ANZEIGE
Es besteht für mich eventuell die Möglichkeit, in Frankreich Geschäftsführer einer lokalen Tochter eines deutschen Unternehmens zu werden. Das ganze ist eine rein französische SARL, keine exotischen Konstruktionen.
Hierbei würde meine Familie am Erstwohnsitz in Deutschland bleiben und ich würde pendeln.
Einen Wechsel in das französische Steuersystem möchte ich aus verschiedenen Gründen (nicht nur wegen der deutlich höheren Steuersätze...) vermeiden.
Bevor ich überhaupt zu einem Steuerberater gehe (das müsste ich eh, wenn das konkreter wird und würde dies dann auch tun) bräuchte ich Euer Wissen / Eure Meinung, ob ich die Basics korrekt habe:
1) Bei Aufenthalt unter 183 Tagen im Jahr in Frankreich bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig. Das heisst, wenn ich von 52 Wochen im Jahr 6 Wochen Urlaub habe und mindestens 3-4 komplette Wochen dienstlich auf Messe in Deutschland bin, dann bleiben 42-43 Wochen. Wenn ich nun im Schnitt nur 4 Tage pro Woche in Frankreich bin (im Durchschnitt pro Monat 4-5 Home Office Tage in Deutschland), dann sind das über den Daumen 168 bis 172 Tage pro Jahr in Frankreich. Also Versteuerung in D - mein AG müsste lediglich eine zusätzliche Krankenversicherung für mich abschließen, da meine deutsche KV nicht für so lange Zeiträume im Ausland gilt. Korrekt?
2) Geldwerter Vorteil für Dienstwagen und vom AG bezahlte Heimflüge dementsprechend auch nach deutscher Steuer. Korrekt?
3) Schwieriger: Wie werden denn angebrochene Tage gerechnet - wenn ich also zB bereits am Sonntag Abend in den Flieger nach Frankreich steige? Ist der Sonntag dann in D oder in FR? Nach Logik ("Abflug Abends heißt der größte Teil des Tages ist in D, also gilt der Tag für D") wage ich da nicht zu gehen - schließlich sagt das Finanzamt ja auch, dass man bei einer Reisekostenabrechnung den Satz des Landes bekommt, welches das letzte Land an dem Tag war => Abflug zur Dienstreise um 20 Uhr mit Ankunft im Hotel 23 Uhr = Verpflegungspauschale des Ankunftslandes (obwohl man da nur 1h des Tages ist...)
Danke für Eure Erfahrungen....
Hierbei würde meine Familie am Erstwohnsitz in Deutschland bleiben und ich würde pendeln.
Einen Wechsel in das französische Steuersystem möchte ich aus verschiedenen Gründen (nicht nur wegen der deutlich höheren Steuersätze...) vermeiden.
Bevor ich überhaupt zu einem Steuerberater gehe (das müsste ich eh, wenn das konkreter wird und würde dies dann auch tun) bräuchte ich Euer Wissen / Eure Meinung, ob ich die Basics korrekt habe:
1) Bei Aufenthalt unter 183 Tagen im Jahr in Frankreich bleibe ich in Deutschland steuerpflichtig. Das heisst, wenn ich von 52 Wochen im Jahr 6 Wochen Urlaub habe und mindestens 3-4 komplette Wochen dienstlich auf Messe in Deutschland bin, dann bleiben 42-43 Wochen. Wenn ich nun im Schnitt nur 4 Tage pro Woche in Frankreich bin (im Durchschnitt pro Monat 4-5 Home Office Tage in Deutschland), dann sind das über den Daumen 168 bis 172 Tage pro Jahr in Frankreich. Also Versteuerung in D - mein AG müsste lediglich eine zusätzliche Krankenversicherung für mich abschließen, da meine deutsche KV nicht für so lange Zeiträume im Ausland gilt. Korrekt?
2) Geldwerter Vorteil für Dienstwagen und vom AG bezahlte Heimflüge dementsprechend auch nach deutscher Steuer. Korrekt?
3) Schwieriger: Wie werden denn angebrochene Tage gerechnet - wenn ich also zB bereits am Sonntag Abend in den Flieger nach Frankreich steige? Ist der Sonntag dann in D oder in FR? Nach Logik ("Abflug Abends heißt der größte Teil des Tages ist in D, also gilt der Tag für D") wage ich da nicht zu gehen - schließlich sagt das Finanzamt ja auch, dass man bei einer Reisekostenabrechnung den Satz des Landes bekommt, welches das letzte Land an dem Tag war => Abflug zur Dienstreise um 20 Uhr mit Ankunft im Hotel 23 Uhr = Verpflegungspauschale des Ankunftslandes (obwohl man da nur 1h des Tages ist...)
Danke für Eure Erfahrungen....