versucht den Prozess -wie in der Mail angedeutet- nach irischem Recht abzuwickeln. Hoffen wir, dass der Herald bei Gericht in Salzburg einen Antrag stellt, dass sich das dortige Gericht für zuständig erklärt. Da die Frist von FR gestern abgelaufen ist, wird sich wohl in den nächsten Tagen zeigen wie es weitergeht.

[...]
Was ist, wenn FR den auf englisch publizierenden avherald in Dublin oder London verklagt, könnte man da nicht auf die Idee kommen, dass hinsichtlich des anzuwendenden Rechts das Marktortprinzip greift?
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.728
40
OWL
FR hat wohl gemerkt, dass es mit seinen Drohungen ein Eigentor geschossen hat und legt nach:

News: The Aviation Herald under legal threat by Ryanair

TXLover könnte Recht haben, dass FR versucht den Prozess -wie in der Mail angedeutet- nach irischem Recht abzuwickeln. Hoffen wir, dass der Herald bei Gericht in Salzburg einen Antrag stellt, dass sich das dortige Gericht für zuständig erklärt. Da die Frist von FR gestern abgelaufen ist, wird sich wohl in den nächsten Tagen zeigen wie es weitergeht.

Würde sich den ein irischer Titel in AT überhaupt in einem solchen presserechtlichen Fall durchsetzen lassen ?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Würde sich den ein irischer Titel in AT überhaupt in einem solchen presserechtlichen Fall durchsetzen lassen ?

Yepp, es gilt die EuGVO, im Langtitel "Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (VO 44/2001 vom 22.12.2000).
 
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F

feb

Guest
FR- Gehirnwäsche

Ryanair rechtfertigt sich ggü. SPON Schwere Störung bei Landeanflug: Ryanair macht Wind verantwortlich - SPIEGEL ONLINE Ryanair hält das Problem in den Medien.

Die BFU spricht von 7 Knoten Rückenwind (http://www.bfu-web.de/cln_030/nn_22...perty=publicationFile.pdf/Bulletin2012-09.pdf - dort Seite 68).

Unglaublich, was sich FR hier leistet. Die sind wohl felsenfest überzeugt, dass nicht nur ihre Paxe, sondern auch der Rest der Menschheit komplett der FR- Gehirnwäsche unterzogen werden können.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Ist das nicht der Grund, warum man normalerweise gegen den Wind landet und nicht mit Rueckenwind :confused:

Du kannst auch mit Rückenwind landen. ;)

FR will wohl ausdrücken, daß da irgendwo eine clear air turbulence war, in Folge dessen die Kiste Auftrieb verloren hat und unerwartet gesunken ist. Ich frage mich dann nur, warum FR das nicht gleich in der initialen Stellungnahme zum Ausdruck gebracht hat.

Salamitaktik: Erst mal Begründung A testen, wenn die falsifiziert wurde, dann fällt einem halt Begründung B ein, usw.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.784
7.315
irdisch
Ein unangenehmes Gebaren. Die sollen einfach dazu stehen, wenn bei ihnen mal was schief gelaufen ist und nicht die freie Meinungsäußerung im Netz bedrohen. Aviation Herald ist so ziemlich die seriöseste Flugsicherheits-Webseite überhaupt. Und gerade die wollen sie platt machen?
 
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