Rechnung ohne Mwst. von Olotel - wie buchen?

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speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.199
54
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Eines vorab: Ich habe keine Ahnung von Buchhaltung. Habe jetzt die Rechnung aus der Buchhaltung zurückbekommen, da die beiden Sachbearbeiterinnen nicht wissen, wie sie sie buchen sollen?

Ich habe für unsere Firma 4 DZ über Olotel gebucht (Bauma in München). Preis war top :) und es hat alles problemlos geklappt. Der Vermittler ist Global Travel Market Ltd. in Hong Kong. Auf der Rechnung ist keine Mehrwertsteuer aufgeführt. Dies verwirrt die Sachbearbeiterinnen. Ich sehe da kein Problem und würde die Rechnung einfach ohne Mwst buchen.

Wie macht ihr das?
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.912
1.977
MUC
Eines vorab: Ich habe keine Ahnung von Buchhaltung. Habe jetzt die Rechnung aus der Buchhaltung zurückbekommen, da die beiden Sachbearbeiterinnen nicht wissen, wie sie sie buchen sollen?

Ich habe für unsere Firma 4 DZ über Olotel gebucht (Bauma in München). Preis war top :) und es hat alles problemlos geklappt. Der Vermittler ist Global Travel Market Ltd. in Hong Kong. Auf der Rechnung ist keine Mehrwertsteuer aufgeführt. Dies verwirrt die Sachbearbeiterinnen. Ich sehe da kein Problem und würde die Rechnung einfach ohne Mwst buchen.

Wie macht ihr das?

Genau so. Ohne MwSt Buchen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Olotels tritt aber nicht als Vermittler, sondern als Verkäufer der Leistung auf. Anders als z.B. bei hrs.de oder hotels.com kauft man bei Olotels praktisch eine Pauschalreise. Daher bekommt man auch im Hotel hinterher gar keine Rechnung mehr...
 

Agent Smith

Erfahrenes Mitglied
01.08.2009
1.006
54
EDFJ
Ist bei Expedia nicht anders, wenn es eine Prepaid-Rate ist. Auf deren Rechnungen, die man allerdings per E-Mail anfordern muss, ist sogar ein entsprechender Text über nich "fehlende" MwSt. vermerkt.

Gibt leider bei Weiterbelastung an den Kunden trotzdem immer mal wieder Rückfragen von ähnlich ahnungslosen Sachbearbeitern weil die es oftmals nicht schnallen, dass man dann auf den Rechnungsbetrag die MwSt. aufschlägt... :doh:
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
In diesem Fall dürfte dann allerdings eine Einfuhrumsatzsteuer für den nach Deutschland importierten Hotelgutschein fällig werden. Das dürfte für den Zoll zwar recht schwer zu kontrollieren sein, aber wenn Eure Buchhaltung ihm die Indizien im Falle einer Betriebsprüfung offenbart, dürften die auch schnell aufmerksam werden....

Für den Privatbereich ist das natürlich ein echt heisser Tipp zur (MwSt.-)Steuerhinterziehung, bzw. Zollbetrug. Danke!
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
728
151
@ rotanes:

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

@speckerle:

Olotel erbringt als im Ausland ansässiges Unternehmen lediglich eine Vermittlungsleistung in Deutschland und vereinnahmt das Geld, um es an das Hotel weiterzuleiten.

Das Geld wäre im Zeitpunkt der Zahlung als "Sonstiger Vermögensgegegenstand" einzubuchen. Nach Erbringen der Leistung (Übernachtung) hat das Hotel an den Übernachtenden eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen, diese wurde bereits per Vorkasse bezahlt und ist als Aufwand zu buchen (Hotelkosten/Sonstige Vermögensgegenstände).
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
@ rotanes:

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

@speckerle:

Olotel erbringt als im Ausland ansässiges Unternehmen lediglich eine Vermittlungsleistung in Deutschland und vereinnahmt das Geld, um es an das Hotel weiterzuleiten.

Das Geld wäre im Zeitpunkt der Zahlung als "Sonstiger Vermögensgegegenstand" einzubuchen. Nach Erbringen der Leistung (Übernachtung) hat das Hotel an den Übernachtenden eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen, diese wurde bereits per Vorkasse bezahlt und ist als Aufwand zu buchen (Hotelkosten/Sonstige Vermögensgegenstände).

