Trennung geschäftliche und private Meilen

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Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
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Werden die Meilen auf das "Konto" des AN gebucht und verweigert dieser die Herausgabe des Kontostands oder der PIN, kann der AG nicht überprüfen, welcher Status und wieviel Meilen sich angesammelt haben .

Zugegeben es mag nicht viele Reisestellen geben, die ihr Handwerk nach Meinung der hiesigen Foreninsassen auch nur halbwegs verstehen, aber nachzuvollziehen, wer was an Meilen bekommen hat, ist mit relativ wenig Aufwand durchaus machbar. Als Zahlender habe ich Buchungsklassen und Strecken. Mehr brauche ich nicht um auch ohne irgendwelches Zutun des MA ein halbwegs vernünftiges Bild zu bekommen, was da an Meilen dienstlich zusammengeflogen worden ist.

Kombiniere ich dieses Wissen mit dem sonstigen Buchungsverhalten des MA habe ich relativ schnell ein recht gutes Bild, ob der MA sich hinsichtlich seiner Flugreisen "vernünftig" verhält oder die Meilengutschrift als Ansporn nimmt, seinen persönlichen Vorteil zu maximieren. Fällt bspw. auf das Reisetermine insbesondere dann kurzfristig verschoben werden wenn niedrige Tarifklassen gebucht wurden oder wird nachweislich und unnötigerweise erst kurz vor Abflug gebucht kann man sich als AG durchaus eher für den Verbleib der dienstlich erflogenen Meilen interessieren als wenn jemand immer "brav" unterwegs ist.

Dank PPB kann ich "ungebührliches Verhalten" im übrigen auch ohne jegliche disziplinarische Maßnahme recht gut steuern. Wer mit bezahlten Tickets nicht richtig umgehen kann, fliegt in Zukunft in "X" und "I" in der Gegend rum.
 
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LEGO HON
13.10.2011
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5
BLACK BOX
Schreib doch bitte nicht so einen Unsinn, wenn es sich um geschäftlich erflogene Meilen handelt gehören diese dem AG .
.

Schon klar aber wie ist es wenn der AG dich zu einen Kunden schickt und der Kunde bezahlt das Ticket / Wem gehören da die erflogenen Meilen ?
a: dem Arbeitgeber
b: dem Arbeitnehmer
c: dem Kunden

und warum ?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Schon klar aber wie ist es wenn der AG dich zu einen Kunden schickt und der Kunde bezahlt das Ticket / Wem gehören da die erflogenen Meilen ?
a: dem Arbeitgeber
b: dem Arbeitnehmer
c: dem Kunden

und warum ?

Auf jeden Fall nicht dem AN.

Auch wenn dich dieses Thema scheinbar brennend interessiert solltest du evtl. aufhören solch Blödsinn zu schreiben.


Im Gegensatz zu den meisten die hier etwas posten habe ich in der Sache persönliche Erfahrung. Ich habe einen AN auf Herausgabe sämtlicher beruflich erflogener Meilen erfolgreich verklagt. Im Zuge des Prozesses musste der AN mir sämtliche Zugangsdaten zu seinen Kto geben, sämtliche privat genutzten Meilen wurden in Euro bewertet und von AN bezahlt und der AN musste mir die Nutzung der Meilen übertragen.

Und in der Sachen hat der gegnerische Anwalt, der ansonsten wirklich kämpferisch war, sofort klein bei gegeben, und auch von Seiten der Gerichtes gab es keine Sekunden Zweifel wie mit den Meilen und dem Konto zu verfahren ist.

Das mit den 2 Jahren ist natürlich auch Blödsinn, wenn der AN durch seine Reisetätigkeit einen Status hat der dafür sorgt das die Meilen nicht verfallen, kann der AG natürlich auch auf diese Meilen zurückgreifen.

Nochmal, der Gebrauch der Meilen sollte mit dem AN abgesprochen werden und schon ist man auf der sicheren Seite.

Hätte der AN, sich zu einem Zeitpunkt zu dem wir uns noch bestens verstanden haben eine Lösung gesucht, ich hätte ihm wahrscheinlich die private Nutzung der Meilen gestattet. Aber wenn jemand im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses absurde Forderungen stellt dann muss man sich nicht wundern wenn der (genervte) AG auch nach Möglichkeiten sucht den AN ein wenig zu ärgern.

