Fliegen mit Kindern Passkontrolle

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Ute

Reguläres Mitglied
12.01.2011
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0
55
bei Köln
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Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß nicht, ob sich jemand dafür interessiert und ob das Thema hier richtig ist.

Ich bin alleinerziehende Mutter und habe auch noch einen anderen Nachnamen wie meine Kinder!
In all´ den Jahren hat sich bei der Passkontrolle niemand dafür interessiert. Seit diesem Jahr, meine Jüngste ist bereits 14 Jahre alt, habe ich erstmals bei der Ausreise Schwierigkeiten gehabt. Erst war mein Nachname das Problem, da ja jeder sagen könne, sie sei die Mutter und außerdem bräuchte ich die Erlaubnis des Vaters, mit dem Kind reisen zu können!

ok.... nach längeren Diskussionen und der Abfrage bei meiner Tochter nach meinen Passdaten (als Beweis, dass ich die Mutter sei...)
durfte ich ausreisen. Bei der Einreise dann das gleiche Spiel!
Meine Frage, was ich denn nun in Zukunft an Unterlagen mitzuführen hätte, konnte mir weder der Herr bei der Ausreise, noch bei der Einreise beantworten.

Ich habe dann beim Bundesgrenzschutz angerufen und mich erkundigt, was man denn nun an Unterlagen braucht. Auch dort war man sich dann nicht so wirklich sicher.... allerdings meinte der nette Herr, sollte ich das nächste Mal Schwierigkeiten haben, könne ich ihn ja anrufen! ähm.... Karfreitag um 22:00 Uhr????

Nun, nach unendlich vielen Telefonaten mit zig Behörden, ebenso Jugendamt, keiner sah sich in der Lage, mir auf einem DIN A4 Blatt zu bescheinigen, dass ich die Mutter mit alleinigem Sorgerecht bin!
Da ich aber nicht meine ganzen Aktenordner mit Scheidungsurteil mitschleppen möchte, habe ich mir jetzt eine so genannte Haushaltsbescheinigung von meiner Stadt ausstellen lassen, in der steht, dass meine minderjährigen Kinder in meinem Haushalt leben und von meinem zuständigen Gericht eine DIN A4 Abschrift meines Scheidungsurteils mit alleinigem Sorgerecht.

Karfreitag kam es denn in München, meine Unterlagen wurden eingefordert und für gut befunden. Eine andere Patchwork Familie hatte diese Unterlagen nicht und auch noch nie benötigt, wurden tatsächlich stehen gelassen und durften nicht in den Osterurlaub fliegen!

Bisher sind meine Kinder auch gerne zur Oma nach Berlin geflogen, nach der gelben Umhängeschild Ära bisher ohne Probleme, geht in Zukunft auch nicht mehr so, ich muss ihr gleiches an Unterlagen mitgeben plus Kopie Personalausweis und schriftlicher Erlaubnis zur Oma fliegen zu dürfen!

Gruß
Ute
 

sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
917
90
Mir war das auch lange nicht bewusst, aber man sollte wohl immer eine solche Einverständniserklärung des nicht-mitfliegenden Elternteils mit sich führen (gerade bei Reisen außerhalb der EU). Ich bin auch öfter mit einem meiner Söhne alleine unterwegs und er wurde einmal an der Passkontrolle über seine "Familienverhältnisse" ausgefragt.
Seitdem habe ich immer ein Schreiben meiner Frau dabei, dass sie mit unseren "Fun-Trips" einverstanden ist. Es gibt im Internet ein paar Muster, welche Informationen in dem Schreiben stehen sollen.
Es scheint Länder zu geben (z.B. Südafrika), die das sehr genau nehmen, um die "Kindesentführung" bei Scheidungskriegen zu verhindern.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.865
11.025
Vielen Dank, dass Du, Ute, uns das so schilderst und uns so ins Bewusstsein rufst. Man hat das ja tatsaechlich nicht so auf dem Schirm. Aber wenn man es sich mal ueberlegt, ist es eigentlich schon richtig, bei unklaren Verhaeltnissen zumindest einmal nachzuhaken.

Und da wurde in einem anderen Thread noch Unverstaendnis geaeussert, warum man denn als Ehepaar unbedingt den gleichen Nachnamen haben solle ;)
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.052
34
HAJ
1. Idee: Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Urkunde Namensänderung
2. Idee: Bescheid Kindergeld (sofern Du das Kindergeld beziehst)
3. Idee: Bescheinigung Deiner Krankenkasse, dass Deine Kinder bei Dir familienversichert sind (falls sie es tatsächlich sind)

Alles drei sollte die Familienzusammengehörigkeit zweifelsfrei darstellen

Bin auch alleinerziehend, hatte glücklicherweise derartige Probleme noch nicht, allerdings tragen meine Söhne auch meinen Nachnamen.

Ich habe dagegen immer Angst, als potentieller Pädophiler stigmatisiert zu werden ...
 
