Fliegen mit Kindern Passkontrolle

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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.977
1.043
DUS, HAJ, PAD
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Spannend.

Meine Frau fliegt auch ab und zu alleine mit unserem Kind nach Südamerika zum Rest der Familie. Frau und Kind haben unterschiedliche Nachnamen und Staatsangehörigkeiten. Gefragt hat bisher nie jemand bei Ein- oder Ausreise nach irgendwas.

Sie haben i.d.R. eine Kopie der Geburtsurkunde und ein Schreiben von mir bzgl. Einverständnis dabei. Was es bringen soll weiß ich nicht, wenn es jemand drauf anlegt ist beides in wohl in 5 Minuten gefälscht.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.794
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Und dann würde die BP ja wohl als erste davon Wind bekommen haben. Oder?

Meiner (fachlichen) Meinung nach: Nein. Bin seit längerem mit anderer Materie befasst, aber Mitteilungen des Familiengerichts unmittelbar an die Bundespolizei gibt es nach meiner Erinnerung nur, wenn bei einer angekündigten oder sonstwie nach den Umständen drohenden Kindesentziehung mit Abreise ins Ausland eine gerichtliche Entscheidung ergeht, dass das Kind nicht aus Deutschland ausreisen darf.

Wie es sich verhält, wenn wegen eines solchen Sachverhalts (nur) bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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titeur

Erfahrenes Mitglied
14.03.2016
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TXL
Die von der BP für die deutsche Grenzkontrolle empfohlenen Dokumente wurde ja schon in Post #12 einkopiert (vgl. Bundespolizei - Reisen mit Kindern), für die Ein- und Ausreise in das Zielland reichen solche formlosen Schreiben mitunter aber nicht aus: Ich bin selber früher als Minderjähriger häufiger mit nur einem Elternteil (bei ebenfalls unterschiedlichen Nachnamen) nach Mexiko gereist. Hier brauchten wir ein von der mexikanischen Botschaft beglaubigtes Schreiben mit dem Einverständnis des anderen Elternteils. Analog gilt das wohl auch in dem schon erwähnten Fall Südafrika und einigen anderen Ländern - am besten immer bei der jeweiligen Botschaft nachfragen.
 
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linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
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ZRH
Spannend.

Meine Frau fliegt auch ab und zu alleine mit unserem Kind nach Südamerika zum Rest der Familie. Frau und Kind haben unterschiedliche Nachnamen und Staatsangehörigkeiten. Gefragt hat bisher nie jemand bei Ein- oder Ausreise nach irgendwas.

Sie haben i.d.R. eine Kopie der Geburtsurkunde und ein Schreiben von mir bzgl. Einverständnis dabei. Was es bringen soll weiß ich nicht, wenn es jemand drauf anlegt ist beides in wohl in 5 Minuten gefälscht.

Da würde ich Euch jetzt mal aussergewöhnlich viel Glück attestieren.
Gerade in Südamerika kommt man i.d.R. als nur ein Elternteil mit den Kindern und ohne bei Vollmond unter Anwesenheit der Urgrosseltern beglaubigte Dokumente (*) kaum ausser Landes.
Selbst normale, vom anderen Elternteil unterzeichnete, Dokumente reichen da nicht aus und jedes Land (auch jedes Transitland) hat da eigene Regelungen, auf die es besteht. Dass ein Elternteil auch noch eine regionale Staatsbürgerschaft hat und die Kids eine andere (die deutsche) macht es noch komplizierter.

Habe diese Dramen bereits mehrmals (glücklicherweise im Vorfeld einer Reise erkannt und gelöst) mit AR, PY und BR mitgemacht.
Das ist auch einer der Gründe, warum wir seit 5 Jahren mit den Kids nicht mehr in Latam waren.