Und weiterhin, sind nicht alle AGs die die Meilen ihren ANs behalten bzw. nutzen wollen totalen Vollidioten, Meilen werden ja nicht nur von den maximalen Vielfliegern generiert die die Meilen wirklich als Schmerzensgeld behalten sollten, es gibt auf AGs die mit dem Meilen dafür nutzen das alle ANs auf Langstrecke immer C fliegen.

Wenn mir mein AG sagen würde: Du hast die Wahl, entweder du fliegst auf Langstrecke Eco und kannst deine Meilen behalten, oder wir buchen nur C für dich, dafür bleiben die Meilen bei uns.

Ich würde doch sofort auf alle Meilen verzichten.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.128
10.787
FRA/QKL
Wenn mir mein AG sagen würde: Du hast die Wahl, entweder du fliegst auf Langstrecke Eco und kannst deine Meilen behalten, oder wir buchen nur C für dich, dafür bleiben die Meilen bei uns.

Ich würde doch sofort auf alle Meilen verzichten.
Damit gehörst du in diesem Forum zur Minderheit. Die meisten hier würden vor lauter Meilengeilheit für ein paar Meilen mehr ihre eigene Mutter verkaufen. :eek:
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.443
87
... sämtliche privat genutzten Meilen wurden in Euro bewertet und von AN bezahlt und der AN musste mir die Nutzung der Meilen übertragen.
...
Darf man fragen, wie der "Umrechnungskurs" für die Meilen war, den der AN an dich als AG für die privat genutzten Meilen bezahlen musste?
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.983
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BLACK BOX
Die private Nutzung von Bonusmeilen ist jedoch aufgrund betrieblicher Übung zulässig.
Eine betriebliche Übung kann bereits dann entstehen, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg die private Nutzung der Bonusmeilen durch seine Mitarbeiter unwidersprochen geduldet hat.
Vorraussetzung dass der Arbeitgeber Kenntnis von der privaten Nutzung der Bonusmeilen hatte und die Privatnutzung von Dienstmeilen hätte wissen müßen .
Eine andere Regelung kann dann nur noch einvernehmlich stattfinden .

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 500/05
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
Um nochmal auf das eigentliche Thema zurückzukommen:

Gibt es irgend ein Online-Tool, mit dem man sein Meilenkonto "nachhalten" kann? Also einerseits die hier angeforderte Trennung zwischen privat und dienstlich, samt Verfall.

Und andererseits - das ist das was mich eher interessieren würde - ein "Nachhalten und Hochrechnen" von Meilen. Weil ich Ende Dezember die 100.000-SEN-Grenze knacken werde, habe ich mir meine nächsten Flüge samt der Meilen-Erwartung mal in einer Excel-Tabelle erfasst - um zu gucken, ob's wirklich über oder knapp unter 100.000 sind. Und erfahrungsgemäß landen nicht alle Meilen auf dem Konto ... Statusmeilen reklamiere ich, weil dieses Jahr für mich wichtig, notfalls online, Prämienmeilen für irgend eine Sixt-Anmietung dagegen sind mir garantiert schon ein paar untergegangen.

Hier wäre ein Tool nicht schlecht, wo ich (ähnlich wie bei TripIt oder flugstatistik.de) meine Flüge samt der Meilenerwartung eintrage und dann nachhalten kann, ob die auf dem Konto gelandet sind und ob ich bis Jahresende mit der (Re)Quali hinkomme oder nicht. TripIt bietet in der Profi-Version zwar einen ziemlich genialen Kontoauszug-Einleser, so dass man seinen Punktestand immer im Kopf hat, Hochrechnen und Überwachen muss man aber selbst.

Alternativen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Ich bleibe dabei wie ich es schon einmal gesagt habe, Arbeitgeber abseits des oeffentlichen Dienstes die ihre Angestellten um Herausgabe von ein paar Bonusmeilen zwingen zeigen sehr geringe Wertschaetzung fuer die Entbehrungen der Mitarbeiter auf Dienstreisen. Da sind dann frueher oder spaeter noch andere Dinge im argen und allgemeine Unzufriedenheit macht sich breit, der AG wird als unatraktiv angesehen. Nicht gut fuer die Motivation. Wenn der AG/AN wertvolle Arbeitszeit mit dem auseinanderrechnen von Meilenfluegen verwenden muss ist es eventuell eh schon zu spaet darueber nachzudenken.

