Sprich: Ausstellungsdatum und Mindestbuchungsfrist WIDERSPRECHEN sich.
Ausstellungsdatum und Mindestbuchungsfrist WIDERSPRECHEN sich also nicht, sie ergänzen sich.
Grundsätzlich gilt: Wenn sich zwei Buchungsregeln widersprechen, dann bedeutet es, dass man, egal wie und wann man bucht, immer mindestens eine dieser Regeln brechen müsste. Dies ist hier aber
nicht der Fall, ganz im
Gegenteil. Es reicht hier (zumindest bei der ersten Ticketerstausstellung) nämlich, dass man
eine der Regeln einhält, um automatisch auch die
andere zu erfüllen. Wir haben hier anstatt eines Widerspruchs eine
Redundanz vorliegen, sozusagen das genau Gegenteil eines Widerspruchs.
Mehrere redundante Ticketregeln kommen indes häufig vor, auch weil sie dann eventuell erst später, etwa im Fall von Umbuchungen oder sonstigen Änderungen, einzeln zur Anwendung kommen könnten. Darüber hinaus werden Flugtarife häufig voneinander abgeleitet, basieren also auf früheren ähnlichen Tarifen, deren Regeln einfach übernommen werden, solange sie der Intention desjenigen, der den neuen Tarif erstellt, nicht widersprechen. Sie richten ja sozusagen keinen Schaden an.
Im konkreten Fall könnten die beiden scheinbar redundanten Regeln evtl. auch einzeln zur Anwendung kommen, etwa wenn der Kunde sich Ende Mai entschließt, den Abflug seines im April ausgestellten Tickets vom 2.6. auf den 4.6.
umzubuchen. Das ginge dann allein wegen der Mindestbuchungsfrist nicht.
Mag aber sein, dass dieser Umbuchung wiederum andere Bestimmungen
widersprechen (zB "Ticket ist nicht umbuchbar"), es gilt halt immer die striktere von mehreren konkurrierenden Regeln.