Qipu versteuern ?

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Ente

Reguläres Mitglied
02.04.2010
71
0
viel Spaß beim Versteuern! ;-)

Für mich gibts Cashback seit einiger Zeit nur noch mit Angabe in der Steuererklärung. Leider aus eigener Erfahrung, kann ich nur jedem bei dem sich von alleine kein schlechtes Gewissen dazu einstellt raten, zumindest ab 4stelligen Beträgen die da im Jahr zusammenkommen heutzutage nicht mehr ganz so leichtfertig mit dem Thema Cashback (Werbekostenerstattung) und Steuer im Privatbereich umzugehen...habe jahrelang fleissig und sehr naiv Affili, Zanox und Qipu für alles was man so im Leben braucht genutzt, bis dann plötzlich eine Anzeige der Steuerfahndung ins Haus flatterte und eine "Betriebsprüfung" ohne vorhandenen Betrieb der letzten Jahre stattfand. Lies sich dann zwar alles erklären und aufklären, war aber am Ende ziemlich teuer und irgendwie auch unwitzig sich so über die letzten Jahre seines Lebens nackig machen zu müssen....:) Geprüft haben sie aufgrund von standard Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei den großen Cashbackportalen...kann also jeden treffen der es nicht in der Steuererklärung angibt.
 

John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.219
33
ISBN 3932564030
Das mit dem versteuern verstehe ich nicht.

Ich buche privat eine (Reise)Leistung, für die ich in Form von cashback, einen Rabatt bekomme.
Wie wo was soll ich da versteuern?
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.428
71
Das mit dem versteuern verstehe ich nicht.

Ich buche privat eine (Reise)Leistung, für die ich in Form von cashback, einen Rabatt bekomme.
Wie wo was soll ich da versteuern?
Sehe ich als Laie genauso. Anders sieht es woul aus, wenn jemand Cashback einstreicht für Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden.

Hier wäre die klärende Einschätzung eines Fachmanns interessant.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Bei nicht als steuerlichen Aufwand geltend gemachten eigenen Reisen ist cashback irrelevanter Rabatt.

Bei als steuerlichen Aufwand geltend gemachten Reisen ist cashback vom Reisepreis abzuziehen, da nur insoweit eine Kostenbelastung vorliegt.

Buchungen für Dritte unter "Einstreichen" des cashbacks kann nach Art und Umfang u.U. eine steuererhebliche gewerbliche Tätigkeit darstellen.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Sorry Ente, erst kam ein Brief von der Steuerfahndung und dann kam die Betriebsprüfung?

Das ist aber "aussergewöhnlich ungewöhnlich!" Denn wenn die Steuerfahndung bereits aktiv geworden ist, dann prüft sie auch selber weiter und mit mehr Rechten und Befugnissen, als es bei einer Betriebsprüfung üblich ist.
Bei Aktivierung der Steuerfahndung, besteht bereits begründeter Verdacht oder es ist bereits etwas nachgewiesen. Dann geht es nur noch darum weitere Beweise zu sichern, oder den Umfang der Hinterziehung bzw Verkürzung zu erkennen. Und zu diesem Zweck kann die Steuerfahndung, Räume durchsuchen, Akten beschlagnahmen, bei Banken Kontostände einsehen etc.

Das alles gibt es bei einer Betriebsprüfung nur ausnahmsweise!
Bzw informiert dann die Betriebsprüfung die Steuerfahndung, die dann weiter ermittelt!

Die Steuerfahndung ist praktisch sowas wie die Staatsanwaltschaft in Steuersachen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
5
Landkreis ED
Bei einer Querprüfung kann das schon so laufen, wenn der Beschuldigte kein Gewerbe/Firma angemeldet hat.

Ausschlag hat in dem Fall "Ente" scheinbar die Betriebs-Prüfung eines Cashback-Portals o.ä. gegeben.

Aber der "Ahnungslose Steuerzahler" ahnt ja sowieso gar nicht, was das FA alles mittraced.

