03.01.15: EY über 30h Verspätung nach DUS

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Hab ich da als Passagier keine Rechte / Möglichkeiten, den Flieger zu verlassen wenn es mir nach 3 oder mehr Stunden Wartezeit dann mal reicht?

Sicher hast du Rechte, in Deutschland würde sich das wohl keiner gefallen lassen. Aber willst du wirklich in einem Wüstenstaat vor Gericht landen?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Solang die Crew es nicht zulässt, kannst du nur über die Notrutsche fliehen, und damit ist der Flieger erst mal unbenutzbar, sprich das wird richtig teuer.

Abgesehen davon, dass es ein Eingriff in die Luftsicherheit ist und ein Verletzung des Sicherheitsbereiches.
Auch in Deutschland würdest du sicher nicht gemütlich ins Terminal zurückwandern können.

Stellt sich natürlich die Frage, ab wann es Freiheitsentziehung ist und nach welchem Gerichtsstand. In den Emiraten hast du wahrscheinlich gar keine Rechte.

In den USA haben sich Airlines glaube ich verpflichtet, nach einer bestimmten Zeit alles mögliche zu tun, damit die Pax wieder das Flugzeug verlassen können. Aber ob man dazu auch ein Recht hat?
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Trotz massigen Streichungen zieht Etihad die Delays noch teilweise 50-60 Stunden mit sich rum (ähnliches auch bei EK/DXB, wenn auch nicht ganz so krass wie in AUH), während sich bei LH/AB der Flugplan bei ähnlichen Problemen (z.B. Schnee) deutlich schneller stabilisiert.

Ich habe im vergangenen Jahr mehrmals sehr gute Erfahrungen mit der LH bei Störungen gemacht und halte deren Krisenmanagement für eines der Besseren in der Branche.

Ebenso glaube ich, dass hier EU/261 einen positiven Effekt hat und die Motivation der Airline steigert, eine zeitnahe Lösung für den Kunden zu finden. Welchen "incentive" hat EY oder EK, einen Pax z.B. durch eine Umbuchung zeitnah ans Ziel zu bringen? Für die spielt es doch keine Rolle, ob man 3 oder 30 Stunden zu spät ankommt (jedenfalls beim Rückflug).

Solange alles gut geht ist man bei den Arabern sicherlich äußerst Preis-/Leistungsstark unterwegs. Aber schiefgehen sollte möglichst nichts.
 
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Rungisalf

Erfahrenes Mitglied
06.07.2012
481
184
Solange alles gut geht ist man bei den Arabern sicherlich äußerst Preis-/Leistungsstark unterwegs. Aber schiefgehen sollte möglichst nichts.

EY ist in Verbindung mit AB meine "Hausmarke". Zum Glück ist mir sowas in AUH noch nie passiert.
 

Thomas_B

Erfahrenes Mitglied
31.05.2009
666
39
Ich habe im vergangenen Jahr mehrmals sehr gute Erfahrungen mit der LH bei Störungen gemacht und halte deren Krisenmanagement für eines der Besseren in der Branche.

Ebenso glaube ich, dass hier EU/261 einen positiven Effekt hat und die Motivation der Airline steigert, eine zeitnahe Lösung für den Kunden zu finden. Welchen "incentive" hat EY oder EK, einen Pax z.B. durch eine Umbuchung zeitnah ans Ziel zu bringen? Für die spielt es doch keine Rolle, ob man 3 oder 30 Stunden zu spät ankommt (jedenfalls beim Rückflug).

Solange alles gut geht ist man bei den Arabern sicherlich äußerst Preis-/Leistungsstark unterwegs. Aber schiefgehen sollte möglichst nichts.

Greift die EU Verordnung nicht bei allen Flügen ab/nach EU? Entsprechend steht den Passagieren doch hier entsprechend Compensation zu.
 

Mituns

Aktives Mitglied
26.11.2014
113
0
Greift die EU Verordnung nicht bei allen Flügen ab/nach EU? Entsprechend steht den Passagieren doch hier entsprechend Compensation zu.

Klar, dürfte 600€ sein, ganz ehrlich: denke da hätten viele gerne drauf verzichtet, wenn sie dafür nicht solange in der Kabine fest gesessen hätten bzw. früher am Ziel gewesen wären.
Bin auf Entschädigungsklagen gespannt, insbesondere bei der Maschine in die USA
 

Mituns

Aktives Mitglied
26.11.2014
113
0
Bei Non-EU Carriern nur bei Flügen ex EU.

