Geld zurück bei Flugverspätung

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chris-99

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08.03.2009
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MUC
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19.11.2009 - 13:21 UHR

Jetzt gibt's Geld zurück bei Flugverspätungen - das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Ab drei Stunden haben Passagiere künftig Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Damit sollen Verspätungen genauso behandelt werden wie Flugausfälle, so das Urteil des Luxemburger Gerichts.

Ausnahmen seien nur möglich, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände verursacht worden sei. Technische Probleme mit dem Flugzeug fielen nicht unter diese Ausnahmeregel, betonten die Richter.

Der EuGH äußerte sich zu zwei Fällen in Deutschland und Österreich, in denen die betroffenen Passagiere Verspätungen von 25 beziehungsweise 22 Stunden hinnehmen mussten.

Sie beantragten daraufhin eine Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro pro Person, die laut einer EU-Verordnung von 2004 für Langstreckenflüge vorgesehen ist.

Die betroffenen Fluggesellschaften, Condor und Air France, verweigerten die Zahlung. Sie beriefen sich darauf, dass in der fraglichen EU-Verordnung Ausgleichszahlungen bei der kurzfristigen Annullierung von Flügen, nicht aber ausdrücklich auch für Verspätungen vorgesehen seien.

Der EuGH erklärte, diese Auslegung widerspreche dem Geist der Verordnung. Denn Passagiere einer annullierten Verbindung hätten selbst dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie auf einen anderen Flug umgebucht würden, dadurch aber drei Stunden später an ihrem Ziel einträfen als geplant. Passagiere verspäteter Flüge dürften daher nicht schlechter behandelt werden.

Die EU-Flugpassagierrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.

Europäischer Gerichtshof urteilt: Geld zurück bei Flugverspätungen - Wirtschaft - Bild.de
 

flymetothestars

Aktives Mitglied
20.03.2009
181
1
Das wird die Herrschaften bei Air France & KLM sicherlich mächtig ärgern, da diese beiden Airlines ja sehr oft zu dem Entschuldigungs-Mittel der 24-Stunden-Verspätung gegriffen haben.

Das wichtigste ist aber die Klarstellung für alle Airlines, auch die, die "sauberer" spielen: technische Probleme sind keine Ausrede.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
technische Probleme sind keine Ausrede.

Dazu gab es auch vorher schon Urteile. Hilft Dir nur gar nix, es sei denn Du willst gegen die Airline vor Gericht gehen. Denn die wird erstmal mit allen Mitteln versuchen, Deinen Anspruch zurückzuweisen und Dir einen Gutschein anbieten.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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München
Dazu gab es auch vorher schon Urteile. Hilft Dir nur gar nix, es sei denn Du willst gegen die Airline vor Gericht gehen. Denn die wird erstmal mit allen Mitteln versuchen, Deinen Anspruch zurückzuweisen und Dir einen Gutschein anbieten.

Mit einem Hinweis auf das Urteil des EuGH sollte sich das aber denke ich einfacher gestalten als bisher.
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Ich sitze hier gerade in FRA rum, unser Flug nach IST wird mindestens 3,5 Stunden Verspätung haben. Grund ist schlechtes Wetter in IST, das stimmt soweit auch. Allerdings ist der ankommende Flug aus IST verspätet, Abflüge zum Beispiel von MUC nach IST haben nur etwa 1 Stunde Verspätung. Können an der LH-Basis eigentlich Wettergründe von hereinkommenden Maschinen eine solche Verspätung rechtfertigen? Müsste an der größten Basis nicht ein Flieger für solche verspäteten Umläufe vorgehalten werden? Immerhin gibt es bis auf unseren Flug keine andere Kontmaschine mit Verspätung...

:mad:brummig bin...
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Bin gestern IST-MUC geflogen. Der Sturm, der uns 1,5h im Flugzeug sitzend auf den Start warten ließ, hat sich inzwischen zu einem heftigen Schneesturm gewandelt.

Guten und vorallem sicheren Flug bei dem :censored: Wetter!

-----
grade nochmal nachgesehen: Schnee und Böen bis 43 (!!) Knoten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der BGH hat in Sachen Sturgeon/Condor gestern abschließend zu Gunsten der Kläger entschieden: Bei Verspätung von mehr als drei Stunden schuldet die ausführende Fluggesellschaft Ausgleichszahlung wie bei Annullierung. Der BGH sah keinen Grund, die Sache nochmals dem EuGH vorzulegen. Hier die Pressemitteilung (das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor): Bundesgerichtshof
 

flying_student

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
7.005
3
Der BGH hat in Sachen Sturgeon/Condor gestern abschließend zu Gunsten der Kläger entschieden: Bei Verspätung von mehr als drei Stunden schuldet die ausführende Fluggesellschaft Ausgleichszahlung wie bei Annullierung. Der BGH sah keinen Grund, die Sache nochmals dem EuGH vorzulegen. Hier die Pressemitteilung (das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor): Bundesgerichtshof

Endlich geht es in die richtige Richtung. Somit ist den 23 Stunden und 59 Minuten Verspätungsschiebern endlich das Handwerk gelegt. (y)
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Finde das Urteil verwirrend, da es dem Wortlaut der EU-Verordnung zu widersprechen scheint? Dort wird für "lange Flüge" anscheinend eine Verpsätung von 3-4 Stunden als nicht anspruchsbegründend angesehen, nach dem Urteil wäre sie es aber doch?
 

MDurston

Neues Mitglied
02.09.2014
5
0
Und jetzt mit dem EuGH-Urteil von Gestern wissen wir, das ein Flugzeug erst angekommen ist, wenn mindestens eine Tür geöffnet wird!