Also muss das Hotel eine Rechnung inkl. MwSt an den Kunden aushändigen?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.707
140
So müsste ein ausländisches Unternehmen dann jedes Hotel günstiger anbieten können als es deutsche Unternehmen könnten (vorausgesetzt sie kriegen vom Hotel die gleichen Preise wie die deutschen Vermittler)?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Olotels tritt aber nicht als Vermittler, sondern als Verkäufer der Leistung auf...

@ rotanes:

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

@speckerle:

Olotel erbringt als im Ausland ansässiges Unternehmen lediglich eine Vermittlungsleistung in Deutschland und vereinnahmt das Geld, um es an das Hotel weiterzuleiten.

was denn nun?????


Edit: @steroidpsycho Wenn es wirklich ein "Verkauf" ist (Pauschalreisemodell), dann dürfte das Hotel in vielen Fällen nicht einmal den vom Kunden an den Verkäufer bezahlten Preis erfahren und kann somit auch keine Rechnung / Mwst. ausstellen. Der Gast überreicht dem Hotel in solchen Fällen ja nur einen Voucher des Verkäufers ohne Nennung des an den Verkäufer bezahlten Preises. Hotel und Verkäufer rechnen einmal pro Jahr über einen Rahmenvertrag z.B. die garantierte Abnahme von 1000 Zimmer zu einem Festpreis 100.000€ ab, auf Auslastungs-Risiko des Verkäufers.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Einfuhr eines solchen Vouchers nach Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt; die praktische Erhebung dieser Steuer steht da natürlich auf einem anderen Blatt - das dürfte "Mission impossible" für den Zoll sein, ausser wie im Ausgangsfall geschildert er in der Buchhaltung auf solche Fälle gestossen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Bei solchen Konstellationen versteuert der Verkäufer der Reiseleistung diese gem. §25 UStG (Margensteuer). Vorsteuerabzug durch den Reisenden ist nicht möglich.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Bei solchen Konstellationen versteuert der Verkäufer der Reiseleistung diese gem. §25 UStG (Margensteuer). Vorsteuerabzug durch den Reisenden ist nicht möglich.

Das macht der in HKG ansässige Verkäufer dann sicher sehr zuverlässig beim Finanzamt in Kowloon ;)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Im B2B Bereich ist das für den Fiskus letztlich "Jacke wie Hose", da die MwSt. da ja nur ein durchlaufender Posten ist und allenfalls, wie in dem Expedia-Link beschrieben, ein Liquiditäts-Vorteil auftritt.

Im Privatreisenden-Geschäft kann man durch diese Model anscheinend in der Tat die MwSt. einsparen, wenn man denn bereit ist, den Hotelvoucher sozusagen elektronisch am Zoll vorbei zu schmuggeln.
 

Chaoskind

Reguläres Mitglied
01.10.2010
46
17
Im B2B Bereich ist das für den Fiskus letztlich "Jacke wie Hose", da die MwSt. da ja nur ein durchlaufender Posten ist und allenfalls, wie in dem Expedia-Link beschrieben, ein Liquiditäts-Vorteil auftritt.
Wenn ich mich recht erinnere, ist es leider nicht Jacke wie Hose - im schlimmsten Fall sogar Steuerhinterziehung.

Wenn Reverse Charge greift musst Du die Meldung abgeben - und kannst die fällige Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen (wenn Du den Vorsteuerabzugsberechtigt etc. bist). Falls Du keine Meldung abgibst, wird die fällige Umsatzsteuer nicht gemeldet/gezahlt -->hinterzogen (unabhängig davon ob Du die Steuer im selben Moment mit etwas anderem wieder verrechnen kannst)
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.468
523
Wenn ich mich recht erinnere, ist es leider nicht Jacke wie Hose - im schlimmsten Fall sogar Steuerhinterziehung.

Wenn Reverse Charge greift musst Du die Meldung abgeben - und kannst die fällige Umsatzsteuer mit der Vorsteuer verrechnen (wenn Du den Vorsteuerabzugsberechtigt etc. bist). Falls Du keine Meldung abgibst, wird die fällige Umsatzsteuer nicht gemeldet/gezahlt -->hinterzogen (unabhängig davon ob Du die Steuer im selben Moment mit etwas anderem wieder verrechnen kannst)

D.h. Wenn ich jetzt von Deutschland aus ein Hotel in der Schweiz über Expedia buche, muss ich in der Schweiz die Umsatzsteuer abführen? Nur wo? Im Hotel jedenfalls nicht... Beim Zoll? Bei der Einreise, wurde dann den schon eine Leistung erbracht - und wie wird die Versteuerung gehandhabt bei unterschiedlichen Steuersätzen bspw. für die Übernachtung und das Frühstück. Nach in Inanspruchnahme des Hotelgutscheins, also bei der Ausreise?
 