Bei einem Bekannten (eigene Firma) haben sie ihm bei der letzten Steuerprüdung rund 2 Dutzend ebay-Auktionen (bis zu 4 Jahre her!!) unter die Nase gehalten und gefragt, wo die Umsätze verbucht wurden. Konnte zwar geklärt werden, dass es sich um "echt private" Verkäufe handelte, aber der Aufwand war beträchlich.

Ich mache jedenfalls um Cashbackportale und ebay & Konsorten einen Riesenbogen mit betrieblichen Ausgaben.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Glaube ja , dass die Sache mit "Steuerfahndung" hier gesagt wurde, weil es richtig gefährlich klingt. Ist es auch in der Regel.

Nur, meines Wissens ist es die Ausnahme, dass diese Stelle aktiv wird.

Es doch schon zig mal durch die Medien gegangen, dass ebay Auktionen mit einem Programm von den Finanzbehörden überwacht und ausgewertet werden können. Das nun CashBack Anbieter auch mal einer Prüfung unterzogen wurden, mag sein. Und auch da werden Kontrollmitteilungen gefertigt.

Also ich finde es dumm, wenn man jemand für seine betrieblichen /beruflichen Ausgaben dann cashback in die eigene private Tasche kassiert! Alles ist komplett komplett nachvollziehbar.

Jeder kann cashback sich auszahlen lassen, nur eben für die Ausgaben, die man auch irgendwie steuerlich geltend machte, muss eben das cashback entsprechend da verrechnet werden.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
ABV, Rat des Kreises und MfS waren echt ein Schei**dreck gegen das, was der deutsche "Rechts"Staat hier abzieht.
Bin ich froh, dass die mir mittlerweile meilenweit am A*sch vorbei gehen und diese Unsitten hier _noch_ nicht angefangen haben, Schule zu machen...
 
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AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Glaube ja , dass die Sache mit "Steuerfahndung" hier gesagt wurde, weil es richtig gefährlich klingt. ..
Dann sag' ich mal "Nebentätigkeit": Brandenburg : Warum Beamte bei Ökostrom-Anlage aufpassen müssen - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELT
Welt meinte:
..
"Da können ja immerhin schon ein paar Tausend Euro Einspeisevergütung im Jahr zusammen kommen." ..
Etwa im öffentlichen Dienst UND Cashback kassiert..:confused::D
 

Ente

Reguläres Mitglied
02.04.2010
71
0
Sorry Ente, erst kam ein Brief von der Steuerfahndung und dann kam die Betriebsprüfung?

Das ist aber "aussergewöhnlich ungewöhnlich!" Denn wenn die Steuerfahndung bereits aktiv geworden ist, dann prüft sie auch selber weiter und mit mehr Rechten und Befugnissen, als es bei einer Betriebsprüfung üblich ist.
Bei Aktivierung der Steuerfahndung, besteht bereits begründeter Verdacht oder es ist bereits etwas nachgewiesen. Dann geht es nur noch darum weitere Beweise zu sichern, oder den Umfang der Hinterziehung bzw Verkürzung zu erkennen. Und zu diesem Zweck kann die Steuerfahndung, Räume durchsuchen, Akten beschlagnahmen, bei Banken Kontostände einsehen etc.

Das alles gibt es bei einer Betriebsprüfung nur ausnahmsweise!
Bzw informiert dann die Betriebsprüfung die Steuerfahndung, die dann weiter ermittelt!

Die Steuerfahndung ist praktisch sowas wie die Staatsanwaltschaft in Steuersachen!

