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Meinst Du mich?
Es kommen bei uns einfach einige Flüge, Reisen und Hotels zusammen- und dann übernehme ich teilweise noch Buchungen für befreundete Kunden.
viel Spaß beim Versteuern! ;-)
Meinst Du mich?
Es kommen bei uns einfach einige Flüge, Reisen und Hotels zusammen- und dann übernehme ich teilweise noch Buchungen für befreundete Kunden.
viel Spaß beim Versteuern! ;-)
Sehe ich als Laie genauso. Anders sieht es woul aus, wenn jemand Cashback einstreicht für Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden.Das mit dem versteuern verstehe ich nicht.
Ich buche privat eine (Reise)Leistung, für die ich in Form von cashback, einen Rabatt bekomme.
Wie wo was soll ich da versteuern?
Dann sag' ich mal "Nebentätigkeit": Brandenburg : Warum Beamte bei Ökostrom-Anlage aufpassen müssen - Nachrichten Politik - Deutschland - DIE WELTGlaube ja , dass die Sache mit "Steuerfahndung" hier gesagt wurde, weil es richtig gefährlich klingt. ..
Etwa im öffentlichen Dienst UND Cashback kassiert..Welt meinte:..
"Da können ja immerhin schon ein paar Tausend Euro Einspeisevergütung im Jahr zusammen kommen." ..
Sorry Ente, erst kam ein Brief von der Steuerfahndung und dann kam die Betriebsprüfung?
Das ist aber "aussergewöhnlich ungewöhnlich!" Denn wenn die Steuerfahndung bereits aktiv geworden ist, dann prüft sie auch selber weiter und mit mehr Rechten und Befugnissen, als es bei einer Betriebsprüfung üblich ist.
Bei Aktivierung der Steuerfahndung, besteht bereits begründeter Verdacht oder es ist bereits etwas nachgewiesen. Dann geht es nur noch darum weitere Beweise zu sichern, oder den Umfang der Hinterziehung bzw Verkürzung zu erkennen. Und zu diesem Zweck kann die Steuerfahndung, Räume durchsuchen, Akten beschlagnahmen, bei Banken Kontostände einsehen etc.
Das alles gibt es bei einer Betriebsprüfung nur ausnahmsweise!
Bzw informiert dann die Betriebsprüfung die Steuerfahndung, die dann weiter ermittelt!
Die Steuerfahndung ist praktisch sowas wie die Staatsanwaltschaft in Steuersachen!
ABV, Rat des Kreises und MfS waren echt ein Schei**dreck gegen das, was der deutsche "Rechts"Staat hier abzieht.
Bin ich froh, dass die mir mittlerweile meilenweit am A*sch vorbei gehen und diese Unsitten hier _noch_ nicht angefangen haben, Schule zu machen...
..also ich hab mich da schon irgendwie wie ein schlechter Mensch gefühlt während dem Mist...war nicht schön...das erste Mal dass ich zu einem Anwalt musste...der hat mich allerdings immer nur belächelt wenn ich meine Ängste geäußert habe...und meinte nur...naja die beissen sich jetzt halt an einem Kleinen der sich nicht wehrt fest, aber da passiert nichts....
...habe jahrelang fleissig und sehr naiv Affili, Zanox und Qipu für alles was man so im Leben braucht genutzt, bis dann plötzlich eine Anzeige der Steuerfahndung ins Haus flatterte und eine "Betriebsprüfung" ohne vorhandenen Betrieb der letzten Jahre stattfand. Lies sich dann zwar alles erklären und aufklären, war aber am Ende ziemlich teuer und irgendwie auch unwitzig sich so über die letzten Jahre seines Lebens nackig machen zu müssen.... Geprüft haben sie aufgrund von standard Kontrollmitteilungen aus Prüfungen bei den großen Cashbackportalen...kann also jeden treffen der es nicht in der Steuererklärung angibt.
Ich finde es interessant, dass Du "Affili, Zanox und Qipu" als große Cashbackportale in einen Topf wirfst. Man sollte hier schon zwischen "Affiliate Marketing" und "Cashback" unterscheiden.
/QUOTE]
Aus steuerrechtlicher Sicht aber wohl nicht :-D
Genau das Gegenteil - gerade aus steuerrechtlicher Sicht ist hier ein erheblicher Unterschied.Aus steuerrechtlicher Sicht aber wohl nicht :-D
...und ausgehend davon, dass Affiliate-Programme ausschließlich für fremde Transaktionen genutzt werden. Ich kenne einige VFTler, bei denen das nicht der Fall ist. Auch nach dem Ende von z.B. Shop@.(ausgehend davon, dass das Cashback-Programm gem. der Bedingungen ausschließlich für eigene Transaktionen genutzt wird).
Das ist letztlich eine Sache zwischen den Vertragsparteien, wie bereits geschrieben sehen die Affiliate-Programme in fast allen Fällen ganz klar vor, dass eigene Transaktionen eigentlich nicht zulässig sind....und ausgehend davon, dass Affiliate-Programme ausschließlich für fremde Transaktionen genutzt werden. Ich kenne einige VFTler, bei denen das nicht der Fall ist. Auch nach dem Ende von z.B. Shop@.
Da Du gem. der Definition eine Werbeleistung erbringst, sind die Auszahlungen zu 100% steuerlich als Einkünfte relevant. Dort gibt es eigentlich nichts, was auf einem anderen Blatt steht.Wo ich Dir zutimme: Das FA wird bei Affiliate-Auszahlungen eher einmal nachsehen, was aber davon steuerlich zu berücksichtigen ist, steht auf einem anderen Blatt.
..., was aber davon steuerlich zu berücksichtigen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Welche Definition meinst Du? Ein Unternehmen kann nicht festlegen, in welche Kategorie des Abgabenrechts ein bestimmter Geldfluss einzuordnen ist.
Ich bin mir sehr sicher, dass kein Steuerbescheid Bestand hätte, der mir für eine Docmorris-Bestellung von einer Flasche Wick MediNait 180 ml (damit die Provision unter dem Kaufpreis liegt) über meinen Affili-Link eine Einnahme anrechnen würde. Oder für Flugtickets für meinen Sommerurlaub. Oder für Hotelübernachtungen dort. Oder für meine Blau.de-Prepaidkarte, die ich dort privat leergesurft habe. Alles natürlich vorausgesetzt, dass ich die Ausgaben nicht an irgendeiner Stelle einkommensmindernd angegeben habe.
Gemäß dem Vertrag zwischen dem Affiliate Marketing Anbieter und dem Publisher erbringt man Werbeleistungen - es handelt sich hier nicht um ein Cashback-Programm! Daher ist die Unterscheidung zwischen den Affiliate-Programmen wie Affili.net, Zanox etc. und Cashback-Programmen wie Qipu durchaus relevant.Welche Definition meinst Du? Ein Unternehmen kann nicht festlegen, in welche Kategorie des Abgabenrechts ein bestimmter Geldfluss einzuordnen ist.