LX: LX Kundenservice nach Schnee-Problemen

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soundworx

Reguläres Mitglied
13.10.2012
92
14
STR
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Bin am 17.01. aus HK kommend in ZRH gelandet. C gebucht und Sen.
Mein Anschluss nach STR wurde wohl wegen Schnee bedingten Problemen annuliert. Laut STR Homepage lief dort der Verkehr ohne Probleme. Wurde auf den nächsten Flug umgebucht und kam somit 3 Stunden später in STR an.
Ich habe also am selben Abend noch Swiss über das Kontaktformular angeschrieben und eine Entschädigung eingefordert.
Am nächsten Vormittag hat Swiss versucht mich telefonisch zu erreichen, habe zu dem Zeitpunkt allerdings noch geschlafen. 2 Stunden später kam eine Email vom Premium Kundenservice, mit einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten und die Zusagen, dass eine Entschädigungsleistung gemäss EU Verordnung in den nächsten Tagen überwiesen wird.

Ich muss sagen, dass ich von der schnellen und unkomplizierten, kundenfreundlichen Abwicklung sehr angetan bin. Grosses Lob! Habe ich dem Swiss Kollegen auch so geantwortet.

Nur mal so als positiven Erfahrungsbericht.
 
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Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Nicht schlecht. Wieso wegen 3 Stunden Verspätung gmäss EU Verordnung eine Entschädigung gezahlt werden muss ist für mich aber nicht ganz klar. Schnee gehört doch unter Force Maijeure.
 
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FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Bin am 17.01. aus HK kommend in ZRH gelandet. C gebucht und Sen.
Mein Anschluss nach STR wurde wohl wegen Schnee bedingten Problemen annuliert.

Nicht schlecht. Wieso wegen 3 Stunden Verspätung gmäss EU Verordnung eine Entschädigung gezahlt werden muss ist für mich aber nicht ganz klar. Schnee gehört doch unter Force Maijeure.

Ohne nähere Info wird hier wohl vieles Spekulation bleiben.

Ich flog am 17. Jänner über ZRH und hatte den subjektiven Eindruck, dass der Schnee an sich kein Problem war. Gleichwohl schien es, als ob die Kombination aus begrenzten De-Icing-Kapazitäten und Slots einen Engpass verursachten.
 

soundworx

Reguläres Mitglied
13.10.2012
92
14
STR
Ist ja ne nette Begrüßung hier... ;-)

Details zu den Flügen:
HKG -> ZRH LX139
ZRH -> STR LX1164 (geplant, annulliert)
ZRH -> STR LX1176 (hierauf umgebucht)

LX Mitarbeiter standen am Ankunftsgate und hatten den neuen BP für mich (und mindestens noch einen Passagier auf LX1164) schon dabei.

Ob Schnee tatsächlich die Ursache für die Annullierung war, kann ich nur vermuten. Ein Crewmitglied der LX1176 hat mir das erzählt. Ich fand auch daß die Schneehöhe, die ich so auf dem Vorfeld sehen konnte, nicht wirklich dramatisch aussah: vielleicht 3-4 cm. Stuutgart meldete um 7 Uhr ebenfalls normalen Betrieb trotz Schneefalls.

Letztendlich ist mir der Grund für die Annullierung auch relativ egal. Warum sollte ich denn nicht versuchen die mir bei mehr als 3-stündiger Verspätung gesetzlich zustehende Entschädigung zu bekommen? Gerade hier im Forum wird doch von vielen Mitgliedern maximiert was die Karte hergibt, EF ausgenutzt, per Trick it Fare Rules gedehnt usw..

Wenn meine Forderung nach Entschädigung tatsächlich vollkommen unberechtigt gewesen wäre, hätte der Swiss Kundenservice sich garantiert geweigert, also kann ich den Kommentar "armselig" in keinster Weise nachvollziehen. Vielleicht kann ja Rambuster das etwas näher erläutern?

Seltsam dass ich eigentlich etwas Positives über den schnellen und unkomplizierten Kundenservice von Swiss geschrieben habe und dafür so von der Seite angegriffen werde...
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Ist ja ne nette Begrüßung hier... ;-)

Willkommen in diesem Forum.