Zuletzt bearbeitet:

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Da höchst wahrscheinlich mit CC gebucht, handelt es sich um einen mit Exchange Rate Notice versehenen Auslandsumsatz.

Ich habe für die erwähnten Damen der Finanzmacht noch ein kleines Filmchen.

Excel - Umsatzsteuer und Bruttopreis berechnen - YouTube

Sollte mir so eine rechthaberische Finanzkuh unwissend solchen Unfug buchen, dürfte sie in Zukunft zu Hause die MwsT aus den Kneipenbelegen von ihrem Iltis herausrechnen.

Faktor 1.19 , blos durchwas?:p
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.199
54
Um ehrlich zu sein, habe ich es jetzt nicht verstanden :eek:

Rechnung vom Hotel haben wir keine. Kann mir auch nicht vorstellen, dass wir eine bekommen. Zimmerpreis lt. Hotel und diversen Buchungsportal war um die 400 €; bei Olotel haben wir 139 € (auch noch inkl. Frühstück!) gezahlt. Ich denke wohl, dass sie gewusst haben, wie viel wir bezahlt haben, da sie für jeden Bettbezugwechsel (Zimmer wurden abwechselnd von ADler genutzt) eine Gebühr (insgesamt 130 €) verlangten. Das hatten wir noch nie; konnten wir aber gut verschmerzen.

Kann mir einer bitte nochmals konkret sagen, was nun gemacht werden muss? Danke.

P.S. Steuerberater ist sich ebenfalls unsicher! Nein, wir wechseln ihn nicht und auch die Sachbearbeiterinnen dürfen bleiben ;)
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.426
200
Um ehrlich zu sein, habe ich es jetzt nicht verstanden :eek:

Rechnung vom Hotel haben wir keine. Kann mir auch nicht vorstellen, dass wir eine bekommen. Zimmerpreis lt. Hotel und diversen Buchungsportal war um die 400 €; bei Olotel haben wir 139 € (auch noch inkl. Frühstück!) gezahlt. Ich denke wohl, dass sie gewusst haben, wie viel wir bezahlt haben, da sie für jeden Bettbezugwechsel (Zimmer wurden abwechselnd von ADler genutzt) eine Gebühr (insgesamt 130 €) verlangten. Das hatten wir noch nie; konnten wir aber gut verschmerzen.

Kann mir einer bitte nochmals konkret sagen, was nun gemacht werden muss? Danke.

P.S. Steuerberater ist sich ebenfalls unsicher! Nein, wir wechseln ihn nicht und auch die Sachbearbeiterinnen dürfen bleiben ;)

Also wenn Du es nicht verstehst, finde ich das nicht schlimm (ging mir beim Lesen trotz meines nicks auch so;)).

Aber Dein StB muss sich halt mal kundig machen - das ist sein Job! Gib ihm den link zu diesem Thema, dann hat er was, womit er anfangen kann.

Ach ja, wenn er das dann liest: schöne Grüße!:D

SB
 

speckerle

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.199
54
Vielleicht kopier ich ihm das hier raus, möchte ja nicht meine Identität hier freigeben :)

Vielleicht ist es besser, wenn ich es direkt mit ihm abkläre und nicht unsere SB mit seiner SB.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.153
10.875
FRA/QKL
Was nicht geht ist Mehrwertsteuer aus einer Nettorechnung zu ziehen. Wenn auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer explizit ausgewiesen ist kann diese auch nicht abgezogen werden. D.h. der Rechnungsbetrag wird komplett auf dem Kostenkonto gebucht und der Steueranteil ist 0. Frühstücksregelung in Deutschland ist natürlich zu beachten. Aber auch hier gilt, wenn nicht explizit ausgewiesen gelten die Pauschalen.

Als Dienstleistungsempfänger würde ich das ansonsten entspannt sehen. Der Dienstleister ist für korrekte Versteuerung seiner Leistungen verantwortlich.
 
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