AHA! Gerade wird es interessant!
Verpflegungspausch in D liegt irgendwo bei 24 Euro/diem richtig? Ergo 8 Euro pro Übernachtung, die ich "spare".
...die "hinterzogen" werden trifft es eher...
Das Steuergesetz diesbzgl mal genau studiert? Unentgeltliche Zuwendung in Form von Frühstück fällt darunter.
Aber lassen wir das.
Wie gefragt, wie sieht es den da mit Upgrades, unentgeltlichen parken u.ä. Benefits aus?
Das Frühstück wird ja nicht vom Arbeitgeber gewährt, sondern vom Hotel - und hier auch nicht auf Grund der Vertragsbeziehung AG/Hotel - sondern auf Grund vom persönlichen Status des Gastes - und diesen Status kann der Gast ja z.B. über seine private KK erhalten (womit der Gast das Frühstück ja quasi aus eigener Tasche zahlt) - ohne das der AG irgendetwas damit zu tun hätte.
Nach der Logik müssten ja auch Upgrade bei Flügen steuerpflichtig sein - na dann viel Spass.
NEIN. Das eine ist das Verrechnen einer Leistung, die man ja kostenfrei erhalten hat. Sprich du stellst einen Aufwand in Rechnung, den du nicht gehabt hast.
Das ist Betrug.
... Das Frühstück als Benefit ist doch auch nichts anderes als eine kostenfreie Mehrleistung die mir der Verkäufer angedeihen lässt. Ich bekomme die Pauschale übrigens nicht von meinen AG - sondern ich kann sie einfach abrechnen.
Genau. Deswegen hast Du keine Aufwand für das Frühstück und kannst es weder deinem Arbeitgeber noch dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Das Pauschale steht dir schlichtweg nicht zu. BASTA!
Das ist Quatsch - Pauschalen stehen dir UNABHÄNGIG vom Aufwand zu - wenn ich nicht frühstücke bekomme ich ja auch die Pauschale (und das ist bei mir eh meistens der Fall) - BASTA.
Nach deiner Logik müsste ich also die Pauschale mindern weil ich theoretisch hätte frühstücken können? Denk mal ein bisschen nach.
Frühstück verpasst – Mahlzeitenkürzung ist trotzdem Pflicht
Geschäftsreisende stehen häufig auf Kriegsfuß mit Travelmanagern und Buchhaltern und beschweren sich über, ihrer Meinung nach, zu Unrecht vorgenommene Mahlzeitenkürzungen. Grundsätzlich gilt jedoch: Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit unentgeltlich zur Verfügung, muss die erhaltene Verpflegungspauschale immer gekürzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die zur Verfügung gestellte Mahlzeit wirklich verspeist wurde oder nicht. Auch die Gründe für das Nichteinnehmen einer Mahlzeit sind irrelevant (BMF-Schreiben vom 24.10.14, Rz. 75). Das hat das Bundesministerium für Finanzen in einer Stellungnahme erneut bestätigt.
Ach und bei der Übernachtung mache ich auch sehr oft Pauschalen geltend - ohne Probleme bei einer Prüfung wenn der tatsächliche Aufwand niedriger war, den hier gilt man kann nach Pauschale ODER tatsächlichen Kosten abrechnen. Das geht sogar so weit das du 50% des Zimmerpreise & eine Pauschale absetzen kannst wenn sich zwei Personen das Zimmer teilen - oder in anderer Kombi zwei Mal die Pauschale abrechnen kannst. Ersterer Fall wurde bei uns schon geprüft und hat zu keinen Problemen geführt.
Ich schrieb (unabhängig von der Statusdiskussion), dass, wenn das Frühstück inkludiert ist, die Verpflegungspauschale um 20%/€4,80 gekürzt werden muss, egal ob das Frühstück eingenommen wird oder nicht. Du hattest dies bestritten.
Genau. Deswegen hast Du keine Aufwand für das Frühstück und kannst es weder deinem Arbeitgeber noch dem Finanzamt in Rechnung stellen.
Das Pauschale steht dir schlichtweg nicht zu. BASTA.
... die Gepflogenheiten in Österreich konzentrieren.
dass ich leider die Vorschriften viel zu genau kenne. Das wird dir übrigens dein Steuerberater auch bestätigen.
.Das ist Betrug.
Nein ich habe ich nicht - ich habe nur geschrieben das mir die Pauschale unabhängig von meinem persönlichen Aufwand zu steht. Da Mr. G ja der Meinung ist das ich die Pauschale nicht geltend machen kann weil ich keinen Aufwand hatte.
Natürlich hat LH88 Recht.
Folgendes Gedankenexperiment: Der Arbeitgeber zahlt mir keine Verpflegung, stattdessen die Pauschale.
Ich frühstücke nicht im Hotel, sondern direkt neben dem Hotel wohnt meine Tante Gerda, mit der treffe ich mich im Cafe nebenan zum Frühstück. Am Ende diskutieren wir - wie das halt so ist - kurz darüber, wer heute wen einlädt. Und dann? Wenn ich Tante Gerda einlade, bekomme ich die Pauschale vom AG, wenn sie mich einlädt, dann nicht? Never.
Um es dann rund zu machen,
Ob man es dann macht oder nicht - ist einem wohl selbst überlassen..
Da die Verpflegung von meinen Arbeitgeber bezahlt wird, berechne ich keine Mahlzeiten welche ich in ausreichender Qualität irgendwo Gratis (Status, Einladung, etc.) bekommen habe.
Du liegst in deiner Einschätzung falsch. Jeder AG in Deutschland ist verpflichtet bei den Pauschalen Kürzungen vorzunehmen für kostenfreie Mahlzeiten in Verbindung mit Übernachtungs- und Transferleistungen, und zwar völlig unabhängig davon ob du diese Leistung in Anspruch nimmst oder nicht. Es spielt auch keine Rolle wie es zu dem kostenfreien Frühstücksangebot im Hotel gekommen ist. Solange das Hotel für deine Übernachtungsleistung warum auch immer eine kostenfreie Frühstücksleistung zur Verfügung stellt, muss diese bei der Pauschale gekürzt werden. Da gibt es nichts zu deuteln oder zu interpretieren.Da sich in D aber die Dinge anders gestalten und es sicher nicht die Regel ist das der Arbeitgeber während Dienstreisen die Mahlzeiten bezahlt, wird dies eben über Pauschalen abgerechnet - freut den Arbeitgeber, freut den Arbeitnehmer.
Du liegst in deiner Einschätzung falsch. Jeder AG in Deutschland ist verpflichtet bei den Pauschalen Kürzungen vorzunehmen für kostenfreie Mahlzeiten in Verbindung mit Übernachtungs- und Transferleistungen, und zwar völlig unabhängig davon ob du diese Leistung in Anspruch nimmst oder nicht. Es spielt auch keine Rolle wie es zu dem kostenfreien Frühstücksangebot im Hotel gekommen ist.