Der Transit meiner Frau und der Kids (ohne mich) durch Kanada war ähnlich aufwändig. Die Kanadier haben aber wenigstens klare und veröffentlichte Handlungsanweisungen und Formularvordrucke für solche Zwecke.
Die USA hingegen hat dahingehend gar nichts interessiert. Ausreise meiner Frau und der Kids ohne mich war zumindest, was den Pass etc. anging, problemlos möglich. Notfalls hätten sie ja noch die kanadischen Dokumente dabei gehabt, die zwar sicherlich keine formale rechtliche Bedeutung, jedoch aber dokumentierenden Charakter gehabt hätten.
(*) Masslose Übertreibung, die aber des Pudels Kern trifft
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Meiner (fachlichen) Meinung nach: Nein. Bin seit längerem mit anderer Materie befasst, aber Mitteilungen des Familiengerichts unmittelbar an die Bundespolizei gibt es nach meiner Erinnerung nur, wenn bei einer angekündigten oder sonstwie nach den Umständen drohenden Kindesentziehung mit Abreise ins Ausland eine gerichtliche Entscheidung ergeht, dass das Kind nicht aus Deutschland ausreisen darf.


Genauso ist es.:yes:

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht innehat, besitzt er auch automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, zumindest in Deutschland.

Das heißt, so bitter sich das für den anderen Elternteil anfühlen könnte: ohne Beschluss des FamG, an das er sich deswegen wenden muß, kann er nichts gegen eine zwischenzeitliche Ausreise seines Kindes in Obhut der Mutter unternehmen, egal, wohin.


Generell bleibt zu raten, immer eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit dem aktuellen Nachnamen, des eventuellen Urteils des FamG über Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und bei Reisen außerhalb des Schengen-Raums eine schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils unter Angabe einer Telefon-Nummer, daß ihm diese Reise bekannt ist und gebilligt wird.

Zusätzlich erfordert die Einreise in einige Länder, darunter Südafrika, inzwischen nicht zu unterschätzende, zum Teil in Landessprache auszufertigende, notarielle Beglaubigungen aller Art, sofern man nicht in Ehe lebt und alle mitreisenden Kinder die leiblichen sind. Hier bitte im Konsulat/bei der Botschaft nach den genauen Regulären erkundigen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.977
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DUS, HAJ, PAD
Da würde ich Euch jetzt mal aussergewöhnlich viel Glück attestieren.
Gerade in Südamerika kommt man i.d.R. als nur ein Elternteil mit den Kindern und ohne bei Vollmond unter Anwesenheit der Urgrosseltern beglaubigte Dokumente (*) kaum ausser Landes.
...

Nein, das betrifft bei uns nur den Fall, wenn das Kind die lokale Staatsangehörigkeit hat. Wenn das Kind eine andere Staatsangehörigkeit hat, darf es mit jedem und ohne weitere Papiere ausreisen. ;)

Informieren über lokale Regelungen sollte man sich natürlich schon. Mit Glück sollte eine Ein- / Ausreise nichts zu tun haben.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
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ZRH
Nein, das betrifft bei uns nur den Fall, wenn das Kind die lokale Staatsangehörigkeit hat. Wenn das Kind eine andere Staatsangehörigkeit hat, darf es mit jedem und ohne weitere Papiere ausreisen. ;)

Informieren über lokale Regelungen sollte man sich natürlich schon. Mit Glück sollte eine Ein- / Ausreise nichts zu tun haben.

Dann ist das aber das erste südamerikanische Land, dass das mal sinnvoll geregelt hat... ;)
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß nicht, ob sich jemand dafür interessiert und ob das Thema hier richtig ist.

Ich bin alleinerziehende Mutter und habe auch noch einen anderen Nachnamen wie meine Kinder!
In all´ den Jahren hat sich bei der Passkontrolle niemand dafür interessiert. Seit diesem Jahr, meine Jüngste ist bereits 14 Jahre alt, habe ich erstmals bei der Ausreise Schwierigkeiten gehabt. Erst war mein Nachname das Problem, da ja jeder sagen könne, sie sei die Mutter und außerdem bräuchte ich die Erlaubnis des Vaters, mit dem Kind reisen zu können!

ok.... nach längeren Diskussionen und der Abfrage bei meiner Tochter nach meinen Passdaten (als Beweis, dass ich die Mutter sei...)
durfte ich ausreisen. Bei der Einreise dann das gleiche Spiel!
Meine Frage, was ich denn nun in Zukunft an Unterlagen mitzuführen hätte, konnte mir weder der Herr bei der Ausreise, noch bei der Einreise beantworten.