Letztendlich ist mir der Grund für die Annullierung auch relativ egal. Warum sollte ich denn nicht versuchen die mir bei mehr als 3-stündiger Verspätung gesetzlich zustehende Entschädigung zu bekommen? Gerade hier im Forum wird doch von vielen Mitgliedern maximiert was die Karte hergibt, EF ausgenutzt, per Trick it Fare Rules gedehnt usw..

Aufgemerkt:
Das hier scheint _mir_ ein tolerantes, offenes und integres Forum.

Und ob hier tatsächlich eine "gesetzlich zustehende Entschädigung" im Raum steht, wurde zu Recht angemerkt. Force Majeure scheint angesichts des Wetters nicht unmöglich.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.702
1.361
Schnee kann sicher zu einer "force majeure" Situation führen, beispielweise der Flughafen ist komplett zu, und der Flieger kommt nicht an oder weg, aber die individuellen Gründe sind doch sicher ausschlaggebend.
Was ist der tatsächliche Grund für den Flugausfall?
Ggf. einfache wirtschaftliche Überlegungen, liebe eine andere Strecke zu bedienen statt diese. "force majeure" ist das dann ja wohl nicht mehr.


Ich grübele im Moment betreffend OS121 am Freitag morgen, beim Enteisen nicht genug Kapazität, somit den Flieger nicht fertig bekommen. Mehrere Stunden auf dem Vorfeld gestanden bis letztlich mit dem Bus wieder zurück.

Danach ging dann für Stunden nichts mehr, aber der Auftakt war ohne höhere Gewalt vergeigt.
Ergebnis: Ankunft 12 Stunden verspätet in FRA
 
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E

embraer

Guest
Warum sollte ich denn nicht versuchen die mir bei mehr als 3-stündiger Verspätung gesetzlich zustehende Entschädigung zu bekommen?

Weil das in dem von Dir beschriebenen Fall doch einfach sehr kleinlich ist. Ich käme gar nie auf eine solche Idee.

Gerade hier im Forum wird doch von vielen Mitgliedern maximiert was die Karte hergibt, EF ausgenutzt, per Trick it Fare Rules gedehnt usw..

Das macht es ja nicht besser, nicht wahr? ;)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Gilt für die Entschädigung nicht jeweils die gesamte Strecke? Und bei einem Flug HKG-ZRH-STR (mehr als 3.500 km) bestände der Anspruch doch erst ab 4 Stunden.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.702
1.361
interesante Fragestellung. Damit wird doch dann auch die Compensation höher? Im von mir geschilderten Fall waren es letztlich 12 Stunden bei SYD-BKK-VIE-FRA ;)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Laut Artikel 7, EU-Verordnung:

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung
oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

Verstehe ich so, dass bei einer Verbindung HKG-ZRH-STR oder SYD-BKK-VIE-FRA ein eventueller Entschädigungsanspruch erst bei mehr als 4 Stunden besteht, dafür dann aber die 600 Euro. Bin aber kein Jurist, lasse mich also gerne von den Rechtsexperten hier im Forum korrigieren.
 

soundworx

Reguläres Mitglied
13.10.2012
92
14
STR
Die zeitliche Grenze liegt bei 3 Stunden für die Berechtigung einer finanzielle Entschädigung:
EU; Fluggastrechte Ihr Europa


Und ja: die Gesamtstrecke ist zu berücksichtigen. So hat es jedenfalls der Kundenservice bei mir ermittelt.


Gruß
soundworx
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.542
9.831
BRU
Die zeitliche Grenze liegt bei 3 Stunden für die Berechtigung einer finanzielle Entschädigung:
EU; Fluggastrechte Ihr Europa


Und ja: die Gesamtstrecke ist zu berücksichtigen. So hat es jedenfalls der Kundenservice bei mir ermittelt.


Gruß
soundworx

Also auf der von Dir angeführten Seite steht aber

Die Entfernung wird vom Startflughafen aus ermittelt, von dem Sie den Flug nicht antreten konnten. Dieser kann vom eigentlichen Startpunkt Ihrer Reise abweichen.