Das ist der entscheidende Punkt. Und im öD ist das nur deswegen anders zu sehen, weil dort OPM ausgegeben wird (other people's money). Wobei man selbst hier durchaus darüber diskutieren könnte, ob die zusätzliche Motivation nicht den monetären Wert der paar Meilen aufwiegt.

Der AG kann dich im Zuge eines Arbeitsgerichtsprozesses auf Herausgabe dieser Meilen bzw. dem daraus resultierenden Anspruchs verklagen...

Und das Schlimme ist: Es gibt in D Erbsenzähler, die das auch tatsächlich tun würden. :doh:

Und aktuell ist es sogar so, dass mein AG darauf wert legt, dass wir für ein paar Euro mehr gerne auch ein paar Meilen mehr bekommen, die wir dann explizit privat verwenden dürfen. Eben genau deswegen, da er sagt, es ist gar nicht so einfach Leute zu finden, die bereit sind, so viel zu reisen...

Wo kann man sich bei Euch bewerben? Nicht wegen der Meilen, sondern weil Eure Firma offensichtlich etwas von Mitarbeiter-Motivation versteht... ;)

Das ist so wie mit allen Dingen - lieber bleibt man (= 90% der Menschen, vielleicht sogar 95%) im Unklaren, mutmaßt oder hängt sich an Gerüchten auf - nur ja nicht direkt mit dem sprechen, der ein Problem lösen könnte ...
;)

Vielleicht wollen manche Leute aber auch keine vermeintlich oder tatsächlich schlafenden Hunde wecken... :sleep:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Aber wenn jemand im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses absurde Forderungen stellt dann muss man sich nicht wundern wenn der (genervte) AG auch nach Möglichkeiten sucht den AN ein wenig zu ärgern.....

Hier lagen die Probleme offensichtlich in ganz anderen Bereichen, und die "Meilen" waren nur ein "Nebenkriegsschauplatz", insofern aus Sicht des AG verständlich.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Darf man fragen, wie der "Umrechnungskurs" für die Meilen war, den der AN an dich als AG für die privat genutzten Meilen bezahlen musste?

Wir waren mit relativ wenig zufrieden, ein Ticket gebucht in C in die USA, wir haben unseren Firmentarif angerechnet, war etwas unter 2000€. Das Geld wurde aber nicht gezahlt sondern mit Forderungen verrechnet.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Naja das können schon ziemlich viele Erbsen sein, wenn man auf die Art und Weise einen langjährigen, älteren MA loswird.

Wenn es viele Erbsen sind, dann war der MA auch viel für die Firma unterwegs, und das dürfte sich dann auch für die Firma gelohnt haben ;) . Im Verhältnis zu Gesamt-Aufwand und Gesamt-Ertrag sind es immer noch Erbsen.

Den vorliegenden Fall mal beiseite gelassen, in dem es ja konkrete Hintergründe gab, aber AG die ohne weiteren Anlaß oder andere Themen im Hintergrund wegen soetwas anfangen mit dem MA zu diskutieren oder gar zu prozessieren, haben weder von Mitarbeiter-Motivation, noch von Unternehmensführung, noch von gesundem Menschenverstand Ahnung.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wenn es viele Erbsen sind, dann war der MA auch viel für die Firma unterwegs, und das dürfte sich dann auch für die Firma gelohnt haben ;) ..

Ich meinte damit nicht die Meilen, sondern die Abfindung. Und genau da setzt der gesunde Menschenverstand beim AG ein.

BSP.

AN 50+ Jahresgehalt 80K, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit. Da bist du, wenn du ihn entlässt schnell bei ein paar hundertausend Abfindung. wenn dir der MA aber einen Grund gibt ihn fristlos zu entlassen - kostet das (fast) nichts.

Danach stellst du einen 30jährigen mit befristeten Arbeitsvertrag ein und zahlst noch 40K im Jahr.

Die Meilen haben dich zu keiner Sekunde interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

flatfly

Erfahrenes Mitglied
29.10.2011
727
7
STR, MUC, FRA
Alle schon hier diskutiert gewesen, aber egal... ;)

Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und keine Einforderung der Meilen würde ich sagen, betriebliche Übung. Bereits nach 3 Jahren wäre dies der Fall.

Da kann der AG das als Kündigungsgrund nicht heranziehen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
AN 50+ Jahresgehalt 80K, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit. Da bist du, wenn du ihn entlässt schnell bei ein paar hundertausend Abfindung. wenn dir der MA aber einen Grund gibt ihn fristlos zu entlassen - kostet das (fast) nichts.

