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Hallo,
mal eine kurze Einschätzung von Eurer Seite:
Gebucht war BRE-RIX auf FR für einen Kurztrip im Januar als Pauschalreise über einen Reiseveranstalter. Diese Variante war günstiger, als den (lediglich benötigten) Flug separat zu buchen. FR gibt diese Strecke nun auf (eine Woche vorher ist letzter Flug). Davon setzte mich der Veranstalter in Kenntnis.
Veranstalter-AGB lauten wie folgt:
Mir wurde angeboten, 1 Woche vorher ab BRE zu fliegen, das passt aber hinten und vorne nicht, ist m.E. auch keine "unerhebliche" Änderung, wird doch in der Rechtsprechung schon darüber diskutiert, wenn der Flug vom Vormittag auf den Abend verschoben wird.
Es gibt nun 3 Möglichkeiten:
1. Flug ab BRE mit LH über FRA, dauert zwar länger, wäre ich aber mit einverstanden, Tarife liegen bei über 280 EUR.
2. Flug 1 Tag früher ab NRN, ich möchte aber Fahrtkosten mit PKW + Parkkosten dahin erstattet haben, da frühe Abflugzeit keine Anreise per Bahn ermöglicht, abziehen würde ich hierbei die Kosten, die ich ohnehin zum Flughafen BRE gehabt hätte, Kilometer x 0,30 EUR + 25 EUR Parkgebühren macht 190-220 EUR
3. Bahnfahrt einen Tag früher, dort im Hotel übernachten, Hotel und Bahn zahlt Veranstalter, Gesamtkosten wohl ca. 120 EUR.
Letzteres will mir der Veranstalter unbedingt nahe legen, passt mir aber so gar nicht in den Kram, wäre wohl auch wieder eine erhebliche Änderung der Leistungen.
Ich bin der Meinung - nach kurzer Recherche - dass mir sogar 1. zustünde und sich der Veranstalter nicht einseitig vom Vertrag lösen dürfte. Var. 2 müsste mir aber auf jeden Fall zustehen. Die Kosten sind happig, das muss ich zugeben. Aber wenn sich der Veranstalter eben FR als Partner (und Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278) aussucht, dann ist das nicht mein Problem. Warum sollte ich nun diese ERHEBLICHEN Mehrkosten selbst tragen?
Eure Meinungen?
Grüße
Kexbox
mal eine kurze Einschätzung von Eurer Seite:
Gebucht war BRE-RIX auf FR für einen Kurztrip im Januar als Pauschalreise über einen Reiseveranstalter. Diese Variante war günstiger, als den (lediglich benötigten) Flug separat zu buchen. FR gibt diese Strecke nun auf (eine Woche vorher ist letzter Flug). Davon setzte mich der Veranstalter in Kenntnis.
Veranstalter-AGB lauten wie folgt:
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. [...]
4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
Mir wurde angeboten, 1 Woche vorher ab BRE zu fliegen, das passt aber hinten und vorne nicht, ist m.E. auch keine "unerhebliche" Änderung, wird doch in der Rechtsprechung schon darüber diskutiert, wenn der Flug vom Vormittag auf den Abend verschoben wird.
Es gibt nun 3 Möglichkeiten:
1. Flug ab BRE mit LH über FRA, dauert zwar länger, wäre ich aber mit einverstanden, Tarife liegen bei über 280 EUR.
2. Flug 1 Tag früher ab NRN, ich möchte aber Fahrtkosten mit PKW + Parkkosten dahin erstattet haben, da frühe Abflugzeit keine Anreise per Bahn ermöglicht, abziehen würde ich hierbei die Kosten, die ich ohnehin zum Flughafen BRE gehabt hätte, Kilometer x 0,30 EUR + 25 EUR Parkgebühren macht 190-220 EUR
3. Bahnfahrt einen Tag früher, dort im Hotel übernachten, Hotel und Bahn zahlt Veranstalter, Gesamtkosten wohl ca. 120 EUR.
Letzteres will mir der Veranstalter unbedingt nahe legen, passt mir aber so gar nicht in den Kram, wäre wohl auch wieder eine erhebliche Änderung der Leistungen.
Ich bin der Meinung - nach kurzer Recherche - dass mir sogar 1. zustünde und sich der Veranstalter nicht einseitig vom Vertrag lösen dürfte. Var. 2 müsste mir aber auf jeden Fall zustehen. Die Kosten sind happig, das muss ich zugeben. Aber wenn sich der Veranstalter eben FR als Partner (und Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278) aussucht, dann ist das nicht mein Problem. Warum sollte ich nun diese ERHEBLICHEN Mehrkosten selbst tragen?
Eure Meinungen?
Grüße
Kexbox