Hast Recht, inbound nur, wenn Flieger in EU ansässig
Also nicht mal 600€ ;-)
Wenn man solche Fälle liest, dann ist die EU-Fluggastcharta sogar ein Standortvorteil ;-)
Denke aber kaum, dass viele Fluggäste beim Buchen daran denken,
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
Soweit ich weiss, gibt es in den USA so ein Tarcmac-Rule, damit's dann für die Airline richtig teuer wird, wenn man zu lange rumsteht. Finde ich absolut richtig.
 
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Mituns

Aktives Mitglied
26.11.2014
113
0
Warum fährt man die Passagiere nicht mit Bussen irgendwo hin (Hotel, whatever) - und wenns ne leere Lagerhalle ist - anstatt sie in der Röhre einzuschließen? Mir immernoch vollkommen unverständlich.

Vielleicht weil a) keiner Arsch in der Hose hat, das zu entscheiden
B) den Vorgesetzten, die das entscheiden könnten der Pax ziemlich sch...egal ist. Wie ja gerade festgestellt, EU-Entschädigungsregeln greifen nicht, wer will schon in Emiraten klagen, und ob D Gerichtsstand ist? (Juristen vor!)
Und da ist es dann vielleicht billiger das einfach auszusitzen (lassen)
Tja, Geiz ist geil. Sollte man beim Buchen vielleicht auch bedenken. Fliege nächsten Monat auch mit Nicht -EU Airline aus Nahost, aber immerhin Star Alliance. Spontanurlaub weil gutes C- Angebot, mal abwarten und schauen
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.715
6.207
LEJ
Wie ja gerade festgestellt, EU-Entschädigungsregeln greifen nicht, wer will schon in Emiraten klagen, und ob D Gerichtsstand ist? (Juristen vor!)
Und da ist es dann vielleicht billiger das einfach auszusitzen (lassen)

Bin kein Jurist.

Beim einen oder anderen könnte es ein AB-Flug gewesen sein.
Wie sieht es dann aus?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Klar, dürfte 600€ sein, ganz ehrlich: denke da hätten viele gerne drauf verzichtet, wenn sie dafür nicht solange in der Kabine fest gesessen hätten bzw. früher am Ziel gewesen wären.
Bin auf Entschädigungsklagen gespannt, insbesondere bei der Maschine in die USA

Stimmt leider nicht, denn es gilt nur bei EU Airlines, wenn man in die / aus der EU fliegt.
Nicht EU Airlines Airlines zählen nur bei Flügen aus der EU raus.

Ausserdem dürfte Nebel wie auch der Todesfall höhere Gewalt sein.



Stellt sich aber die Frage, was mit den Pax ist, die mit dieser Maschine von DUS nach AUH wollten, haben die Recht auf EU Kompensation?
Schliesslich ist das Flugzeug wegen höherer Gewalt nicht da, aber in DUS funktionierte ja alles ganz normal.
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
782
141
MUC
Ausserdem dürfte Nebel wie auch der Todesfall höhere Gewalt sein.
Die alles entscheidene Frage ist ja: Hatte das stundenlange eingesperrt sein Einfluss auf das Ableben des alten Mannes bzw. hat dies sogar verursacht / gefördert?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Sicher hast du Rechte, in Deutschland würde sich das wohl keiner gefallen lassen. Aber willst du wirklich in einem Wüstenstaat vor Gericht landen?

Ich denke, dass ich nach 3-4 Y-Stunden mit immer neuer Verschiebung die Besatzung bitten würde, den Kapitän über meinen Aussteigewunsch binnen 30 Minuten zu informieren. Wenn das nicht fruchtet, wäre mein erster Gang in .de zur Bundespolizei. Ob eine StA auf soetwas Lust hat, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Das ist natürlich generell eine interessante Frage, wenn der Vermarkter EU ist, der durchführende aber nicht EU.
Abgesehen davon, dass es bei höherer Gewalt nicht greift.
Für die VO ist das Metall entscheidend. Sollte eine Rot-Weiße Maschine deswegen nicht geflogen sein, gäbe es aber wohl die Kompensation für Folgepassagiere.
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Sprich, AB Flug nach AUH ist erheblich verspätet wegen Schnee in DUS und deshalb ist der Returnflug von AUH nach DUS auf AB auch erheblich verspätet.

Die Airline kann dafür haftbar gemacht werden?
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.973
41
Die alles entscheidene Frage ist ja: Hatte das stundenlange eingesperrt sein Einfluss auf das Ableben des alten Mannes bzw. hat dies sogar verursacht / gefördert?


Naja auf die 600 Euro ja oder nein sicherlich nicht.