Demnach wäre es wohl bei verspätetem/annulliertem letzten Flug doch nur diese Strecke.
 
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soundworx

Reguläres Mitglied
13.10.2012
92
14
STR
Unter dem Link den ich gepostet habe, steht beim Thema "Finanzielle Entschädigung" 3 Stunden.


Die 2 bzw. 4 Stunden Grenze betrifft anscheinend die Informationspflicht der Airline:

Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.554
289
Point Place, Wisconsin
Unter dem Link den ich gepostet habe, steht beim Thema "Finanzielle Entschädigung" 3 Stunden.


Die 2 bzw. 4 Stunden Grenze betrifft anscheinend die Informationspflicht der Airline:

Ihre Fluggesellschaft muss Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung sowie über Ausfälle oder erhebliche Verspätungen (mehr als 2 Stunden bzw. mehr als 4 Stunden bei Flugstrecken von über 3 500 km) informieren.

"Verspätung
(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder
b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfer- nung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km um drei Stunden oder mehr oder
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr
gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen
i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,
ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,
iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buch- stabe a) angeboten."

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:PDF
 
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soundworx

Reguläres Mitglied
13.10.2012
92
14
STR
Ok, überzeugt!
Dann scheint die Info von meinem Link falsch zu sein. Seltsam, ist doch eine offizielle Europa Seite...
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.723
496
STR
Ich kann mich dem OP insofern anschließen, dass ich von einer Annullierung der LX1165 auch schon betroffen war und die Swiss überhaupt ohne größere Diskussion Entschädigung zahlt.
Begründung: Der genannte Kurs nach Zürich wurde aus operationellen Gründen und als Folge von Engpässen bei der Enteisung kurzfristig annulliert.
Das passiert mit STR Umläufen gerne um die Kapazität nicht zu binden, letztendlich könnte man sich aber auch aufs Wetter als höhere Gewalt berufen.
Daher auch mein Lob für die Swiss.
 

Lazi

Reguläres Mitglied
09.10.2012
62
1
Bin am 17.01. aus HK kommend in ZRH gelandet. C gebucht und Sen.
Mein Anschluss nach STR wurde wohl wegen Schnee bedingten Problemen annuliert. Laut STR Homepage lief dort der Verkehr ohne Probleme. Wurde auf den nächsten Flug umgebucht und kam somit 3 Stunden später in STR an.
Ich habe also am selben Abend noch Swiss über das Kontaktformular angeschrieben und eine Entschädigung eingefordert.
Am nächsten Vormittag hat Swiss versucht mich telefonisch zu erreichen, habe zu dem Zeitpunkt allerdings noch geschlafen. 2 Stunden später kam eine Email vom Premium Kundenservice, mit einer Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten und die Zusagen, dass eine Entschädigungsleistung gemäss EU Verordnung in den nächsten Tagen überwiesen wird.

Ich muss sagen, dass ich von der schnellen und unkomplizierten, kundenfreundlichen Abwicklung sehr angetan bin. Grosses Lob! Habe ich dem Swiss Kollegen auch so geantwortet.

Nur mal so als positiven Erfahrungsbericht.

Hallo im Forum :D

Nur mal so aus Neugier. Hattest du den irgend einen messbaren finanziellen Schaden durch die 3-stündige Verspätung? Ich finde man sollte bei solchen Sachen auch immer mal den menschlichen Verstand walten lassen und wenn nix passiert ist dann auch mal die fünf gerade sein lassen.

Dein Bericht über den schnellen Service von LX ist gut gemeint, kommt aber leider etwas falsch rüber. Nix für ungut...
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.802
2.653
PIX, BER, ZRH
Nur mal so aus Neugier. Hattest du den irgend einen messbaren finanziellen Schaden durch die 3-stündige Verspätung? Ich finde man sollte bei solchen Sachen auch immer mal den menschlichen Verstand walten lassen und wenn nix passiert ist dann auch mal die fünf gerade sein lassen.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.

Willkommen im Forum!