Alexander, ich glaub ich hätte Dich als meinen Anwalt nehmen sollen, im Grunde hast Du es wunderbar auf den Punkt gebracht wie es gelaufen ist...:) Ich als Laie der das Ganze immer nur als Hobby...wenn auch wohl teilweise recht ehrgeizig wie ich erfahren musste...gesehen habe, bringe da die Begriffe immer noch durcheinander. Es war so wie Du sagst, die Steuerfahndung hat dann eine nette junge Dame entsandt der ich ein Büro in meiner Wohnung zur Verfügung stellen sollte und die sich dann in den letzten 6 Jahren meines Lebens ausgetobt und nach Indizien gesucht hat, dass ich ein verstecktes Gewerbe oder sowas betrieben habe. War wie gesagt alles sehr sehr nett und freundlich, aber bestimmend und hat sich ja auch alles erklären lassen. Ich glaube auch, das ganze Thema "Rückerstattungen", Geld ausgeben um Meilen zu generieren um die dann wieder gegen höherwertige Reiseleistungen eintauschen zu können ist auch nicht so wirklich tägliches Thema bei denen gewesen und bedurfte einiges an Aufklärungsarbeit warum ich da manche Sachen getan habe die der Prüferinauf den ersten Blick sehr unlogisch erschienen....:) Heute kann ich drüber lachen, damals ging mir aber mehrere Monate weil man ja gar nicht weis was die mit einem vorhaben bis zum Abschluss der ganzen Sache so ziemlich der Stift.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ente

Reguläres Mitglied
02.04.2010
71
0
ABV, Rat des Kreises und MfS waren echt ein Schei**dreck gegen das, was der deutsche "Rechts"Staat hier abzieht.
Bin ich froh, dass die mir mittlerweile meilenweit am A*sch vorbei gehen und diese Unsitten hier _noch_ nicht angefangen haben, Schule zu machen...

..also ich hab mich da schon irgendwie wie ein schlechter Mensch gefühlt während dem Mist...war nicht schön...das erste Mal dass ich zu einem Anwalt musste...der hat mich allerdings immer nur belächelt wenn ich meine Ängste geäußert habe...und meinte nur...naja die beissen sich jetzt halt an einem Kleinen der sich nicht wehrt fest, aber da passiert nichts....:)
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
..also ich hab mich da schon irgendwie wie ein schlechter Mensch gefühlt während dem Mist...war nicht schön...das erste Mal dass ich zu einem Anwalt musste...der hat mich allerdings immer nur belächelt wenn ich meine Ängste geäußert habe...und meinte nur...naja die beissen sich jetzt halt an einem Kleinen der sich nicht wehrt fest, aber da passiert nichts....:)

Kommt mir in anderem Zusammenhang absolut bekannt vor.
Es hat mich dann letztlich nur noch in meiner derzeit schon gefällten Entscheidung, D zu verlassen, nur noch bestätigt.
Ich bereue keinen einzigen Tag der letzten 14 Jahre... ;)
 

rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
München
...habe jahrelang fleissig und sehr naiv Affili, Zanox und Qipu für alles was man so im Leben braucht genutzt, bis dann plötzlich eine Anzeige der Steuerfahndung ins Haus flatterte und eine "Betriebsprüfung" ohne vorhandenen Betrieb der letzten Jahre stattfand. Lies sich dann zwar alles erklären und aufklären, war aber am Ende ziemlich teuer und irgendwie auch unwitzig sich so über die letzten Jahre seines Lebens nackig machen zu müssen....:) Geprüft haben sie aufgrund von standard Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei den großen Cashbackportalen...kann also jeden treffen der es nicht in der Steuererklärung angibt.

Ich finde es interessant, dass Du "Affili, Zanox und Qipu" als große Cashbackportale in einen Topf wirfst. Man sollte hier schon zwischen "Affiliate Marketing" und "Cashback" unterscheiden.

Bei Affiliate-Programmen über affili.net, zanox, CJ, Tradedoubler usw. erbringst Du gem. der AGBs ganz klar Werbeleistungen, es handelt sich hier nicht um Cashback. Im Gegenteil, die Nutzung für eigene Klicks ist in den AGBs fast überall untersagt. Wer sich also dort anmeldet, trägt die volle Steuerschuld für sämtliche Einnahmen aus diesen Kanälen.

