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Hallo,
kann mir jemand mal ein update geben: Hatte vor längerer Zeit (>2 J) mehrfach zickige LH-Mädels, die mich auf einem 2. Segment nicht einchecken wollten, weil ich das erste nicht genutzt hatte (war bei allen Flügen LH-Schuld [1. Segment gecancelled]) und dann natürlich nach einigen Erklärungen nachgegeben haben. Immer dann mit der Ansage, dass das jetzt nur möglich ist (nutzen des Segments) weil LH Schuld war. Wenn ich ein Segment nicht in Anspruch nehme, verfällt das Folgesegment.
Nun glaube ich mich zu erinnern, dass ich vor einer Weile schon irgendwo gelesen habe, dass es ein Grundsatzurteil gibt, welches sagt, dass die Gesellschaft mit auf jedem Segment gemäss Beförderungsvertrag mitnehmen muss. Nach längerer Zeit möchte ich demnächst einen Flug verfallen lassen und nur den Anschluss nutzen. Wie seht Ihr das Risiko, dass mich die Airline (LH) nicht mitnimmt? Ich finde hier im Forum nur ältere Beiträge zu dem Thema.
Gruß Michael
kann mir jemand mal ein update geben: Hatte vor längerer Zeit (>2 J) mehrfach zickige LH-Mädels, die mich auf einem 2. Segment nicht einchecken wollten, weil ich das erste nicht genutzt hatte (war bei allen Flügen LH-Schuld [1. Segment gecancelled]) und dann natürlich nach einigen Erklärungen nachgegeben haben. Immer dann mit der Ansage, dass das jetzt nur möglich ist (nutzen des Segments) weil LH Schuld war. Wenn ich ein Segment nicht in Anspruch nehme, verfällt das Folgesegment.
Nun glaube ich mich zu erinnern, dass ich vor einer Weile schon irgendwo gelesen habe, dass es ein Grundsatzurteil gibt, welches sagt, dass die Gesellschaft mit auf jedem Segment gemäss Beförderungsvertrag mitnehmen muss. Nach längerer Zeit möchte ich demnächst einen Flug verfallen lassen und nur den Anschluss nutzen. Wie seht Ihr das Risiko, dass mich die Airline (LH) nicht mitnimmt? Ich finde hier im Forum nur ältere Beiträge zu dem Thema.
Gruß Michael