Ich habe dann beim Bundesgrenzschutz angerufen und mich erkundigt, was man denn nun an Unterlagen braucht. Auch dort war man sich dann nicht so wirklich sicher.... allerdings meinte der nette Herr, sollte ich das nächste Mal Schwierigkeiten haben, könne ich ihn ja anrufen! ähm.... Karfreitag um 22:00 Uhr????

Nun, nach unendlich vielen Telefonaten mit zig Behörden, ebenso Jugendamt, keiner sah sich in der Lage, mir auf einem DIN A4 Blatt zu bescheinigen, dass ich die Mutter mit alleinigem Sorgerecht bin!
Da ich aber nicht meine ganzen Aktenordner mit Scheidungsurteil mitschleppen möchte, habe ich mir jetzt eine so genannte Haushaltsbescheinigung von meiner Stadt ausstellen lassen, in der steht, dass meine minderjährigen Kinder in meinem Haushalt leben und von meinem zuständigen Gericht eine DIN A4 Abschrift meines Scheidungsurteils mit alleinigem Sorgerecht.

Karfreitag kam es denn in München, meine Unterlagen wurden eingefordert und für gut befunden. Eine andere Patchwork Familie hatte diese Unterlagen nicht und auch noch nie benötigt, wurden tatsächlich stehen gelassen und durften nicht in den Osterurlaub fliegen!

Bisher sind meine Kinder auch gerne zur Oma nach Berlin geflogen, nach der gelben Umhängeschild Ära bisher ohne Probleme, geht in Zukunft auch nicht mehr so, ich muss ihr gleiches an Unterlagen mitgeben plus Kopie Personalausweis und schriftlicher Erlaubnis zur Oma fliegen zu dürfen!

Gruß
Ute

Hallo Ute,


ich bin nicht sicher, was ich von dem Vorstehenden glauben sollte und was besser nicht.

-

Wenn man Deine VFT-Beiträge 1-46 liest, erfährt man von einer blondhaarigen, sehr schlanken Frau, die seit mindestens 2011 den SEN-Status innehat, bevorzugt FÖÖÖRST in high heels fliegt und persistierend über den Sinn und Zweck der dort erhältlichen Schlafanzüge debattiert.

Die sich wiederholt erkundigt, welche F-Config gerade verbaut ist, obwohl man sie nach eigenen Angaben im Loungetreff-trööd häufig in der FCL oder im FCT treffen kann, das letzte Mal am 25. März 2016.

Die auch alle Details für die neue C erfahren mochte für den 28. Juli 2015...auf ihrer wöchentlichen Rennstrecke nach DXB, wohlgemerkt. :rolleyes:

-

In Beitrag 47 hingegen schreibt eine geschiedene, leicht verzweifelte Mutter mit alleinigem Sorgerecht für mindestens 2 Kinder, die schon an der Bundespolizei scheitert, weil ihre Mutterschaft von den Beamten in Frage gestellt wird. Obwohl Tochter "Joulina" früher doch ganz oft schon problemlos die ausrangierten Pferde des Scheichs in Dubai reiten durfte:

http://www.vielfliegertreff.de/swis...77225-die-neue-eurowings-123.html#post1867824


Auch die Omma wohnt nun seit #47 plötzlich nicht mehr in Hamburg, sondern Berlin:

Bisher sind meine Kinder auch gerne zur Oma nach Berlin geflogen,...

-

Wie geht das zusammen, Ute? :confused:

Wer kümmert sich denn um Deine Kinder, wenn Du ständig unterwegs bist, der Vater hat doch kein Sorgerecht?

Wie konnte es plötzlich zu Schwierigkeiten mit dem einzigen(!) Beamten im FCT kommen, wenn es früher nie welche gab?