Ich hoffe mal, dass eine Obduktion angeordnet wurde und geklärt wird, ob 19 Stunden incl. der Flugzeit dafür (mit-)verantwortlich waren.
Dann gibt es richtig Gegenwind für EY.
 
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Sunchaser

Erfahrenes Mitglied
12.09.2011
746
0
ZRH
Soweit ich weiss, gibt es in den USA so ein Tarcmac-Rule, damit's dann für die Airline richtig teuer wird, wenn man zu lange rumsteht. Finde ich absolut richtig.

Das ist eine 4h Tarmac-Rule und das ist eine staatliche Regulation. Diesen Zeitrahmen finde ich eigentlich gut gewählt. Alles darüber wird schnell mal unzumutbar.

Zu der EY Geschichte kann ich nur sagen, dass ich das Ereignis für einen ziemlichen Skandal halte. Das ganze wird wohl aber auch einen beträchtlichen Imageschaden mit sich bringen. Die Entschuldigungen seitens EY sind jedenfalls auch sehr fadenscheinig. Wenn man diese Situation als "beyond our control" bezeichnet stimmt einfach etwas nicht. Ich sage nicht, dass ich EY deswegen grundsätzlich meiden werde, aber ich werde zwei Mal darüber nachdenken sie zu wählen wenn ich andere Optionen habe. Was ich von EY und F7 (EY Regional) bis jetzt im Bereich IRR Handling gesehen habe war allgemein miserabel. Da passen die Geschehnisse genau ins Bild.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.660
3.943
Gummersbach
Juserinnen ,
Juser ,

zunächst ergeht meine Empfehlung , niemals einem/r Anästhesisten/in über den Weg zu trauen . Es handelt sich um eine insgesamt dubiose Untergruppierung des medizinischen Gewerbes , welche zu meinem Entsetzen nunmehr auch friedvolle Maximierervoren mit spitzfindigen Einwänden martert . Im Hinblick auf eventuell bevorstehende schmerzhafte Eingriffe operativen Zuschnitts wäre ich beurteilungsmäßig wiederum kompromissbereit . Man muß die Fahne nach dem Winde hängen .

Damit wären wir dann bei der EY23 : Es liegt die Schilderung eines beteiligten Jusers vor , mehr wissen wir nicht . Demnach gab es 13 Stunden nichts Eßbares ; dies wird es schon irgendwo gegeben haben , wurde aber nicht rausgerückt . Vermutlich deswegen weil niemand wußte ob es nicht in 20 Minuten doch mal losgeht . Ich hätte mir , privater Hinweis , langsam aber sicher das Hirn mit Alkohol zugeschüttet und sodann einen Schönheitsschlaf angetreten .

Dennoch gibt der Fall zu denken : nebulöse Verhältnisse am Golf sind offenbar in des Wortes vielfältiger Bedeutung wohl nichts Neues und wenn der Erzherzog Ali dies wissen muß dann ist Nichtstun fahrlässig . Der nächste Nebel kommt nämlich bestimmt und wenn der wieder dasselbe Chaos erzeugt wird es grob fahrlässig . Entweder muß er also den Nebel per Dekret abschaffen oder seinen Aeropuerto auf solche regelmäßigen Vorkommnisse einrichten . Welches in Folge auch Warnhinweise bei der Buchung zu dieser Jahreszeit zur Folge haben müßte ; bei den Kreuzfahrten in der ADAC -Zeitung steht immer, daß alles auch ganz anders kommen kann .
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Die Bild meint übrigens, dass Caroline Beil und Andrea Kaiser ( + Lover) je 600 EUR bekommen würden. Wie oben diskutiert, ist das aber keinesfalls sicher.
 

unschuldsengel

Reguläres Mitglied
18.03.2010
60
0
DUS
Damit wären wir dann bei der EY23 : Es liegt die Schilderung eines beteiligten Jusers vor , mehr wissen wir nicht . Demnach gab es 13 Stunden nichts Eßbares ; dies wird es schon irgendwo gegeben haben , wurde aber nicht rausgerückt . Vermutlich deswegen weil niemand wußte ob es nicht in 20 Minuten doch mal losgeht . Ich hätte mir , privater Hinweis , langsam aber sicher das Hirn mit Alkohol zugeschüttet und sodann einen Schönheitsschlaf angetreten .

Es gab die ganze zeit Snacks und wer wollte konnte von der Crew auch ein Essen in der Küche aufgewärmt bekommen.

Alkohol wurde auch ausgeschenkt. Nach Start auch Champagner für alle in der Eco.