Qipu ist gem. der AGBs ganz klar ein Cashbackprogramm, welches sich im Gegensatz zu den Affiliate-Programmen ausschließlich an Privatanwender richtet.

Bleibt also im Prinzip nur die Versteuerungsfrage der Qipu-Cashbacks. Wer zu 100% nach den AGBs von Qipu handelt (Voraussetzung ist u.a. ein "erfolgreicher Geschäftsabschluss zwischen dem Nutzer und einem Partnerunternehmen" - und nicht zwischen Dritten wie z.B. einem Freund und dem Qipu-Partnerunternehmen), der hat nichts zu befürchten - wer aber Transaktionen Dritter über seinen Qipu Account laufen lässt, befindet sich mindestens in einem Graubereich...
 

rcs

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06.03.2009
27.524
4.501
München
Aus steuerrechtlicher Sicht aber wohl nicht :-D
Genau das Gegenteil - gerade aus steuerrechtlicher Sicht ist hier ein erheblicher Unterschied.

Bei den Affiliate Marketing Programmen erbringst Du aktiv eine Leistung, wogegen ein Cashback-Programm nur für einen selbst als Rückvergütung anzusehen ist (ausgehend davon, dass das Cashback-Programm gem. der Bedingungen ausschließlich für eigene Transaktionen genutzt wird).
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Es geht auch um Werbungs- oder Reisekosten. Diese dürfen bei Cashbacknutzung nur in geminderter Höhe angesetzt bzw. steuerfrei ausgezahlt werden.

Es werden also bei der Prüfung der cashback Anbieter einige big spender herausgesucht und bei denen dann geprüft, ob sie Reisekosten ohne Berücksichtigung des cashbacks steuerfrei erstattet bekamen, oder ob sie in gewerbeartigem Umfang für Dritte gebucht haben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
(ausgehend davon, dass das Cashback-Programm gem. der Bedingungen ausschließlich für eigene Transaktionen genutzt wird).
...und ausgehend davon, dass Affiliate-Programme ausschließlich für fremde Transaktionen genutzt werden. Ich kenne einige VFTler, bei denen das nicht der Fall ist. Auch nach dem Ende von z.B. Shop@.

Wo ich Dir zutimme: Das FA wird bei Affiliate-Auszahlungen eher einmal nachsehen, was aber davon steuerlich zu berücksichtigen ist, steht auf einem anderen Blatt.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.524
4.501
München
...und ausgehend davon, dass Affiliate-Programme ausschließlich für fremde Transaktionen genutzt werden. Ich kenne einige VFTler, bei denen das nicht der Fall ist. Auch nach dem Ende von z.B. Shop@.
Das ist letztlich eine Sache zwischen den Vertragsparteien, wie bereits geschrieben sehen die Affiliate-Programme in fast allen Fällen ganz klar vor, dass eigene Transaktionen eigentlich nicht zulässig sind.

Wo ich Dir zutimme: Das FA wird bei Affiliate-Auszahlungen eher einmal nachsehen, was aber davon steuerlich zu berücksichtigen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Da Du gem. der Definition eine Werbeleistung erbringst, sind die Auszahlungen zu 100% steuerlich als Einkünfte relevant. Dort gibt es eigentlich nichts, was auf einem anderen Blatt steht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
Welche Definition meinst Du? Ein Unternehmen kann nicht festlegen, in welche Kategorie des Abgabenrechts ein bestimmter Geldfluss einzuordnen ist.

Ich bin mir sehr sicher, dass kein Steuerbescheid Bestand hätte, der mir für eine Docmorris-Bestellung von einer Flasche Wick MediNait 180 ml (damit die Provision unter dem Kaufpreis liegt) über meinen Affili-Link eine Einnahme anrechnen würde. Oder für Flugtickets für meinen Sommerurlaub. Oder für Hotelübernachtungen dort. Oder für meine Blau.de-Prepaidkarte, die ich dort privat leergesurft habe. Alles natürlich vorausgesetzt, dass ich die Ausgaben nicht an irgendeiner Stelle einkommensmindernd angegeben habe.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
..., was aber davon steuerlich zu berücksichtigen ist, steht auf einem anderen Blatt.