Lieben Dank für Antworten, so sagt man wohl in Deinen Kreisen...
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Mal abgesehen vom investigativen Hintergrund der TE ein für mich interessantes Thema. Unternehme regelmäßig "fun trips" mit meiner Tochter (gleicher Nachnahme) und bin bisher ohne Unterlagen zurecht gekommen. Allerdings wurden regelmäßig Fragen gestellt. Nicht von der Bundespolizei, die scheinen ein Blick dafür zu haben. Doch in anderen Ländern wurde meine Tochter häufiger befragt, ob ich denn der Vater sein, was denn ihre Mutter gerade so macht und ob ihr das Reisen Spaß macht.

Vielleicht nehme ich nächstes Mal die empfohlenen Unterlagen mit und beobachte, wie man im nicht-deutschsprachigen Ausland damit umgeht. Wobei, letzte Woche bei der Ausreise aus SIN wurde ich vom singapurianischen Sicherheitsbeamten auf Deutsch begrüßt und verabschiedet. Vielleicht kann der auch deutsche Unterlagen lesen?

Nerviger finde ich beim Reisen mit Tochter die prüfenden Blicke - bevorzugt von reisenden Rentnern -, ob des Altersunterschieds. Gut, ich sehe jünger aus (logisch) und meine Tochter gibt sich noch jegliche Mühe, so alt und cool wie möglich auszusehen. Aber selbst bei maximalen Selbstbetrug bleiben dermaßen viele Jahre Altersunterschied, dass mir das absurd vorkommt. Dabei kann ich versichern, dass ein signifikanter Altersunterschied bei Tochter und Vater ganz normal ist.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Anne,

bin ich froh, daß ich nicht so viel hier gepostet habe.

btt:
Es ist klar, daß bei alleinigem Sorge- (und damit Aufenthalts-)Bestimmungsrecht der Innehabende die "Aufsicht" über den Nachkommen hat.

Interessant aber der Fall - und das kam hier eben auch leider nur unterschwellig zur Geltung - die Situation mit beidseitigem Sorgerecht und getrenntem Status. Mag ja in D durchaus noch vorkommen.

Was sagt der deutsche Staat, Europa, und die anderen Länder denn dazu? Eine Geburtsurkunde ist ja toll als Kopie (wird in Indien aber wohl nur mit 10 Siegeln anerkannt werden), aber der Schrieb des anderen Ex-Partners ist ja wohl ein Witz.

Zurückgehend auf den Hinweis mit der BP im Rahmen der Kindesentführung: Natürlich muß hier Anzeige bei der lokalen Polizei getätigt werden - im Sinne des Scheidungskrieges vor allen Dingen!

Caro
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
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ZRH
Ich bin der Überzeugung, dass es sowohl hier in Mitteleuropa als auch im Rest der Welt keine einheitliche Vorgehensweise gibt.
Es mag Länder wie Peru geben, wo sowas scheinbar recht oft vorkommt und klar und v.a. nachvollziehbar geregelt ist, jedoch dürfte beim Gros der Länder da Anarchie und Kleinstaaterei, v.a. zwischen Legislative und Exekutive, herrschen.
Seitdem jedes Kind ein eigenes Reisedokument haben muss nd i.d.R. nicht mehr in den Dokumenten der Eltern eingetragen ist (bzw. sein kann/darf?), herrscht hier vollends Chaos.
Hier wäre es doch mal wirklch sinnvoll, wenn z.B. die EU viran geht und eine praktikable Lösung erarbeitet, umsetzt und kommuniziert - und zwar so gut, dass diese dann von anderen Staaten (-bunden) übernommen wird.
 

JohnnyElLoco

Aktives Mitglied
05.05.2014
223
3
Als selbst "betroffenes" Scheidungskind, kann ich nur von meinen Erfahrungen berichten:

Zu meinen minderjährigen Zeiten haben meine Mutter (gleicher Nachname wie meiner + 2. neuer Nachname), Stiefvater (nicht mein Nachname) und ich ein paar Flugreisen unternommen und es hat nie Probleme/Nachfragen gegeben, obwohl es offensichtlich war, dass ich als Kind/Jugendlicher nicht in Begleitung meiner beiden leiblichen Elternteile unterwegs war.

