Ich habe gleich am 21.12.2016 meine Bank entsprechend über meinen Rückbuchungswunsch informiert und sämtliche Nachweise (Stornierungs-Bestätigung von Check24, Stornierungsbestätigung von AVIS-Seite, ...) mit eingereich. Nachdem angeblich Visa die erste Beanstandung abgelehnt hatte, habe ich mit Nachdruck meinen Fall erneut prüfen lassen. Am 06.01.2017 wurde mir dann der Betrag wieder gut geschrieben. Allerdings habe ich bislang noch keine konkrete Aussage, wer nun genau diese Gutschrift beauftragt hat - dazu bekomme ich diese Woche nochmals Infos von meiner Bank. Dann melde ich mich gerne mit weiteren Infos dazu.
Guten Morgen zusammen,
aus aktuellem Anlass möchte ich - wie versprochen - mich noch einmal zu diesem Thema zurückmelden.
Tatsächlich habe ich eine Rückbuchung am 06.01. erhalten. Laut meiner Bank kam diese auch tatsächlich vom Händler. Sprich: sie wurde von Visa über Atlasoption tatsächlich zurückgebucht. In meinem Fall (Buchung -> Zahlung, Stornierung -> Zahlung zurückerhalten) könnte ich das nun als erledigt betrachten, da keinerlei Vertragsverhältnis zwischen Atlasoption und mir mehr bestehen würde.
Das nehme ich jetzt zum Grund, meinen privatrechtlichen Weg und meine Faktensammlung (vorerst) zu stoppen.
In einem bewusst separat geöffneten Thread - welcher freundlicherweise, und ohne vorherige Rückfrage - mit diesem hier zusammengeführt wurde (wenngleich gänzlich andere Fragestellung und kein Zusammenhang mit Chargeback), hatte ich Betroffene, die bei Check24 gebucht hatten, aufgerufen, sich mit konkreten Daten zu melden (Zeitpunkt Buchung, Zeitpunkt Problemfeststellung, Zeitpunkt Benachrichtigung
von Check24, Zeitpunkt Problemmeldung
zu Check24).
Hintergrund dieses separaten Threads: Fakten für eine eventuelle Regressnahme Check24 starten.
So kann ich mittlerweile nachweisen, dass die Probleme Atlasoptions - im Bezug auf meinen Buchungszeitpunkt - in 2016 bereits knapp 3 Monate zuvor vorhanden waren.
Zudem konnte ich ganz klare Schwankungen im Benachrichtigungsverhalten von Check24 ausmachen: manche Kunden wurden Anfang, manche Mitte, und manche Ende Dezember informiert, manche telefonisch, manche schriftlich - in technischen Hochzeiten ist eine
zeitnahe und
gleichzeitige Benachrichtigung
aller betroffenen Kunden kein Problem und ein absolutes
MUSS.
Unternehmen, die provisionsbasierte Maklertätigkeiten durchführen, haben eine entsprechende Sorgfalts- und Informationspflicht zu wahren - somit liese sich eine Analogie zu anderen Onlinevermittlern herstellen.
Einziges Manko für die Regressnahme: man müsste nachweisen, dass Check24 jeweils bereits zum Zeitpunkt der Buchung eine Information über die Probleme vorlag - und genau zu diesem Zweck, zur Gegenseitigen Hilfe und Bezeugung, hätte der eingangs genannte, separate Thread dienen sollen.
Übrigens: Atlasoption hatte bereits 2015 entsprechende Schwierigkeiten... bei einer entsprechend gewissenhaften Überprüfung seiner Vermittlungspartner, wäre das aufgefallen.