4U: Aktuelles Erstattungsverfahren für nicht angetretene Flüge

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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.de
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Seit meinem letzten Antrag bei 4U auf Erstattung von Steuern und Gebühren wegen eines nicht angetretenen Flugs sind einige Jahre her. Damals hieß es, die Antragstellung sei nur nach dem Flugdatum möglich. Wie schaut es momentan aus? Ist es bei der neuen 4U möglich bzw. macht es Sinn, den Antrag auch vor dem Flugdatum zu stellen? Schließlich könnten sie dann den Platz neu verkaufen.
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
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HAM
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Ich hatte für einen Flug, den ich nicht angetreten habe, ein paar Tage vorher eine Mail geschrieben, dass ich nicht fliegen werde und um Erstattung der Steuern und Gebühren gefragt. Ca. eine Woche später kam eine Mail mit einem neuen "Ticket", in dem der Gutschriftenbetrag ausgewisen wurde. Alles problemlos und easy.