Wie vorgehen bei Beschwerde wegen Flugverspätung (Delta Air)

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section31

Reguläres Mitglied
18.08.2014
65
7
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Hallo,

ich bin vor ein paar Tagen von einer Reise mit zwei weiteren Personen zurückgekommen. Die Reise ging von Amsterdam nach New York, eine Woche später von New York nach San José (Costa Rica) und von da dann nach drei Wochen wieder nach Amsterdam. Auf der Reise von NYC nach SJO gab es eine Zwischenlandung in Atlanta. Die erste Maschine hatte allerdings einen Defekt, sodass wir erst drei Stunden später losgekommen sind und unseren Anschlussflug verpasst haben. Delta hat uns ein Hotelzimmer in Atlanta kostenlos zur Verfügung gestellt (allerdings ohne Essensgutscheine) und am nächsten Tag haben wir den Flug nach San José antreten können. Insgesamt sind wir dadurch etwa 16 Stunden verspätet angekommen. Nun wollte ich einmal fragen, ob ich eine Entschädigung verlangen kann und wie ich da vorgehen muss? Muss ich mich an Delta Air oder an KLM wenden, die die Transatlantik - Flüge durchgeführt haben? Gebucht wurde alles als Paket über ebookers, die wiederrum bei Delta gebucht haben. Worauf muss ich achten und welche Anschrift muss ich verwenden?

Vielen Dank für Eure Tipps,

Stephan
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Problem ist dass es sich nicht um Flüge nach der EU-Verordnung handelt. Du kannst dich faktisch nur bei Delta beschweren, vermutlich gibts dann einen Gutschein. Wenn nicht, dann würde ich die Sache abhaken.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
dot.gov - Department of transportation. Suche nach "Airline Service complaints". Ob es was hilft, weiß ich nicht. Aber wenn beschweren, dann dort.
 

section31

Reguläres Mitglied
18.08.2014
65
7
Gibts denn in den USA gar keine Gesetze dazu? Ich meine, die müssten doch wenigstens meine erste Hotelnacht ersetzen, die ich nicht antreten konnte, ganz abgesehen von dem verlorenen Urlaubstag. Und dass es nicht mal Essensgutscheine gab, fand ich auch nicht richtig.
 

section31

Reguläres Mitglied
18.08.2014
65
7
Eine Frage habe ich noch: Ich habe erfahren, dass sich bei meinem Flug KLM um die Beschwerden kümmert, unter anderem da der erste Flug in Amsterdam losging. Greift dann nicht doch EU - Recht?
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Eine Frage habe ich noch: Ich habe erfahren, dass sich bei meinem Flug KLM um die Beschwerden kümmert, unter anderem da der erste Flug in Amsterdam losging. Greift dann nicht doch EU - Recht?

Du hast geschrieben:
Auf der Reise von NYC nach SJO gab es eine Zwischenlandung in Atlanta. Die erste Maschine hatte allerdings einen Defekt, sodass wir erst drei Stunden später losgekommen sind und unseren Anschlussflug verpasst haben.

Ist eine der Städte in der EU?
 

section31

Reguläres Mitglied
18.08.2014
65
7
Du hast geschrieben:


Ist eine der Städte in der EU?

Nein, nicht auf der Strecke. Ich frage nur deshalb da ich nicht weiß, wie das gesehen wird. Ich habe den ganzen Trip als einen Flug mit einwöchigem Zwischenstop in NYC gebucht. Streng genommen ist es ein Flug von Amsterdam über NYC nach SJO. Und Amsterdam liegt in der EU. KLM hat auch schon geantwortet, dass sie meine Beschwerde bearbeiten werden. Daher meine Frage, ob da dann doch das EU Recht gilt?
 

section31

Reguläres Mitglied
18.08.2014
65
7
Andernfalls hättest du das Hotel in SJO und ATL bezahlen dürfen.

Wohl kaum. Hätte dann die Nacht am Flughafen verbracht. Aber das ist doch jetzt gar keine Diskussion wert. Eine gute Airline kommt selbstverständlich für ein Hotel auf, darum bin ich auch nicht froh deswegen. Ich hätte lieber den Tag dort verbracht, wo ich ihn gebucht hatte. Und in der EU ist es so geregelt, dass es sogar ordentlich Schadensersatz gibt. Ich will doch gar nichts, was mir nicht zusteht. Aber wenn ich es nicht ausprobiere, kriege ich es auch nicht heraus. Ich wollte doch nur wissen, an wen ich mich wenden muss. Und ich wollte wissen, ob EU Recht greift, wenn der erste Flug aus der EU erfolgt.
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
KLM hat auch schon geantwortet, dass sie meine Beschwerde bearbeiten werden. Daher meine Frage, ob da dann doch das EU Recht gilt?

AF / KLM bearbeiten die Beschwerden für Delta für Kunden aus Deutschland (+ vermutlich noch mehr Europäische Länder, kann nur nicht sagen welche). Also selbst wenn du über delta.de eine Beschwerde schreibst erhältst du von AF / KLM eine Antwort.
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Gibts denn in den USA gar keine Gesetze dazu?
Nur sehr lasche, von den Ansprüchen wie in den EU-Regularien ist man meilenweit entfernt. Hotel ohne Schwierigkeiten angeboten zu bekommen ist schon das Maximum, viele Flughäfen haben Pritschen für sowas.

Ich meine, die müssten doch wenigstens meine erste Hotelnacht ersetzen, die ich nicht antreten konnte
Nein.

Und in der EU ist es so geregelt, dass es sogar ordentlich Schadensersatz gibt.
Die Kompensationen der EU-Richtlinie sind kein Schadensersatz sondern eine Strafe für die nicht erbrachte Leistung, ersteren müssen Airlines hier nämlich auch in aller Regel nicht leisten.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.105
597
Ich meine, die müssten doch wenigstens meine erste Hotelnacht ersetzen, die ich nicht antreten konnte, ganz abgesehen von dem verlorenen Urlaubstag. Und dass es nicht mal Essensgutscheine gab, fand ich auch nicht richtig.

Aus Kundensicht, speziell wenn man europaeische Regeln zugrunde legt, ist das alles aergerlich. Doch es bleibt dabei: rechtlich verpflichtet ist DL zu gar nichts.
Sollte Deine Reise ein Pauschalarrangement sein, koenntest Du evtl. den Reiseveranstalter ansprechen.
 
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