Alles ist zu versteuern, was denn sonst? Die Affilinates zahlen nur an Gewerbetreibende. Das ist eine B2B-Partnerschaft. Ich denke, rcs hat das hinreichend erklärt. Warum sollte da etwas "auf einem anderen Blatt" stehen? Begründung bitte!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.735
2.274
Welche Definition meinst Du? Ein Unternehmen kann nicht festlegen, in welche Kategorie des Abgabenrechts ein bestimmter Geldfluss einzuordnen ist.

Ich bin mir sehr sicher, dass kein Steuerbescheid Bestand hätte, der mir für eine Docmorris-Bestellung von einer Flasche Wick MediNait 180 ml (damit die Provision unter dem Kaufpreis liegt) über meinen Affili-Link eine Einnahme anrechnen würde. Oder für Flugtickets für meinen Sommerurlaub. Oder für Hotelübernachtungen dort. Oder für meine Blau.de-Prepaidkarte, die ich dort privat leergesurft habe. Alles natürlich vorausgesetzt, dass ich die Ausgaben nicht an irgendeiner Stelle einkommensmindernd angegeben habe.

Bist du überhaupt Partner eines Affilinate-Programms? Nach dem, was du schreibst, würde ich sagen: Nein!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Welche Definition meinst Du? Ein Unternehmen kann nicht festlegen, in welche Kategorie des Abgabenrechts ein bestimmter Geldfluss einzuordnen ist.
Gemäß dem Vertrag zwischen dem Affiliate Marketing Anbieter und dem Publisher erbringt man Werbeleistungen - es handelt sich hier nicht um ein Cashback-Programm! Daher ist die Unterscheidung zwischen den Affiliate-Programmen wie Affili.net, Zanox etc. und Cashback-Programmen wie Qipu durchaus relevant.

Dein Szenario wäre korrekt, wenn Du diese Transaktionen über Qipu durchführen würdest, da die vertragliche Grundlage Cashback=Rabatt ist.

Nutzt Du die Affiliate Programme, erbringst Du eine Leistung, die entsprechend der AGBs = des zwischen Dir und dem Affiliate-Anbieters klar als Werbeleistung definiert ist. In welche Kategorie die "Geldflüsse" einzusortieren sind, bestimmt letztlich der Vertrag, dem Du beim Affiliate-Anbieter zustimmst.

Es ist letztlich Deine Sache, aber vielleicht solltest Du Dir mal die AGBs entsprechend durchlesen.... getreu Deiner Signatur "Lesen gefährdet Ihre Dummheit" ;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
Hallo,

die AGB von Affiliate-Netzwerken sind mir gut bekannt. Dass es zivilrechtlich (und- wie das LG Berlin meint - strafrechtlich) problematisch ist, hiervon abzuweichen, ist mir klar. Weiterhin: Eine vertragliche Regelung kann ein Indiz für die steuerliche Behandlung sein. Bildet der Vertrag aber nicht die tatsächlichen Verhältnisse korrekt ab, ist dies steuerlich zu berücksichtigen.

Anders formuliert: Nicht jede QIPU-Einnahme (auch wenn es Eigenbestellungen sind, die Ausgaben nicht steuermindernd geltend gemacht werden) ist abgabenfrei. Selbst das Bedienen der Gepäckwagenautomaten in FRA 24/7 mit der Meilen-KK ist nicht steuerlich neutral, wenngleich der Vertrag zwischen Dir und dem Betreiber dieser Automaten sicher nur von einem Leihvertrag mit Pfand spricht.

Edit zur weiteren Veranschaulichung: Und die Darlehensrückzahlung des Kindes an seine Eltern, ein paar Wochen vor Beginn des Erststudiums ist auch eine Darlehensrückzahlung? Immerhin hat man es ja so vereinbart.
 
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