Wenn ich jetzt darüber nachdenke, haben wir wahrscheinlich ziemlich Glück gehabt, denn ich glaube, dass meine Mutter auf mögliche Rückfragen nicht vorbereitet gewesen wäre. Zumindest hätte sie keine Geburtsurkunde oder sonstige Nachweise/"Erlaubnisschreiben" meines Vaters dabei gehabt.

Off-Topic:
Dafür kann man in D als Minderjähriger kein Motorrad auf sich zulassen, wenn nicht von beiden Elternteilen eine Erklärung vorliegt. An dieser Stelle kam es dann zu ein paar kleineren Diskussionen :D
 

Ute

Reguläres Mitglied
12.01.2011
60
0
55
bei Köln
Hallo Ute,


ich bin nicht sicher, was ich von dem Vorstehenden glauben sollte und was besser nicht.

-

Wenn man Deine VFT-Beiträge 1-46 liest, erfährt man von einer blondhaarigen, sehr schlanken Frau, die seit mindestens 2011 den SEN-Status innehat, bevorzugt FÖÖÖRST in high heels fliegt und persistierend über den Sinn und Zweck der dort erhältlichen Schlafanzüge debattiert.

Die sich wiederholt erkundigt, welche F-Config gerade verbaut ist, obwohl man sie nach eigenen Angaben im Loungetreff-trööd häufig in der FCL oder im FCT treffen kann, das letzte Mal am 25. März 2016.

Die auch alle Details für die neue C erfahren mochte für den 28. Juli 2015...auf ihrer wöchentlichen Rennstrecke nach DXB, wohlgemerkt. :rolleyes:

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In Beitrag 47 hingegen schreibt eine geschiedene, leicht verzweifelte Mutter mit alleinigem Sorgerecht für mindestens 2 Kinder, die schon an der Bundespolizei scheitert, weil ihre Mutterschaft von den Beamten in Frage gestellt wird. Obwohl Tochter "Joulina" früher doch ganz oft schon problemlos die ausrangierten Pferde des Scheichs in Dubai reiten durfte:

http://www.vielfliegertreff.de/swis...77225-die-neue-eurowings-123.html#post1867824


Auch die Omma wohnt nun seit #47 plötzlich nicht mehr in Hamburg, sondern Berlin:



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Wie geht das zusammen, Ute? :confused:

Wer kümmert sich denn um Deine Kinder, wenn Du ständig unterwegs bist, der Vater hat doch kein Sorgerecht?

Wie konnte es plötzlich zu Schwierigkeiten mit dem einzigen(!) Beamten im FCT kommen, wenn es früher nie welche gab?


Lieben Dank für Antworten, so sagt man wohl in Deinen Kreisen...


Hallo Anne!

Warum passt für Dich beruflich viel unterwegs nicht mit Mutter sein zusammen?
Warum muss ich einen Vater für die Kinder haben wenn ich arbeiten gehe?

Und wenn es zeitlich passt, habe ich meine Kinder dabei.
Was die Betreuung angeht, so war meine Älteste (mittlerweile 22 J.) früher im Internat und für meine Jüngste (Joulina) habe ich ein Kindermädchen.

Oma: Meine Mutter wohnt in Hamburg und die Ex-Schwiegermutter, somit auch Oma!!!! in Berlin.

Am 25.03. waren sogar beide Mädchen mit im FCT und die Nachfrage der Dokumente kam erst in MUC in der FCL!

Mit dem Beitrag wollte ich lediglich darauf aufmerksam machen, dass seit diesem Jahr verstärkt kontrolliert wird, was bisher, in all´ den Jahren niemanden interessiert hat. Wir wurden im Januar das erste Mal damit konfrontiert worauf hin ich versucht habe, so sicher und effizient mir Unterlagen zu besorgen, damit uns das nicht noch einmal passiert. Am Karfreitag (25.03.) hatte ich dann damit auch Glück und eine andere Familie, die wie wir bisher, nie damit Probleme hatte, nicht ausreisen durften!
Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen zu Deiner Zufriedenheit beantworten :D

....und verzweifelt bin ich auch nicht.... :)
 
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Reaktionen: Anne