Zuletzt bearbeitet:

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.989
2.424
Und da wurde in einem anderen Thread noch Unverstaendnis geaeussert, warum man denn als Ehepaar unbedingt den gleichen Nachnamen haben solle ;)

Auch mit gleichem Nachnamen kann man geschieden sein und nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht haben. Eigentlich sollte immer eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorliegen, wenn man es zu Ende denkt.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Ufff....

Fliege dauernd mit unserer Tochter in den Urlaub - ohne die -1.
Bisher keinerlei Probleme gehabt.
Sorgerecht ist nicht aufgeteilt, Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nicht.

Hmmm.....
Das Problem kann ja eigentlich bei jeder Grenzkontrolle (Schengen läßt grüßen!) auftauchen, oder?

Und die Sache mit dem Kindergeld, tja, das ist so ne Sache. Weil dann dürfte -1 gar nicht mit der Kleinen wegfahren.
 

chris2908

Erfahrenes Mitglied
14.05.2013
456
3
45
Nahe/Hunsrück Region
Ufff....

Fliege dauernd mit unserer Tochter in den Urlaub - ohne die -1.
Bisher keinerlei Probleme gehabt.
Sorgerecht ist nicht aufgeteilt, Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nicht.

Hmmm.....
Das Problem kann ja eigentlich bei jeder Grenzkontrolle (Schengen läßt grüßen!) auftauchen, oder?

Und die Sache mit dem Kindergeld, tja, das ist so ne Sache. Weil dann dürfte -1 gar nicht mit der Kleinen wegfahren.

Deine Tochter hat sicherlich deinen Nachnamen, oder? Dann werden eher weniger Fragen gestellt...
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.529
21
zwischen HAJ & PAD
Durchgewischt und OT in die Box verschoben, es braucht keinen weiteren Thread zum pro/kontra Fliegen mit Kindern.

Bitte beim Thema bleiben, vielen Dank.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Mir war das auch lange nicht bewusst, aber man sollte wohl immer eine solche Einverständniserklärung des nicht-mitfliegenden Elternteils mit sich führen (gerade bei Reisen außerhalb der EU). Ich bin auch öfter mit einem meiner Söhne alleine unterwegs und er wurde einmal an der Passkontrolle über seine "Familienverhältnisse" ausgefragt.
Seitdem habe ich immer ein Schreiben meiner Frau dabei, dass sie mit unseren "Fun-Trips" einverstanden ist. Es gibt im Internet ein paar Muster, welche Informationen in dem Schreiben stehen sollen.
Es scheint Länder zu geben (z.B. Südafrika), die das sehr genau nehmen, um die "Kindesentführung" bei Scheidungskriegen zu verhindern.
Rechtlich wirksam ist so ein Schrieb aber auch nur, wenn er (notariell) beglaubigt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
Also bei mir gab es auch ein mal Probleme bei der Ausreise mit meiner Mutter und mir aus Russland, dürfte ungefähr 15 Jahre her sein.
Die Situation war ähnlich, Mutter mit Kind (gleicher Nachname), wollten aus Russland ausreisen. Dabei wurde auch angezweifelt, dass ich der Sohn bin etc.
Danach wurde ich im Reisepass meiner Mutter eingetragen als Kind, inklusive Foto, Name, Vorname und Geburtsdatum.
Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut, dafür war früher eine Extraseite im Reisepass, diese gibt es wohl nicht mehr. Vielleicht kann man so etwas trotzdem eintragen lassen...
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Rechtlich wirksam ist so ein Schrieb aber auch nur, wenn er (notariell) beglaubigt ist.

Nein. Aber mal der Reihe nach:

1. Anhang VII Nr. 6

2.
Da ich aber nicht meine ganzen Aktenordner mit Scheidungsurteil mitschleppen möchte, habe ich mir jetzt eine so genannte Haushaltsbescheinigung von meiner Stadt ausstellen lassen, in der steht, dass meine minderjährigen Kinder in meinem Haushalt leben und von meinem zuständigen Gericht eine DIN A4 Abschrift meines Scheidungsurteils mit alleinigem Sorgerecht.

Haushaltsbescheinigung ist nicht erforderlich. Die Abschrift des Urteils mit "Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrechtszuweisung" ist ausreichend.

3. Für alle die, bei denen ein Elternteil allein mit den Kids fliegt: Einen Dreizeiler mit der Erlaubnis zum Reisen (Für diese Reise) sowie eine beigefügte Kopie des Ausweises und der Geburtsurkunde sind ausreichend. Quelle

Zur Not kann am Abflugtag natürlich eine Prüfung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, was aber durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Gute Quellen, IceB.
Aber:
Gerade in unserem speziellen Fall - und wir sind sicherlich nicht allein auf der Welt oder hier im Forum - besitzt jeder das Sorgerecht.

Also?

Wenn die BP also dies will:
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.


dann bin ich ja mit dabei :rolleyes:
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Gute Quellen, IceB.
Aber:
Gerade in unserem speziellen Fall - und wir sind sicherlich nicht allein auf der Welt oder hier im Forum - besitzt jeder das Sorgerecht.

Also?

