Transaero/UTair - Gepäckverlust

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MisterM

Neues Mitglied
12.09.2014
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Hallo zusammen,

ich hatte am 27.8.2014 einen Flug von Frankfurt über Vnukovo nach Dushanbe.
FRA - VKO mit Transaero, VKO - DYU mit UTair.
Auf dem Flug ist mein Fahrrad verloren gegangen und ist weder in FRA noch in VKO aufzufinden. Geplant war mit dem Fahrrad nach Singapur zu fahren und dann zurückzufliegen, Rückflug war aber noch nicht gebucht. Da mein Fahrrad allerdings weg ist und in Dushanbe kein adäquater Ersatz zu finden war, musste ich mir einen Rückflug nach Frankfurt buchen.
Nun die Fragen:
- Welche Airline haftet? (Transaero behauptet zwar, dass das Fahrrad nach VKO im Flieger war, konnte mir aber bisher keinen Beweis liefern [ein Stuart hat gesehen, dass es ins Flugzeug geladen wurde])
- UTair will mir nach 21 Tagen einen Betrag von 20$/kg erstatten...soll das ein Witz sein?? Das entspricht den Übergepäckkosten bei Transaero und ca. 1/8 des Fahrradwertes...
- Kann ich auf weiteren Erstattungen hoffen, da mir durch den Fahrradverlust erhebliche Folgekosten entstanden sind?

Zur Info: Ich habe auch eine Reisegepäckversicherung, die mir sicherlich etwas erstattet, aber natürlich will ich auch von den Airlines etwas sehen.

Vielen Dank im Voraus
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Herzlich Willkommen im VFT.

Also zunaechst: So frueh wuerde ich nicht aufgeben. Oft findet sich das Gepaeck doch noch.
Dann: Wer den Schaden ausgleicht, sollte Dir doch gleichgueltig sein, oder?

Das Montrealer Uebereinkommen regelt Schadenersatz bei Flugreisen. Als Basisinfo hier der Wikipedia Artikel Montrealer Übereinkommen – Wikipedia

Reicht das noch nicht, muesstest Du nachweisen, dass Dein Fahrrad einen hoeheren Wert hat, z.B. anhand von Kaufbelegen.
 

MisterM

Neues Mitglied
12.09.2014
2
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Zunächst einmal danke für die Antwort!

aber...
Hoffnung auf ein Wiederfinden habe ich leider keine mehr. So wie sich die Airlines mir präsentiert haben, bin ich mir nicht mal sicher, ob die überhaupt danach suchen.

Wer den Schaden ausgleicht ist mir nicht egal, weil evtl. unterschiedliche Summen an Schadenersatz gezahlt werden. Ich werde aber versuchen, beide Airlines zu belangen, es wollten ja z.B. auch beide Airlines Geld fürs Übergepäck haben.

Soweit mir bekannt ist, gilt das Montrealer Abkommen nicht für russische Airlines. Die haben da ihre eigenen Regeln und diese sind laut lostandfound Dushanbe (schien mir allerdings ziemlich inkompetent gewesen zu sein) für UTair z.B. 20$/kg.

Nachweis über den Wert des Fahrrades ist kein Problem, war erst ein halbes Jahr alt und Kaufbeleg ist vorhanden.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wenn Du nicht eine weitere Versicherung für das Rad (bei der Airline) abgeschlossen hast, werden die sich auf ihre Haftungsregelungen berufen, damit bekommst Du ein paar Euros, mehr nicht. Deutlich weniger als der Wert eines (teuren) Fahrrads.
Ich würde aber an Deiner Stelle mir einfach ein neues Rad in Europa kaufen (lassen durch nen Freund) und als unbegleitetes Gepäck verschicken lassen.
Da hast Du auch die größte Chance, dass die Airline das wenigstens umsonst mitnimmt, da sie Dein anderes Rad verloren haben.

Offizielle Haftungsregelungen sind meist nach Gewicht, also beim Rad sehr gering. Oftmals ist die Haftung auch pro Gepäckstück begrenzt, z.B. auf 600$. Mit beiden Regelungen wirst Du nicht viel Geld erhalten.
Die Kosten fürs Übergepäck würde ich aber zusätzlich zurückfordern.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Soweit mir bekannt ist, gilt das Montrealer Abkommen nicht für russische Airlines. Die haben da ihre eigenen Regeln und diese sind laut lostandfound Dushanbe (schien mir allerdings ziemlich inkompetent gewesen zu sein) für UTair z.B. 20$/kg.

Nachweis über den Wert des Fahrrades ist kein Problem, war erst ein halbes Jahr alt und Kaufbeleg ist vorhanden.

Das solltest Du einmal genau recherchieren.
Wenn alle Kompromissversuche scheitern, gilt natuerlich die Regel:Wer den Schaden verursacht, muss ihn auch ausgleichen. Das ist zwar noch ein weiter Weg und haengt vom Wert des verlorenen Gepaecks ab.