Danach stellst du einen 30jährigen mit befristeten Arbeitsvertrag ein und zahlst noch 40K im Jahr.

Da das Thema Meilen ja schon aussreichend diskutiert wurde, mache ich jetzt 'mal 'ne Gegenrechnung auf (ich habe das durchaus so verstanden, daß das nicht "Deine" Rechnung ist, sondern Du darauf hinweist, daß es AG gibt, die so "kalkulieren").
Also Gegenrechnung:
a) Die Einstellung eines neuen MA ist immer ein Risiko. Erweist er sich als "Versager", dann ist er nicht 40k billiger, sondern 40k teurer, befristeter Vertrag hin oder her.
b) Der neue MA verursacht aufgrund seiner Unerfahrenheit einen Schaden (direkter Schaden beim Kunden, entgangener Auftrag, Verlust eines langjährigen Kunden) der schnell in die Hunderttausende geht. Dagegen verblasst die "Ersparnis" beim Gehalt.
c) Der neue MA erweist sich tatsächlich als Top-Kraft. Nach der Einarbeitung ist er weg, weil ihm jemand anders 48k geboten hat.
d) Zehn andere (erfahrene) MA, die alle zwischen 40 und 50 sind, beobachten dieses Verhalten Ihres AG und ziehen daraus ihre Konsequenzen, kündigen, oder - was schlimmer ist - kündigen innerlich.
e) ....

Fazit: Wer als Unternehmer einem MA 80k (bzw. mit Lohn-Nebenkosten usw. geht es eher in Richtung 150k) zahlt, der wird i.d.R. auch entsprechende Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Wenn er das nicht tut, dann hilft es ihm auch nichts, jemanden einzustellen, der "billiger" ist. Dann sollte er sich überlegen, ob er sich nicht mittelfristig aus dem (diesem) Geschäft zurückziehen sollte.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Alle schon hier diskutiert gewesen, aber egal... ;)

Bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und keine Einforderung der Meilen würde ich sagen, betriebliche Übung. Bereits nach 3 Jahren wäre dies der Fall.

Da kann der AG das als Kündigungsgrund nicht heranziehen.

Dabei setzt du vor raus das der An 20Jahre Meilen gesammelt hat.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Da das Thema Meilen ja schon aussreichend diskutiert wurde, mache ich jetzt 'mal 'ne Gegenrechnung auf (ich habe das durchaus so verstanden, daß das nicht "Deine" Rechnung ist, sondern Du darauf hinweist, daß es AG gibt, die so "kalkulieren").
Also Gegenrechnung:
a) Die Einstellung eines neuen MA ist immer ein Risiko. Erweist er sich als "Versager", dann ist er nicht 40k billiger, sondern 40k teurer, befristeter Vertrag hin oder her.
b) Der neue MA verursacht aufgrund seiner Unerfahrenheit einen Schaden (direkter Schaden beim Kunden, entgangener Auftrag, Verlust eines langjährigen Kunden) der schnell in die Hunderttausende geht. Dagegen verblasst die "Ersparnis" beim Gehalt.
c) Der neue MA erweist sich tatsächlich als Top-Kraft. Nach der Einarbeitung ist er weg, weil ihm jemand anders 48k geboten hat.
d) Zehn andere (erfahrene) MA, die alle zwischen 40 und 50 sind, beobachten dieses Verhalten Ihres AG und ziehen daraus ihre Konsequenzen, kündigen, oder - was schlimmer ist - kündigen innerlich.
e) ....

Fazit: Wer als Unternehmer einem MA 80k (bzw. mit Lohn-Nebenkosten usw. geht es eher in Richtung 150k) zahlt, der wird i.d.R. auch entsprechende Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Wenn er das nicht tut, dann hilft es ihm auch nichts, jemanden einzustellen, der "billiger" ist. Dann sollte er sich überlegen, ob er sich nicht mittelfristig aus dem (diesem) Geschäft zurückziehen sollte.
Ich bin 100% auf deiner Seite, aber es soll AG geben die mit aller Gewalt alte teure MA loswerden wollen siehe LH
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Ich bin 100% auf deiner Seite, aber es soll AG geben die mit aller Gewalt alte teure MA loswerden wollen siehe LH

LH will allerdings genau genommen nicht alte MA loswerden, sondern alte Arbeitsverträge und Privilegien, die aus der Zeit eines "Staats-Carriers" stammen.