@EinerWieKeiner, TachoKilo, SOG:
EWK liegt schon ganz nahe an der Praxis - mit guten Argmenten wird man das Tätigwerden des MDK meist erreichen. Schreibt der AG nur, er habe Zweifel an einer Krankmeldung, dann kann schon eine Formularantwort kommen, wie von SOG berichtet. Es gilt also, die Verdachtsmomente, die für ein Krankmachen sprechen, möglichst präzise (Datum, Uhrzeit, Ort, beobachtetes Verhalten) zu schildern.
Ich habe in meiner Praxis als Arbeitgebervertreter vielleicht schon 50 Male an den MDK geschrieben und geschätzt 45 Male ein Tätigwerden erreicht. Echte Erfolgsfälle, in denen der MDK dann eine fehlerhafte AU bestätigt, sind gleichwohl selten.
Häufig erlebe ich aber auch auf seiten des AG Mißverständnisse: Nicht selten wird die AU interpretiert als "bettlägrig krank" und die Aufregung ist groß, wenn der AN dann beim Einkaufen bei Edeka gesehen wird. Das ist natürlich kompletter Unsinn, beispielshaft sei der Flugbegleiter genannt, der eine Mittelohrentzündung mit gestörtem Druckausgleich hat und daher ganz sicher arbeitsunfähig ist, aber sehr wohl Einkäufe erledigen kann.