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Aufgrund der Entwicklungen auf den Märkten für Rohöl und Kerosin sieht sich SWISS gezwungen, den Treibstoffzuschlag zu erhöhen.
Die Erhöhung tritt zum 02. Juli 2009 in Kraft und gilt für alle ab/am 02. Juli 2009 auszustellende Tickets.
Die Reservierungssysteme werden entsprechend aktualisiert.
Der Treibstoffzuschlag für Flüge in die Schweiz und zu europäischen Destinationen wird um 3€ pro Weg angehoben.
Der Treibstoffzuschlag für interkontinentale Flüge wird wie unten aufgeführt geändert.
Künftig unterscheidet SWISS bei interkontinentalen Flügen zwischen drei verschiedenen Zonen:
- Langstreckenziele im Mittleren Osten und Ostafrika
- Langstreckenziele in Nordamerika und Indien
- Langstreckenziele in Südamerika, Zentral-, West- und südliches Afrika, Südostasien und Ferner Osten
Mittlerer Osten und Ostafrika
Neu: 85 EUR statt aktuell 90 EUR
Nordamerika und Indien
Unverändert 90 EUR
Südamerika, Zentral-, West- und südliches Afrika, Südostasien und Ferner Osten
Neu: 100 EUR statt aktuell 90 EUR
Die bestehende Sonderregelung für Routings nach Tel Aviv und Ägypten bleibt bestehen, wonach nur der Europa-Kerosinzuschlag (alt: 29 EUR, neu: 32 EUR) angewendet wird.
Die vorgenannten Zuschläge verstehen sich pro Segment.
Die Erhöhung tritt zum 02. Juli 2009 in Kraft und gilt für alle ab/am 02. Juli 2009 auszustellende Tickets.
Die Reservierungssysteme werden entsprechend aktualisiert.
Der Treibstoffzuschlag für Flüge in die Schweiz und zu europäischen Destinationen wird um 3€ pro Weg angehoben.
Der Treibstoffzuschlag für interkontinentale Flüge wird wie unten aufgeführt geändert.
Künftig unterscheidet SWISS bei interkontinentalen Flügen zwischen drei verschiedenen Zonen:
- Langstreckenziele im Mittleren Osten und Ostafrika
- Langstreckenziele in Nordamerika und Indien
- Langstreckenziele in Südamerika, Zentral-, West- und südliches Afrika, Südostasien und Ferner Osten
Mittlerer Osten und Ostafrika
Neu: 85 EUR statt aktuell 90 EUR
Nordamerika und Indien
Unverändert 90 EUR
Südamerika, Zentral-, West- und südliches Afrika, Südostasien und Ferner Osten
Neu: 100 EUR statt aktuell 90 EUR
Die bestehende Sonderregelung für Routings nach Tel Aviv und Ägypten bleibt bestehen, wonach nur der Europa-Kerosinzuschlag (alt: 29 EUR, neu: 32 EUR) angewendet wird.
Die vorgenannten Zuschläge verstehen sich pro Segment.