Wenn die BP also dies will:
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:

  • eine formlose Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen, ggf. Personalien der Begleitperson(en) und Reiseziel bzw. Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten.


dann bin ich ja mit dabei :rolleyes:

Deswegen ja auch der Hinweis mit dem "Dreizeiler". Wenn da die entsprechenden Kopien dabei sind - alles tutti :D
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Rechtlich wirksam ist so ein Schrieb aber auch nur, wenn er (notariell) beglaubigt ist.


Ergänzung: Eine Unterschriftsbeglaubigung beweist nur, dass Person A am Tag X die vor der Unterschrift stehende Erklärung abgegeben hat, aber nicht, dass diese Erklärung noch Bestand hat, wenn von diesem Dokument am Tag Y Gebrauch gemacht wird.

Haushaltsbescheinigung ist nicht erforderlich. Die Abschrift des Urteils mit "Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrechtszuweisung" ist ausreichend.

Es kann allerdings auch Urteile geben, in denen dazu nichts enthalten ist, da Sorgerecht seit mehreren Jahren nur noch Bestandteil des Scheidungsverfahrens ist, wenn die Eltern sich darüber nicht einvernehmlich geeinigt haben (vgl. § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG).

@Ice_B:

Im Sprachgebrauch bei Gericht wird unter "Abschrift" eine einfache Abschrift verstanden. Reicht das oder sollte es besser eine beglaubigte Abschrift oder eine Ausfertigung sein?
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Naja, zurück will man doch auch wieder... und da man nie weiss wie genau es die dann vor Ort nehmen bräuchte man ja auch dafür irgendeine anerkannte Bescheinigung.
davon ist auszugehen. ich würde aber mal behaupten, dass o.g. Dinge für gewöhnlich reichen. Aber der weltgewandte Reisende macht sich doch hoffentlich über die Einreise-/Transitbestimmungen kundig, bevor er losfliegt ...
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Nein. Aber mal der Reihe nach:

1. Anhang VII Nr. 6

2.

Haushaltsbescheinigung ist nicht erforderlich. Die Abschrift des Urteils mit "Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrechtszuweisung" ist ausreichend.

3. Für alle die, bei denen ein Elternteil allein mit den Kids fliegt: Einen Dreizeiler mit der Erlaubnis zum Reisen (Für diese Reise) sowie eine beigefügte Kopie des Ausweises und der Geburtsurkunde sind ausreichend. Quelle

Zur Not kann am Abflugtag natürlich eine Prüfung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, was aber durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann.
OK, hatte ich anders in Erinnerung (kann aber auch sein, dass es um die Einreise in bestimmte Länder ging). Aber eine Ausweiskopie und eine formlose Erklärung kann man ja recht einfach organiesieren, als Beleg find ich das etwas dünn.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Jetzt mal ganz ehrlich, wenn -1 ohne mein Wissen - und als Vater oder Mutter sollte ich das wohl wissen, wo gerade +0,5 ist - den Abkommen in der Welt rumtransferiert -> ist das strafrechtlich verfolgbar. Gerade unter den Bedingungen, in welchen wir gerade rumwühlen.

Und dann würde die BP ja wohl als erste davon Wind bekommen haben. Oder?

Ich war jetzt mit +0,5 dreimal im Ausland - natürlich im Konsens von -1 - und niemals wurde irgendwas gefragt.
War aber auch Europa :eek:
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Jetzt mal ganz ehrlich, wenn -1 ohne mein Wissen - und als Vater oder Mutter sollte ich das wohl wissen, wo gerade +0,5 ist - den Abkommen in der Welt rumtransferiert -> ist das strafrechtlich verfolgbar. Gerade unter den Bedingungen, in welchen wir gerade rumwühlen.

Und dann würde die BP ja wohl als erste davon Wind bekommen haben. Oder?

Ich war jetzt mit +0,5 dreimal im Ausland - natürlich im Konsens von -1 - und niemals wurde irgendwas gefragt.
War aber auch Europa :eek:

Aktuell wird aber wohl tatsächlich genauer kontrolliert, neulich sind wir alle zusammen eingeteist, meine Frau hat aber ihren Nachnamen behalten und es wurde nachgefragt.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.869
13
MRS
Und dann würde die BP ja wohl als erste davon Wind bekommen haben. Oder?

Problem ist aber wahrscheinlich, bis du herausgewunden hast dass -1 das Land verlassen hat und der BP meldest, kann Sie dank modernem Flugverkehr schon auf dem anderen Ende der Welt sein.

Jetzt mal ganz ehrlich, wenn -1 ohne mein Wissen - und als Vater oder Mutter sollte ich das wohl wissen, wo gerade +0,5 ist - den Abkommen in der Welt rumtransferiert -> ist das strafrechtlich verfolgbar.

Problematisch ist allerdings, dass zu Beispiel deine -1 eine andere Nationalität hat und vom Heimatstaat nicht ausgeliefert wird. Hat +0,5 ebenfalls Anspruch auf die Nationalität der Mutter, wird es äußerst schwer das Kind zurückzubekommen. Derartige Situation passieren oft genug, dass Staaten multilaterale Verträge zur Regelung solcher Situation unterschreiben. Ich denke, dass es die oberste Form in der Schlammschlacht mit dem Namen Scheidung ist.